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Bestand

21033 Reichsbankhauptstelle Leipzig mit Nebenstellen

Datierung1833 - 1946
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)99,58
Organisationsgeschichte der Deutschen Reichsbank

Der Deutsche Zollverein führte im Bereich der Handelspolitik in den vier Jahrzehnten vor der Reichsgründung 1871 eine weitgehende Vereinheitlichung herbei. Seinen diesbezüglichen Bemühungen im Bereich des Bank- und Währungswesens blieb jedoch jeder Erfolg versagt. Hier herrschte noch bis zur Reichsgründung ein kleinstaatliches Geflecht zumeist privater Notenbanken und eine völlig ungeregelte Währungsvielfalt vor. Der im Zeichen der Industrialisierung stetig anwachsende Kapitalbedarf wurde vielfach durch unkontrollierte Papiernotenausgabe befriedigt, woraus chronische Währungsinstabilität und kleinstaatliche Währungsschranken durch Umlaufverbote resultierten. Der dem Wirtschaftsaufschwung geforderte überregionale Zahlungsverkehr wurde durch die desolate Bankverfassung bedrohlich gehemmt. [01]
Nach der Reichsgründung 1871 bestand daher eine Zentralaufgabe der Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Vereinheitlichung des Banken- und Geldwesens. Ein erster Reformschritt erfolgte im Juli 1873 durch das Münzgesetz, durch das die Reichsgoldwährung eingeführt und die Papiergeldausgabe erheblich eingeschränkt wurde. In einem zweiten Reformschritt wurde im April 1874 auch einheitliches Papiergeld eingeführt. Die Stabilität der Währungsordnung hing jedoch an der Reorganisation des Bankwesens. Sie erforderte die Einrichtung einer Zentralbank mit reichsweiten Kompetenzen und Zweigstellennetz. Für Preußen und den Norddeutschen Bund, d. h. den größeren Teil des Reichsgebietes, bestand ein solches Institut bereits in Form der "Preußischen Bank". Aus rechtlich-föderalen Rücksichten konnte diese den übrigen Bundesstaaten jedoch nicht aufgezwungen werden. Sie mußte vielmehr als föderaler Kompromiß in das gewachsene System der regionalen Privatnotenbanken eingebunden werden. [02] Durch das Bankgesetz vom 14. März 1875 in Verbindung des Reichsbankstatuts vom 21. Mai 1875 erfolgte dann auch dieser dritte Reformschritt. Durch das Gesetz wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1876 die "Reichsbank" mit Hauptsitz zu Berlin eingerichtet. [03] Sie fungierte als Nachfolgeinstitut der Preußischen Bank, die durch Staatsvertrag zwischen Preußen und dem Deutschen Reich auf das Reich überging. [04]
Ihre Aufgabe bestand in der Regelung des Geldumlaufs im Reichsgebiet, der Erleichterung der Zahlungsausgleichungen sowie der Nutzbarmachung des verfügbaren Kapitals. In Verfolgung dieser Zwecke war sie befugt, im gesamten Reichsgebiet Zweiganstalten zu errichten. Hierneben blieb es dem Bundesrat mit Rücksicht auf die föderale Struktur des Reichs vorbehalten, der Reichsbank die Errichtung von Zweiganstalten an bestimmten Orten des Reichs auch anzuordnen. [05] Die Reichsbank war dabei befugt, Gold, Silber, Wechsel, Schecks, staatliche und kommunale Schuldverschreibungen sowie Effekten an- und zu verkaufen, Darlehen gegen bewegliche Pfänder zu erteilen (Lombardverkehr), Inkassos für Rechnung von Anstalten, Behörden und Privatpersonen zu besorgen, Gelder im Depositengeschäft und Giroverkehr zu transferieren, Wertgegenstände zu verwahren und zu verwalten sowie insbesondere auch in Goldmark gedeckte Banknoten nach dem Bedürfnis des Verkehrs auszugeben. [06] Sie erhielt jedoch kein Notenausgabemonopol. Die bestehenden Notenprivilegien wurden vielmehr bestätigt und grundsätzlich blieb auch die Verleihung weiterer Notenprivilegien zulässig. Durch die im Bankgesetz festgeschriebenen Beschränkungen der Notenbanken, insbesondere im Wertpapierhandel, büßte das Notenprivileg jedoch bedeutend an Lukrativität ein. Bereits unmittelbar nach der Verkündigung des Bankgesetzes verzichteten dreizehn der bestehenden dreiunddreißig Institute auf ihr Notenprivileg, weitere sechzehn Institute in den Folgejahrzehnten. Anfang der 1920er Jahre hielten neben der Reichsbank lediglich noch die Bayerische Notenbank, die Sächsische Bank, die Württembergische Bank sowie die Badische Bank ihr Notenprivileg aufrecht. [07]
Getragen wurde die Reichsbank vom Deutschen Reich sowie privaten Anteilseignern. Die Reichsaufsicht übte das Reichsbankkuratorium – unter Vorsitz des Reichskanzlers – aus, dessen Mitglieder anteilig von Kaiser und Bundesrat ernannt wurden. Die Reichsbankleitung war diesem Kuratorium gegenüber in vollem Umfang rechenschaftspflichtig, d. h. sie mußte ihre geschäftlichen Leitlinien und Operationen mit diesem abstimmen. [08] Als staatliche Behörde unterlag die Reichsbank nicht der Einkommens- und Gewerbesteuerpflicht und wurden die Dienstverhältnisse ihrer Beschäftigten durch das Beamtenrecht geregelt. [09]
Wie bereits bei der "Preußischen Bank" sah auch die Konzeption der Reichsbank eine Verbindung von Staats- und Privatkapital vor. Ihr Grundkapital wurde daher wesentlich aus privaten Einschußkapital aufgebracht; durch Umtausch von Anteilen der Preußischen Bank in Reichsbankanteile sowie durch Verkauf von Reichsbankanteilen an private Anteilseigner. [10] Die privaten Anteilseigner bildeten bis hinab auf die Bezirksebene eigene Aufsichtsorgane. Oberstes Organ war die Generalversammlung, die alljährlich in Berlin unter Vorsitz des Reichsbankpräsidenten zusammentrat. In ihr wurde die Jahresbilanz präsentiert, erfolgte insbesondere auch die Beschlußfassung über Grundkapitalerhöhungen und Abänderungen des Reichsbankstatuts. Die Generalversammlung wählte hierneben die Mitglieder des Zentralausschusses der Anteilseigner. [11] Dieser fungierte ähnlich dem Reichsbankkuratorium als ständiges zentrales Aufsichtsorgan gegenüber der Reichsbankleitung. Unterhalb der Reichsebene bildeten die Anteilseigner auf der Ebene der Reichsbankhauptstellen Bezirksausschüsse, die durch alljährliche Bezirksversammlungen eingesetzt wurden. [12] Als staatliches Regulativ gegenüber den Anteilseignern behielt sich das Reich die Option vor, zu bestimmten Fixdaten (1891, dann in Zehnjahresintervallen) die Reichsbank aufzukündigen oder auch sämtliche Anteile an ihr zum Nennwerte zu übernehmen. [13] Dieser Aufkündigungsklausel bediente sich das Reich allerdings nur zur Durchsetzung von Modifikationen bei der Gewinnausschüttung aus dem Reichsbankgeschäft und von Grundkapitalserhöhungen. [14]
Die oberste Leitung, Verwaltung und Repräsentation der Reichsbank lag indessen beim "Reichsbankdirektorium". Es hatte den Rechtsstatus einer "Obersten Reichsbehörde" und war insoweit Träger eigener gesetzlicher Machtbefugnisse. Seine zunächst sechs Mitglieder – zuzüglich des Reichsbankpräsidenten – wurden auf Vorschlag des Bundesrats und nach Anhörung durch den Zentralausschuß der Anteilseigner vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt. Den Vorsitz im Direktorium führte der Reichsbankpräsident. Bei Verhinderung wurde er durch einen vom Kaiser ernannten Stellvertreter vertreten, ab 1887 durch einen Vizepräsidenten als ständigen Vertreter. Das Reichsbankdirektorium faßte seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, war darüber hinaus jedoch den Weisungen des Reichsbankpräsidenten unterworfen. [15] Neben der Zentralverwaltung leitete es auch die Reichshauptbank mit der Reichshauptkasse, d. h. es übte zugleich die Geschäftsleitung im Bankbezirk Berlin aus. [16]
Direkt unterstellt waren dem Reichsbankdirektorium die "Reichsbankhauptstellen". Sie wurden an bedeutenderen Bankplätzen eingerichtet und waren damit betraut, innerhalb ihres Bezirks die gesetzlichen Aufgaben der Reichsbank selbständig umzusetzen. Sie leiteten ihre Machtbefugnisse direkt vom Reichsbankdirektorium ab und genossen nach außen hin unbeschränkte Vertretungsbefugnisse. Ihre Leitung oblag jeweils zwei Vorstandsbeamten, die wiederum durch einen vom Kaiser ernannten "Reichsbankkommissar" sowie durch einen Bezirksausschuß der Anteilseigner beaufsichtigt wurden. Die Koordination der Geschäftsoperationen zwischen den Reichsbankhauptstellen, die voneinander unabhängig wirtschafteten, erfolgte über Vermittlung des Reichsbankdirektoriums sowie durch alljährliche Konferenzen des Direktoriums mit den Vorstandsbeamten. [17]
