Beständeübersicht
Bestand
20609 Stadt Lausick (Stadtgericht)
Datierung | 1659 - 1833 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 2,90 |
Die ursprünglich sorbische Siedlung Luzke wurde im Jahre 1096 in einer Chronik erstmals erwähnt. [01] Der Ort erhielt durch den Grafen Wiprecht von Groitzsch das Marktrecht, der hier 1105 eine Benediktinerabtei gründete, die dem Kloster Pegau direkt unterstand und später nach Pegau verlegt wurde. [02] Die Bewohner mussten u. a. einen Zins zur Beleuchtung der Kapelle im Kloster Pegau zahlen. [03] Mitte des 12. Jahrhunderts erhielt Lausick das Stadtrecht und war bereits mit einer Mauer umgeben. [04] Lausick unterstand später als amtssässige Stadt dem Amt Colditz. [05] Wesentliche Gewerbezweige für die Bevölkerung waren neben der Landwirtschaft das Tuch- und Zeugmacherhandwerk, die Hutmacherei und eine Steinmühle. Das Herrmannsbad, das vom damaligen Amtsrichter Gottlieb Friedrich Herrmann gegründet worden war, [06] nahm seinen Kurbetrieb in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf und und besaß im Wesentlichen regionale Bedeutung. Seit 1913 trägt die Stadt den Namen Bad Lausick. [07]
Das Rathaus unterstand nicht der Erbgerichtsbarkeit des Amtes, denn der Rat hatte 1673 die Erbgerichte für 12 Gulden jährlich gepachtet. [08] Vor dem Rat wurden die Belange der niederen Gerichtsbarkeit ausgetragen, während das Amt Colditz als höhere Instanz fungierte. Ein
eigenständiges Stadtgericht wurde aber nicht gebildet, sondern der Rat mit einem Bürgermeister, einem Richter und 4 Ratsherren übte die Gerichtsbarkeit aus. Über die nahegelegenen Marken Köllsdorf und Hegewald besaß das Lausicker Pfarramt die Erb- und Lehnsgerichtsbarkeit. [09]
Im Zuge der Neuorganisation der Gerichtsbarkeit wurde 1833 das Königliche Gericht Lausick gegründet. [10] Die "Leipziger Zeitung" vom 14. Oktober 1833 vermeldet unter den "Amtlichen Nachrichten": "Se. Königl. Majestät und des Prinzen Mitregenten Königl. Hoheit haben ... den bisherigen Viceactuar im Justizamte Pirna, Adolph Friedrich Sommer, zum Justitiar für das zu Lausick zu errichtende Königliche Gericht zu ernennen gnädigst geruhet."
Mit der Übernahme der städtischen Gerichtsbarkeit durch die neugeschaffene Behörde wurden auch die vorliegenden Akten in die staatliche Überlieferung einverleibt. Nach Gründung des Justitiariats bzw. Königlichen Gerichts in Lausick 1833 [11] wurden die Gerichts- und Verwaltungsakten des Rates an diese neue Institution übergeben. Über die Etappen Gerichtsamt Lausick (1856), Zuordnung zum Gerichtsamt Borna (1874) und Gründung von Amtshauptmannschaft Borna (1875) und Amtsgericht Lausick [12] (1898) gelangten die Unterlagen nach 1945 schließlich in das Dresdner Hauptstaatsarchiv. Von dort wurden sie nach Gründung des damaligen Landesarchivs Leipzig schließlich ab 1955 als Abgabegemeinschaft mit der Bezeichnung "AG Lausick" hierher gebracht. [13] In Leipzig wurde dieser Mischbestand nach Provenienzen getrennt, wobei u. a. der Bestand "Stadtgericht Lausick" gebildet wurde.
