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Beständeübersicht

Bestand

20620 Stadt Penig (Stadtgericht)

Datierung1455 - 1855
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,50

1313 als Stadt erwähnt, war Penig, nachdem es in älteren Zeiten den Burggrafen von Altenburg und später denen von Leisnig gehört hatte, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts Teil des Besitztums der Herren von Schönburg. Die Stadt entwickelte sich an der Handelsstraße zwischen Prag, Chemnitz und Magdeburg und bot damit gute Voraussetzungen für das Wachstum des städtischen Handwerks. Schon 1537 entstand auch eine Papiermühle, und noch heute wird in Penig Papier hergestellt.

Der Stadtrat setzte sich aus einem Bürgermeister, einem Richter und vier Ratsmitgliedern zusammen und übte die niedere Gerichtsbarkeit aus, die höhere lag beim Schönburger Adelsgeschlecht, das erst 1878 dem sächsischen Staat die Gerichtsbarkeit seines Herrscherhauses überließ. Nach Einführung der Allgemeinen Städteordnung in Sachsen 1832 wurde auch in Penig ein gesondertes Stadtgericht gebildet, das dann 1856 durch das Königliche Gericht in Penig und noch im gleichen Jahr vom Gerichtsamt in Penig abgelöst wurde. [01]

Die Akten wurden mit der Gerichtsbarkeit verstaatlicht und kamen 1879 an das Amtsgericht Penig und von da aus an das Hauptstaatsarchiv Dresden. Ab 1956 wurden sie an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben, wo der Mischbestand nach Provenienzen getrennt und der Bestand "Stadtgericht Penig" gebildet und 1994 durch eine Findkartei zugänglich gemacht wurde. Bei der Bearbeitung der gesamten Bestandsgruppe ab 1997 wurde ein Findbuch erarbeitet. Die Bestandsbezeichnung ist aufgrund der noch nicht vollzogenen Trennung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung und der vorgefundenen Provenienzstellen Rat und Stadtgericht (StG) in "Stadt Penig" geändert worden. Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind die Bestände Herrschaft und Rittergut Penig, Königliches Gericht Penig, Gerichtsamt Penig und Amtsgericht Penig zu nutzen.

Der Bestand umfasst nur 15 Akteneinheiten, davon sind zwei Drittel Protokolle. Als ältestes Dokument der städtischen Gerichts- und Verwaltungstätigkeit ist ein Stadtbuch überliefert, dessen erste Eintragungen aus dem Jahre 1455 stammen: Als aktuelles Ereignis steht auf der ersten Seite, dass der Ritter Kunz von Kauffungen die beiden Altenburger Prinzen Ernst und Albrecht geraubt, verschleppt und dafür seinen Kopf verloren habe. [02]

Der Bestand wurde mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet, mit dem auch das Register erstellt wurde. Alte Signaturen wurden aufgenommen, hinzu kam eine ordnungsabhängige Signatur für den Bestand "Stadt Penig".

Bei Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StAL, Stadt Penig, Nr. (fettgedruckte Ziffer).

Dietlind Gentsch
August 1998


[01] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte. 1815 bis 1845. Hrsg. Thomas Klein. Bd. 14: Sachsen. Marburg 1982, S. 192. - Vgl. auch Leipziger Zeitung vom 8.7.1856, S 3839.
[02] Vgl. SächsStAL, Stadt Penig, Nr. 1.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.
Seit Mitte des 16. Jahrhunderts gehörte die Stadt Penig zur Schönburgischen Herrschaft Penig. Die Herren von Schönburg übten in der Stadt die höhere Gerichtsbarkeit aus. Die Stadt selbst besaß die niedere Gerichtsbarkeit, die sich auch auf die dortige Papiermühle erstreckte. Nach Einführung der Allgemeinen Städteordnung 1832 erfolgte die Bildung eines gesonderten Stadtgerichts. Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die der Schönburgischen Herrschaft und der Stadtgemeinde Penig zustehende Gerichtsbarkeit im Juli 1856 dem am 26. Juni 1856 eröffneten Königlichen Gericht Penig übertragen.
  • 1998 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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