Hierneben wurden an kleineren Bankplätzen "selbständige Reichsbankstellen" eingerichtet. Auch sie waren direkt dem Reichsbankdirektorium unterstellt und leiteten von diesem für ihren Bezirk die unbeschränkte Vertretungsbefugnis ab. Es bestand daher kein Unterstellungsverhältnis zu den Reichsbankhauptstellen. Die Aufsicht über die Leitungstätigkeit ihrer Vorstandsbeamten oblag bei den selbständigen Reichsbankstellen lediglich einem "Reichsbankjustitiar", es fehlte also ein unmittelbares Aufsichtsorgan der Anteilseigner. [18]
Die unterste Instanz der Reichsbankorganisation bildeten schließlich die "Reichsbanknebenstellen". Sie waren nicht dem Reichsbankdirektorium, sondern unmittelbar einer Reichsbankstelle bzw. Reichsbankhauptstelle unterstellt. Örtlich auf den Amtssitz beschränkt, standen sie sowohl im Innen- als auch Außenverhältnis in vollständiger Abhängigkeit zum vorgesetzten Reichsbankinstitut. Über dieses erfolgten Dienstverkehr und Abrechnung; und ihre Geschäfte unterlagen auch grundsätzlich der Genehmigungspflicht durch das vorgesetzte Institut. Insbesondere im Gründungsjahrzehnt der Reichsbank handelte es sich bei den Nebenstellen vielfach lediglich um nebenamtlich besetzte Agenturen oder bloße Warenlager. Im Interesse eines geregelteren Geschäftsablaufs wurde die materielle und personelle Ausstattung der Nebenstellen jedoch kontinuierlich verbessert. In Teilbereichen des Geschäftsverkehrs erfolgte auch ein gewisser Kompetenzzuwachs, insbesondere die Heranziehung zum Giroverkehr. Die grundsätzliche Abhängigkeit vom vorgesetzten Institut in allen Geschäftssparten bestand hiervon unberührt jedoch fort. [19]
Der bislang skizzierte bankgesetzliche Rahmen blieb in seinen Grundzügen bis 1914 unverändert. Abänderungen des Bankgesetzes und des Reichsbankstatuts von 1875 erfolgten lediglich als organisatorische Detailpräzisierungen bzw. in Form von Modifikationen bei der Höhe des Grundkapitals und der Ausschüttung der Reichsbankgewinne. [20] Grundlegende Veränderungen vollzogen sich jedoch hinsichtlich der Stellung und Bedeutung der Institution im deutschen Wirtschaftsleben. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, die sich außerhalb Preußens bzw. des Einzugsbereich der ehemaligen Preußischen Bank durch mangelnde Verwurzelung in der regionalen Wirtschaft auftaten, expandierte die Reichsbank bis zum Kriegsausbruch 1914 kontinuierlich zu einer institutionell und wirtschaftlich gefestigten Zentralbank. Das von der Preußischen Bank übernommene Zweigstellennetz wurde kontinuierlich ausgebaut. Im Jahre 1914 verfügte die Reichsbank bereits über 20 Hauptstellen, 78 selbständige Stellen und 389 Nebenstellen, was gegenüber dem Gründungsbestand einen Stellenzuwachs von 168 Prozent bedeutete. Bei den Nebenstellen handelte es sich nunmehr auch nur noch in Ausnahmefallen um Institute ohne Kasseneinrichtung – 1876 belief sich der Anteil derartiger Institute noch auf rund 35 Prozent. [21] Damit verbunden war auch ein erheblicher Personalausbau. Gegenüber dem Gründungsjahr 1876 erfolgte ein Zuwachs von 1094 auf 3749 Beamte (+ 242 Prozent), wobei der Anteil der Hilfs- bzw. nicht etatmäßigen Beamten kontinuierlich sank. [22]
Der institutionelle Ausbau korrespondierte mit der wirtschaftlichen Expansion der Reichsbank. Ihr Jahresumsatz stieg kontinuierlich, allerdings forciert ab der Jahrhundertwende, von ca. 45,6 auf 418 Milliarden Mark (Jahresdurchschnittswerte 1876-1880 bzw. 1910-1914) an. Den Schwerpunkt ihrer Geschäftsaktivitäten bildete dabei im Sinne des gesetzlichen Auftrags, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und verfügbares Kapital nutzbar zu machen, der Giro- und Kreditverkehr mit "Privaten". Ihr Anteil am Umsatzvolumen stieg bis zur Jahrhundertwende von ca. 60 auf rund 75 Prozent (Jahresdurchschnitt 1876-1880 bzw. 1896-1900) an. Ab der Jahrhundertwende, forciert im Vorkriegsjahrfünft, deutete sich hier allerdings eine Trendwende an (Jahresdurchschnitt 1910-1914: 66 Prozent). Nunmehr erhöhte sich im Zeichen gesteigerten staatlichen Kapitalbedarfs, u. a. aufgrund der forcierten Rüstungsbestrebungen, merklich der vordem nur geringfügige staatliche Umsatzanteil. Er steigerte sich von ca. 4 Prozent (jährlicher Durchschnitt 1876-1880) auf immerhin bereits 23 Prozent (jährlicher Durchschnitt 1910-1914). Eine durchgängig untergeordnete Rolle kam dem Depotgeschäft mit Wertpapieren zu. Der Anteil am Gesamtumsatz der Reichsbank lag hier beständig unterhalb von 2 Prozent. Die Entwicklung der Reingewinne der Reichsbank verlief in Relation zur Umsatzentwicklung eher krisenhaft. Auch hier erfolgte zwar zwischen 1876 und 1914 (Jahresdurchschnitte 1876-1880 bzw. 1910-1914) mehr als eine Vervierfachung, damit blieb die Gewinnmarge jedoch deutlich hinter der Umsatzsteigerungsrate zurück. Zudem erfolgte hier auch keine kontinuierliche Steigerung. Bis zur Jahrhundertwende verlief die Reinertragsentwicklung im Gegenteil eher stagnativ. [23] Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges erforderte eine grundlegende Umorientierung der Reichsbank. Ihre Geld- und Geschäftspolitik war bislang wesentlich an der Währungsstabilität und kreditpolitischen Flankierung des Wirtschaftsaufschwungs orientiert. Sie war durch das Bankgesetz zur Noteneinlösung verpflichtet und daher um weitestgehende Deckung des Notenumlaufs durch Goldreserven bemüht. Der staatliche Kreditbedarf blieb zudem bis über die Jahrhundertwende hinaus eher marginal. Durch den Kriegsausbruch wurde jedoch die Kriegsfinanzierung, die Befriedigung des immens gesteigerten staatlichen Kapitalbedarfs, zur neuen Zentralaufgabe der Reichsbank. In diesem Sinne wurden bereits am 4. Aug. 1914 die sogenannten "Notgesetze für das Geld- und Währungswesen" verabschiedet, die der Reichsbank eine Abwendung von der strikten Golddeckungspolitik ermöglichten. Aus finanzpsychologischen Gründen wurde zwar noch zumindest eine Dritteldeckung des Notenumlaufs durch Goldreserven postuliert, der Reichsbank auch nicht die Verwendung von Lombarddarlehen als sekundäre Deckung zugestanden. Sie wurde jedoch der Verpflichtung zur Noteneinlösung in Gold enthoben und konnte nun unabhängig von der Entwicklung ihrer Reserven Noten in Umlauf bringen. Als weiteres grundlegendes Element der Kriegsfinanzierung wurden zudem neben der Reichsbank die "Darlehenskassen des Reichs" eingerichtet. Sie sollten durch die Ausgabe von Darlehenskassenscheinen die erwartete Zunahme des Bedarfs an Lombardkrediten befriedigen. Die Darlehenskassenscheine wiederum wurden als primäre Deckung der Reichsbank zugelassen, als sekundäre Deckung zudem noch kurzfristige Schuldtitel des Reichs. Durch diese Konstruktion blieb der Anschein einer geregelten Refinanzierung und damit Währungsstabilität gewahrt, wurde der Reichsbank jedoch indirekt doch eine nahezu ungehemmte Kreditgewährung an das Reich und ungedeckte Notenausgabe ermöglicht. Sie machte von dieser Option auch nachhaltig Gebrauch. Von August 1914 bis Jahresende 1918 wurde zwar durch "Goldopfer" der Bevölkerung und die Konzentration der deutschen Goldbestände ihre Goldreserve nahezu verdoppelt. Gleichzeitig erhöhte sich jedoch der durchschnittliche Notenumlauf um rund 700 Prozent (!) und nahm die Umlaufmenge bei den Wechseln und Schatzanweisungen sogar um rund 3600 Prozent (!) zu. Die durchschnittliche Golddeckung sank daher mit beträchtlichen inflationären Begleiterscheinungen bis Kriegsende auf nur noch ca. 10 Prozent der Notenumlaufmenge herab. [24]
