Beständeübersicht
Bestand
21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Zweiganstalt Leipzig
Datierung | 1920 - 1955 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 12,52 |
Geschichte der Sächsischen Landesbank/Sächsischen Landeskreditbank
Die Bildung der Sächsischen Landesbank erfolgte auf Grund der Verordnung über die Gründung der Sächsischen Landesbank und die Abwicklung der bisher bestehenden Banken und sonstigen Geldinstitute vom 14. August 1945. Sie war die Bank des Bundeslandes Sachsen und arbeitete unter Leitung der Landesverwaltung.
Die Altbanken hatten eine Bilanz mit Stand 8. Mai 1945 zu erstellen und der Sächsischen Landesbank zur Prüfung einzureichen. Alle Guthaben waren auf die Sächsische Landesbank zu übertragen. Auch die seit dem 8. Mai 1945 neu gegründeten Stadtbanken gingen in der Sächsischen Landesbank auf. Anstelle der geschlossenen Spar- und Girokassen wurden in den Stadt- und Landkreisen neue Sparkassen gebildet.
Verzeichnis der Abwicklungsstellen in Leipzig[01]
Die Landesbank hatte die Aufgabe, den Geld- und Kreditverkehr im Land, insbesondere für Industrie, Handwerk, Handel und Landwirtschaft, zu fördern, sowie alle Geldgeschäfte für die öffentlichen Körperschaften auszuführen. Dazu wurden besondere Abteilungen gebildet: Kreditwesen, Grundkredit, Überweisungs- und Giroverkehr, Verkehr der öffentlich-rechtlichen Kassen, Emissions- und Wertpapiergeschäft, Revisionen. Für die Abwicklung der Altbanken wurde eine besondere Abteilung eingerichtet. Organe der Sächsischen Landesbank waren das Direktorium und der Verwaltungsrat. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates konnten bei den Zweiganstalten örtliche Kreditausschüsse gebildet werden.
Alle Unternehmen und Einrichtungen des Landes und der Gemeinden sowie alle privaten Unternehmen waren verpflichtet, ihren täglichen Bareingang auf ein Konto bei der Sächsischen Landesbank, ihren Zweiganstalten oder Zahlstellen einzuzahlen. Auch die Sparkassen und Versicherungsunternehmen hatten ihren Barbestand bei der Landesbank zu halten.
Die Sächsische Landesbank hatte ihren Sitz in Dresden. Sie unterhielt zahlreiche Zweiganstalten und Zahlstellen. Am 1. September 1945 existierten neben der Hauptanstalt Dresden Zweiganstalten in Chemnitz, Görlitz, Leipzig, Plauen, Zittau und Zwickau. Die Zweiganstalt Leipzig hatte als sog. Kopfstelle unterstellte Zweiganstalten in Borna, Grimma, Oschatz, Rochlitz und Wurzen. Allein in Leipzig gab es 25 Zahlstellen. Außerhalb von Leipzig existierten Zahlstellen in Bad Lausick, Böhlen, Colditz, Frohburg, Geithain, Geringswalde, Lobstädt, Lunzenau, Markranstädt, Mügeln, Naunhof, Pegau, Penig und Taucha.
In Leipzig hatten die Altbanken am 18. August 1945 ihren Betrieb eingestellt. Mit Wirkung vom 20. August 1945 wurde die Zweiganstalt Leipzig der Sächsischen Landesbank eröffnet, deren Sitz in der Schillerstraße 4 war. Die Hauptkasse der Landesbank befand sich im Reichsbankgebäude Petersstraße 43.[02] Die Zweiganstalt Leipzig wurde vom Landesbankdirektor Rudolf Gruber geleitet, dem Robert Gebhardt als Stellvertreter unterstand. Die Anstalt war in fünf Geschäftsbereiche gegliedert: Zahlungsverkehr, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Buchhaltung und Verwaltung.[03]
Die Zahl der Landesbankstellen insgesamt betrug am 15. November 1945 463. Nach der Neuordnung des sächsischen Bankwesens und der Überlassung von zahlreichen Stellen an die Sparkassen und Genossenschaften betrug die Zahl der Landesbankstellen am 15. Dezember 1945 nur noch 193.[04] Die Zahl der bei den Landesbankstellen bestehenden Konten war von 137.334 im September 1945 auf 220.969 im November gestiegen. Im Februar 1946 waren es 329.982, im Juli 375.951.
Mit dem Befehl 319 der SMAD vom 9. November 1946 wurde die Sächsische Landesbank ermächtigt, die organisatorischen Voraussetzungen für die Gewährung von Hypothekendarlehen für den Wiederaufbau zu schaffen. Dazu bildete man im März 1947 eine Grundkreditabteilung mit zwei Geschäftszweigen für städtische und landwirtschaftliche Kredite. Darüber hinaus entstanden Grundkreditstellen bei den Kopfstellen.
