Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

20573 Rittergut Wiederoda (Patrimonialgericht)

Datierung1673 - 1835
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,40
Geschichte des Ritterguts Wiederoda
Das altschriftsässige Rittergut Wiederoda östlich von Mutzschen zählte zum Territorium des Erbamts Grimma und kam 1836 durch Umbezirkung zum Justizamt Mutzschen. Zum Gerichtsbezirk des Ritterguts gehörten neben Wiederoda auch die Dörfer Liptitz und Mannewitz (bei Mutzschen). Besitzer des Guts waren im 16. Jh. die Familie von Heinitz, im 17. und 18. Jahrhundert die Familien von Grünrodt und von Bünau, seit Ende des 18. Jahrhunderts die Familie Müller. Schon im Jahr 1835 trat Christian Gottlob Müller die Gerichtsbarkeit des Ritterguts an den Staat ab. Diese Jurisdiktion ging am 1. Juni 1835 an das Justizamt Mutzschen zu Wermsdorf.

Besitzer des Ritterguts:[01]
16. Jh.
Familie von Heinitz
1562
Siegmund von Heinitz
1604
Joachim Heinrich von Grünrodt
1626
Hans von Grünrodt
1673
Caspar Heinrich von Grünrodt
1704
Euphemia Dorothea von Grünrodt, Witwe
1717
Familie von Bünau
um 1730
Rudolph von Bünau (+ 1733)
1734
Brüder von Bünau
1766
Johann Georg Müller
1798
Christian Gottlob Müller
1872
E. Barth
1914
Josephine Barth, Witwe
1922
Karl Heinrich Sieber



Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Unterlagen gelangten vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv um 1960 in das damalige Landesarchiv Leipzig. Die Akten wurden 1965 in einer Findkartei verzeichnet. Die Verzeichnungsangaben wurden 2021 anhand der Akten überprüft und elektronisch nutzbar gemacht. Dabei wurden einige Angaben korrigiert und der Bestand sachlich gegliedert. Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen vier Gerichtsbücher des Ritterguts Wiederoda wurden virtuell erfasst.

Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält nur 17 Akten und Gerichtsbücher mit einem zeitlichen Umfang von 1673 bis 1835. Die Überlieferung ist fragmentarisch. Neben Gerichtsbüchern und –protokollen sind v. a. Auseinandersetzungen zu Diensten auf dem Rittergut überliefert.

Hinweise zur Benutzung

Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS 9.2. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStA-L, 20573 RG Wiederoda, Nr. (fettgedruckte Zahl).

Verweis auf korrespondierende Bestände

12613
Gerichtsbücher
20008
Amt Grimma
20013
Amt Mutzschen
20029
Amtshauptmannschaft Oschatz


B. Richter
Juni 2021


[01] Neue sächs. Kirchengalerie, Ephorie Oschatz, Leipzig 1901,Sp. 419 ff.- Sachsens Kirchengalerie, Inspektionen Leipzig und Grimma, Dresden o. J., S. 60ff.- Axel Flügel, Bürgerliche Rittergüter, S. 160 ff.- 20009 Amt Leipzig, Nr. 1922, 1923.- 20013 Amt Mutzschen, Nr. 19.- 20526 RG Püchau, Nr. 10.- 20532 RG Rötha, Nr. 2110.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.
Das altschriftsässige Rittergut Wiederoda östlich von Mutzschen zählte zum Territorium des Erbamts Grimma und kam 1836 durch Umbezirkung zum Justizamt Mutzschen. Zum Gerichtsbezirk des Ritterguts gehörten neben Wiederoda auch die Dörfer Liptitz und Mannewitz (bei Mutzschen). Besitzer des Guts waren im 16. Jh. die Familie von Heinitz, im 17. und 18. Jahrhundert die Familien von Grünrodt und von Bünau, seit Ende des 18. Jahrhunderts die Familie Müller. Schon im Jahr 1835 trat Christian Gottlob Müller die Gerichtsbarkeit des Ritterguts an den Staat ab. Diese Jurisdiktion ging am 1. Juni 1835 an das Justizamt Mutzschen zu Wermsdorf.
  • 2021 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang