Beständeübersicht
Bestand
21962 Familiengeschichtliche Sammlungen des Reichssippenamtes, Kirchenbücher
Datierung | (1194 - 1600), 1601 - 1946 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 116,64 |
Geschichte der Familiengeschichtlichen Sammlungen des Reichssippenamtes, Teil Kirchenbücher
Im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, Referat 33, Deutsche Zentralstelle für Genealogie/Sonderbestände befinden sich heute im Bestand 21962 Familiengeschichtliche Sammlungen des Reichssippenamtes, Kirchenbücher, insgesamt ca. 16.500 Mikrofilme von Kirchenbuch- und Personenstandsunterlagen, Gemeindeaufzeichnungen und Matrikeln. Auch originales Archivgut evangelischer, katholischer und jüdischer Gemeinden ist im Umfang von 25 lfm originalen Kirchenbüchern (ca. 1500 Bände) überliefert, daneben noch 112,5 lfm Kopiebände (ca. 2.500 Bände) und 10,5 lfm Filmprotokolle.
Die Entstehungsgeschichte der Mikrofilme ist eng verknüpft mit der deutschen Geschichte von 1933 bis 1945, genauer mit der inhumanen nationalsozialistischen Rassen- und Bevölkerungspolitik sowie der Behördengeschichte des Reichssippenamtes, entstanden 1940 aus der früheren Stelle "Sachverständiger für Rasseforschung", umbenannt 1935 in "Reichsstelle für Sippenforschung". Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 07. April 1933 legte in seinem Paragraphen 3 fest, wer als "arisch" und wer als "nichtarisch" zu gelten hatte. Auf dieser Basis entstand eine Institution, die sich ausschließlich und allein zuständig mit der behördlichen Prüfung und Kontrolle dieser rassenpolitischen Zuordnungen befassen sollte - die Stelle "Sachverständiger für Rassenforschung beim Reichsministerium des Innern" mit dem Leiter Dr. Achim Gercke (1902 – 1997). Ihre Aufgaben bestanden darin, in Zweifelsfällen erbbiologische Gutachten zur Feststellung der Abstammung zu erwirken und auf deren Grundlage sogenannte "Abstammungsbescheide" zu erstellen, im Rahmen des Schriftdenkmalschutzes genealogisch relevante Quellen zu verfilmen bzw. zu fotokopieren, Informationen aus den genealogischen Quellen in Karteikartenform zu verarbeiten und über eine Reichsvereinigung der Sippenforscher die Aufsicht bzw. die Kontrolle über das genealogische Vereinswesen zu führen.[01] Alle Mitglieder der NSDAP, der SS und der SA, alle Beamten, Lehrer, Apotheker, alle Angehörigen der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes und der Wehrmacht, alle Erbhofbauern und später die Mitarbeiter verschiedener Reichsministerien hatten einen sogenannten "Ariernachweis" zu erbringen, d. h. sie mussten mit Hilfe der eigenen Geburtsurkunde, der Geburts- oder Taufurkunden und der Heirats- oder Trauurkunden der Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie etwaiger Militärpapiere ihre "arische" Abstammung nachweisen. Damit sollten alle die herausgefiltert und gebrandmarkt werden, die zur jüdischen Religionsgemeinschaft zählten oder von Personen abstammten, die bis in die vierte Generation zurück der jüdischen Religionsgemeinde angehört hatten. Um die Fragebögen der Nachweispflichtigen kontrollieren und in Zweifelsfällen (nur diese sollten dem Sachverständigen für Rassenforschung vorgelegt werden) einen sogenannten "Abstammungsbescheid" erteilen zu können, war von Anfang an der direkte Zugriff auf die dafür notwendigen historischen Quellen beabsichtigt. In Verantwortung auch für die Abteilung Schriftdenkmalschutz mahnte Gercke 1933 in einer Konzeption eine einheitliche "Reichsgesetzliche Regelung des Schrift-Denkmalschutzes"[02] an, wonach alle Urkunden, Akten, Schriftstücke u. ä., die Personenstandsaufzeichnungen enthielten, hauptsächlich aber die Kirchenbücher, Bürgermatrikeln und Leichenpredigten sofort unter Schriftdenkmalschutz zu stellen seien, da sich die massenhafte Auskunftserteilung verheerend auf die Bestandserhaltung dieser Materialien auswirken würde. Gercke bezeichnete es als Versäumnis des Personenstandsgesetzes von 1875, nicht auch die Fragen der Abstammung und der Religion geklärt zu haben, de facto alle Kirchenbücher und Personenstandsakten dem Reich und den Ländern zum Obereigentum gemacht zu haben.[03] Massiv und mit zahlreichen Initiativen versuchte man, Einfluss auf oberste Kirchenstellen zu nehmen, um sie davon zu überzeugen, die Kirchenbücher dem Staat zu überlassen, zumindest aber die Inhalte mittels Fotokopie verfügbar zu halten. Die Eigentumsfrage blieb dabei vorsorglich offen.
