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Beständeübersicht

Bestand

20579 Freigut Steinhof Wurzen (Patrimonialgericht)

Datierung1696 - 1855
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,20
Geschichte des Freiguts

Zu den Besonderheiten in der Gerichtsbarkeit der Stadt Wurzen zählen die verschiedenen schriftsässigen Freigüter, die vormals in bischöflichem Besitz waren. So erhielt der Besitzer des Steinhofs vor dem Jacobstor, D. Magnus Lebzelter, Stiftsrat und Kanzler zu Wurzen, zugleich kursächsischer Appellationsrat, am 1. Dezember 1624 auf sein Haus und die dazugehörigen Äcker, Gärten, den Scheunenplan und zwei Brandflecken von Kurfürst Johann Georg das Privileg der Schriftsässigkeit und damit die Befreiung von der Jurisdiktion des Rates. Dieses Privileg erstreckte sich auch auf alle dazugekauften Grundstücke. Außerdem besaß dieses Freigut die Schankgerechtigkeit.[01] Durch die Freigutgerechtigkeiten war der Stadtrat zu Wurzen in der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit eingeschränkt. Deshalb wurde jede Möglichkeit zum Erwerb dieser Freigüter genutzt. So kaufte der Rat der Stadt Wurzen den oben genannten Steinhof 1688 und hob noch im selben Jahr die Freigutgerechtigkeit auf. Nachfolgende Besitzer erhielten diese auf den Grundstücken haftenden Gerechtigkeiten nicht zurück.[02]
Das einzige Freigut, welches bis zur Verstaatlichung der Gerichtsbarkeit in Stadt und Land alle Privilegien behielt, war der Steinhof auf dem Crostigall, auch Gasthof zum Schwarzen und zum Weißen Kreuz genannt. Von diesem Freigut sind einige Akten überliefert.[03]

Der zeitliche Umfang der Überlieferung reicht von 1696 bis 1855. Das Patrimonialgericht nannte sich nach seinem jeweiligen Besitzer: Schreitersche, Bartelsche und schließlich Schladebachsche Gerichte. Am 21. November 1855 trat der damalige Besitzer und Gerichtsherr des Freiguts Steinhof, Carl August Schladebach, die Gerichtsbarkeit an den Staat ab.[04] Mit gleichem Datum ging diese Gerichtsbarkeit auf das Königliche Landgericht Wurzen über, welches die 61 Akten, Testamente und Protokolle des Steinhofs übernahm.[05]

Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Vermutlich kam das Archivgut des Steinhofgerichtes über den Weg Königliches Landgericht Wurzen, Gerichtsamt Wurzen und Amtsgericht Wurzen in das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden. Von dort gelangten die Akten ab 1959 innerhalb des Bestandes Amtsgericht Wurzen in das damalige Landesarchiv Leipzig.
Der Bestand wurde im Staatsarchiv Leipzig provenienzgerecht getrennt. Bei dieser Trennung wurden die Archivalien des Steinhofgerichtes dem Bestand Stadtgericht Wurzen zugeordnet. Im Rahmen der Bearbeitung dieses Bestandes im Jahre 1998 gelang es, das Freigut Steinhof als eigenständigen Bestand zu erfassen und zu verzeichnen. Nach Durchsicht des vorhandenen Bestandes des Amtes Wurzen konnten weitere Akten zur Bestandsbildung herangezogen werden. Der Bestand "Freigut Steinhof in Wurzen" umfasst nur die Patrimonialgerichtsbarkeit.

Die Verzeichnung des Bestandes erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows. Die alten Registratursignaturen wurden übernommen und neue ordnungsabhängige Signaturen vergeben. Ein Gerichtsbuch befindet sich im Bestand 12613 Gerichtsbücher.

Hinweise für die Benutzung

Beim Bestellen und Zitieren ist anzugeben: SächsStAL, Freigut Steinhof in Wurzen, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind zu nutzen: Stadt Wurzen (Depositum), Stadt Wurzen (Gerichtsakten), Domkapitelgericht Wurzen, Amt Wurzen, Königl. Landgericht Wurzen und Gerichtsamt Wurzen.

Elke Kretzschmar
August 1998


[01] SächsStA-L, 20629 Stadt Wurzen, Nr. 531.
[02] SächsStA-L, 20630 Stadt Wurzen, Nr. 2.
[03] Vgl. Wolfgang Ebert, Historisch-topographisches Lexikon der Stadt Wurzen und der Stadtteile Dehnitz, Roitzsch und Nemt, Sax-Verlag Beucha 1998 2. Auflage.
[04] Leipziger Zeitung, 04.12.1855, S. 6687.
[05] SächsStAL Amt Wurzen, Nr. 1243.
Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Das Freigut Steinhof, auch Gasthofsgut zum schwarzen und weißen Kreuz genannt, befand sich auf dem Crostigall in Wurzen. Dieses Gut besaß seit 1624 die Schriftsässigkeit und damit die Befreiung von der Jurisdiktion des Stadtrats zu Wurzen. Am 21. November 1855 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit des Freiguts nach Abtretung an den Staat durch den damaligen Besitzer, Carl August Schladebach, auf das Königliche Landgericht Wurzen über.
  • 1998 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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