Beständeübersicht
Bestand
20574 Rittergut Wildenhain bei Regis-Breitingen mit Ruppersdorf
Datierung | 1663 - 1934 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 3,70 |
Geschichte des Rittergutes Wildenhain
Westlich von Regis-Breitingen lag das schriftsässige Rittergut Wildenhain. Ab dem 17. Jahrhundert war mit ihm das Rittergut Ruppersdorf verbunden, das vorher zum Rittergut Breitenhain (bei Lucka) gehörte. Im 17. Jahrhundert besaß die Familie von Bünau beide Rittergüter. Ihr folgte im 18. Jahrhundert die Familie von Milkau. Ab dem 19. Jahrhundert war ein rascher Besitzerwechsel zu verzeichnen.
Wildenhain gehörte bis 1815 als Exklave zum seit 1516 unter kursächsischer Hoheit stehenden Stift Naumburg-Zeitz. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts bis 1718 bildete dieses einen Bestandteil des Sekundogeniturfürstentums Sachsen-Zeitz. Im Gefolge des Wiener Friedens im Jahr 1815 musste das Königreich Sachsen u. a. auch das Amt Zeitz an das Königreich Preußen abtreten. Einige Amtsorte, unter ihnen auch Wildenhain, verblieben jedoch bei Sachsen und wurden in das Amt Borna eingegliedert. 1856 gingen sie an das Gerichtsamt Borna über, 1874 an die Amtshauptmannschaft Borna.
Die Gerichtsbarkeit des Ritterguts Wildenhain erstreckte sich neben Wildenhain auch auf Ruppersdorf mit Bosengröba. Außerdem verfügte das Rittergut auch über die Jurisdiktion über Güter und Flurstücke in folgenden Dörfern: Schleenhain, Hohendorf, Lucka (Sachsen-Altenburg), Waltersdorf, Zschagast, Berndorf, Ramsdorf und Oellschütz. Die Gerichtsbarkeit des Ritterguts ging am 14. Februar 1854 auf das Königliche Landgericht Borna über.
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Der Bestand ist vom damaligen Landeshauptarchiv Dresden um 1960 in das Staatsarchiv Leipzig gelangt und aus den Lagerungsgemeinschaften AG Borna und AH Borna gebildet worden. Die Unterlagen wurden in einer Findkartei verzeichnet.
Der Bestand wurde 2017 neu bearbeitet. Die Erschließung erfolgte auf der Basis der Erschließungsrichtlinie des StA. Es wurde vorwiegend einfach verzeichnet. Für die Ordnung des Bestandes fand das Ordnungsmodell für Rittergüter Anwendung. Die Erschließung orientierte sich an der Findkartei von 1960, die Angaben wurden aber für jede Akte überprüft, ggf. korrigiert bzw. erweitert. Fünf Akten waren bereits nach einer früheren Provenienzprüfung als Fremdprovenienzen herausgelöst (Nr. 8, 14, 51, 70, 145) und den Beständen Kgl. Landgericht Borna, Gerichtsamt Borna und Amtsgericht Borna hinzugefügt worden. Im Rahmen der Bearbeitung im Jahr 2017 wurde die Nr. 156 entnommen und in den Bestand Rittergut Ramsdorf eingeordnet.
Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen elf Gerichtsbücher des Rittergutes Wildenhain wurden virtuell erfasst
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält v. a. Gerichtsbücher bzw. –protokolle, Grundstücks-, Militär- und Pachtangelegenheiten sowie Wirtschaftsrechnungen.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 9.1. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20574, RG Wildenhain, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
Volker Jäger
Jan. 2017
Besitzer des Rittergutes Wildenhain[01]
[01] StA-D, 12613, GB AG Borna, 431 – 433, 439 – 446; StA-L, 20025, AH Borna, 384; StA-L, 20231, KT/KR Borna, 1894..
Westlich von Regis-Breitingen lag das schriftsässige Rittergut Wildenhain. Ab dem 17. Jahrhundert war mit ihm das Rittergut Ruppersdorf verbunden, das vorher zum Rittergut Breitenhain (bei Lucka) gehörte. Im 17. Jahrhundert besaß die Familie von Bünau beide Rittergüter. Ihr folgte im 18. Jahrhundert die Familie von Milkau. Ab dem 19. Jahrhundert war ein rascher Besitzerwechsel zu verzeichnen.
