Beständeübersicht
Bestand
21826 Nachlass Johann Friedrich Ferdinand Wappenhensch
Datierung | 1830 - 1869 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,20 |
Zur Biografie von Johann Friedrich Ferdinand Wappenhensch
Johann Friedrich Ferdinand Wappenhensch wurde am 12. 3. 1787 in Zerbst geboren. Zwischen 1806 und 1809 studierte Wappenhensch an der Juristenfakultät der Leipziger Universität. Im Jahre 1810 erhielt er seine Zulassung als Notar und Advokat. Im Jahr 1814 heiratete er Minna Schwabe in Mittweida, die offensichtlich kurz darauf verstarb. [01]
Wappenhensch ließ sich schließlich in Döbeln nieder, wo er als Justitiar für mehrere Gerichte tätig war. Als erstes wird die Übernahme der Gerichtsverwaltung für das Hospital St. Georgen in Döbeln zum 1. Juni 1830 aktenkundig. [02] Im Zusammenhang mit der Bildung des Königliches Gerichtes St. Georgen konnte er im Jahre 1840 das ehemalige Hospitalgrundstück erwerben. Wappenhensch war bis ins Jahr 1851, bis zur Bildung des Königlichen Gerichts Döbeln unter Einbeziehung des bisherigen Georgenhospitals und Teilen des Justizamtes Leisnig, Justitiar dieses Gerichts. [03] In diese Zeit fallen einige Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Königlichen Hospitalgericht und dem Stadtgericht Döbeln, vertreten durch den Stadtrichter Aug. Ferdinand Fleck. [04]
Zwischen 1830 und 1856 war Wappenhensch ebenso als Gerichtsverwalter für verschiedene Patrimonialgerichte angestellt, so für Arnsdorf, Hahnefeld, Hermsdorf (bei Döbeln), Leschen (bei Meißen), Naußlitz, Obersteinbach, Schweta, Stauchitz, Stösitz und Zunschwitz.
Für seine Verdienste wurden ihm im Jahr 1833 das Ehrenbürgerrecht der Stadt Döbeln sowie anläßlich seines 50jährigen Advokatenjubiläums im Jahr 1860 das Ritterkreuz verliehen.
Wappenhensch starb am 19. Juni 1869 kinderlos in Döbeln. In seinem Testament verfügte er, dass sein gesamtes Erbe an die Stadt Döbeln mit der Maßgabe gehen soll, eine Erziehungsanstalt für arme Kinder auf seinem Grundbesitz, mit seinem Vermögen einschließlich Buchbestand zu errichten. [05] In der Folge wurden im "Wappenhenschstift" ein Waisenhaus, eine Schule und das Stadtmuseum eingerichtet. [06]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Überliefert sind im Staatsarchiv Leipzig lediglich fünf Akten aus dem Nachlass von Wappenhensch: zwei aus seiner Tätigkeit als Verwalter für verschiedene Gerichte und Rittergüter sowie weitere zwei als Vormund im Auftrag seines Vertrauten Heinrich Ludwig von Zehmen auf Stauchitz. Diese Akten sind mit dem auffälligen Hinweis versehen, dass sie 1906 vom Stadtrat zu Döbeln an das Hauptstaatsarchiv in Dresden abgegeben worden waren. Tatsächlich berichtete der Stadtrat zu Döbeln in einem Schreiben an das Hauptstaatsarchiv vom Mai 1906 vom Auffinden von Akten bei Abbrucharbeiten von Gebäuden, die ursprünglich zum Georgenhospital und damit zum Besitz Wappenhenschs gehörten. [07] Die Anzahl der Archivalien ist leider nicht beschrieben, es dürfte sich aber mindestens um 10 - 20 Akten gehandelt haben. Diese wurden nach Inaugenscheinnahme durch Hubert Ermisch wenig später "in einer Kiste" in das HStA überführt, dort allerdings nicht zu einem Nachlass Wappenhensch formiert, sondern verschiedenen Beständen, vorwiegend im Bereich "Genealogica", zugeordnet. Die vorliegenden Akten gehörten zu dem Teil, der im HStA in die damalige III. Abteilung "Örter" eingeordnet worden war. [08] Sie gelangten offensichtlich in die Lagerungsgemeinschaft AG Döbeln und zwei von ihnen um 1956 an das damalige Landesarchiv Leipzig. Hier wurden sie vorläufig dem Bestand "Stadtgericht Döbeln" zugeordnet und 1997 bei der Verzeichnung der Bestandsgruppe Stadtgerichte herausgelöst und provenienzgerecht zu dem Nachlass Wappenhensch formiert. Weitere drei Akten (Nr. 3 – 5) wurden 2006 vom Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben.
Überlieferungsschwerpunkte
Die erste Akte beinhaltet den bei Wappenhensch entstandenen Teil der Überlieferung zu seiner Tätigkeit als Gerichtsverwalter in Arnsdorf, der allerdings z. T. mit Unterlagen aus seiner Arbeit dort vermischt ist.
