Beständeübersicht
Bestand
20607 Stadt Grimma (Stadtgericht)
Datierung | 1551 - 1852 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 6,70 |
Grimma befindet sich zwischen Leipzig und Meißen an einem Flussübergang im Tal der Mulde. Der Ort wurde mit Sicherheit im Jahre 1200 in einer Urkunde des Markgrafen Dietrich, die unter den Zeugen "Ludolfus et Ramuoldus de domo Grimme" nennt, erstmals erwähnt. [01] Der Grimmaer Historiker Christian Gottlob Lorenz gibt in seiner historischen Beschreibung der Stadt das Jahr 1065 als ältesten Beleg für Grimma an. [02] Das Stadtrecht erhielt Grimma vermutlich um das Jahre 1220. [03] Für das 13. Jh. sind im Ort bereits ein markgräfliches Schloß, ein Kloster und das Rathaus nachweisbar. Bis zum Ende des 14. Jh. besaß Grimma ürberregionale Bedeutung als Marktort. Zum städtischen Besitz gehörten u. a. das Rote und das Gelbe Vorwerk, einige Mühlen (Großmühle, Malzmühle) sowie andere Grundstücke an der Mulde. [04]
Die Herausbildung eines Ratskollegiums fällt ebenso ins 13. Jh. Um 1300 ist der Rat als selbständiges Gremium mit einem Bürgermeister, der nicht mehr dem markgräflichen Schultheiß unterstand, nachweisbar. [05] Im Jahre 1391 erlangte der Rat die niedere Gerichtsbarkeit, die vorher der Schultheiß ausübte, sowie im Jahre 1437 die Obergerichtsbarkeit. Seitdem wurden aus der Mitte des Rates ein Stadtrichter und sechs Schöffen gewählt. Als landesherrliches Spruchkollegium sprach jedoch seit 1574 der Leipziger Schöffenstuhl sein Urteil in peinlichen Sachen. So blieb dem Stadtgericht nur die Untersuchung des Tatbestandes und die Vollstreckung des Urteils. [06] Die schriftsässige Stadt gehörte verwaltungsmäßig zum Leipziger Kreis und war ebenso Sitz des gleichnamigen Amtes.
Nach der Einführung der deutschen Städteordnung von 1832 wurde das Stadtgericht neben dem Rat zur eigenständigen Behörde. Die städtische Gerichtsbarkeit wurde am 1. Sept. 1853 vom Justizamt Grimma übernommen. [07] Drei Jahre später wurde das Gerichtsamt Grimma gebildet. [08]
Mit der Übernahme der städtischen Gerichtsbarkeit durch die neugeschaffenen Behörden wurden auch die vorliegenden Akten in die staatliche Überlieferung eingebunden. Später kamen die Unterlagen an das Amtsgericht Grimma und wurden von dort nach 1945 in das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben. In den Jahren 1962 bis 1965 gelangte dann dieser Bestand als Abgabegemeinschaft "Amtsgericht Grimma" zum damaligen Landesarchiv Leipzig. [09] Im Landesarchiv Leipzig wurde dieser Bestand daraufhin provenienzgerecht getrennt, wobei der vorliegende Bestand mit der Bezeichnung "Stadtgericht Grimma" entstand, jedoch unverzeichnet blieb. Erst im Jahre 1997 konnte er im Rahmen der Bearbeitung der Bestandsgruppe erschlossen werden. Die Bestandsbezeichnung wurde aufgrund der Vermischung von Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten in "Stadt Grimma - Gerichtsakten" verändert. Als Provenienzstellen treten der Rat und das Stadtgericht (StG) zu Tage.