Der Umbruch von 1918/1919, der überdies mit dem bankgesetzlichen Aufkündigungsintervall der Reichsbank zusammenfiel, erbrachte wider Erwarten nur geringfügige Veränderungen der Reichsbankorganisation und ihrer bankgesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie wurde ausdrücklich ermächtigt, ihre infolge der Gebietsverluste nunmehr "ausländischen" Anstalten weiter zu betreiben - dies betraf v. a. die Reichsbankhauptstellen Danzig und Saarbrücken. Die Oberaufsicht über die Reichsbank blieb wie bisher dem Reichskanzler vorbehalten, das Reichsbankkuratorium wurde lediglich personell aufgestockt und dabei das Ernennungsverfahren "republikanisiert". Auch die Aufsichtsorgane der Anteilseigner blieben weitgehend unverändert bestehen. Der Zentralausschuß wurde lediglich in der Weise "demokratisiert", daß nunmehr ergänzend jeweils ein Vertreter (mit Stellvertreter) der Arbeiterschaft, der Sparkassen und der Genossenschaften in das Gremium aufgenommen wurde. Beim Gewinnausschüttungsverfahren trat eine jährliche gesetzliche Regelung an die Stelle der bisherigen statuarischen Festschreibung. Wichtigste Neuerung im Bereich des Geschäftsverkehrs war die Ermächtigung der Reichsbank zum Devisengeschäft. Hierneben wurde auch ihre Stellung als Hauptnotenbank des Reichs durch weitere Restriktionen für die verbliebenen vier privaten Notenbanken ausgebaut. Das Gebot der Dritteldeckung des Notenumlaufs durch kursfähiges deutsches Geld, Reichskassenscheine, Darlehnskassenscheine, Barrengold und ausländische Münzen, realiter bereits obsolet, wurde dabei fortpostuliert. [25]
Die desolate Wirtschaftslage des Reichs sowie die durch innere Unruhen und äußere Einwirkungen wie das "Londoner Ultimatum" noch forcierte Zerrüttung der Staatsfinanzen zwangen die Reichsbank indessen über das Kriegsende hinaus zur Befriedigung massiven staatlichen Kreditbedarfs durch ungedeckte Notenausgabe. Die Deckungsreserven schmolzen derweilen durch die Reparationszahlungen und Importfinanzierung weiter dahin. Das Dritteldeckungsgebot mußte im Mai 1921 – offiziell befristet – aufgehoben werden, um der Reichsbank eine weitere Erhöhung der Geldumlaufmenge zu ermöglichen. Allerdings erschwerte das deutsche Finanzchaos den Siegermächten die Eintreibung ihrer Reparationsforderungen; und sie erkannten als Ursache der Misere die unmittelbare Abhängigkeit der Reichsbank von der Reichsregierung. Durch massiven Druck erreichten sie im Mai 1922, daß die Reichsregierung ihre gesetzlichen Befugnisse zum Eingriff in die Geschäftsleitung der Reichsbank aufgab. Durch das sogenannte "Autonomiegesetz" vom Mai 1922 gingen die Leitungsbefugnisse des Reichskanzlers auf das Reichsbankdirektorium über und die seiner Mitglieder wurde von der Reichsregierung abgekoppelt. [26]
Die Reichsbankautonomie bestand jedoch de facto nur auf dem Papier und wurde zudem alsbald durch die Reparationspolitik der Siegermächte selbst konterkarriert. Die "Ruhrbesetzung", d. h. der Verlust des bedeutendsten deutschen Wirtschaftsraumes, brachte die Exportwirtschaft des Reiches zum Erliegen, erzwang zusätzliche Importe und damit Aufzehrung auch der letzten Devisen- und Goldreserven - die "Mark" war gegenüber den Auslandwährungen bereits nicht mehr konvertibel und schied als Zahlungsmittel im Außenhandel aus. In Verbindung der Finanzierung des "Ruhrkampfes" gerieten die Staatsfinanzen und damit auch die ungedeckte Notenausgabe völlig außer Kontrolle. Die Reichsbank allein vermochte den immens gesteigerten Papiergeldbedarf nicht mehr zu befriedigen, weshalb die Kommunen, Unternehmen und selbst einzelne Privatpersonen zur Ausgabe von "Notgeld" ermächtigt wurden. Durch die hemmungslose Notenausgabe büßte die Mark, als Wertaufbewahrungsmittel und Wertmesser bereits funktionslos, im Herbst 1923 selbst ihre Funktion als Zahlungsmittel zunehmend ein. In den besetzten Gebieten setzte sich zunehmend der französische Francs als Verkehrswährung durch und betrieb die separatistische Bewegung bereits die Gründung einer rheinisch-westfälischen Notenbank mit Eigenwährung. Um weiterer "Finanzanarchie" und Verelendung der Unter- und Mittelschichten zu begegnen, mußte der "Ruhrkampf" abgebrochen und eine grundlegende Währungsreform eingeleitet werden. [27]
Eine erste – noch provisorische – Stabilisierung erfolgte Ende 1923 durch die Einrichtung der "Deutschen Rentenbank". Die Rentenbank, geleitet von den Wirtschaftsverbänden, gab nach festgeschriebenen und kontingentierten Verteilungsschlüssel als ergänzendes wertbeständiges Zahlungsmittel Rentenbriefe bzw. "Rentenmark" aus, die fiktiv durch hypothekarische Belastung des Grundbesitzes und der Unternehmen gedeckt waren. Die Mark wurde im festen Kursverhältnis an die Rentenmark angekoppelt. Längerfristig erstrebte man jedoch eine Wiederanbindung der Mark an die Golddeckung. In diesem Sinne wurde unter Führung der Reichsbank die "Deutsche Golddiskontbank" gegründet, die der Erwirtschaftung von Gold- und Devisenreserven dienen sollte. Die endgültige Währungsstabilisierung war jedoch in hohem Maße von der Zustimmung und Unterstützung des Auslands und damit einer Einigung in der "Reparationsfrage" abhängig. Hier deutete sich im Zusammenhang des Dawes-Plans im Frühjahr 1924 auch ein Entgegenkommen an. Die Vorstellungen der Reparationskommission liefen dabei aufgrund der beständigen "Instrumentalisierung" der Reichsbank für die Zwecke der Reichsregierung zunächst auf die Abwicklung der Reichsbank und die Einrichtung einer neuen deutschen Zentralnotenbank unter ausländischer Leitung und mit Sitz im Ausland hinaus. Mit Rücksicht auf die Akzeptanz des Instituts und das gewachsene Zweigstellennetz der Reichsbank wurde von diesem Ansinnen wieder Abstand genommen, jedoch zugleich eine tiefgreifende Reorganisation der Reichsbank durchgesetzt. Sie wurde vollständig aus der Abhängigkeit von der Reichsregierung herausgelöst und internationaler Kontrolle unterworfen. Zwischen Reich und Reichsbank hatte eine finanzielle Auseinandersetzung zu erfolgen. Sämtliche Leitungsbefugnisse wurden beim Reichsbankdirektorium konzentriert und dessen Mitglieder dem Beamtenstatus enthoben. Das Reichsbankkuratorium wurde aufgelöst und durch eine hälftige Vertretung der deutschen Anteilseigner sowie unabhängiger ausländischer Finanzexperten, den Generalrat, ersetzt. Die Generalversammlung sowie der Zentralausschuß als Organe der Anteilseigner blieben bestehen. Die Aufgabenstellung der Reichsbank lehnte sich zwar weiterhin an das Bankgesetz vom 14. März 1875 an. Die bisherigen Verflechtungen der Reichsbank im Geschäftsverkehr mit dem Reich wurden jedoch durch Restriktionen im Kredit-, Lombard-, Depositen- und Giroverkehr aufgehoben. Reichsbankkredite an das Reich, die Länder oder Kommunen wurden de facto unterbunden. Für die vier fortbestehenden privaten Notenbanken wurden Ausgabehöchstgrenzen festgelegt und zugleich das Notenprivileg der nunmehr autonomen Reichsbank auf fünfzig Jahre verliehen. Das Reich verlor also auch den Einfluß auf die Notenausgabe. Für den Notenumlauf wurde der Reichsbank indessen nun wieder eine "Golddeckung" von mindestens 40 Prozent vorgeschrieben, wobei der Anteil effektiver Goldbestände an der Deckungsreserve 75 Prozent nicht unterschreiten durfte. [28]