Die zweite Akte setzt erst nach der Verstaatlichung der Gerichtsbarkeit in Sachsen im Jahre 1856 ein. Wappenhensch nahm als "lieber Freund" der Familie v. Polentz offensichtlich Verwaltertätigkeiten bei den Rittergütern Gärtitz und Pommlitz wahr. Er war als "Generalbevollmächtigter" der Rittergutsherrschaft tätig und führte so auch die Korrespondenzen mit der Gemeinde, dem Gerichtsamt Döbeln und den Kgl. Kommissionen in Dresden. Während für beide Rittergüter bisher lediglich der verstaatlichte Teil der Akten der Gerichte im Staatsarchiv überliefert war, bieten diese Unterlagen ergänzende Informationen zur Entwicklung der Ritterguts- und Gemeindebezirke nach Inkrafttreten der Bestimmungen des Gesetzes "Die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. Aug. 1855.
Bemerkenswert ist das Vorhandensein dieser als "acta privata" gekennzeichneten und tatsächlich aus privatem Besitz Wappenhenschs stammenden Konvolute, während ansonsten von Justitiaren im Allgemeinen nur Unterlagen aus der Registratur der Träger der Gerichtsherrschaft überliefert sind. Auf die umfangreiche Gegenüberlieferung im Staatsarchiv Leipzig zur Tätigkeit Wappenhenschs als Gerichtsverwalter wird in der Anlage verwiesen. Dort werden in Form eines Spezialinventars die in den Gerichtsbeständen des StAL zu Wappenhensch ermittelten Akten, die bei der Bearbeitung der Beständegruppen Patrimonialgerichte, Stadtgerichte, Königliche Gerichte, Gerichtsämter sowie Amtsgerichte zutage getreten sind, gesondert verzeichnet.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 21826, Nachlass Johann FF Wappenhensch, Nr. (fettgedruckte Zahl).
B. Richter
Sept. 1998/ Okt. 2009
[01] Vgl. StA-L, 20119 AG Döbeln 802, S. 152ff.
[02] Vgl. StA-L, 20010 Amt Leisnig 2266.
[03] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, hg. v. Thomas Klein, Bd. 14: Sachsen, Marburg/L. 1982, S. 155.
[04] Vgl. StA-L, 20603 Stadt Döbeln 7.
[05] Vgl. StA-L, 20119 AG Döbeln 802, S. 4ff.
[06] Vgl. Adreßbuch für Döbeln, 1939.
[07] Vgl. StA-D, Kap. XII, Nr. 29, Bd. 1 (Archive in Döbeln), Bl. 30ff.
[08] Ebenda, S. 33.
Johann Friedrich Ferdinand Wappenhensch wurde am 12. 3. 1787 in Zerbst geboren. Zwischen 1806 und 1809 studierte Wappenhensch an der Juristenfakultät der Leipziger Universität. Im Jahre 1810 erhielt er seine Zulassung als Notar und Advokat. Im Jahr 1814 heiratete er Minna Schwabe in Mittweida, die offensichtlich kurz darauf verstarb. [01]
Wappenhensch ließ sich schließlich in Döbeln nieder, wo er als Justitiar für mehrere Gerichte tätig war. Als erstes wird die Übernahme der Gerichtsverwaltung für das Hospital St. Georgen in Döbeln zum 1. Juni 1830 aktenkundig. [02] Im Zusammenhang mit der Bildung des Königliches Gerichtes St. Georgen konnte er im Jahre 1840 das ehemalige Hospitalgrundstück erwerben. Wappenhensch war bis ins Jahr 1851, bis zur Bildung des Königlichen Gerichts Döbeln unter Einbeziehung des bisherigen Georgenhospitals und Teilen des Justizamtes Leisnig, Justitiar dieses Gerichts. [03] In diese Zeit fallen einige Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Königlichen Hospitalgericht und dem Stadtgericht Döbeln, vertreten durch den Stadtrichter Aug. Ferdinand Fleck. [04]
Zwischen 1830 und 1856 war Wappenhensch ebenso als Gerichtsverwalter für verschiedene Patrimonialgerichte angestellt, so für Arnsdorf, Hahnefeld, Hermsdorf (bei Döbeln), Leschen (bei Meißen), Naußlitz, Obersteinbach, Schweta, Stauchitz, Stösitz und Zunschwitz.
Für seine Verdienste wurden ihm im Jahr 1833 das Ehrenbürgerrecht der Stadt Döbeln sowie anläßlich seines 50jährigen Advokatenjubiläums im Jahr 1860 das Ritterkreuz verliehen.