Erste Versuche des Abfotografierens kirchlicher Quellen waren im Herbst 1933 in Berlin in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Konsistorium der Berlin-Brandenburgischen Kirche erfolgreich verlaufen, so dass man ab dem 2. November 1933 damit begann, Kirchenbücher der Alt-Berliner Kirchenbuchstelle vollständig zu verfilmen, sie anschließend auf Fotopapier zu entwickeln und zu "Lichtabbildern" wieder zusammen zu binden. Die Originale gingen anschließend wieder an die Kirchenbuchstelle zurück. Die Kopiebände blieben beim Sachverständigen für Rassenforschung, um sie für Bescheide in Abstammungsfragen zu nutzen. Bis 1935 wurde die Filmstelle mit 19 Mitarbeitern verstärkt aufgebaut. Geplant war, alle in Deutschland vorhandenen Kirchenbücher beider christlicher Konfessionen sowie die Juden- und Dissidenten-Matrikeln zu verfilmen. Man ging zunächst von ca. 50.000 Kirchenbüchern aus. Später korrigierte man diese Fehleinschätzung und rechnete mit ca. 600.000 Bänden und etwa 180 Millionen anzufertigenden Aufnahmen. 1942 konnte man berichten, dass bereits 20.000 Bände mit 6 Millionen Aufnahmen gesichert worden seien.[04] Der Rechnungshof des Deutschen Reiches hatte 1937 festgestellt, dass mit einem jährlichen Etat von 3,5 Millionen RM 20 Jahre nötig wären, um alle Kirchenbücher zu verfilmen.[05] Zur Verfügung gestellt wurden jedoch jährlich nur 70.000 RM, so dass die angestrebten Ziele der Nationalsozialisten unrealistisch waren. Ein Grund dafür war auch eine massive Verweigerungshaltung einzelner Pfarrer oder ganzer Landeskirchen, die nicht nur die finanziellen Einbußen bei der "Verstaatlichung" der Informationen aus den Kirchenbüchern, sondern auch den Missbrauch des Staates im Sinne der Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsteile befürchteten[06] . Ab 1934 wurde der Ahnenpass durch die Standesämter eingeführt, ab 1936 der Ahnenspiegel. Unaufhörlich mahnte Gercke in Stellungnahmen und Konzeptionen an, "über die Blutreinheit des Volkes zu wachen". In diesem Sinne schrieb er 1934 einem zukünftigen Reichssippenamt auch die Aufgabe zu, die "Vermischung des deutschen mit fremdem Blut zu verhindern".[07] Die Abstammung wurde zu einer der zentralen Kategorien des Staates gemacht. Damit war klar, dass den Quellen, die die einzigen Belege für diese Abstammung darstellten, den Kirchenbüchern und Matrikeln, größte Aufmerksamkeit zukam und der Staat sich den unbedingten Zugriff darauf sichern wollte. Man postulierte das Ziel eines "arischen Großreiches" und die Sicherung archivalischer Quellen wurde diesem Ziel untergeordnet. Vor diesem Hintergrund sind alle Verfilmungen von Personenstandsunterlagen staatlicher und nichtstaatlicher Provenienz sowie von Archivgut deutscher Siedlungsgebiete in Mittel- und Südosteuropa zu sehen.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Das Schicksal dieser Filme ist geprägt durch die Ereignisse während und nach dem II. Weltkrieg. Bis Mai 1945 noch auf Schloss Rathsfeld in Thüringen (Kyffhäuserkreis) untergebracht, wurden die ca. 16.500 Kleinbildfilme mit Genehmigung der Sowjetischen Militäradministration 1945 von Paul Langheinrich, einem Mitglied der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage/Mormonen, geborgen. 1946 gründete er in Wolfsgrün und Eibenstock das "Deutsche Archiv für Genealogie" und konzentrierte hier alle aufgefundenen genealogischen Materialien. 1948 konnte er Räume in der Öffentlichen Wissenschaftlichen Bibliothek in Berlin nutzen und ließ die Unterlagen dorthin abtransportieren. Als Teil des "Deutschen Zentralarchivs für Genealogie in Berlin" waren diese Filme dem Ministerium für Volksbildung unterstellt, jedoch standen sie nicht für eine direkte Nutzung zur Verfügung. Auch als am 2. Mai 1950 die Abgabe an das Deutsche Zentralarchiv Potsdam verfügt wurde und damit die Unterstellung unter das Ministerium des Innern der DDR erfolgte, war an eine Nutzbarmachung noch nicht zu denken. Jedoch wurden 1953 erste Findbücher und Findkarteien zu den Filmen erstellt. Erst nach Abgabe der Filme an das Staatsarchiv Leipzig 1965 und mit der Eröffnung des Spezialarchivs "Zentralstelle für Genealogie in der DDR" 1967 konnten diese Filme wieder genutzt werden. Einschränkungen gab es von 1975 bis 1988, da die alten Filme begannen, sich zu zersetzen und auf modernes Filmmaterial umkopiert werden mussten. Im Zuge der Umkopierung erhielten auch die Mormonen je eine Kopie aller Filme sowie Verfilmungen der Originale, so dass diese vollständig in den Mormonen-Forschungsstellen, heute "Center für Familiengeschichte", auf der ganzen Welt einsehbar waren und sind. Seit 1989 waren die Unterlagen als Bestand "Familiengeschichtliche Sammlungen des Reichssippenamtes" in Leipzig wieder uneingeschränkt benutzbar. Ab 1991 erfolgte die schrittweise Veröffentlichung der Bestandsübersichten beim Verlag Degener. Im Zuge der digitalen Erfassung und der Revision des Bestandes in den Jahren 2011 bis 2015 wurden zahlreiche Verbesserungen und Ergänzungen zu den Publikationen von 1991 bis 1994 (siehe Literatur) vorgenommen, die nunmehr Eingang in das aktualisierte Findmittel gefunden haben.
Regionale Überlieferungsschwerpunkte
Da die in Ostpreußen befindlichen Kirchenbücher während des I. Weltkrieges erhebliche Verluste erlitten hatten, wurden hier bereits 1934 flächendeckende fotografische Arbeiten eingeleitet. Das erklärt den mit ca. 3.500 Filmen größten Teilbestand an verfilmten Kirchenbuchunterlagen. Besonders hervorzuheben sind die im Original vorhandenen Kirchenbücher und kirchlichen Archivalien der Kirchgemeinde von Drengfurt, Kr. Rastenburg für den Zeitraum 1694 bis 1944 sowie die originalen Kirchenbücher der St. Johannis Kirchgemeinde zu Memel für den Zeitraum 1614 bis 1834.
Die für Pommern archivierten ca. 220 Mikrofilme wurden vorrangig von April 1937 bis Oktober 1938 in Berlin erstellt. Sie betreffen meist Orte in den Kreisen Neustettin, Belgard, Pyritz und Rügen. Hervorzuheben ist das alte Einwohnerverzeichnis von Rügen von 1636 vom Landvogt Eccard von Usedom, verfilmt 1938 unter der Signatur AS 1364, das vom Antiquariat Stargardt zur Verfügung gestellt worden war und nach der Verfilmung wieder dorthin zurück gegeben wurde.
Für das Gebiet Posen und Westpreußen weist die Bestandsübersicht ca. 1.000 Mikrofilme und über 700 originale Kirchenbücher aus. Für die Orte Bentschen, Birnbaum, Kopnitz, Lewitz Hauland, Schussenze und Schwenten liegen jahrgangsweise Überlieferungen zu den Taufen, Trauungen und Sterbefällen in den evangelischen, teilweise auch in den katholischen Gemeinden meist für den Zeitraum 1818 bis 1874 im Original vor.
Für Schlesien sind ca. 2.500 Mikrofilme für den Zeitraum 16. Jahrhundert bis 1875, meist aber nur bis 1800 reichend, archiviert. Markant ist, dass das Reichssippenamt vorrangig die katholischen Kirchenbücher verfilmte. Nur wenige evangelische Gemeinden, meist aus den Kreisen Goldberg, Kreuzburg, Oels und Frankenstein wurden mit ihren ältesten Kirchenbüchern des 17. und 18. Jahrhunderts in das Verfilmungsprogramm aufgenommen. Zu beachten ist außerdem, dass in der Zeit von 1600 bis 1757 der sogenannte Pfarrzwang galt, der bestimmte, dass in jedem Ort nur eine Kirche sein durfte, in der dann auch die Amtshandlungen der anderen Konfessionen vorzunehmen waren. Aus diesem Grund findet man in zahlreichen katholischen Kirchenbüchern Schlesiens auch evangelische Amtshandlungen.