Das Folgejahrfünft erbrachte eine "Scheinblüte" im Finanz- und Währungswesen. Ungeachtet der anhaltend schwierigen Wirtschaftslage vermochte die Reichsbank die neugeschaffene Währungsstabilität aufrechtzuerhalten und steigerte kontinuierlich ihren Gesamtumsatz (1924- 1929: ca. 73 Prozent). Die Reichsbanküberschüsse fielen dabei trotz massiven Personalabbaus (1924-1929: - 31,5 Prozent) jedoch sehr bescheiden aus (Jahresdurchschnitt 1925-1929: 26,8 Millionen Reichsmark). [29] Die günstige Währungs- und Umsatzentwicklung entbehrte zudem eines soliden außenwirtschaftlichen Fundaments. Aufgrund der anhaltenden Reparationslasten und Exportschwäche der deutschen Wirtschaft konnte das Außenhandelsdefizit nur durch vermehrte Auslandskredite und ausländisches Anlagekapital ausgeglichen werden. Die Weltwirtschaftskrise, insbesondere aber die europäische Kreditkrise nach dem Zusammenbruch der Österreichischen Credit-Anstalt im Mai 1931, traf Deutschland als den bedeutendsten Auslandsschuldner der Welt daher besonders hart. Die panische Abrufung ausländischen Anlagekapitals ließ die Deckungsreserven der Reichsbank schlagartig dahinschmelzen (bis Dez. 1932: - 67 Prozent). Die Gegensteuerung durch Hochzinspolitik verschärfte wiederum den Binnenkreditmangel und forcierte Firmenzusammenbrüche und Massenarbeitslosigkeit. Auf dem Höhepunkt der deutschen Bankenkrise im Juli 1931, ausgelöst durch den Zusammenbruch der "Danat-Bank", wandte sich die Reichsregierung mit Unterstützung der Reichsbank einer rigiden Interventionspolitik zu. Die Banken wurden zum Schutz vor Kapitalflucht und Zahlungsunfähigkeit zeitweilig geschlossen, insbesondere die Großbanken auch mit Reichshilfen saniert. Der gesamte Auslandszahlungs- bzw. Devisenverkehr wurde drastischen Beschränkungen unterworfen. [30]
Die nationalsozialistische Bankpolitik, im wesentlichen vom Reichsbankpräsidenten Hjalmar von Schacht konzipiert, knüpfte hier nahtlos an. Der Kurs der Reichsmark wurde zwar seit 1933 ("Gesetz gegen den Verrat der deutschen Volkswirtschaft") durch immer schärfere Restriktionen des Devisenverkehrs international stabil gehalten und erfuhr sogar zunächst gegenüber den internationalen Leitwährungen eine merkliche Aufwertung. Durch die wechselfinanzierten Konjunktur- und Rüstungsprogramme mit kontinuierlich erhöhter Geldumlaufmenge leistete die nationalsozialistische Finanzpolitik gleichwohl einer neuen Inflation Vorschub, die durch Lohn- und Preisstopps lediglich verdeckt bzw. angestaut wurde. [31]
Die Reichsbank war dabei willfähriges Instrument der nationalsozialistischen Finanzpolitik. Ihre in den 1920er Jahren gesetzlich verankerte Autonomie wurde schrittweise zurückgebildet. Durch die Banknovelle vom 27. Okt. 1933 wurde der Generalrat beseitigt und das Reichsbankdirektorium wieder enger an den Reichskanzler gebunden. Seinen Präsidenten und seine Mitglieder ernannte nun wieder unmittelbar der Reichskanzler bzw. "Führer". Durch das Bankgesetz von 1937 wurden die letzten internationalen Bindungen der Reichsbank gekappt und die Unabhängigkeit der Reichsbank von der Reichsregierung auch formell wieder aufgehoben. Von einer tatsächlichen Autonomie der Reichsbank konnte allerdings bereits zuvor nicht mehr die Rede sein, da seit Mitte 1934 Reichsbankpräsident Schacht in Personalunion als Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister fungierte. Den Schlußpunkt der nationalsozialistischen Transformation der Reichsbank setzten schließlich die Entmachtung Schachts und das Bankgesetz vom 15. Juni 1939. Der durch Kritik an der Währungspolitik inzwischen in Ungnade gefallene Schacht wurde durch den "linientreuen" Walter Funk ersetzt. Die Reichsbank, nunmehr in "Deutsche Reichsbank" umbenannt, diente nunmehr gesetzlich "der Verwirklichung der durch die nationalsozialistische Staatsführung gesetzten Ziele im Rahmen des ihr anvertrauten Aufgabenbereichs". [32] Die formelle Leitung oblag dem Reichsbankdirektorium mit dem Reichsbankpräsidenten und Reichswirtschaftsminister an der Spitze, unmittelbar beaufsichtigt durch den "Führer". Die Aufsichtsorgane der Anteilseigner bestanden hierneben lediglich nominell noch fort. Zugleich wurde die Reichsbank auf die Erfordernisse der nationalsozialistischen Kriegsplanung umgestellt. Die Notenausgabe wurde endgültig bei ihr monopolisiert – verbunden mit einem unbeschränkten Notenausgaberecht. Offiziell hielt man an den bisherigen Geschäftsbestimmungen der Reichsbank und an der Goldparität fest. Die Bestimmungen wurden dabei jedoch so ausgehöhlt, daß eine unbegrenzte Kreditgewährung an das Reich und "geräuschlose" Kriegsfinanzierung möglich wurde. [33]
Dieser Aufgabe zeigte sich die Reichsbank im Zweiten Weltkrieg auch überaus gewärtig. Zunächst dehnte sie ihr Zweigstellennetz – wie beim Anschluß Österreichs schon erprobt – zügig auf die annektierten Territorien aus und garantierte in enger Zusammenarbeit mit den Oberfinanzpräsidien eine lückenlose Kontrolle des Auslandszahlungsverkehrs. Insbesondere aber verschaffte sie dem Dritten Reich entgegen aller ökonomischer Bedenken durch Goldtransfers in die Schweiz, Anleihenplazierung und maßlose Kredit- und Notenausgabe die für die Kriegsführung notwendigen Finanzmittel. Diese Geldmarktpolitik zeitigte einen fatalen Geldüberhang, der sich nach 1945 in erneuter Hyperinflation niederschlug und erneut nur durch eine Währungsreform beseitigt werden konnte. [34]
Mit den Folgen ihrer Geldmarktpolitik seit den 1930er Jahren wurde die Reichsbank allerdings nicht mehr konfrontiert. Zwar bildeten die Provinzialinstitute vielfach die Grundlage für die neu errichteten Länderzentralbanken, als Zentralbank ging sie jedoch faktisch mit der sowjetischen Einnahme Berlins Ende April 1945 unter. Der Befehl Nr. 01 der SMAD über die Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane entzog ihr in der sowjetischen Besatzungszone im Juli 1945 auch die Rechtsgrundlage. In den westallierten Besatzungszonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland bestand sie dagegen noch als Gesellschaft in Liquidation weiter fort. Ihr Fortbestand war dabei jedoch rein rechtlicher Natur und der Entschädigung ihrer Anteilseigner geschuldet. Durch das Abwicklungsgesetz vom 14. Juni 1961 wurde die Reichsbank hier erst in einem dritten Anlauf auch rechtlich abgewickelt – verbunden mit vollständiger Entschädigung ihrer Anteilseigner. [35]

Organisationsgeschichte der Reichsbankhauptstelle Leipzig und ihrer Nebenstellen

Das Bankgesetz vom 14. März 1875 beinhaltete für den Bankplatz Leipzig eine doppelte Zäsur. Zum einen führte es unmittelbar eine Vereinheitlichung des Notenwesens herbei. Bis dato liefen in Leipzig die Noten von sechs Privatinstituten um. Vier dieser Notenbanken, die Leipziger Bank, die Gothaer Privatbank, die Geraer Bank und die Weimar'sche Bank, unterwarfen sich nicht den bankgesetzlichen Beschränkungen für private Notenbanken und verzichteten daher umgehend auf ihre Notenprivilegien. Die Weimar'sche Bank löste in diesem Zusammenhang sogar ihre Leipziger Niederlassung auf. Lediglich die Sächsische Bank und der Leipziger Kassenverein hielten ihre Notenprivilegien aufrecht, die Sächsische Bank dabei bis hin zur Zwangsmonopolisierung der Notenausgabe bei der Reichsbank im Jahre 1939. Der Leipziger Kassenverein wurde indessen in seinem Geschäftskreis durch die neu eingerichtete Reichsbankhauptstelle Leipzig derart eingeengt, daß er lediglich noch "dahinsiechte" und 1890 endgültig in Liquidation ging. Letzterer Vorgang verweist bereits auf den zweiten grundlegenden Einschnitt durch die neue Bankgesetzgebung. Im Zuge der Reichsbankgründung wurde auch Leipzig, wo bis dahin ein enges Geflecht kleinerer privater Regionalbankhäuser bestand, Sitz einer Reichsbankhauptstelle, die sich nach anfänglichen Schwierigkeiten relativ rasch zu einer regionalen Leitbank entwickelte. Sie engte den Geschäftskreis der kleineren Bankinstitute teilweise ein, leistete andererseits aber auch einen erheblichen Beitrag zur Kreditflankierung des Leipziger Wirtschaftsaufschwungs und trug wesentlich zur Stabilisierung des regionalen Bankwesens bei – so bei den Krisen von 1887 (Konkurs der Leipziger Diskontogesellschaft) und 1900 (Konkurs der Leipziger Bank). [36]
Dabei waren die Voraussetzungen für die Entwicklung der Reichsbank im Leipziger Raum zunächst relativ ungünstig. Am Bankplatz Leipzig bestand bis zur Verabschiedung des Bankgesetzes keine Niederlassung der "Preußischen Bank". Sie ließ ihre hiesigen Interessen bis dahin lediglich durch eine Agentur, die Fa. H. C. Flaut, wahrnehmen und war daher im Leipziger Geschäftswesen kaum verwurzelt. Erst nach der Verabschiedung des Bankgesetzes, das ihre Transformation zur "Reichsbank" anordnete, versuchte sie in Leipzig "Fuß zu fassen" bzw. eröffnete zum 1. Juli 1875 hier eine eigene Kommandite.
