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Beständeübersicht

Bestand

21860 Königliches Gericht Strehla

Datierung1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,10

Strehla, entstanden um 1200 als planmäßige Stadtgründung, zählte bis Mitte des 19. Jh. zu den Vasallenstädten im Amtsbezirk Oschatz. Die Gerichtsbarkeit lag seit dem Mittelalter in den Händen der Besitzer des Rittergutes Strehla. Auf Anordnung des Kgl. Sächs. Ministeriums der Justiz wurde im Juni 1856 die Gerichtsbarkeit der Rittergüter Strehla, Borna, Bornitz, Cavertitz, Kreinitz und Kottewitz sowie die des Pfarrlehens zu Strehla per Gesetz für den Staat übernommen. [01] Sie gingen auf das am 14. Juni 1856 eröffnete Königliche Gericht Strehla über. [02] Dieses Gericht existierte nur wenige Wochen. Im Rahmen der Umgestaltung der Untergerichte in Sachsen wurde an seiner Stelle am 1. Oktober 1856 entsprechend dem o. g. Gesetz das Königliche Gerichtsamt Strehla (unter dem Bezirksgericht Oschatz) konstituiert und eröffnet.

Zum Direktor des Königlichen Gerichts Strehla wurde der Advokat Karl Gustav Esaias Häntzschel berufen, der zuvor in Neustadt bei Strehla als Verwalter des dortigen Patrimonialgerichts tätig war und bei der Nachfolgebehörde - dem Gerichtsamt Strehla - als Gerichtsamtmann fungierte. [03]

Der Bestand Königliches Gericht Strehla umfasst nur 1 Akte. Diese wurde im Rahmen einer Provenienztrennung aus dem Bestand Amtsgericht Oschatz herausgelöst. Weitere Akten, in denen Nachweise für die Tätigkeit des Königlichen Gerichts Strehla zu finden sind, wurden beim Gerichtsamt Strehla weitergeführt und sind in diesem Bestand einzusehen.

Die Akte wurde mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und als eigener Bestand formiert. Erfasst wurden auch die alten Signaturen.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind das Gerichtsamt Strehla sowie das Amtsgericht Oschatz zu nutzen. Zur Ergänzung können auch die Bestände der Rittergüter Borna und Cavertitz herangezogen werden.

Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [04] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners und Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".



[01] Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144 ff.
[02] LZ, 19.06.1856, S. 3473.
[03] Vgl. Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 139.
[04] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.



Ablösungen.
Auf Anordnung des Justizministeriums wurde im Juni 1856 die Patrimonialgerichtsbarkeit der Rittergüter Strehla, Borna, Bornitz, Cavertitz, Kreinitz und Kottewitz sowie die des Pfarrlehens Strehla vom Staat übernommen. Die Jurisdiktionen gingen auf das am 14. Juni 1856 eröffnete Königliche Gericht Strehla über. Nachfolger war das Gerichtsamt Strehla.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
  • 1999 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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