In Berlin wurde 1936 die Kirchenbuchstelle Alt-Berlin vom Stadtsynodalverband ins Leben gerufen, um der Flut von Anträgen auf Abstammungsurkunden gerecht zu werden. 43 Altberliner Gemeinden einschließlich der beiden Brüdergemeinen, der Altlutherischen Gemeinde und dem Strafgefängnis Plötzensee mit ca. 1.400 Kirchenbuchbänden, die einen zeitlichen Umfang von 1582 bis 1874 einschlossen, wurden hier zusammengeführt. Von 250 kirchlichen Mitarbeitern wurde in etwa 59.600 Arbeitsstunden in einem knappen Jahr eine umfassende Taufkartei für den Zeitraum 1750 bis 1874 mit über 1 Mill. Karteikarten erstellt.[08] Diese, wie auch die sogenannte "Fremdstämmigen-Kartei", befinden sich heute in der Alt-Berliner Kirchenbuchstelle des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin. Die ab 1936 aufgenommenen Kirchenbuchfilme (ca. 2.230 Stück) reichen territorial sowohl in die Altberliner Gemeinden, wie auch in die kirchlichen Vorortgemeinden hinein, die erst durch das Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920 eingemeindet wurden.
Die Mecklenburgischen Kirchenbücher wurden ab 1933 für den Zeitraum 1780 bis 1875 (ohne Rostock und Wismar) in der "Mecklenburgischen Sippenkanzlei" in Schwerin zentralisiert. Hier wurde zum ersten Mal der Versuch einer landesweiten Zentralisation des gesamten Kirchenbuchbestandes unternommen. 1938 bis 1941 entstanden in Berlin Filmaufnahmen von den einzelnen Kirchgemeinden vorwiegend für das 19. Jh.
Für Schleswig-Holstein wurde zur gleichen Zeit in Heide/Holstein die sog. Sippenkanzlei Dithmarschen eingerichtet. Sie war für alle Kirchenbuchanfragen in den Kreisen Norder-Dithmarschen und Süder-Dithmarschen zuständig. In Brestedt/Schleswig wurde die Sippenkanzlei Nordfriesland geschaffen, die die Probsteibezirke Husum-Bredstedt und Südtondern abdeckte. In Garding wurden die Kirchenbuchduplikate der Probstei Eiderstedt konzentriert. Flächendeckend konnte daher im November 1934 in Heide bzw. Garding mit der Verfilmung der ca. 1.200 Einzelbände begonnen werden[09] . Die daraus entstandenen ca. 800 Filme erhielten die Signatur C.
Die Kirchenbuchfilme Thüringens wurden von 1939 bis 1941 in Berlin aufgenommen. Im Mittelpunkt standen schwer beschädigte Bücher sowie die ältesten Kirchenbücher des 16. bis 18. Jh. Selten gehen deshalb die vorhandenen Filme über das 1. Drittel des 19. Jh. hinaus. Die Kreise Eisenach und Weimar gelten als besonders gut dokumentiert.
Mit der Einrichtung einer "Sippenkanzlei" in Erfurt, die ab 1941 den Titel "Evangelische Kirchenbuchstelle" trug, war eine zentrale Anlaufstelle für fotografische Arbeiten in der Provinz Sachsen geschaffen worden. Alle hier aufgenommenen Filme erhielten die Signatur H. Die Sachkosten für diese Arbeiten übernahm das Reichssippenamt, die Personalkosten die jeweilige Landeskirche.
Von den Kirchenbüchern Bayerns wurden 1938 zunächst die evangelischen und die reformierten Gemeinden aus dem Protestantischen Landeskirchenamt Speyer verfilmt. Schwerpunkte bildeten hier die Pfälzer Gemeinden im 18. Jh. Die katholischen Kirchgemeinden Bayerns ließen danach vorrangig ihre Kirchenbücher des 17. und 18. Jh. in Berlin verfilmen.
Ein sehr umfangreiches Konvolut an Mikrofilmen wurde mit 1.370 Stück in Südtirol hergestellt. In der Zeit von November 1941 bis März 1943 wurden im Staats- und Stadtarchiv Bozen Archivalien aus dem Staats-, Hof- und Domkapitelarchiv Brixen, dem Stadtarchiv Sterzing sowie aus den katholischen Pfarreien der Dekanate Brixen, Bodenegg und Stilfs verfilmt. Aus dem Dekanat Tarvis wurden die Filme gesondert mit I-TARV signiert, alle anderen Filme erhielten die Kennbuchstaben IST.
Die 840 Filme aus Slowenien betreffen fast ausschließlich die deutsche Sprachinsel Gottschee und deren Umland. Ab November 1941 bis 1942 wurden in Gottschee alle katholischen Kirchenbücher der Stadt und des Umlandes verfilmt, anschließend die Archivalien des Staatsarchivs Laibach bzw. die Bücher der Universitäts-Bibliothek in Laibach sowie die Sammlungen auf Schloss Auersperg. Eine Statistik belegt die Schwerpunkte: 16.181 Aufnahmen für die Stadt Gottschee, 10.866 Aufnahmen für Tschernembel, 8.788 Aufnahmen für Semitsch, 7.111 Aufnahmen für Mitterdorf und 6.409 Aufnahmen für Altlag. Insgesamt wurden im genannten Zeitraum 115.293 Aufnahmen gefertigt, die die Kennung LB erhielten. Interessant sind hier nicht nur die katholischen Tauf-, Trau- und Sterbebücher, sondern auch die Familienbücher, die über einen langen Zeitraum vom 18. bis zum 20. Jh. vorhanden sind. Stichjahr für das Ende der Verfilmungen war das Jahr 1941.
Die Unterlagen aus Siebenbürgen mit der Kennung RU wurden zwischen 1943 und 1944 in Kronstadt verfilmt und betreffen die Bezirke Mediasch, Schelk, Reps und Schäßburg. Keine Verfilmungen gibt es für die Bezirke Hermannstadt, Kronstadt, Bistritz und Reen. Zwischen der Abrechnung der Deutschen Volksgruppe in Rumänien von 1944 und den heute noch vorhandenen Mikrofilmen gibt es erhebliche Diskrepanzen, so dass von Verlusten beim Filmtransport nach Berlin auszugehen ist. Von einer ganzen Anzahl von Filmen sind zwar die Filmprotokolle vorhanden, nicht aber die Aufnahmen dazu. Als Herkunft der Materialien werden meist Pfarrhäuser angegeben. Eine Ausnahme bildet die Serie RU 10, die den Ort Baumgarten 1690 bis 1867 betrifft, aus dem Brukenthal-Museum stammt und in Hermannstadt verfilmt wurde. Insgesamt sind 130 Filme für den Zeitraum 17. Jh. bis 1944 vorhanden.
Die ca. 200 Filmüberlieferungen des Nordböhmischen Kreises betreffen Gebiete, in denen die Sudetendeutschen angesiedelt waren. Zu 71 Orten liegen Kirchenbuchfilme vor, aufgenommen seit März 1939 bis 1944 in Berlin. Gegenstand der Verfilmungen waren vor allem katholische Kirchenbücher des 18. und 19. Jahrhunderts der Kreise Brüx, Wagstadt, Hohenelbe, Kaaden und Komotau.