Ihre Kompetenzen wurden in Ergänzung der Dienstanweisung für die Provinzialbankkomptoire vom 24. Nov. 1829 und der Bankordnung vom 5. Okt. 1846 durch Sonderverordnung des preußischen Handelsministers festgelegt. Sie wurde hierdurch insbesondere zum Wechsel-, Kredit-, Wertpapier und Kassenverkehr ermächtigt. [37] Organisation und Geschäftsbestimmungen wurden zeitgleich durch Verordnung des Hauptbankdirektoriums zu Berlin geregelt. Die Leitung der Kommandite übernahm als Erster Vorstandsbeamter der Bankdirektor Heller. Ihm wurde provisorisch der Buchhalter Bielefeld als Zweiter Vorstandsbeamter zur Seite gestellt. Neben den beiden Vorstandsbeamten wurden der Kommandite zunächst lediglich noch ein Kassierer, ein Buchhalterassistent, ein Kassendiener sowie fünf Diätare und Hilfskräfte zugestanden. Als Aufsichtsinstanz bzw. Bankjustitiar fungierte einstweilen der Gerichtsrat und Vorsitzende des Bezirkshandelsgerichts, Dr. Hagen. [38]
Mit dem Inkrafttreten des Bankgesetzes zum 1. Jan. 1876 wurde die Kommandite Leipzig in eine Reichsbankhauptstelle umgewandelt. [39] Die Organisation und Kompetenzen regelten sich nunmehr auf der Grundlage des Bankgesetzes (§ 26) bzw. durch Geschäftsanweisung des Reichskanzlers. [40] Hiernach waren die Reichsbankhauptstellen berechtigt, mit Ausnahme des An- und Verkaufs von Schuldverschreibungen sämtliche durch § 13 des Bankgesetzes der Reichsbank zugewiesenen Geschäfte innerhalb ihres Bezirks zu betreiben, jedoch im Einklang mit den Geschäftsdirektiven des Reichsbankdirektoriums. Letzteres legte auch die Geschäftsordnungen bzw. die Abteilungsstruktur und Personalbewirtschaftung fest und behielt sich die vorgängige Genehmigung bei außerplanmäßige Ausgaben, baulichen Einrichtungen und größeren Anschaffungen, Klageerhebung und Rechtsmittelverzicht, öffentlichen Bekanntmachungen sowie Teilbereichen der Korrespondenz mit Landes- und Reichsbehörden vor. Die Geschäftsleitung der Reichsbankhauptstellen oblag jeweils dem Bankvorstand, der aus mindestens zwei Mitgliedern zu bestehen hatte. Er war bei Einstimmigkeit zum Vollzug aller Geschäfte bzw. Urkunden, Berichte, Schreiben und Verhandlungen der Zweigstelle berechtigt. Sofern im Bankvorstand keine Einstimmigkeit erzielt werden konnte, mußte das betreffende Geschäft unterbleiben und dem Reichsbankdirektorium diesbezüglich Vortrag erstattet werden. Die unmittelbare Reichsaufsicht über die örtliche Leitungstätigkeit übte hierneben der Bankkommissar aus, der zugleich als Justitiar fungierte und den Bezirksausschuß der Anteilseigner leitete. [41]
Der Geschäftsbezirk der Reichsbankhauptstelle Leipzig erstreckte sich ursprünglich auf die Stadt Leipzig, die Amtshauptmannschaften Borna, Grimma, Leipzig und Oschatz sowie auf die Döbelner Gerichtsbezirke Döbeln, Leisnig und Roßwein. Er umfaßte damit lediglich ein Gebiet von 2853 Quadratkilometern mit knapp 800.000 Einwohnern. Von der Flächenausdehnung handelte es sich um einen sehr bescheiden bemessenen Hauptstellenbezirk, der bis zur Jahrhundertwende auch ausschließlich durch die Hauptstelle selbst betreut wurde bzw. zunächst noch kein Zweigstellennetz erforderte. Anders verhielt es sich indes mit der Wirtschaftskraft des Bezirks. Die Leipziger Wirtschaft war in der Zeitspanne von der Reichsgründung bis zum Ersten Weltkrieg in einem rasanten industriellen Aufbruch begriffen, und die Industrialisierung erfaßte dabei auch zunehmend das Leipziger Umland. [42]
Hiervon zeugt auch die Umsatzentwicklung der Reichsbankhauptstelle Leipzig. [43] Nach anfänglichen Schwierigkeiten bzw. einer relativen Umsatzstagnation bis ca. 1880, die mit der mangelnden Verwurzelung der Reichsbank im Leipziger Wirtschaftsleben zusammenhing, erhöhte sich das Umsatzvolumen – hier in Jahresdurchschnittswerten von 1876-1880 bzw. 1881-1885 erfaßt – im zweiten Gründungsjahrfünft um ca. 71 Prozent. Sie stieg damit einstweilen nach Frankfurt am Main und Hamburg – jedoch nunmehr auch bereits vor Köln und Breslau mit ihren alteingesessenen Niederlassungen der Preußischen Bank – zu einem der umsatzstärksten Provinzialinstitute der Reichsbank auf. Ihr Anteil am Gesamtumsatz aller Provinzialinstitute erhöhte sich dabei gegenüber dem ersten Gründungsjahrfünft von 4,1 auf 5,3 Prozent.
Im dritten Gründungsjahrfünft flachte die Umsatzentwicklung jedoch wieder merklich ab, nahm gegenüber dem zweiten Gründungsjahrfünft um gerade noch 21,5 Prozent zu. Damit blieb die Leipziger Umsatzentwicklung erstmals seit der Reichsbankgründung relativ hinter der durchschnittlichen Umsatzsteigerung der übrigen Provinzialinstitute (35,6 Prozent) zurück. Diese Tendenz setzte sich in den Folgejahrzehnten fort. Während sich der Gesamtumsatz der Provinzialinstitute – berechnet nach Durchschnittswerten 1876-1880 bzw. 1909-1913 - von der Reichsbankgründung bis zum Weltkrieg um ca. 584 Prozent erhöhte, belief sich die zeitgleiche Leipziger Steigerungsrate "nur" auf ca. 482 Prozent. Der Leipziger Anteil am Gesamtumsatz der Provinzialinstitute verringerte sich dabei kontinuierlich von 5,3 auf ca. 3,5 Prozent (Jahresdurchschnitte 1881-1885 bzw. 1909-1913) und sie fiel gegenüber rascher expandierenden Instituten wie insbesondere den Reichsbankhauptstellen Köln, München oder Dresden allmählich zurück.
Statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung der einzelnen Umsatzsparten und damit zu den Geschäftsschwerpunkte der Reichsbankhauptstelle vor dem Ersten Weltkrieg sind nur sehr begrenzt möglich, da entsprechendes Quellenmaterial (Jahresabschlüsse, Kreditlisten, ältere Geschäftsunterlagen etc.) zum größten Teil bereits vorarchivisch kassiert wurde. Nach den wenigen erhaltenen Generalakten muß hier in Analogie zur Entwicklung der Gesamtinstitution ein Schwerpunkt ihrer Geschäftsaktivitäten im Giro- und Kreditgeschäft mit Privaten vermutet werden. Zum Umfang des Lombard- sowie Wertpapiergeschäfts sind keine Aussagen möglich, da hier erst für die Zeit ab dem Ersten Weltkrieg Unterlagen vorliegen – aus diesem Überlieferungsdefizit darf allerdings aufgrund der stattgehabten Vorkassationen nicht eine tatsächliche Bedeutungslosigkeit dieser Geschäftssparten gefolgert werden.
Die verlangsamte Umsatzentwicklung seit den 1890er Jahren hing zum einen mit der rückläufigen Bedeutung Leipzigs für die deutsche Wirtschaft bzw. dem allmählichen Dahinschmelzen des industriellen Vorsprungs zusammen. Sie resultierte andererseits aber auch in der unzureichenden Anbindung des Umlandes. Bis zur Jahrhundertwende verzichtete die Leipziger Reichsbank entgegen der Praxis vergleichbarer Reichsbankinstitute auf die vertiefte Anbindung ihres Umlandes durch Filialbildung. Ihr Geschäftsverkehr beschränkte sich bis dato wesentlich auf die Stadt Leipzig. Der defizitären Anbindung des Umlandes wurde dann im Jahre 1901 durch die Gründung regulärer Nebenstellen mit Kasseneinrichtung zu Döbeln, Leisnig, Oschatz und Wurzen abgeholfen. [44] Wenige Jahre später wurden hierneben auch Nebenstellen zu Pegau (1905) und zu Colditz (1906) eingerichtet. [45] Die Nebenstelle Colditz mußte allerdings noch im gleichen Jahre an die Reichsbankstelle Chemnitz abgetreten werden, während der Nebenstelle Pegau offensichtlich kein hinreichender Ertrag beschieden war. Sie wurde kaum zwei Jahrzehnte später wieder geschlossen. [46]
Letzteres verweist bereits auf die Organisationsreform der Reichsbank im mittelsächsischen Raum in den 1920er Jahren. Der mittelsächsische Raum war reichsbankorganisatorisch lediglich durch Nebenstellen erschlossen, die mit Leipzig, Dresden und Chemnitz zudem noch drei verschiedenen Reichsbankhaupt- bzw. Reichsbankstellen unterstanden. Insbesondere die mittelsächsischen Unternehmer beklagten unzureichende Unternehmensbetreuung durch die entfernten "Mutterinstitute" sowie chronische Verzögerungen in der Geschäftsabwicklung der örtlichen Nebenstellen aufgrund ihres abhängigen Status'. Die Unternehmerschaft forderte vehement die Vereinheitlichung der Reichsbankorganisation im mittelsächsischen Raum durch die Errichtung einer selbständigen Reichsbankstelle Döbeln, der die übrigen fünf mittelsächsischen Nebenstellen unterstellt werden sollten. [47] Bis zu einem gewissen Grade deckten sich die Unternehmerforderungen auch mit den Vorstellungen der Chemnitzer und Leipziger Reichsbankstellen. Hier lehnte man zwar die Errichtung einer selbständigen Reichsbankstelle Döbeln ab, drängte aber gleichfalls auf eine Organisationsstraffung – durch eigene Übernahme der Nebenstellen des jeweiligen Nachbarinstituts. Das Reichsbankdirektorium schließlich sprach sich aufgrund unzureichender Rentabilitätsperspektive gegen die Einrichtung einer selbständigen Reichsbankstelle Döbeln aus, schätzte auch die monierten Verzögerungen und Betreuungsdefizite eher gering ein. [48] Dennoch räumte man in Anlehnung an den Leipziger Standpunkt die Notwendigkeit einer Organisationsstraffung im mittelsächsischen Raum ein. Mit Ausnahme Riesas, das beim Bezirk der Reichsbankhauptstelle Dresden verblieb, wurden die mittelsächsischen Nebenstellen bei der Reichsbankhauptstelle Leipzig konzentriert, d. h. die zuvor dem Bezirk der Reichsbankstelle Chemnitz zugeteilten Amtsgerichtsbezirke Rochlitz, Waldheim und Colditz mit den Nebenstellen Colditz und Waldheim wurden der Reichsbankhauptstelle Leipzig zugeteilt. [49] Ihr Bezirk umfaßte nunmehr die gesamte Kreishauptmannschaft Leipzig mit Ausnahme der Gerichtsbezirke Hainichen (Amtshauptmannschaft Döbeln), Burgstädt, Mittweida und Penig (Amtshauptmannschaft Rochlitz). Diese Bezirkseinteilung hatte bis zur Abwicklung der Reichsbankhauptstelle Bestand. Es erfolgte lediglich im Jahre 1928 als Konzession an die mittelsächsische Unternehmerschaft noch die Einrichtung einer der Nebenstelle Döbeln verbundenen Inkassostelle zu Roßwein. [50]
Auch die innere Organisation der Reichsbankhauptstelle erfuhr nach 1876 erhebliche Wandlungen. Augenfällig war dabei zunächst die erhebliche Personalzunahme. Im Jahre 1938 – aufgrund des Zweiten Weltkriegs als letztes Jahr mit personeller Sollstärke anzusehen – waren bei der Reichsbankhauptstelle bereits 123 Reichsbankbeamte beschäftigt, darunter nunmehr schon 3 Direktoren, 5 Räte, 16 Oberinspektoren und 44 Inspektoren. Gegenüber dem Gründungsjahr hatte sich der Personalbestand also mehr als verzwölffacht. Hierneben waren noch 20 Reichsbankbeamte in den Nebenstellen beschäftigt, darunter ein Direktor und 5 Räte. Mehr als ein Drittel dieser Beamten war dabei in der größten Nebenstelle, der Nebenstelle Döbeln, tätig. [51] Mit dem Personalzuwachs verbunden war die Herausbildung einer Dezernatsstruktur bei der Reichsbankhauptstelle. Hiernach gliederte sich die Reichsbankhauptstelle in vier Dezernate, die jeweils von einem Vorstandsmitglied bzw. Dezernten geleitet wurden. Die Dezernate unterteilten sich wiederum in Verwaltungsabteilungen (Registratur und Kanzlei sowie Sekretariat) und acht Fachabteilungen (Kasse, Giro-, Kredit-, Wechsel-, Devisen-, Lombard- und Effekten- sowie Verrechnungskontroll-Abteilung). [52]
Während die Reichsbankhauptstelle hinsichtlich ihres Personalstandes und ihres Kompetenzbereichs von der Gründung bis zu ihrem Untergang de facto ununterbrochenes Wachstum verzeichnete, verlief die Geschäftsentwicklung insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg krisenhafter. Die Auswirkungen der Finanz- und Währungskrise Deutschlands nach 1918 auf die Geschäftsentwicklung der Reichsbankhauptstelle Leipzig lassen sich dabei nur schwer einschätzen, da ein statistischer Maßstab fehlt. Zur Umsatzentwicklung zwischen 1919 und 1923/24 liegen zwar einzelne Daten vor. Diese sind aufgrund der Hyperinflation bzw. des zeitweiligen Funktionsverlusts der Reichsmark als Wertmesser jedoch weitgehend wertlos.
Aussagekräftigere Angaben zur Umsatzentwicklung und den Geschäftsschwerpunkten der Reichsbankhauptstelle liegen dann wieder ab dem Jahre 1925 vor. Danach steigerte sie ihren Gesamtumsatz bis zum Jahre 1929 relativ kontinuierlich um rund 54 Prozent. [53] Im Zuge der Weltwirtschaftskrise brach die Umsatzentwicklung dann merklich ein, verringerte sich der Gesamtumsatz bis zum Tiefpunkt im Jahre 1932 um immerhin 39 Prozent. Ab 1933 setzte dann wieder eine zaghafte, im Zeichen der "stockenden Inflation" ab 1935 dann jedoch beschleunigte Umsatzsteigerung ein. Das Umsatzvolumen von 1929 wurde allerdings erst 1938 wieder erreicht, was das Ausmaß der Krise von 1931/32 unterstreicht. In den Kriegsjahren erfolgte wie schon im Ersten Weltkrieg ein heftiger Umsatzsprung (1939 bis 1943: + 112 Prozent). Der Umsatzzuwachs nach 1942 stand dabei allerdings teilweise im Zusammenhang mit der Angliederung der Leipziger Kassen-Verein AG/Wertpapiersammelbank.