Wappenhensch starb am 19. Juni 1869 kinderlos in Döbeln. In seinem Testament verfügte er, dass sein gesamtes Erbe an die Stadt Döbeln mit der Maßgabe gehen soll, eine Erziehungsanstalt für arme Kinder auf seinem Grundbesitz, mit seinem Vermögen einschließlich Buchbestand zu errichten. [05] In der Folge wurden im "Wappenhenschstift" ein Waisenhaus, eine Schule und das Stadtmuseum eingerichtet. [06]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Überliefert sind im Staatsarchiv Leipzig lediglich fünf Akten aus dem Nachlass von Wappenhensch: zwei aus seiner Tätigkeit als Verwalter für verschiedene Gerichte und Rittergüter sowie weitere zwei als Vormund im Auftrag seines Vertrauten Heinrich Ludwig von Zehmen auf Stauchitz. Diese Akten sind mit dem auffälligen Hinweis versehen, dass sie 1906 vom Stadtrat zu Döbeln an das Hauptstaatsarchiv in Dresden abgegeben worden waren. Tatsächlich berichtete der Stadtrat zu Döbeln in einem Schreiben an das Hauptstaatsarchiv vom Mai 1906 vom Auffinden von Akten bei Abbrucharbeiten von Gebäuden, die ursprünglich zum Georgenhospital und damit zum Besitz Wappenhenschs gehörten. [07] Die Anzahl der Archivalien ist leider nicht beschrieben, es dürfte sich aber mindestens um 10 - 20 Akten gehandelt haben. Diese wurden nach Inaugenscheinnahme durch Hubert Ermisch wenig später "in einer Kiste" in das HStA überführt, dort allerdings nicht zu einem Nachlass Wappenhensch formiert, sondern verschiedenen Beständen, vorwiegend im Bereich "Genealogica", zugeordnet. Die vorliegenden Akten gehörten zu dem Teil, der im HStA in die damalige III. Abteilung "Örter" eingeordnet worden war. [08] Sie gelangten offensichtlich in die Lagerungsgemeinschaft AG Döbeln und zwei von ihnen um 1956 an das damalige Landesarchiv Leipzig. Hier wurden sie vorläufig dem Bestand "Stadtgericht Döbeln" zugeordnet und 1997 bei der Verzeichnung der Bestandsgruppe Stadtgerichte herausgelöst und provenienzgerecht zu dem Nachlass Wappenhensch formiert. Weitere drei Akten (Nr. 3 – 5) wurden 2006 vom Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben.
Überlieferungsschwerpunkte
Die erste Akte beinhaltet den bei Wappenhensch entstandenen Teil der Überlieferung zu seiner Tätigkeit als Gerichtsverwalter in Arnsdorf, der allerdings z. T. mit Unterlagen aus seiner Arbeit dort vermischt ist.
Die zweite Akte setzt erst nach der Verstaatlichung der Gerichtsbarkeit in Sachsen im Jahre 1856 ein. Wappenhensch nahm als "lieber Freund" der Familie v. Polentz offensichtlich Verwaltertätigkeiten bei den Rittergütern Gärtitz und Pommlitz wahr. Er war als "Generalbevollmächtigter" der Rittergutsherrschaft tätig und führte so auch die Korrespondenzen mit der Gemeinde, dem Gerichtsamt Döbeln und den Kgl. Kommissionen in Dresden. Während für beide Rittergüter bisher lediglich der verstaatlichte Teil der Akten der Gerichte im Staatsarchiv überliefert war, bieten diese Unterlagen ergänzende Informationen zur Entwicklung der Ritterguts- und Gemeindebezirke nach Inkrafttreten der Bestimmungen des Gesetzes "Die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. Aug. 1855.
Bemerkenswert ist das Vorhandensein dieser als "acta privata" gekennzeichneten und tatsächlich aus privatem Besitz Wappenhenschs stammenden Konvolute, während ansonsten von Justitiaren im Allgemeinen nur Unterlagen aus der Registratur der Träger der Gerichtsherrschaft überliefert sind. Auf die umfangreiche Gegenüberlieferung im Staatsarchiv Leipzig zur Tätigkeit Wappenhenschs als Gerichtsverwalter wird in der Anlage verwiesen. Dort werden in Form eines Spezialinventars die in den Gerichtsbeständen des StAL zu Wappenhensch ermittelten Akten, die bei der Bearbeitung der Beständegruppen Patrimonialgerichte, Stadtgerichte, Königliche Gerichte, Gerichtsämter sowie Amtsgerichte zutage getreten sind, gesondert verzeichnet.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 21826, Nachlass Johann FF Wappenhensch, Nr. (fettgedruckte Zahl).
B. Richter
Sept. 1998/ Okt. 2009
[01] Vgl. StA-L, 20119 AG Döbeln 802, S. 152ff.
[02] Vgl. StA-L, 20010 Amt Leisnig 2266.
[03] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, hg. v. Thomas Klein, Bd. 14: Sachsen, Marburg/L. 1982, S. 155.
[04] Vgl. StA-L, 20603 Stadt Döbeln 7.
[05] Vgl. StA-L, 20119 AG Döbeln 802, S. 4ff.
[06] Vgl. Adreßbuch für Döbeln, 1939.
[07] Vgl. StA-D, Kap. XII, Nr. 29, Bd. 1 (Archive in Döbeln), Bl. 30ff.
[08] Ebenda, S. 33.
Tätigkeit als Gerichtsverwalter (Rittergüter Arnsdorf, Gärtitz und Pommlitz).
Johann Friedrich Ferdinand Wappenhensch wurde am 12. März 1787 in Zerbst geboren. Er lebte in Döbeln, wo er als Justitiar für verschiedene Gerichte tätig war. Er starb am 19. Juni 1869 in Döbeln.
- 2009 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5