Ende Dezember 1946 verfügte die Sächsische Landesbank über 57,35 % des Gesamteinlagenbestandes der sächsischen Kreditinstitute. Ihr folgten die Sparkassen mit 38,46 %, die gewerblichen Kreditgenossenschaften mit 2,35 % und die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften mit 1,72 %. Private Banken besaßen nur einen Anteil von 0,12 %.
Im März 1947 wurde die Emissions- und Girobank Sachsen als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Sie stand wie die Sächsische Landesbank unter Aufsicht und Leitung der sächsischen Landesregierung und war für die Betreuung des Landeshaushalts, die Regelung des Geldumlaufs wie auch des Kredit- und Zahlungsverkehrs verantwortlich. Die Leipziger Filiale nahm im August 1947 ihre Tätigkeit auf. Mit der Gründung der Emissions- und Girobank ging ein Teil des Geschäftsfeldes der Sächsischen Landesbank auf diese über. In der Folge wurden hinsichtlich der Landesbank einige Anpassungen vorgenommen. So erhielt sie die Bezeichnung "Sächsische Landeskreditbank". Mit der neuen Satzung vom 23. August 1947 wurden die Verfassung, Geschäftsführung und Aufgaben angepasst. In allen Zweiganstalten mit Sitz in Stadt- und Landkreisen wurden Bezirksbeiräte gebildet.
Am 30. Juni 1947 waren bei der Sächsischen Landesbank 3.556 Mitarbeiter beschäftigt, bei den Sparkassen 3.258. Ende Dezember 1947 hatte die Sächsische Landeskreditbank 180 Niederlassungen an 123 Plätzen, bei denen insgesamt 423.988 Konten geführt wurden.
Mit dem Befehl 111 der SMAD wurde die Durchführung der Währungsreform am 24. Juni 1948 eingeleitet, bei der in Sachsen die Sächsische Landeskreditbank eine Schlüsselstellung innehatte. Dem Umtausch der Reichsmark in Kuponmark folgte einen Monat später nach dem Befehl 124 der Umtausch der Kuponmark in Noten der Deutschen Notenbank. Dem schloss sich die Umwertung der Konten an.
Kreditinstitute im Bereich der Zweiganstalt Leipzig, Stand 31. Dezember 1948[05]
Das Gesetz über die Eingliederung von Kreditinstituten in die Deutsche Notenbank vom 22. März 1950 fixierte das Ende des Bestehens der Sächsischen Landeskreditbank. Sie wurde zusammen mit der Emissions- und Girobank Sachsen mit Wirkung vom 1. Januar 1950 – de facto allerdings erst am 2. Mai 1950 - in die Deutsche Notenbank eingegliedert.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Das Schriftgut gelangte über das Verwaltungsarchiv der Deutschen Notenbank in das Verwaltungsarchiv der Bezirksdirektion Leipzig der Staatsbank der DDR. Von dort erfolgte eine Abgabe in das Staatsarchiv Leipzig. Nach 1990 gab die Kreditanstalt für Wiederaufbau weitere Unterlagen an das Archiv ab. Ein Teil des Bestandes war bereits im Verwaltungsarchiv der Staatsbank der DDR, Bezirksdirektion Leipzig, bearbeitet worden. Dabei entstand eine maschinenschriftliche Findkartei, die später in die Archivsoftware Augias eingegeben wurde. 2015 wurden die unerschlossenen Teile des Bestandes verzeichnet, die Klassifikation überarbeitet und Gruppenverzeichnungen aufgelöst. Es entstand ein Findbuch mit Einleitung.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand beinhaltet Unterlagen zur Leitung und Organisation - u. a. zahlreiche Rundschreiben - sowie zur Abwicklung von Altbanken, zu Enteignungen und zur Währungsreform. Weiterhin existieren Hauptbücher und Bilanzen sowie Kreditunterlagen. Zu erwähnen sind die Berichte über die Wirtschaftslage.
Hinweise für die Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 8.3. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 21048, Sächsische Landesbank, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
V. Jäger
Dezember 2015
[01] StA-L, 21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Nr. 346.
[02] StA-L, 21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Nr. 1.
[03] StA-L, 21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Nr. 62.
[04] StA-L, 21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Nr. 46.
[05] StA-L, 21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Nr. 45.
Die Bildung der Sächsischen Landesbank erfolgte auf Grund der Verordnung über die Gründung der Sächsischen Landesbank und die Abwicklung der bisher bestehenden Banken und sonstigen Geldinstitute vom 14. August 1945. Sie war die Bank des Bundeslandes Sachsen und arbeitete unter Leitung der Landesverwaltung.