Beim Vergleich der Umsatzentwicklung der Reichsbankhauptstelle Leipzig zur durchschnittlichen Umsatzentwicklung der Provinzialinstitute der Reichsbank lassen sich im übrigen teilweise erhebliche Abweichungen feststellen. Die Umsatzsteigerungen der Reichsbankhauptstelle Leipzig nach der Währungsreform 1923/24 fielen wesentlich deutlicher aus. Der Umsatzeinbruch durch die Weltwirtschaftskrise war im Leipziger Reichsbankbezirk hingegen geringfügiger ausgeprägt, erreichte insbesondere auch früher seinen Kulminationspunkt. [54] Bei der Umsatzsteigerung nach 1933 fiel die Reichsbankhauptstelle Leipzig dann jedoch deutlich hinter den Durchschnitt der Provinzialinstitute zurück (+ 40 gegenüber + 74 Prozent). Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs glich sich die Umsatzentwicklung dann an den Durchschnitt der Provinzialinstitute (+104 Prozent) an. Der Umsatzvergleich mit den übrigen Provinzialinstituten läßt im übrigen einen forcierten Bedeutungsverlust der Leipziger Reichsbankhauptstelle innerhalb der Reichsbankorganisation erkennen. Gemessen am Gesamtumsatz nahm sie nach dem Ersten Weltkrieg unter den Reichsbankhauptstellen zunehmend nur noch eine untergeordnete Position ein, fiel bis zum Zweiten Weltkrieges teilweise deutlich hinter die Provinzialinstitute in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart, Wien und inzwischen auch Dresden zurück. Der Leipziger Anteil am Gesamtumsatz der Provinzialinstitute, er lag gegen Ende des 19. Jahrhunderts noch bei rund 5 Prozent, sackte zeitgleich auf nur noch 2,2 Prozent (1939) ab.
Geschäftsschwerpunkt war dabei durchgängig der Giro- und Verrechnungsverkehr einschließlich des Kreditgeschäfts. Hier wurden durchgängig zwischen 85 und 95 Prozent des Umsatzes bewegt. Der Umsatz in den übrigen Geschäftssparten, dem Inlandswechsel-, Auslandswechsel- sowie Lombardverkehr, war erheblichen Schwankungen unterworfen. Der Auslandswechsel- bzw. Devisenverkehr, der 1933 noch knapp 3 Prozent des Umsatzes ausmachte, ging dabei infolge der Devisenrestriktionen nach 1933 zunächst erheblich zurück und kam in der Kriegszeit fast völlig zum Erliegen.
Der Erwähnung bedürfen im Zusammenhang der Organisationsgeschichte der Reichsbankhauptstelle noch die Umgliederungen und Abwicklungsschritte in der späten Weltkriegs- sowie Nachkriegszeit. Hier ist zunächst der Anschluß der Leipziger Kassen-Verein AG anzuführen. Sie wurde 1927 nach dem Vorbild anderer bedeutender deutscher Bankplätze vom privaten Leipziger Bankgewerbe insbesondere als gemeinsame Wertpapiersammelbank wiederbegründet, hierneben aber auch als Depotprüf- und Abrechnungsstelle im auswärtigen Wertpapierverkehr. Im kriegsbedingten Rationalisierungsinteresse ordnete der Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident im September 1942 jedoch mit Wirkung zum 1. Okt. 1942 die Auflösung der Kassenvereine an. Ihre Funktionen sollten in der Rechtsnachfolge nunmehr von den örtlichen Reichsbankstellen wahrgenommen werden. [55] Im Januar 1945 wurden ferner noch die beiden selbständigen schlesischen Reichsbankstellen Oppeln und Glogau kriegsbedingt in das Hauptgebäude der Reichsbankhauptstelle Leipzig in der Petersstraße ausgelagert. Bis Kriegsende erfolgte hier allerdings keine formale Angliederung bzw. Unterstellung unter die Reichsbankhauptstelle Leipzig. Die Geschäfte der beiden ausgelagerten Reichsbankstellen wurden unabhängig durch ihr eigenes evakuiertes Personal fortgeführt.
Anders als bei der Reichshauptbank, deren Geschäftstätigkeit unmittelbar mit der Besetzung Berlins und ihrer Plünderung Ende April 1945 endete, konnte die Reichsbankhauptstelle Leipzig ihren Geschäftsverkehr noch einige Monate über das Kriegsende hinaus aufrechterhalten. Die amerikanische Militärregierung bediente sich ihrer bei der Beschlagnahme von NS-Vermögen und insbesondere bei der Aufrechterhaltung lokaler Verwaltungstätigkeit und des lokalen Zahlungsverkehrs. Die Reichsbankhauptstelle wurde daher maßgeblich in die Arbeit der "Vorläufigen Provinziellen Zentralbuchhaltung" sowie der "Vorläufigen Reichseinkünfteverwaltung" eingebunden, die an die Stelle der untergegangenen Reichsfinanzbehörden getreten waren. [56] Der Übergang der Militärverwaltung in Sachsen und Thüringen auf die Rote Armee erbrachte dann jedoch im Juli 1945 auch im Bankwesen einen radikalen Kurswechsel. Die Provinzial- und Länderverwaltungen wurden angehalten, "Provinzialbanken und innerhalb der Verwaltungen Finanzabteilungen zu gründen, die zur Durchführung der Verwaltung der städtischen und Bezirksfinanzbanken und Kreditanstalten dienen". [57] Die bisherigen Banken, Finanz- und Kreditinstitute sowie Versicherungen mußten ihre Geschäftstätigkeit einstellen. Gemäß dieser Leitlinie wurde die Reichsbankhauptstelle noch im Juli 1945 kurzzeitig unter Einschluß der nach Leipzig ausgelagerten Reichsbankstellen Oppeln und Glogau auf Befehl des Stadtkommandanten Trufanow zur Stadtbank Leipzig umgewandelt. [58] Kurz darauf wurde sie allerdings im Zuge der Verordnung über die Gründung der Sächsischen Landesbank vom 19. August 1945 geschlossen und binnen weniger Monate durch die Zweiganstalt Leipzig der Sächsischen Landesbank abgewickelt. [59]

Bestandsgeschichte und Grundsätze der Neubearbeitung
Nach der Abwicklung der Reichsbankhauptstelle ging die Registratur einschließlich des Schriftguts ihrer Nebenstellen, des Leipziger Kassenvereins sowie der nach Leipzig ausgelagerten Reichsbankstellen Oppeln und Glogau zunächst auf die Zweiganstalt Leipzig der Sächsischen Landesbank über. Der "vorarchivische Mischfonds" wurde nach der Verwaltungsreform von 1952 im Verwaltungsarchiv der nunmehrigen "Notenbank der DDR" noch um die Registraturen der ehemals Geraer bzw. Hallenser Reichsbanknebenstellen Eilenburg, Schmölln und Altenburg ergänzt. Das ablieferungsfähige Schriftgut wurde nach eingehender Bewertung Mitte der 1970er Jahre in das Staatsarchiv Leipzig überführt und hier dann zu Anfang der 1980er Jahre unter Einschluß der Eilenburger, Schmöllner, Altenburger, Glogauer und Oppelner Reichsbankprovenienzen zum archivischen Mischfonds "Reichsbankanstalten mit Sitz im nordwestsächsischen Raum" formiert. Der Bestand umfaßte 1579 durch Findkartei mit Einleitung erschlossene Archiveinheiten. Die Klassifikation erfolgte auf der Grundlage einer hausinternen Ableitung des "Ordnungsmodells für kapitalistische Industriebetriebe" für die Altbankbestände, die sich eng an den Registraturplan der Reichsbank anlehnte. [60] Das bereits im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig aufbewahrte Reichsbankschriftgut erfuhr nach der "Wende" durch Ablieferungen insbesondere der Bezirksdirektion Leipzig der Staatsbank sowie der Außenstelle Sachsen der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhebliche Ergänzungen. Es handelt sich allerdings auch bei diesem vergrößerten Schriftgutfonds immer noch nur um eine Teilüberlieferung. Im kriegsbedingten Interesse der Rohstoff- bzw. Altpapiersammlung wurden nach 1941 im Bankwesen, und gerade auch bei den Reichsbankanstalten, die Aufbewahrungsfristen verkürzt und "wilde" Kassationen in den Altregistraturen und Archivbeständen vorgenommen. [61] Dabei wurden bei der Reichsbankhauptstelle Leipzig auch die historisch wertvollen älteren Kredit- und Personalunterlagen komplett vernichtet. Allgemein hat der erhaltene Bestand so einen recht einseitigen Schwerpunkt auf der Zeit des Dritten Reiches; hier wiederum besonders seiner Spätphase. Die Überlieferung zur Organisations- und Geschäftstätigkeit der Institution in der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik fällt dagegen infolge der Kassationen sehr fragmentarisch aus, beschränkt sich im wesentlichen auf einzelne ausgewählte Generalakten mit allgemeinen Direktiven des Reichsbankdirektoriums. Nicht erhalten sind im Übrigen auch die Registraturen der bereits 1924 geschlossenen Nebenstelle Pegau sowie der Nebenstelle Döbeln mit dem Inkassoplatz Roßwein. Die Tätigkeit der Nebenstelle Döbeln, bei der es sich um die weitaus umsatzstärkste und bestausgestattete Leipziger Nebenstelle handelte, wird im Bestand nur noch vereinzelt durch Parallelakten der Reichsbankhauptstelle dokumentiert. [62]
