Beständeübersicht
Bestand
20599 Stadt Brandis
Datierung | 1844 - 1949 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 3,12 |
Zur Geschichte von Brandis
Das Ackerbürgerstädtchen Brandis nördlich von Naunhof unterstand als Vasallenstadt dem Rittergut Brandis im Amt Grimma. Dessen Besitzer bestimmte den Bürgermeister der Stadt. Ab 1722 sind zwei sich jährlich abwechselnde Bürgermeister nachweisbar, dazu zwei Viertelsmeister, ein Stadtrichter und Gerichtsschöffen. Die obere und meist auch die niedere Gerichtsbarkeit wurden vom Rittergut ausgeübt. Nach Einführung der Städteordnung 1834 wurden der Bürgermeister und der Stadtrat vom Grimmaer Amtshauptmann verpflichtet. Nach der Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit des Ritterguts wurde am 9. Mai 1856 in Brandis ein Königliches Gericht eröffnet. 1929 erfolgte die Eingemeindung von Cämmerei.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand ist im Jahr 1968 depositarisch an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben worden. Die Unterlagen wurden 1971 geordnet und in einer Findkartei verzeichnet. Im Jahr 2017 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsangaben. In diesem Zusammenhang wurden kleinere Veränderungen an der Klassifikation vorgenommen sowie einige fehlende Angaben ergänzt. Der Bestand enthält viele Nummerierungslücken. 2018 folgte die Endredaktion, die Erschließung einiger unverzeichneter Akten sowie die Vorbereitung der Online-Stellung des Findmittels.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält nur 157 Akten mit einem zeitlichen Umfang von 1844 bis 1945, wobei der Schwerpunkt ab dem Ende des 19. Jh. liegt. Einzelne Bau- und Gewerbeangelegenheiten reichen bis 1949. Die Überlieferung ist fragmentarisch. Inhaltlich sind die meisten Bereiche der Kommunalverwaltung vertreten, besonders umfangreich Gemeinde-, Bau- und Gewerbeangelegenheiten.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 9.1. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20599 Stadt Brandis, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
B. Richter
Juni 2018
Das Ackerbürgerstädtchen Brandis nördlich von Naunhof unterstand als Vasallenstadt dem Rittergut Brandis im Amt Grimma. Dessen Besitzer bestimmte den Bürgermeister der Stadt. Ab 1722 sind zwei sich jährlich abwechselnde Bürgermeister nachweisbar, dazu zwei Viertelsmeister, ein Stadtrichter und Gerichtsschöffen. Die obere und meist auch die niedere Gerichtsbarkeit wurden vom Rittergut ausgeübt. Nach Einführung der Städteordnung 1834 wurden der Bürgermeister und der Stadtrat vom Grimmaer Amtshauptmann verpflichtet. Nach der Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit des Ritterguts wurde am 9. Mai 1856 in Brandis ein Königliches Gericht eröffnet. 1929 erfolgte die Eingemeindung von Cämmerei.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand ist im Jahr 1968 depositarisch an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben worden. Die Unterlagen wurden 1971 geordnet und in einer Findkartei verzeichnet. Im Jahr 2017 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsangaben. In diesem Zusammenhang wurden kleinere Veränderungen an der Klassifikation vorgenommen sowie einige fehlende Angaben ergänzt. Der Bestand enthält viele Nummerierungslücken. 2018 folgte die Endredaktion, die Erschließung einiger unverzeichneter Akten sowie die Vorbereitung der Online-Stellung des Findmittels.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält nur 157 Akten mit einem zeitlichen Umfang von 1844 bis 1945, wobei der Schwerpunkt ab dem Ende des 19. Jh. liegt. Einzelne Bau- und Gewerbeangelegenheiten reichen bis 1949. Die Überlieferung ist fragmentarisch. Inhaltlich sind die meisten Bereiche der Kommunalverwaltung vertreten, besonders umfangreich Gemeinde-, Bau- und Gewerbeangelegenheiten.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 9.1. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 20599 Stadt Brandis, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
B. Richter
Juni 2018
Gemeindeangelegenheiten.- Finanzen und Vermögen.- Militär- und Kriegsangelegenheiten.- Ordnungs- und Sicherheitspolizei.- Schule und Kirche.- Standesamt.- Gesundheits- und Sozialwesen.- Handel und Gewerbe.- Landwirtschaft.- Bauverwaltung.- Brandschutz.
Das Ackerbürgerstädtchen Brandis unterstand als Vasallenstadt dem Rittergut Brandis im Amt Grimma. Dessen Besitzer bestimmte den Bürgermeister der Stadt. Ab 1722 sind zwei sich jährlich abwechselnde Bürgermeister nachweisbar, dazu zwei Viertelsmeister, ein Stadtrichter und Gerichtsschöffen. Die obere und meist auch die niedere Gerichtsbarkeit wurden vom Rittergut ausgeübt. Nach Einführung der Städteordnung 1834 wurden der Bürgermeister und der Stadtrat vom Grimmaer Amtshauptmann verpflichtet. Nach der Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit des Ritterguts wurde am 9. Mai 1856 in Brandis ein Königliches Gericht eröffnet.
Der Bestand ist im Jahre 1968 depositarisch an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben worden.
Der Bestand ist im Jahre 1968 depositarisch an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben worden.
- 2018 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5