Die Altbanken hatten eine Bilanz mit Stand 8. Mai 1945 zu erstellen und der Sächsischen Landesbank zur Prüfung einzureichen. Alle Guthaben waren auf die Sächsische Landesbank zu übertragen. Auch die seit dem 8. Mai 1945 neu gegründeten Stadtbanken gingen in der Sächsischen Landesbank auf. Anstelle der geschlossenen Spar- und Girokassen wurden in den Stadt- und Landkreisen neue Sparkassen gebildet.
Verzeichnis der Abwicklungsstellen in Leipzig[01]
Die Landesbank hatte die Aufgabe, den Geld- und Kreditverkehr im Land, insbesondere für Industrie, Handwerk, Handel und Landwirtschaft, zu fördern, sowie alle Geldgeschäfte für die öffentlichen Körperschaften auszuführen. Dazu wurden besondere Abteilungen gebildet: Kreditwesen, Grundkredit, Überweisungs- und Giroverkehr, Verkehr der öffentlich-rechtlichen Kassen, Emissions- und Wertpapiergeschäft, Revisionen. Für die Abwicklung der Altbanken wurde eine besondere Abteilung eingerichtet. Organe der Sächsischen Landesbank waren das Direktorium und der Verwaltungsrat. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates konnten bei den Zweiganstalten örtliche Kreditausschüsse gebildet werden.
Alle Unternehmen und Einrichtungen des Landes und der Gemeinden sowie alle privaten Unternehmen waren verpflichtet, ihren täglichen Bareingang auf ein Konto bei der Sächsischen Landesbank, ihren Zweiganstalten oder Zahlstellen einzuzahlen. Auch die Sparkassen und Versicherungsunternehmen hatten ihren Barbestand bei der Landesbank zu halten.
Die Sächsische Landesbank hatte ihren Sitz in Dresden. Sie unterhielt zahlreiche Zweiganstalten und Zahlstellen. Am 1. September 1945 existierten neben der Hauptanstalt Dresden Zweiganstalten in Chemnitz, Görlitz, Leipzig, Plauen, Zittau und Zwickau. Die Zweiganstalt Leipzig hatte als sog. Kopfstelle unterstellte Zweiganstalten in Borna, Grimma, Oschatz, Rochlitz und Wurzen. Allein in Leipzig gab es 25 Zahlstellen. Außerhalb von Leipzig existierten Zahlstellen in Bad Lausick, Böhlen, Colditz, Frohburg, Geithain, Geringswalde, Lobstädt, Lunzenau, Markranstädt, Mügeln, Naunhof, Pegau, Penig und Taucha.
In Leipzig hatten die Altbanken am 18. August 1945 ihren Betrieb eingestellt. Mit Wirkung vom 20. August 1945 wurde die Zweiganstalt Leipzig der Sächsischen Landesbank eröffnet, deren Sitz in der Schillerstraße 4 war. Die Hauptkasse der Landesbank befand sich im Reichsbankgebäude Petersstraße 43.[02] Die Zweiganstalt Leipzig wurde vom Landesbankdirektor Rudolf Gruber geleitet, dem Robert Gebhardt als Stellvertreter unterstand. Die Anstalt war in fünf Geschäftsbereiche gegliedert: Zahlungsverkehr, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Buchhaltung und Verwaltung.[03]
Die Zahl der Landesbankstellen insgesamt betrug am 15. November 1945 463. Nach der Neuordnung des sächsischen Bankwesens und der Überlassung von zahlreichen Stellen an die Sparkassen und Genossenschaften betrug die Zahl der Landesbankstellen am 15. Dezember 1945 nur noch 193.[04] Die Zahl der bei den Landesbankstellen bestehenden Konten war von 137.334 im September 1945 auf 220.969 im November gestiegen. Im Februar 1946 waren es 329.982, im Juli 375.951.
Mit dem Befehl 319 der SMAD vom 9. November 1946 wurde die Sächsische Landesbank ermächtigt, die organisatorischen Voraussetzungen für die Gewährung von Hypothekendarlehen für den Wiederaufbau zu schaffen. Dazu bildete man im März 1947 eine Grundkreditabteilung mit zwei Geschäftszweigen für städtische und landwirtschaftliche Kredite. Darüber hinaus entstanden Grundkreditstellen bei den Kopfstellen.
Ende Dezember 1946 verfügte die Sächsische Landesbank über 57,35 % des Gesamteinlagenbestandes der sächsischen Kreditinstitute. Ihr folgten die Sparkassen mit 38,46 %, die gewerblichen Kreditgenossenschaften mit 2,35 % und die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften mit 1,72 %. Private Banken besaßen nur einen Anteil von 0,12 %.