Wildenhain gehörte bis 1815 als Exklave zum seit 1516 unter kursächsischer Hoheit stehenden Stift Naumburg-Zeitz. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts bis 1718 bildete dieses einen Bestandteil des Sekundogeniturfürstentums Sachsen-Zeitz. Im Gefolge des Wiener Friedens im Jahr 1815 musste das Königreich Sachsen u. a. auch das Amt Zeitz an das Königreich Preußen abtreten. Einige Amtsorte, unter ihnen auch Wildenhain, verblieben jedoch bei Sachsen und wurden in das Amt Borna eingegliedert. 1856 gingen sie an das Gerichtsamt Borna über, 1874 an die Amtshauptmannschaft Borna.
Die Gerichtsbarkeit des Ritterguts Wildenhain erstreckte sich neben Wildenhain auch auf Ruppersdorf mit Bosengröba. Außerdem verfügte das Rittergut auch über die Jurisdiktion über Güter und Flurstücke in folgenden Dörfern: Schleenhain, Hohendorf, Lucka (Sachsen-Altenburg), Waltersdorf, Zschagast, Berndorf, Ramsdorf und Oellschütz. Die Gerichtsbarkeit des Ritterguts ging am 14. Februar 1854 auf das Königliche Landgericht Borna über.
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Der Bestand ist vom damaligen Landeshauptarchiv Dresden um 1960 in das Staatsarchiv Leipzig gelangt und aus den Lagerungsgemeinschaften AG Borna und AH Borna gebildet worden. Die Unterlagen wurden in einer Findkartei verzeichnet.
Der Bestand wurde 2017 neu bearbeitet. Die Erschließung erfolgte auf der Basis der Erschließungsrichtlinie des StA. Es wurde vorwiegend einfach verzeichnet. Für die Ordnung des Bestandes fand das Ordnungsmodell für Rittergüter Anwendung. Die Erschließung orientierte sich an der Findkartei von 1960, die Angaben wurden aber für jede Akte überprüft, ggf. korrigiert bzw. erweitert. Fünf Akten waren bereits nach einer früheren Provenienzprüfung als Fremdprovenienzen herausgelöst (Nr. 8, 14, 51, 70, 145) und den Beständen Kgl. Landgericht Borna, Gerichtsamt Borna und Amtsgericht Borna hinzugefügt worden. Im Rahmen der Bearbeitung im Jahr 2017 wurde die Nr. 156 entnommen und in den Bestand Rittergut Ramsdorf eingeordnet.
Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen elf Gerichtsbücher des Rittergutes Wildenhain wurden virtuell erfasst
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält v. a. Gerichtsbücher bzw. –protokolle, Grundstücks-, Militär- und Pachtangelegenheiten sowie Wirtschaftsrechnungen.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 9.1. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20574, RG Wildenhain, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
Volker Jäger
Jan. 2017
Besitzer des Rittergutes Wildenhain[01]
[01] StA-D, 12613, GB AG Borna, 431 – 433, 439 – 446; StA-L, 20025, AH Borna, 384; StA-L, 20231, KT/KR Borna, 1894..
Grundlagen des Ritterguts.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Einziehung landesherrlicher Steuern.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.- Gutswirtschaft.
Westlich von Regis-Breitingen auf dem Gebiet des Amts Borna lag das schriftsässige Rittergut Wildenhain. Ab dem 17. Jahrhundert war mit ihm das Rittergut Ruppersdorf verbunden. Zu den Besitzern des Guts zählten die Familien von Bünau, von Milkau, Hörnig, Joseph, von Bärenstein und andere. Die Gerichtsbarkeit des Ritterguts Wildenhain erstreckte sich neben Wildenhain auch auf Ruppersdorf mit Bosengröba. Außerdem verfügte das Rittergut auch über die Jurisdiktion über Güter und Flurstücke in folgenden Dörfern: Schleenhain, Hohendorf, Lucka (Sachsen-Altenburg), Waltersdorf, Zschagast, Berndorf, Ramsdorf und Oellschütz. Die Gerichtsbarkeit des Ritterguts ging am 14. Februar 1854 auf das Königliche Landgericht Borna über.
- 2017 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5