Die Unterlagen der Bukowina machen 222 originale Kirchenbücher und 20 Mikrofilme mit den Filmsignaturen AS aus. Die genealogisch relevanten Materialien der Nordbukowina gelangten nicht im Zuge der Umsiedlung der Deutschen im Herbst 1940 in das Reichssippenamt, sondern auf illegalem Wege nach Berlin. Am 5. September 1940 wurde in Moskau zwischen der Reichsregierung und der UdSSR die "Vereinbarung über die Umsiedlung der deutschstämmigen Bevölkerung aus den Gebieten von Bessarabien und der nördlichen Bukowina in das Deutsche Reich" unterzeichnet. Im § 5, Abs. k, wurde ausdrücklich die Mitnahme von Akten jeder Art, von Kirchenbüchern und Urkunden verboten.[10] Dennoch ist eine Vielzahl katholischer und evangelischer Kirchenbücher über Danzig, Bromberg, Posen und weitere unbekannte Stationen 1944 und 1945 nach Deutschland gekommen. Die Kirchenbücher der Südbukowina waren gemäß einer "Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reich und der Königlich Rumänischen Regierung über die Umsiedlung der deutschstämmigen Bevölkerung in der Südbukowina und der Dobrudscha in das Deutsche Reich" vom 24. Oktober 1940 entsprechend Artikel 2, § 3, Abs. 2, nach Deutschland verbracht worden. Besonderheiten bestehen in der Überlieferung zahlreicher Filialen in einem Kirchenbuch und im Vorhandensein von sowohl katholischen, wie auch evangelischen Kirchenbüchern für Czernowitz, Jakobeny und Radautz. Interessant ist, dass jüdische Unterlagen dieser Orte nicht in das Visier des Reichssippenamtes gelangten. Bei Recherchen helfen hier besonders die Familienbücher weiter, teilweise versehen mit Namensregistern.
Die Kirchenbuchunterlagen Bessarabiens umfassen 371 Originale und 115 Mikrofilme mit den Filmsignaturen BsA, die bis auf Krasna ausschließlich evangelische Pfarreien betreffen. Sie enden in der Überlieferung jeweils 1940. Da allen Familien, die umgesiedelt wurden, Abstammungsurkunden ausgestellt wurden, holte man die dafür notwendigen Kirchenbücher 1941 im Original nach Berlin und verfilmte sie. Über ihren Verbleib gibt es heute teilweise keine Informationen mehr, so dass die Filme zu Ersatzüberlieferungen wurden. Die ebenfalls zum Bestand gehörenden 80 Filme und 54 Kopiebände zu Umsiedlungslisten der Volksdeutschen Mittelstelle (Ressort Reichsführer SS), die aus den Umsiedlungsaktionen der deutschen Volksgruppe in Galizien und Rumänien ab 1939 stammten, sind heute im Bundesarchiv einsehbar. Da Trauungen in den 1890er Jahren in Bessarabien nur in Alt-Elft, Arzis, Klöstitz, Sarata und Tarutino vollzogen wurden, fungierten die zahlreich um 1900 entstandenen Tochterkolonien zunächst nicht als eigene Pfarreien. Deshalb stehen hinter diesen Ortsnamen im Findbuch auch die zuständigen Kirchspiele, deren Unterlagen in Kombination mit den eigentlichen Kirchenbüchern ebenfalls auszuwerten sind. Die Gemeindemitglieder nutzten sowohl die alte Mutterpfarrei, wie auch die neue Tochterkirchgemeinde.
Aus dem Banat sind 12 Filme zu Karansebesch und Kleinschemlak sowie Lugosch vorhanden, die 1944 unter den Filmsignaturen Ru 7 in Kronstadt aufgenommen worden sind. Sie konnten im Zuge der Revision 2013 ermittelt und in die Datenbank integriert werden.
Aus der Dobrudscha sind keine Filme überliefert. Hier liegen lediglich fünf originale Kirchenbücher für Constanza (nur Konfirmanden 1895 bis 1940) und Tariverde vor, die bislang noch nicht veröffentlicht wurden.
Die aus dem Baltikum überlieferten Kirchenbuchfilme und verfilmten Archivalien wurden im Zeitraum 1938 bis 1941 erstellt. Als Verfilmungsorte sind in den Filmprotokollen für die estnischen Materialien mit den Filmsignaturen EW Reval (30 Filme), für die litauischen mit den Filmsignaturen LT oder Lit Kowno und Berlin (40 Filme) sowie für die lettischen mit den Filmsignaturen LR das Staatsarchiv und das Stadtarchiv Riga (1.220 Filme) angegeben. Maßgeblich an der Verfilmung beteiligt war Erich Seuberlich (1882 – 1946), der von 1935 bis 1939 das erste staatlich konzessionierte Büro für Familienforschung in Riga betrieb. Sein Nachlass befindet sich heute ebenfalls im Staatsarchiv Leipzig als Teil des Bestandes 21964 Familiengeschichtliche Sammlungen des Reichssippenamtes, Genealogische Sammlungen.
Von Finnland sind Originale der Kirchenbücher der deutschen evangelisch-lutherischen Kirchgemeinden von Helsingfors und von Wiborg überliefert, die wahrscheinlich zur Restaurierung nach Berlin verbracht worden waren. Sie betreffen den Zeitraum 1858 bis 1941 (Helsingfors) und 1757 bis 1925 (Wiborg). Eine Kopie der verfilmten Originale ist ebenfalls über die Center für Familienforschung der Mormonen weltweit zugänglich.
Zu Polen sind im Jahre 2005 vom Bundesarchiv im Rahmen eines Beständeabgleichs 84 Mikrofilme von Personenstandsunterlagen und Kirchenbuchkopien aus dem ehemaligen Reichsgau Danzig-Westpreußen, Bezirk Bialystok, Kreis Sudauen und dem Gebiet Mittelpolens dem Sächsischen Staatsarchiv übergeben worden. Die ehemals als PL-Filme erstellten Mikrofilme waren für das Reichssippenamt ca. 1942 angefertigt worden, jedoch nicht in der Berliner Filmstelle und ohne entsprechende Filmprotokolle. Sie betreffen vorrangig die Unterlagen des 19. Jahrhunderts der Kirchgemeinden in den Kreisen Lipno und Rypin sowie den Orten Bialystok, Paproc und Lomscha.
Bei der Revision des Filmbestandes 2014 und 2015 konnten zu Rumänien vier Filmsignaturen BsA zu Kirchenbüchern aus Galatz, der Hafenstadt am linken Ufer der Donau in Rumänien, festgestellt werden, die den Zeitraum 1856 bis 1941 betreffen.
Ebenso fanden sich zwei Mikrofilme, die die Ukraine betreffen und evangelische Kirchenbucheintragungen von Schitomir und umgebende Ortschaften im Wolhynischen Gouvernement (u. a. Berdyzew, Lubar, Labun, Polonna, Alt-Constantinoff, Korzec, Ostrog, Dubno, Krupiz, Zaslaw, Ruwno und Radomisl) enthalten.
Für Russland konnten evangelische Kirchenbuchüberlieferungen für Saratowka 1786 bis 1805 festgestellt werden. Diese Mikrofilme wurden ebenso wie diejenigen zu Rumänien und zur Ukraine neu in das Findbuch aufgenommen.