Mit 137 Akten und Protokollen ist der Bestand klein und daher lückenhaft. Der zeitliche Umfang reicht von 1551 bis 1852. Laut Repertorienbuch, [10] welches Eintragungen bis 1852 enthält und vermutlich mit der Übergabe an den Staat angelegt wurde, sind umfangreiche Kassationen vor allen in den Jahren 1896 bis 1899 vorgenommen worden. Den Hauptteil des Bestandes bilden nun die Kaufprotokolle mit 94 Bänden. Erhalten blieben auch einige Stadtbücher wie Kinderbücher sowie Kuratorien- und Tutorienbücher aus dem 16. bis 18. Jahrhundert.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind das Gerichtsamt Grimma sowie das Amt Grimma zu nutzen. Zu verweisen ist auf das Stadtarchiv in Grimma selbst.
Bei der Verzeichnung wurden sowohl die (Unter-)Provenienzen als auch die Registratursignaturen mit erfasst. Die Erschließung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch die Register erstellt wurden. Die Registratursignaturen ermöglichten eine grobe Vorordnung des Bestandes. Die endgültige Gliederung erfolgte in Anlehnung an ähnliche Gerichtsbestände im Staatsarchiv. Der Bestand wurde mit einer ordnungsabhängigen Signatur versehen. Für die Bestellung ist: SächsStAL, Stadt Grimma Nr. (fettgedruckte Ziffer) zu verwenden.
Elke Kretzschmar
Dezember 1997
[01] Vgl. Horst Naumann, Die Orts- und Flurnamen der Kreise Grimma und Wurzen, Berlin 1962, S. 88.-Erich Keyser, Deutsches Städtebuch, Band 2, Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin, 1941, S.91.
[02] Vgl. Christian Gottlob Lorenz, Die Stadt Grimma im Königreiche Sachsen historisch beschrieben, Leipzig 1856, S. 19.- Zu Lorenz vgl. auch den Nachlass im StAL.
[03] Vgl. Keyser, a. a. O. S. 91.
[04] Vgl. ebenda sowie August Schumann, Vollst. Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 3, Zwickau 1816, S. 441.
[05] Vgl. Keyser, a. a. O., S. 92.
[06] Ebenda.
[07] Vgl. Leipziger Zeitung v. 4. 9. 1852, S. 4231.
[08] Karlheinz Blaschke, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Potsdam 1959, S.124.
[09] Zu- und Abgangsbuch, 1954 - 1975, Staatsarchiv Leipzig, Nr. 187.
[10] StAL, Stadt Grimma Nr. 3.
Die Herausbildung eines Ratskollegiums fällt ebenso ins 13. Jh. Um 1300 ist der Rat als selbständiges Gremium mit einem Bürgermeister, der nicht mehr dem markgräflichen Schultheiß unterstand, nachweisbar. [05] Im Jahre 1391 erlangte der Rat die niedere Gerichtsbarkeit, die vorher der Schultheiß ausübte, sowie im Jahre 1437 die Obergerichtsbarkeit. Seitdem wurden aus der Mitte des Rates ein Stadtrichter und sechs Schöffen gewählt. Als landesherrliches Spruchkollegium sprach jedoch seit 1574 der Leipziger Schöffenstuhl sein Urteil in peinlichen Sachen. So blieb dem Stadtgericht nur die Untersuchung des Tatbestandes und die Vollstreckung des Urteils. [06] Die schriftsässige Stadt gehörte verwaltungsmäßig zum Leipziger Kreis und war ebenso Sitz des gleichnamigen Amtes.
