Beständeübersicht
Bestand
20587 Rittergut Zollwitz (Patrimonialgericht)
Datierung | 1571 - 1855 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,50 |
Geschichte des Ritterguts Zollwitz
Das amtsässige Rittergut Zollwitz östlich von Colditz unterstand dem Amt Colditz. Es besaß nur über Zollwitz die Gerichtsbarkeit. Das Gut befand sich u. a. im Besitz der Familien von Holleufer, von Lindenau und von Hoff, bevor es Mitte des 18. Jahrhunderts in bürgerliche Hände kam. Über die Familie Günther ging es Ende des Jahrhunderts an die von Döring, dann weiter an die Kaufleute Kunze und Aurich. Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 27. Oktober 1855 dem Justizamt Colditz übertragen.
Die Gemeinde wurde 1938 nach Hausdorf (bei Colditz) eingemeindet, seit 1995 gehört sie zu Zschadraß.
Besitzer des Ritterguts Zollwitz:[01]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Unterlagen gelangten vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv um 1960 in das damalige Landesarchiv Leipzig. Die Akten wurden 1965 in einer Findkartei verzeichnet. Die Verzeichnungsangaben wurden 2021 anhand der Akten überprüft und elektronisch nutzbar gemacht. Dabei wurden zahlreiche Angaben korrigiert und der Bestand sachlich gegliedert. Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen sechs Gerichtsbücher des Ritterguts Zollwitz wurden virtuell erfasst.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält 22 Akten und Gerichtsbücher mit einem zeitlichen Umfang von 1571 bis 1855. Die Überlieferung ist fragmentarisch, es dominieren Gerichtsbücher und Gerichtsprotokolle.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS 9.2. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStA-L, 20587 RG Zollwitz Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweis auf korrespondierende Bestände
B. Richter
April 2021
[01] Axel Flügel, Bürgerliche Rittergüter, Göttingen 2000, S. 131.- 12613 Gerichtsbücher, GB AG Colditz, Nr. 943, 794.- 20007 Amt Colditz, Nr. 101 – 112.- 20027 AH Grimma, Nr. 187.- 20587 RG Zollwitz, Nr. 4, 15.- https://sachsens-schloesser.de/colditz-rittergut-zollwitz/ (20.4.2021).
Das amtsässige Rittergut Zollwitz östlich von Colditz unterstand dem Amt Colditz. Es besaß nur über Zollwitz die Gerichtsbarkeit. Das Gut befand sich u. a. im Besitz der Familien von Holleufer, von Lindenau und von Hoff, bevor es Mitte des 18. Jahrhunderts in bürgerliche Hände kam. Über die Familie Günther ging es Ende des Jahrhunderts an die von Döring, dann weiter an die Kaufleute Kunze und Aurich. Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 27. Oktober 1855 dem Justizamt Colditz übertragen.
Die Gemeinde wurde 1938 nach Hausdorf (bei Colditz) eingemeindet, seit 1995 gehört sie zu Zschadraß.
Besitzer des Ritterguts Zollwitz:[01]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Die Unterlagen gelangten vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv um 1960 in das damalige Landesarchiv Leipzig. Die Akten wurden 1965 in einer Findkartei verzeichnet. Die Verzeichnungsangaben wurden 2021 anhand der Akten überprüft und elektronisch nutzbar gemacht. Dabei wurden zahlreiche Angaben korrigiert und der Bestand sachlich gegliedert. Die im Bestand 12613 Gerichtsbücher befindlichen sechs Gerichtsbücher des Ritterguts Zollwitz wurden virtuell erfasst.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält 22 Akten und Gerichtsbücher mit einem zeitlichen Umfang von 1571 bis 1855. Die Überlieferung ist fragmentarisch, es dominieren Gerichtsbücher und Gerichtsprotokolle.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS 9.2. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStA-L, 20587 RG Zollwitz Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweis auf korrespondierende Bestände
B. Richter
April 2021
[01] Axel Flügel, Bürgerliche Rittergüter, Göttingen 2000, S. 131.- 12613 Gerichtsbücher, GB AG Colditz, Nr. 943, 794.- 20007 Amt Colditz, Nr. 101 – 112.- 20027 AH Grimma, Nr. 187.- 20587 RG Zollwitz, Nr. 4, 15.- https://sachsens-schloesser.de/colditz-rittergut-zollwitz/ (20.4.2021).
Grundlagen des Ritterguts.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.
Das amtsässige Rittergut Zollwitz östlich von Colditz unterstand dem Amt Colditz. Es besaß nur über Zollwitz die Gerichtsbarkeit. Das Gut befand sich u. a. im Besitz der Familien von Holleufer, von Lindenau und von Hoff, bevor es Mitte des 18. Jahrhunderts in bürgerliche Hände kam. Über die Familie Günther ging es Ende des Jahrhunderts an die von Döring, dann weiter an die Kaufleute Kunze und Aurich. Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 27. Oktober 1855 dem Justizamt Colditz übertragen.
- 2021 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5