Hinweise zur Benutzung
Die Kirchenbuchfilme weisen eine Reihe Qualitätsmängel auf, die die Auswertung erschweren. Die Ursachen dafür liegen vor allem in technischen Unzulänglichkeiten schon während der Aufnahmen. Häufig waren auch die Originale, wie aus den Filmprotokollen hervorgeht, zum Zeitpunkt der Verfilmung in einem schlechten Erhaltungszustand, mit Tintenfraß oder mechanischen Schäden behaftet, was sich in verminderter Lesbarkeit des Filmes niederschlägt. Namenregister sind nur in seltenen Fällen vorhanden. Aus Zeitmangel wurden häufig zunächst alle linken, dann alle rechten Seiten der Kirchenbücher verfilmt, ohne Rücksicht auf den Aufbau der Kirchenbucheintragungen, die auch quer über eine Doppelseite gehen können. Damit ist der vollständige Kirchenbucheintrag oft nur mit Hilfe von zwei Filmen rekonstruierbar.
Die in der Datenbank aufgeführten Kirchenbuchunterlagen beließ man bei der Übernahme in der vorgefundenen Ordnung. Die Filme besitzen Signaturen, die bei der Aufnahme vergeben worden sind und die aus einem Kennbuchstaben sowie einer fortlaufenden Nummer bestehen. Originale Kirchenbücher besitzen keinen Kennbuchstaben. Jedem Film liegt ein Filmprotokoll bei, das Angaben zum Auffinde- und Verfilmungsort, zum Zeitpunkt der Verfilmung, zum Inhalt und zum Zustand der Primärquelle enthält. Teilweise wurden bei der nun aktualisierten Verzeichnung Provenienzen, wo notwendig, dem Titel angehängt.
Das vorliegende Verzeichnis ist nach Ländern und Provinzen gegliedert. Dabei wurde die alte Gliederung aus den gedruckten Bestandsverzeichnissen beibehalten, obwohl diese in sich nicht logisch aufgebaut ist. Innerhalb der Provinzen werden die Kirchgemeinden jedweder Konfession alphabetisch im Titelfeld aufgeführt. Bei der Datenbank- bzw. Onlinerecherche nach den Kirchenbuchquellen einer bestimmten Gemeinde generell, aber auch im gedruckten Findbuch müssen also zunächst immer das zuständige Kirchspiel bzw. die zuständige Pfarrkirche bekannt sein. Die aufgeführten Kirchgemeindenamen entsprechen dem Stand von 1905 bzw. den deutschen Ortsnamen, wie sie bis 1931 üblich waren. Spätere Namensänderungen sind häufig im Titel vermerkt. Innerhalb der Kirchgemeinden sind alle dokumentierten kirchlichen Amtshandlungen einzeln erfasst. Obwohl bekannt ist, dass sowohl die Filmprotokolle als auch spätere Findmittel nicht frei von Fehlern in der Angabe der Laufzeiten, in der Zuordnung zu Kreisen, in der Ausweisung von Registern oder in der Verweisung auf Konfessionen waren, konnten nur stichprobenartige Kontrollen und Korrekturen vorgenommen werden. Hinweise auf Fehler oder Mängel durch Nutzer und Anfragende können daher zur Verbesserung der Datenqualität beitragen.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 21962 Familiengeschichtliche Sammlungen des Reichssippenamtes, Kirchenbücher, Nr. (fettgedruckte Zahl). Aus technischen Gründen mussten bei einem großen Teil der Filmsignaturen durchlaufende Zählnummern als Suffix angehängt werden, die jedoch bei der Zitierung außer Acht gelassen werden können.
Literatur
Die Kirchenbuchunterlagen der östlichen Provinzen Posen, Ost- und Westpreußen, Pommern und Schlesien/Martina Wermes [Bearb.] u. a. - Neustadt/Aisch : Degener, 1991. - 182 S., (Bestandsverzeichnis der Deutschen Zentralstelle für Genealogie Leipzig, Teil I), (Genealogische Informationen. Bd. 24.)
Die archivalischen und Kirchenbuchunterlagen deutscher Siedlungsgebiete im Ausland Bessarabien, Bukowina, Estland, Lettland und Litauen, Siebenbürgen, Sudetenland, Slowenien und Südtirol/Martina Wermes [Bearb.] u. a. - Neustadt/Aisch : Degener, 1992. - 189 S., (Bestandsverzeichnis der Deutschen Zentralstelle für Genealogie Leipzig, Teil II), (Genealogische Informationen. Bd. 25.)
Die Kirchenbuchunterlagen der Länder und Provinzen des Deutschen Reiches
(mit Ausnahme der östlichen Provinzen Preußens)/Martina Wermes [Bearb.] u. a. - Neustadt/Aisch : Degener, 1994. - 217 S., (Bestandsverzeichnis der Deutschen Zentralstelle für Genealogie Leipzig, Teil III), (Genealogische Informationen. Bd. 27.)
Wermes, Martina und Weiß, Volkmar, Übersicht über die Bestände der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig. In: Genealogisches Jahrbuch, Bd. 33/34, Neustadt/Aisch 1993/1994, S. 137 – 156.
Martina Wermes
Mai 2015
[01] Vgl. Schulle, Diana, Das Reichssippenamt. Eine Institution nationalsozialistischer Rassenpolitik. Berlin 2001, S. 82f.
[02] Siehe ebenda, S. 126.
[03] Siehe Familie, Sippe, Volk, H. 2 (1936), S. 14.
[04] Kayser, Georg, Photographische Vervielfältigung von Kirchenbüchern. In: Familie, Sippe, Volk, H. 10 (1943), S. 84.
[05] Vgl. Schulle, Diana wie Anmerkung 1, S. 217.
[06] Siehe auch Pfister, Peter, Selbstbehauptung, Kooperation und Verweigerung, "Ariernachweise" und katholische Pfarrarchive in Bayern. In: Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus, 75. Deutscher Archivtag 2005 in Stuttgart, Essen 2007, S. 116 – 138.
[07] Vgl. Schulle, Diana, wie Anmerkung 1, S. 140.
[08] K. Themel, Fünf Jahre Kirchenbuchstelle Alt- Berlin, in: Familie, Sippe, Volk 1 (1942), S. 3-5.
[09] K. Schofeld, Verzeichnis der Kirchenbuchstellen. Zusammengelegte Kirchenbücher bei kirchlichen Amtsstellen, bei Behörden und Sippenkanzleien, in: Familie, Sippe, Volk 2 (1937), S. 19-22.
[10] Vgl. Gaschler, Norbert, Die Kirchenbücher der Bukowina, in: Kaindl-Archiv, H. 2, Stuttgart 1979, S. 25ff.