Im Jahre 1997 ist der Bestand im Rahmen der Bearbeitung der gesamten Bestandsgruppe verzeichnet worden. Dabei konnten 7 Akten des Pfarrdotalgerichts Lausick ermittelt werden, die als eigener Bestand formiert wurden. Die Bezeichnung des Bestandes ist aufgrund der organisatorischen Anbindung der Gerichtsbarkeit an den Rat in "Stadt Lausick" (Gerichtsakten)
geändert worden.
Der Bestand von 103 Gerichts- (und Verwaltungs-)akten des Lausicker Rates erstreckt sich über einen Zeitraum von 1659 bis 1833. Ein Aktenband (Nr. 101) wurde bis ins Jahr 1885 fortgesetzt. Dessen Weg ins StAL kann z. Zt. nicht rekonstruiert werden. Die Überlieferung ist äußerst fragmentarisch. Die alten Archivsignaturen, die zur Information mit aufgenommen worden sind, lassen ebenfalls Lücken im Bestand erkennen. Die Hauptmasse besteht aus Gerichtsprotokollen, vorwiegend zu Grundstücks-, Vermögens- oder Testamentsangelegenheiten, hinzu kommen Einzelfälle, d. h. zivilrechtliche Klagen, kommunale Belange (Kirche, Schule, Besteuerung, Handwerkerinnungen) und Vormundschaften. Der Bestand ist kultur-historisch aufschlussreich und vermittelt Informationen über die bauliche Anlage von Gehöften und ihre Innenausstattung, über Wertobjekte in vergangener Zeit, Kleidung, Hausrat und Besitzverhältnisse. Aus der Überlieferung zum Handwerk, insbesondere den Innungssatzungen, lassen sich Rückschlüsse auf Konkurrenz- und Loyalitätsverhalten ableiten. In diesem Zusammenhang ist auch auf den größeren Teil der Überlieferung der Stadt Lausick zu verweisen, der nicht an die staatlichen Institutionen abgegeben worden ist und im Stadtarchiv von Bad Lausick verwahrt wird.
Die Erschließung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Register erstellt wurde. Die Registratursignaturen, die offensichtlich aus der Phase des
Königlichen Gerichts Lausick stammen, [14] ermöglichten eine grobe Vorordnung des Bestandes. Hinzu kam jetzt eine ordnungsabhängige Signatur für den Bestand "Stadt Lausick". Die endgültige Gliederung erfolgte in Anlehnung an ähnliche Gerichtsbestände im Staatsarchiv.Bei Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStAL, Stadt Lausick, Nr. (fettgedruckte Ziffer).
D. Gentsch/B. Richter
August 1997
[01] Vgl. Göschel, Joachim, Die Orts-, Flur- und Flußnamen der Kreise Borna und Geithain (= Mitteldeutsche Forschungen, Bd 31), Köln, Graz 1964, S. 85f.- S. auch MGH SS 16, 245.
[02] Vgl. Göschel, a. a. O.
[03] Muldentalkreis. Hrsg. NEOMEDIA GmbH Delitzsch 1994, S. 10.
[04] Vgl. Schumann, August, Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, Bd. 5, Zwickau 1818, S. 398.
[05] Vgl. Blaschke, Karlheinz, Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, 2. Teil, Leipzig 1957, S. 10f..
[06] Vgl. die Akte "Konzessionserteilung zur Bewirtung der Gäste in der Badeanstalt" im Bestand StAL, Königliches Gericht Lausick.
[07] Vgl. Keyser, Erich, Deutsches Städtebuch, Bd. 2: Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin 1941, S. 119. - Vgl. auch 900 Jahre Bad Lausick. 1096 - 1996. Hrsg. Stadtverwaltung Bad Lausick. Beucha 1996 und Priemer, Rudolf und Peter Franke, Bad Lausick. Die Kurstadt und ihre Umgebung. Beucha 1997.
[08] Vgl. Schumann, a. a. O., S. 400.
[09] Ebenda, S. 399.- Vgl. Bestand "Pfarrdotalgericht Lausick".
[10] Vgl. auch Bestand "Königliches Gericht Lausick".