Durch die jüngeren Ablieferungen wurde indessen eine archivische Neubearbeitung des Reichsbankschriftgutes im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig unumgänglich. Sie hatte sich auch nicht lediglich auf die Erschließung der jüngeren Ablieferungsschichten zu beschränken. Aufgrund der archivwissenschaftlich überaus bedenklichen Tektonik mußte vielmehr auch der Altbestand "Reichsbankanstalten mit Sitz im nordwestsächsischen Raum" in die Neubearbeitung einbezogen werden. Ziel war dabei die Auflösung des "Mischfonds" durch Formierung von Provenienzbeständen. Der bisherige Mischfonds wurde auf den unmittelbaren Kompetenzbereich seines Hauptprovenienzträgers, der Reichsbankhauptstelle Leipzig, zurückgeführt. Im nunmehrigen Provenienzbestand "Reichsbankhauptstelle Leipzig mit Nebenstellen" verblieb das Schriftgut der Nebenstellen Colditz, Leisnig, Oschatz, Waldheim und Wurzen, da es sich bei den Nebenstellen nicht um eigenständige Institutionen, sondern im Prinzip um ausgelagerte Abteilungen des Hauptinstituts handelte. Aufgrund des überwiegenden Provenienzzusammenhangs wurde der Bestand ferner noch um das Schriftgut der Leipziger Kassen-Verein AG ergänzt. [63] Vom Bestand separiert wurde hingegen aufgrund des fehlenden Provenienzzusammenhangs das Schriftgut der ehemaligen Reichsbankstellen Gera (Nebenstellen Altenburg und Schmölln), Halle/S. (Nebenstelle Eilenburg), Oppeln (mit Nebenstellen Kreuzburg, Mährisch-Schönberg, Neiße, Ratibor und Troppau) sowie Glogau (mit Nebenstellen Fraustadt, Grünberg, Neusalza, Sagan, Sommerfeld und Sorau). Diese "Fremdprovenienzen" wurden provisorisch zu eigenen Provenienzbeständen formiert. Da für sie keine archivische Zuständigkeit des Sächsischen Staatsarchivs Leipzig besteht, muß hier allerdings mit zukünftigen Bestandsabgaben gerechnet werden.
Dem Bestand "Reichsbankhauptstelle Leipzig mit Nebenstellen" kommt ungeachtet des teilweise nur fragmentarischen Erhaltungsgrades eine doch erhebliche Bedeutung für die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Leipziger Raums zu. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die Kreditunterlagen, die einen reichhaltigen Fundus für die Leipziger Unternehmensgeschichtsforschung darstellen. Hinzu kommt vor dem Hintergrund aktueller (Vermögens-) Auseinandersetzungen um die Expropriation jüdischen Eigentums im Dritten Reich auch ein erheblicher Zeitwert der Depotunterlagen und des Schriftguts zur Devisenbewirtschaftung.
Die Verzeichnung des Bestandes erfolgte mit dem Archivprogramm Augias für Windows (1997). Dabei wurden ein Firmen-, ein Institutionen- und Organisations- sowie ein Personenregister angelegt. Es wurde lediglich einzelne Abschnitte zu Unterlagen mit vermutlich aktuellen Zeitwert vertieft erschlossen. Bei der Mehrzahl der Abschnitte zum Geschäftsverkehr und zu Organisationsbelangen konnte hingegen eine vereinfachte Verzeichnung erfolgen.
Die Neubearbeitung des Reichsbankschriftguts im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig wurde im übrigen nicht mit einer eingehenderen Bewertung verbunden. Eine solche erschien zwar insbesondere bei den Depotunterlagen geboten, konnte aufgrund der Erneuerung der handelsgesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Altbankunterlagen durch den Einigungsvertrag von 1990 jedoch noch nicht erfolgen.
Hierneben ist auch noch auf das veränderte Signaturschema hinzuweisen. Im Zusammenhang der Bestandsneuformierung, der vereinzelten Nachkassationen sowie der vielfachen Wiederherstellung von Serienzusammenhängen und Zusammenführung einzelblattverzeichneter Einheiten bei der Erschließung taten sich im früheren Signaturschema erhebliche Lücken auf, die eine komplette Neusignierung des Bestandes nach Klassifikationsfolge erforderlich machten. Die Veränderungen gegenüber dem Altbestand "Reichsbankanstalten mit Sitz im nordwestsächsischen Raum" sind aus der Konkordanzliste im Findbuchanhang ersichtlich.

Martin Kukowski
November 1997


[01] Vgl. Die Reichsbank 1876-1900, Bd. l, S. l ff.
[02] Vgl. ebd., S. 4f.; Von der Königlichen Bank zur Deutschen Reichsbank, S. 20ff.
[03] Vgl. Bankgesetz vom 14. März 1875, RGB1 1875, §§ 12ff. (Abdruck in: Die Reichsbank 1876-1900, Bd. 2, S. 427-443).
[04] Vgl. Vertrag zwischen Preußen und dem Deutschen Reiche über die Abtretung der Preußischen Bank vom 17/18. Mai 1875, in RGB1 1875, S. 215 (Abdruck in: Die Reichsbank (wie Anm. 3), S. 467-470).
[05] Vgl. Bankgesetz vom 14. März 1875 (wie Anm. 3), § 12.
[06] Vgl. ebd., §§13, 16.
[07] Vgl. ebd., §§ l ff., §§ 42ff.; zur Entwicklung der
Deutsche Reichsbank: Von der königlichen Bank zur Deutschen Reichsbank. 175 Jahre deutscher Notenbankgeschichte 20.7.1765 - 20.7.1940. Berlin: 1940.
Deutsche Reichsbank: Die Reichsbank 1901 - 1925. Berlin: 1926.
Organisation.- Jahresberichte.- Geschäftsberichte.- Statistik.- Finanzen und Vermögen.- Bankgeschäfte.- Devisenverkehr.- Jüdisches Vermögen.- Personal.- Leipziger Kassenverein AG.
Im Zuge der Neuorganisation des Banken- und Geldwesens nach der Reichsgründung (Bankgesetz vom 14. März 1875) wurde 1876 die Reichsbank mit Hauptsitz in Berlin eingerichtet. Ihre Aufgabe bestand in der Regelung des Geldumlaufs, der Erleichterung der Zahlungsausgleichungen sowie der Nutzbarmachung des verfügbaren Kapitals. Zur Durchführung dieser Aufgaben wurden im gesamten Reichsgebiet Zweiganstalten errichtet. Diese Reichsbankhauptstellen bzw. Reichsbankstellen waren dem Reichsbankdirektorium - der obersten Leitung und Verwaltung der Reichsbank - direkt unterstellt und besaßen nach außen unbeschränkte Vertretungsbefugnis. Die unterste Instanz der Reichsbankorganisation bildeten die Reichsbanknebenstellen, die unmittelbar einer Reichsbankhauptstelle bzw. Reichsbankstelle unterstellt waren. Mit dem Inkrafttreten des Bankgesetzes zum 1. Januar 1876 wurde eine bisher in Leipzig bestehende Kommandite, die aus der Firma H. C. Plaut hervorgegangen war, in eine Reichsbankhauptstelle umgewandelt. Der Geschäftsbezirk der Reichsbankhauptstelle Leipzig erstreckte sich bis zur Jahrhundertwende im Wesentlichen auf die Stadt Leipzig. Nach 1901 kam es zur Gründung von Nebenstellen in Döbeln, Leisnig, Oschatz und Wurzen sowie Pegau und Colditz. Strukturelle Änderungen erfolgten besonders in den 1920er Jahren. Im Bestand sind die Nebenstellen Colditz, Leisnig, Oschatz, Waldheim und Wurzen überliefert. 1942 erfolgte die Angliederung und Funktionsübernahme der Leipziger Kassenverein AG/Wertpapiersammelbank. Im Juli 1945 war die Reichsbankhauptstelle kurzzeitig zur Stadtbank Leipzig umgewandelt worden. Im August 1945 wurde sie geschlossen und innerhalb weniger Monate durch die Zweiganstalt Leipzig der Sächsischen Landesbank abgewickelt.
  • 1997 | Findbuch / Datenbank
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