Im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, Referat 33, Deutsche Zentralstelle für Genealogie/Sonderbestände befinden sich heute im Bestand 21962 Familiengeschichtliche Sammlungen des Reichssippenamtes, Kirchenbücher, insgesamt ca. 16.500 Mikrofilme von Kirchenbuch- und Personenstandsunterlagen, Gemeindeaufzeichnungen und Matrikeln. Auch originales Archivgut evangelischer, katholischer und jüdischer Gemeinden ist im Umfang von 25 lfm originalen Kirchenbüchern (ca. 1500 Bände) überliefert, daneben noch 112,5 lfm Kopiebände (ca. 2.500 Bände) und 10,5 lfm Filmprotokolle.
Die Entstehungsgeschichte der Mikrofilme ist eng verknüpft mit der deutschen Geschichte von 1933 bis 1945, genauer mit der inhumanen nationalsozialistischen Rassen- und Bevölkerungspolitik sowie der Behördengeschichte des Reichssippenamtes, entstanden 1940 aus der früheren Stelle "Sachverständiger für Rasseforschung", umbenannt 1935 in "Reichsstelle für Sippenforschung". Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 07. April 1933 legte in seinem Paragraphen 3 fest, wer als "arisch" und wer als "nichtarisch" zu gelten hatte. Auf dieser Basis entstand eine Institution, die sich ausschließlich und allein zuständig mit der behördlichen Prüfung und Kontrolle dieser rassenpolitischen Zuordnungen befassen sollte - die Stelle "Sachverständiger für Rassenforschung beim Reichsministerium des Innern" mit dem Leiter Dr. Achim Gercke (1902 – 1997). Ihre Aufgaben bestanden darin, in Zweifelsfällen erbbiologische Gutachten zur Feststellung der Abstammung zu erwirken und auf deren Grundlage sogenannte "Abstammungsbescheide" zu erstellen, im Rahmen des Schriftdenkmalschutzes genealogisch relevante Quellen zu verfilmen bzw. zu fotokopieren, Informationen aus den genealogischen Quellen in Karteikartenform zu verarbeiten und über eine Reichsvereinigung der Sippenforscher die Aufsicht bzw. die Kontrolle über das genealogische Vereinswesen zu führen.[01] Alle Mitglieder der NSDAP, der SS und der SA, alle Beamten, Lehrer, Apotheker, alle Angehörigen der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes und der Wehrmacht, alle Erbhofbauern und später die Mitarbeiter verschiedener Reichsministerien hatten einen sogenannten "Ariernachweis" zu erbringen, d. h. sie mussten mit Hilfe der eigenen Geburtsurkunde, der Geburts- oder Taufurkunden und der Heirats- oder Trauurkunden der Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie etwaiger Militärpapiere ihre "arische" Abstammung nachweisen. Damit sollten alle die herausgefiltert und gebrandmarkt werden, die zur jüdischen Religionsgemeinschaft zählten oder von Personen abstammten, die bis in die vierte Generation zurück der jüdischen Religionsgemeinde angehört hatten. Um die Fragebögen der Nachweispflichtigen kontrollieren und in Zweifelsfällen (nur diese sollten dem Sachverständigen für Rassenforschung vorgelegt werden) einen sogenannten "Abstammungsbescheid" erteilen zu können, war von Anfang an der direkte Zugriff auf die dafür notwendigen historischen Quellen beabsichtigt. In Verantwortung auch für die Abteilung Schriftdenkmalschutz mahnte Gercke 1933 in einer Konzeption eine einheitliche "Reichsgesetzliche Regelung des Schrift-Denkmalschutzes"[02] an, wonach alle Urkunden, Akten, Schriftstücke u. ä., die Personenstandsaufzeichnungen enthielten, hauptsächlich aber die Kirchenbücher, Bürgermatrikeln und Leichenpredigten sofort unter Schriftdenkmalschutz zu stellen seien, da sich die massenhafte Auskunftserteilung verheerend auf die Bestandserhaltung dieser Materialien auswirken würde. Gercke bezeichnete es als Versäumnis des Personenstandsgesetzes von 1875, nicht auch die Fragen der Abstammung und der Religion geklärt zu haben, de facto alle Kirchenbücher und Personenstandsakten dem Reich und den Ländern zum Obereigentum gemacht zu haben.[03] Massiv und mit zahlreichen Initiativen versuchte man, Einfluss auf oberste Kirchenstellen zu nehmen, um sie davon zu überzeugen, die Kirchenbücher dem Staat zu überlassen, zumindest aber die Inhalte mittels Fotokopie verfügbar zu halten. Die Eigentumsfrage blieb dabei vorsorglich offen.
Erste Versuche des Abfotografierens kirchlicher Quellen waren im Herbst 1933 in Berlin in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Konsistorium der Berlin-Brandenburgischen Kirche erfolgreich verlaufen, so dass man ab dem 2. November 1933 damit begann, Kirchenbücher der Alt-Berliner Kirchenbuchstelle vollständig zu verfilmen, sie anschließend auf Fotopapier zu entwickeln und zu "Lichtabbildern" wieder zusammen zu binden. Die Originale gingen anschließend wieder an die Kirchenbuchstelle zurück. Die Kopiebände blieben beim Sachverständigen für Rassenforschung, um sie für Bescheide in Abstammungsfragen zu nutzen. Bis 1935 wurde die Filmstelle mit 19 Mitarbeitern verstärkt aufgebaut. Geplant war, alle in Deutschland vorhandenen Kirchenbücher beider christlicher Konfessionen sowie die Juden- und Dissidenten-Matrikeln zu verfilmen. Man ging zunächst von ca. 50.000 Kirchenbüchern aus. Später korrigierte man diese Fehleinschätzung und rechnete mit ca. 600.000 Bänden und etwa 180 Millionen anzufertigenden Aufnahmen. 1942 konnte man berichten, dass bereits 20.000 Bände mit 6 Millionen Aufnahmen gesichert worden seien.[04] Der Rechnungshof des Deutschen Reiches hatte 1937 festgestellt, dass mit einem jährlichen Etat von 3,5 Millionen RM 20 Jahre nötig wären, um alle Kirchenbücher zu verfilmen.[05] Zur Verfügung gestellt wurden jedoch jährlich nur 70.000 RM, so dass die angestrebten Ziele der Nationalsozialisten unrealistisch waren. Ein Grund dafür war auch eine massive Verweigerungshaltung einzelner Pfarrer oder ganzer Landeskirchen, die nicht nur die finanziellen Einbußen bei der "Verstaatlichung" der Informationen aus den Kirchenbüchern, sondern auch den Missbrauch des Staates im Sinne der Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsteile befürchteten[06] . Ab 1934 wurde der Ahnenpass durch die Standesämter eingeführt, ab 1936 der Ahnenspiegel. Unaufhörlich mahnte Gercke in Stellungnahmen und Konzeptionen an, "über die Blutreinheit des Volkes zu wachen". In diesem Sinne schrieb er 1934 einem zukünftigen Reichssippenamt auch die Aufgabe zu, die "Vermischung des deutschen mit fremdem Blut zu verhindern".