[11] Vgl. auch Jäger, Volker, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Amtsgerichte im StAL. Ms., Leipzig 1997, S. 25.
[12] Vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898, Dresden 1898, S. 34f.
[13] Vgl. Verwaltungsarchiv Nr. 187 (Zugangsbuch).
[14] Ein Aktenrepertorium konnte bisher nicht ermittelt werden.
Das Rathaus unterstand nicht der Erbgerichtsbarkeit des Amtes, denn der Rat hatte 1673 die Erbgerichte für 12 Gulden jährlich gepachtet. [08] Vor dem Rat wurden die Belange der niederen Gerichtsbarkeit ausgetragen, während das Amt Colditz als höhere Instanz fungierte. Ein
eigenständiges Stadtgericht wurde aber nicht gebildet, sondern der Rat mit einem Bürgermeister, einem Richter und 4 Ratsherren übte die Gerichtsbarkeit aus. Über die nahegelegenen Marken Köllsdorf und Hegewald besaß das Lausicker Pfarramt die Erb- und Lehnsgerichtsbarkeit. [09]
Im Zuge der Neuorganisation der Gerichtsbarkeit wurde 1833 das Königliche Gericht Lausick gegründet. [10] Die "Leipziger Zeitung" vom 14. Oktober 1833 vermeldet unter den "Amtlichen Nachrichten": "Se. Königl. Majestät und des Prinzen Mitregenten Königl. Hoheit haben ... den bisherigen Viceactuar im Justizamte Pirna, Adolph Friedrich Sommer, zum Justitiar für das zu Lausick zu errichtende Königliche Gericht zu ernennen gnädigst geruhet."
Mit der Übernahme der städtischen Gerichtsbarkeit durch die neugeschaffene Behörde wurden auch die vorliegenden Akten in die staatliche Überlieferung einverleibt. Nach Gründung des Justitiariats bzw. Königlichen Gerichts in Lausick 1833 [11] wurden die Gerichts- und Verwaltungsakten des Rates an diese neue Institution übergeben. Über die Etappen Gerichtsamt Lausick (1856), Zuordnung zum Gerichtsamt Borna (1874) und Gründung von Amtshauptmannschaft Borna (1875) und Amtsgericht Lausick [12] (1898) gelangten die Unterlagen nach 1945 schließlich in das Dresdner Hauptstaatsarchiv. Von dort wurden sie nach Gründung des damaligen Landesarchivs Leipzig schließlich ab 1955 als Abgabegemeinschaft mit der Bezeichnung "AG Lausick" hierher gebracht. [13] In Leipzig wurde dieser Mischbestand nach Provenienzen getrennt, wobei u. a. der Bestand "Stadtgericht Lausick" gebildet wurde.
Im Jahre 1997 ist der Bestand im Rahmen der Bearbeitung der gesamten Bestandsgruppe verzeichnet worden. Dabei konnten 7 Akten des Pfarrdotalgerichts Lausick ermittelt werden, die als eigener Bestand formiert wurden. Die Bezeichnung des Bestandes ist aufgrund der organisatorischen Anbindung der Gerichtsbarkeit an den Rat in "Stadt Lausick" (Gerichtsakten)
geändert worden.