Im März 1947 wurde die Emissions- und Girobank Sachsen als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Sie stand wie die Sächsische Landesbank unter Aufsicht und Leitung der sächsischen Landesregierung und war für die Betreuung des Landeshaushalts, die Regelung des Geldumlaufs wie auch des Kredit- und Zahlungsverkehrs verantwortlich. Die Leipziger Filiale nahm im August 1947 ihre Tätigkeit auf. Mit der Gründung der Emissions- und Girobank ging ein Teil des Geschäftsfeldes der Sächsischen Landesbank auf diese über. In der Folge wurden hinsichtlich der Landesbank einige Anpassungen vorgenommen. So erhielt sie die Bezeichnung "Sächsische Landeskreditbank". Mit der neuen Satzung vom 23. August 1947 wurden die Verfassung, Geschäftsführung und Aufgaben angepasst. In allen Zweiganstalten mit Sitz in Stadt- und Landkreisen wurden Bezirksbeiräte gebildet.
Am 30. Juni 1947 waren bei der Sächsischen Landesbank 3.556 Mitarbeiter beschäftigt, bei den Sparkassen 3.258. Ende Dezember 1947 hatte die Sächsische Landeskreditbank 180 Niederlassungen an 123 Plätzen, bei denen insgesamt 423.988 Konten geführt wurden.
Mit dem Befehl 111 der SMAD wurde die Durchführung der Währungsreform am 24. Juni 1948 eingeleitet, bei der in Sachsen die Sächsische Landeskreditbank eine Schlüsselstellung innehatte. Dem Umtausch der Reichsmark in Kuponmark folgte einen Monat später nach dem Befehl 124 der Umtausch der Kuponmark in Noten der Deutschen Notenbank. Dem schloss sich die Umwertung der Konten an.
Kreditinstitute im Bereich der Zweiganstalt Leipzig, Stand 31. Dezember 1948[05]
Das Gesetz über die Eingliederung von Kreditinstituten in die Deutsche Notenbank vom 22. März 1950 fixierte das Ende des Bestehens der Sächsischen Landeskreditbank. Sie wurde zusammen mit der Emissions- und Girobank Sachsen mit Wirkung vom 1. Januar 1950 – de facto allerdings erst am 2. Mai 1950 - in die Deutsche Notenbank eingegliedert.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Das Schriftgut gelangte über das Verwaltungsarchiv der Deutschen Notenbank in das Verwaltungsarchiv der Bezirksdirektion Leipzig der Staatsbank der DDR. Von dort erfolgte eine Abgabe in das Staatsarchiv Leipzig. Nach 1990 gab die Kreditanstalt für Wiederaufbau weitere Unterlagen an das Archiv ab. Ein Teil des Bestandes war bereits im Verwaltungsarchiv der Staatsbank der DDR, Bezirksdirektion Leipzig, bearbeitet worden. Dabei entstand eine maschinenschriftliche Findkartei, die später in die Archivsoftware Augias eingegeben wurde. 2015 wurden die unerschlossenen Teile des Bestandes verzeichnet, die Klassifikation überarbeitet und Gruppenverzeichnungen aufgelöst. Es entstand ein Findbuch mit Einleitung.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand beinhaltet Unterlagen zur Leitung und Organisation - u. a. zahlreiche Rundschreiben - sowie zur Abwicklung von Altbanken, zu Enteignungen und zur Währungsreform. Weiterhin existieren Hauptbücher und Bilanzen sowie Kreditunterlagen. Zu erwähnen sind die Berichte über die Wirtschaftslage.
Hinweise für die Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 8.3. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 21048, Sächsische Landesbank, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
V. Jäger
Dezember 2015
[01] StA-L, 21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Nr. 346.
[02] StA-L, 21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Nr. 1.
[03] StA-L, 21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Nr. 62.
[04] StA-L, 21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Nr. 46.
[05] StA-L, 21048 Sächsische Landesbank/Sächsische Landeskreditbank, Nr. 45.
Abwicklung der "Altbanken".- Vermögensbeschlagnahme.- Währungsreform 1948.- Rundschreiben.- Kreditunterlagen.- Hauptbücher.- Bilanzen.- Abwicklung von Betrieben.- Kontenunterlagen.- Personal.
Die Sächsische Landesbank wurde im August 1945 im Zuge der Neuordnung des sächsischen Bankwesens als Körperschaft des öffentlichen Rechts als regionale Universalbank gegründet. Sie war als Einrichtung der Landesregierung für die Förderung und Ausführung des Geld- und Kreditverkehrs des Landes Sachsen verantwortlich und hatte zudem die Aufgabe, die von der SMAD geschlossenen Banken zu liquidieren. Im Sommer 1947 erfolgte ihre Umbenennung in Sächsische Landeskreditbank. Das Zweig- und Zahlstellennetz der Bank war in den Jahren 1945 bis 1950 starken Schwankungen unterworfen. Zum 1. Januar 1950 wurde die Sächsische Landeskreditbank zusammen mit der 1947 entstandenen Emissions- und Girobank Sachsen in die Deutsche Notenbank eingegliedert.
- 2015 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5