[07] Die Abstammung wurde zu einer der zentralen Kategorien des Staates gemacht. Damit war klar, dass den Quellen, die die einzigen Belege für diese Abstammung darstellten, den Kirchenbüchern und Matrikeln, größte Aufmerksamkeit zukam und der Staat sich den unbedingten Zugriff darauf sichern wollte. Man postulierte das Ziel eines "arischen Großreiches" und die Sicherung archivalischer Quellen wurde diesem Ziel untergeordnet. Vor diesem Hintergrund sind alle Verfilmungen von Personenstandsunterlagen staatlicher und nichtstaatlicher Provenienz sowie von Archivgut deutscher Siedlungsgebiete in Mittel- und Südosteuropa zu sehen.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Das Schicksal dieser Filme ist geprägt durch die Ereignisse während und nach dem II. Weltkrieg. Bis Mai 1945 noch auf Schloss Rathsfeld in Thüringen (Kyffhäuserkreis) untergebracht, wurden die ca. 16.500 Kleinbildfilme mit Genehmigung der Sowjetischen Militäradministration 1945 von Paul Langheinrich, einem Mitglied der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage/Mormonen, geborgen. 1946 gründete er in Wolfsgrün und Eibenstock das "Deutsche Archiv für Genealogie" und konzentrierte hier alle aufgefundenen genealogischen Materialien. 1948 konnte er Räume in der Öffentlichen Wissenschaftlichen Bibliothek in Berlin nutzen und ließ die Unterlagen dorthin abtransportieren. Als Teil des "Deutschen Zentralarchivs für Genealogie in Berlin" waren diese Filme dem Ministerium für Volksbildung unterstellt, jedoch standen sie nicht für eine direkte Nutzung zur Verfügung. Auch als am 2. Mai 1950 die Abgabe an das Deutsche Zentralarchiv Potsdam verfügt wurde und damit die Unterstellung unter das Ministerium des Innern der DDR erfolgte, war an eine Nutzbarmachung noch nicht zu denken. Jedoch wurden 1953 erste Findbücher und Findkarteien zu den Filmen erstellt. Erst nach Abgabe der Filme an das Staatsarchiv Leipzig 1965 und mit der Eröffnung des Spezialarchivs "Zentralstelle für Genealogie in der DDR" 1967 konnten diese Filme wieder genutzt werden. Einschränkungen gab es von 1975 bis 1988, da die alten Filme begannen, sich zu zersetzen und auf modernes Filmmaterial umkopiert werden mussten. Im Zuge der Umkopierung erhielten auch die Mormonen je eine Kopie aller Filme sowie Verfilmungen der Originale, so dass diese vollständig in den Mormonen-Forschungsstellen, heute "Center für Familiengeschichte", auf der ganzen Welt einsehbar waren und sind. Seit 1989 waren die Unterlagen als Bestand "Familiengeschichtliche Sammlungen des Reichssippenamtes" in Leipzig wieder uneingeschränkt benutzbar. Ab 1991 erfolgte die schrittweise Veröffentlichung der Bestandsübersichten beim Verlag Degener. Im Zuge der digitalen Erfassung und der Revision des Bestandes in den Jahren 2011 bis 2015 wurden zahlreiche Verbesserungen und Ergänzungen zu den Publikationen von 1991 bis 1994 (siehe Literatur) vorgenommen, die nunmehr Eingang in das aktualisierte Findmittel gefunden haben.
Regionale Überlieferungsschwerpunkte
Da die in Ostpreußen befindlichen Kirchenbücher während des I. Weltkrieges erhebliche Verluste erlitten hatten, wurden hier bereits 1934 flächendeckende fotografische Arbeiten eingeleitet. Das erklärt den mit ca. 3.500 Filmen größten Teilbestand an verfilmten Kirchenbuchunterlagen. Besonders hervorzuheben sind die im Original vorhandenen Kirchenbücher und kirchlichen Archivalien der Kirchgemeinde von Drengfurt, Kr. Rastenburg für den Zeitraum 1694 bis 1944 sowie die originalen Kirchenbücher der St. Johannis Kirchgemeinde zu Memel für den Zeitraum 1614 bis 1834.
Die für Pommern archivierten ca. 220 Mikrofilme wurden vorrangig von April 1937 bis Oktober 1938 in Berlin erstellt. Sie betreffen meist Orte in den Kreisen Neustettin, Belgard, Pyritz und Rügen. Hervorzuheben ist das alte Einwohnerverzeichnis von Rügen von 1636 vom Landvogt Eccard von Usedom, verfilmt 1938 unter der Signatur AS 1364, das vom Antiquariat Stargardt zur Verfügung gestellt worden war und nach der Verfilmung wieder dorthin zurück gegeben wurde.
Für das Gebiet Posen und Westpreußen weist die Bestandsübersicht ca. 1.000 Mikrofilme und über 700 originale Kirchenbücher aus. Für die Orte Bentschen, Birnbaum, Kopnitz, Lewitz Hauland, Schussenze und Schwenten liegen jahrgangsweise Überlieferungen zu den Taufen, Trauungen und Sterbefällen in den evangelischen, teilweise auch in den katholischen Gemeinden meist für den Zeitraum 1818 bis 1874 im Original vor.
Für Schlesien sind ca. 2.500 Mikrofilme für den Zeitraum 16. Jahrhundert bis 1875, meist aber nur bis 1800 reichend, archiviert. Markant ist, dass das Reichssippenamt vorrangig die katholischen Kirchenbücher verfilmte. Nur wenige evangelische Gemeinden, meist aus den Kreisen Goldberg, Kreuzburg, Oels und Frankenstein wurden mit ihren ältesten Kirchenbüchern des 17. und 18. Jahrhunderts in das Verfilmungsprogramm aufgenommen. Zu beachten ist außerdem, dass in der Zeit von 1600 bis 1757 der sogenannte Pfarrzwang galt, der bestimmte, dass in jedem Ort nur eine Kirche sein durfte, in der dann auch die Amtshandlungen der anderen Konfessionen vorzunehmen waren. Aus diesem Grund findet man in zahlreichen katholischen Kirchenbüchern Schlesiens auch evangelische Amtshandlungen.
In Berlin wurde 1936 die Kirchenbuchstelle Alt-Berlin vom Stadtsynodalverband ins Leben gerufen, um der Flut von Anträgen auf Abstammungsurkunden gerecht zu werden. 43 Altberliner Gemeinden einschließlich der beiden Brüdergemeinen, der Altlutherischen Gemeinde und dem Strafgefängnis Plötzensee mit ca. 1.400 Kirchenbuchbänden, die einen zeitlichen Umfang von 1582 bis 1874 einschlossen, wurden hier zusammengeführt. Von 250 kirchlichen Mitarbeitern wurde in etwa 59.600 Arbeitsstunden in einem knappen Jahr eine umfassende Taufkartei für den Zeitraum 1750 bis 1874 mit über 1 Mill. Karteikarten erstellt.[08] Diese, wie auch die sogenannte "Fremdstämmigen-Kartei", befinden sich heute in der Alt-Berliner Kirchenbuchstelle des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin. Die ab 1936 aufgenommenen Kirchenbuchfilme (ca. 2.230 Stück) reichen territorial sowohl in die Altberliner Gemeinden, wie auch in die kirchlichen Vorortgemeinden hinein, die erst durch das Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920 eingemeindet wurden.