Nach der Einführung der deutschen Städteordnung von 1832 wurde das Stadtgericht neben dem Rat zur eigenständigen Behörde. Die städtische Gerichtsbarkeit wurde am 1. Sept. 1853 vom Justizamt Grimma übernommen. [07] Drei Jahre später wurde das Gerichtsamt Grimma gebildet. [08]
Mit der Übernahme der städtischen Gerichtsbarkeit durch die neugeschaffenen Behörden wurden auch die vorliegenden Akten in die staatliche Überlieferung eingebunden. Später kamen die Unterlagen an das Amtsgericht Grimma und wurden von dort nach 1945 in das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben. In den Jahren 1962 bis 1965 gelangte dann dieser Bestand als Abgabegemeinschaft "Amtsgericht Grimma" zum damaligen Landesarchiv Leipzig. [09] Im Landesarchiv Leipzig wurde dieser Bestand daraufhin provenienzgerecht getrennt, wobei der vorliegende Bestand mit der Bezeichnung "Stadtgericht Grimma" entstand, jedoch unverzeichnet blieb. Erst im Jahre 1997 konnte er im Rahmen der Bearbeitung der Bestandsgruppe erschlossen werden. Die Bestandsbezeichnung wurde aufgrund der Vermischung von Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten in "Stadt Grimma - Gerichtsakten" verändert. Als Provenienzstellen treten der Rat und das Stadtgericht (StG) zu Tage.
Mit 137 Akten und Protokollen ist der Bestand klein und daher lückenhaft. Der zeitliche Umfang reicht von 1551 bis 1852. Laut Repertorienbuch, [10] welches Eintragungen bis 1852 enthält und vermutlich mit der Übergabe an den Staat angelegt wurde, sind umfangreiche Kassationen vor allen in den Jahren 1896 bis 1899 vorgenommen worden. Den Hauptteil des Bestandes bilden nun die Kaufprotokolle mit 94 Bänden. Erhalten blieben auch einige Stadtbücher wie Kinderbücher sowie Kuratorien- und Tutorienbücher aus dem 16. bis 18. Jahrhundert.
Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind das Gerichtsamt Grimma sowie das Amt Grimma zu nutzen. Zu verweisen ist auf das Stadtarchiv in Grimma selbst.
Bei der Verzeichnung wurden sowohl die (Unter-)Provenienzen als auch die Registratursignaturen mit erfasst. Die Erschließung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch die Register erstellt wurden. Die Registratursignaturen ermöglichten eine grobe Vorordnung des Bestandes. Die endgültige Gliederung erfolgte in Anlehnung an ähnliche Gerichtsbestände im Staatsarchiv. Der Bestand wurde mit einer ordnungsabhängigen Signatur versehen. Für die Bestellung ist: SächsStAL, Stadt Grimma Nr. (fettgedruckte Ziffer) zu verwenden.
Elke Kretzschmar
Dezember 1997
[01] Vgl. Horst Naumann, Die Orts- und Flurnamen der Kreise Grimma und Wurzen, Berlin 1962, S. 88.-Erich Keyser, Deutsches Städtebuch, Band 2, Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin, 1941, S.91.
[02] Vgl. Christian Gottlob Lorenz, Die Stadt Grimma im Königreiche Sachsen historisch beschrieben, Leipzig 1856, S. 19.- Zu Lorenz vgl. auch den Nachlass im StAL.
[03] Vgl. Keyser, a. a. O. S. 91.
[04] Vgl. ebenda sowie August Schumann, Vollst. Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 3, Zwickau 1816, S. 441.
[05] Vgl. Keyser, a. a. O., S. 92.
[06] Ebenda.
[07] Vgl. Leipziger Zeitung v. 4. 9. 1852, S. 4231.
[08] Karlheinz Blaschke, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Potsdam 1959, S.124.
[09] Zu- und Abgangsbuch, 1954 - 1975, Staatsarchiv Leipzig, Nr. 187.
[10] StAL, Stadt Grimma Nr. 3.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.
In der schriftsässigen Stadt Grimma im Territorium des gleichnamigen Amts hatte der Rat seit 1391 die niedere Gerichtsbarkeit inne, ab 1437 auch die höhere. Das seit dieser Zeit bestehende Stadtgericht wurde nach Einführung der Allgemeinen Städteordnung von 1832 zu einer eigenständigen Behörde neben dem Rat. Nach Abtretung an den Staat ging die städtische Gerichtsbarkeit am 1. September 1852 an das Justizamt Grimma.
- 1997 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5