Der Bestand von 103 Gerichts- (und Verwaltungs-)akten des Lausicker Rates erstreckt sich über einen Zeitraum von 1659 bis 1833. Ein Aktenband (Nr. 101) wurde bis ins Jahr 1885 fortgesetzt. Dessen Weg ins StAL kann z. Zt. nicht rekonstruiert werden. Die Überlieferung ist äußerst fragmentarisch. Die alten Archivsignaturen, die zur Information mit aufgenommen worden sind, lassen ebenfalls Lücken im Bestand erkennen. Die Hauptmasse besteht aus Gerichtsprotokollen, vorwiegend zu Grundstücks-, Vermögens- oder Testamentsangelegenheiten, hinzu kommen Einzelfälle, d. h. zivilrechtliche Klagen, kommunale Belange (Kirche, Schule, Besteuerung, Handwerkerinnungen) und Vormundschaften. Der Bestand ist kultur-historisch aufschlussreich und vermittelt Informationen über die bauliche Anlage von Gehöften und ihre Innenausstattung, über Wertobjekte in vergangener Zeit, Kleidung, Hausrat und Besitzverhältnisse. Aus der Überlieferung zum Handwerk, insbesondere den Innungssatzungen, lassen sich Rückschlüsse auf Konkurrenz- und Loyalitätsverhalten ableiten. In diesem Zusammenhang ist auch auf den größeren Teil der Überlieferung der Stadt Lausick zu verweisen, der nicht an die staatlichen Institutionen abgegeben worden ist und im Stadtarchiv von Bad Lausick verwahrt wird.
Die Erschließung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Register erstellt wurde. Die Registratursignaturen, die offensichtlich aus der Phase des
Königlichen Gerichts Lausick stammen, [14] ermöglichten eine grobe Vorordnung des Bestandes. Hinzu kam jetzt eine ordnungsabhängige Signatur für den Bestand "Stadt Lausick". Die endgültige Gliederung erfolgte in Anlehnung an ähnliche Gerichtsbestände im Staatsarchiv.Bei Bestellung und Zitierung ist anzugeben: SächsStAL, Stadt Lausick, Nr. (fettgedruckte Ziffer).
D. Gentsch/B. Richter
August 1997
[01] Vgl. Göschel, Joachim, Die Orts-, Flur- und Flußnamen der Kreise Borna und Geithain (= Mitteldeutsche Forschungen, Bd 31), Köln, Graz 1964, S. 85f.- S. auch MGH SS 16, 245.
[02] Vgl. Göschel, a. a. O.
[03] Muldentalkreis. Hrsg. NEOMEDIA GmbH Delitzsch 1994, S. 10.
[04] Vgl. Schumann, August, Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, Bd. 5, Zwickau 1818, S. 398.
[05] Vgl. Blaschke, Karlheinz, Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, 2. Teil, Leipzig 1957, S. 10f..
[06] Vgl. die Akte "Konzessionserteilung zur Bewirtung der Gäste in der Badeanstalt" im Bestand StAL, Königliches Gericht Lausick.
[07] Vgl. Keyser, Erich, Deutsches Städtebuch, Bd. 2: Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin 1941, S. 119. - Vgl. auch 900 Jahre Bad Lausick. 1096 - 1996. Hrsg. Stadtverwaltung Bad Lausick. Beucha 1996 und Priemer, Rudolf und Peter Franke, Bad Lausick. Die Kurstadt und ihre Umgebung. Beucha 1997.
[08] Vgl. Schumann, a. a. O., S. 400.
[09] Ebenda, S. 399.- Vgl. Bestand "Pfarrdotalgericht Lausick".
[10] Vgl. auch Bestand "Königliches Gericht Lausick".
[11] Vgl. auch Jäger, Volker, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Amtsgerichte im StAL. Ms., Leipzig 1997, S. 25.
[12] Vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898, Dresden 1898, S. 34f.
[13] Vgl. Verwaltungsarchiv Nr. 187 (Zugangsbuch).
[14] Ein Aktenrepertorium konnte bisher nicht ermittelt werden.
Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Kirchen- und Schulangelegenheiten.
Als amtsässige Stadt war Lausick dem Amt Colditz unterstellt, das die höhere Gerichtsbarkeit über die Stadt innehatte. Die Erbgerichte unterstanden dem Rat seit 1673 in Pacht. Es gab kein eigenständiges Stadtgericht. Die sächsische Regierung verlängerte den 1833 auslaufenden Pachtvertrag über die Erbgerichtsbarkeit nicht, sondern übertrug diese sowie die Obergerichtsbarkeit des Amts Colditz in Lausick dem im Oktober 1833 gegründeten Königlichen Gericht Lausick.
- 1997 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5