Die Mecklenburgischen Kirchenbücher wurden ab 1933 für den Zeitraum 1780 bis 1875 (ohne Rostock und Wismar) in der "Mecklenburgischen Sippenkanzlei" in Schwerin zentralisiert. Hier wurde zum ersten Mal der Versuch einer landesweiten Zentralisation des gesamten Kirchenbuchbestandes unternommen. 1938 bis 1941 entstanden in Berlin Filmaufnahmen von den einzelnen Kirchgemeinden vorwiegend für das 19. Jh.
Für Schleswig-Holstein wurde zur gleichen Zeit in Heide/Holstein die sog. Sippenkanzlei Dithmarschen eingerichtet. Sie war für alle Kirchenbuchanfragen in den Kreisen Norder-Dithmarschen und Süder-Dithmarschen zuständig. In Brestedt/Schleswig wurde die Sippenkanzlei Nordfriesland geschaffen, die die Probsteibezirke Husum-Bredstedt und Südtondern abdeckte. In Garding wurden die Kirchenbuchduplikate der Probstei Eiderstedt konzentriert. Flächendeckend konnte daher im November 1934 in Heide bzw. Garding mit der Verfilmung der ca. 1.200 Einzelbände begonnen werden[09] . Die daraus entstandenen ca. 800 Filme erhielten die Signatur C.
Die Kirchenbuchfilme Thüringens wurden von 1939 bis 1941 in Berlin aufgenommen. Im Mittelpunkt standen schwer beschädigte Bücher sowie die ältesten Kirchenbücher des 16. bis 18. Jh. Selten gehen deshalb die vorhandenen Filme über das 1. Drittel des 19. Jh. hinaus. Die Kreise Eisenach und Weimar gelten als besonders gut dokumentiert.
Mit der Einrichtung einer "Sippenkanzlei" in Erfurt, die ab 1941 den Titel "Evangelische Kirchenbuchstelle" trug, war eine zentrale Anlaufstelle für fotografische Arbeiten in der Provinz Sachsen geschaffen worden. Alle hier aufgenommenen Filme erhielten die Signatur H. Die Sachkosten für diese Arbeiten übernahm das Reichssippenamt, die Personalkosten die jeweilige Landeskirche.
Von den Kirchenbüchern Bayerns wurden 1938 zunächst die evangelischen und die reformierten Gemeinden aus dem Protestantischen Landeskirchenamt Speyer verfilmt. Schwerpunkte bildeten hier die Pfälzer Gemeinden im 18. Jh. Die katholischen Kirchgemeinden Bayerns ließen danach vorrangig ihre Kirchenbücher des 17. und 18. Jh. in Berlin verfilmen.
Ein sehr umfangreiches Konvolut an Mikrofilmen wurde mit 1.370 Stück in Südtirol hergestellt. In der Zeit von November 1941 bis März 1943 wurden im Staats- und Stadtarchiv Bozen Archivalien aus dem Staats-, Hof- und Domkapitelarchiv Brixen, dem Stadtarchiv Sterzing sowie aus den katholischen Pfarreien der Dekanate Brixen, Bodenegg und Stilfs verfilmt. Aus dem Dekanat Tarvis wurden die Filme gesondert mit I-TARV signiert, alle anderen Filme erhielten die Kennbuchstaben IST.
Die 840 Filme aus Slowenien betreffen fast ausschließlich die deutsche Sprachinsel Gottschee und deren Umland. Ab November 1941 bis 1942 wurden in Gottschee alle katholischen Kirchenbücher der Stadt und des Umlandes verfilmt, anschließend die Archivalien des Staatsarchivs Laibach bzw. die Bücher der Universitäts-Bibliothek in Laibach sowie die Sammlungen auf Schloss Auersperg. Eine Statistik belegt die Schwerpunkte: 16.181 Aufnahmen für die Stadt Gottschee, 10.866 Aufnahmen für Tschernembel, 8.788 Aufnahmen für Semitsch, 7.111 Aufnahmen für Mitterdorf und 6.409 Aufnahmen für Altlag. Insgesamt wurden im genannten Zeitraum 115.293 Aufnahmen gefertigt, die die Kennung LB erhielten. Interessant sind hier nicht nur die katholischen Tauf-, Trau- und Sterbebücher, sondern auch die Familienbücher, die über einen langen Zeitraum vom 18. bis zum 20. Jh. vorhanden sind. Stichjahr für das Ende der Verfilmungen war das Jahr 1941.
Die Unterlagen aus Siebenbürgen mit der Kennung RU wurden zwischen 1943 und 1944 in Kronstadt verfilmt und betreffen die Bezirke Mediasch, Schelk, Reps und Schäßburg. Keine Verfilmungen gibt es für die Bezirke Hermannstadt, Kronstadt, Bistritz und Reen. Zwischen der Abrechnung der Deutschen Volksgruppe in Rumänien von 1944 und den heute noch vorhandenen Mikrofilmen gibt es erhebliche Diskrepanzen, so dass von Verlusten beim Filmtransport nach Berlin auszugehen ist. Von einer ganzen Anzahl von Filmen sind zwar die Filmprotokolle vorhanden, nicht aber die Aufnahmen dazu. Als Herkunft der Materialien werden meist Pfarrhäuser angegeben. Eine Ausnahme bildet die Serie RU 10, die den Ort Baumgarten 1690 bis 1867 betrifft, aus dem Brukenthal-Museum stammt und in Hermannstadt verfilmt wurde. Insgesamt sind 130 Filme für den Zeitraum 17. Jh. bis 1944 vorhanden.
Die ca. 200 Filmüberlieferungen des Nordböhmischen Kreises betreffen Gebiete, in denen die Sudetendeutschen angesiedelt waren. Zu 71 Orten liegen Kirchenbuchfilme vor, aufgenommen seit März 1939 bis 1944 in Berlin. Gegenstand der Verfilmungen waren vor allem katholische Kirchenbücher des 18. und 19. Jahrhunderts der Kreise Brüx, Wagstadt, Hohenelbe, Kaaden und Komotau.
Die Unterlagen der Bukowina machen 222 originale Kirchenbücher und 20 Mikrofilme mit den Filmsignaturen AS aus. Die genealogisch relevanten Materialien der Nordbukowina gelangten nicht im Zuge der Umsiedlung der Deutschen im Herbst 1940 in das Reichssippenamt, sondern auf illegalem Wege nach Berlin. Am 5. September 1940 wurde in Moskau zwischen der Reichsregierung und der UdSSR die "Vereinbarung über die Umsiedlung der deutschstämmigen Bevölkerung aus den Gebieten von Bessarabien und der nördlichen Bukowina in das Deutsche Reich" unterzeichnet. Im § 5, Abs. k, wurde ausdrücklich die Mitnahme von Akten jeder Art, von Kirchenbüchern und Urkunden verboten.[10] Dennoch ist eine Vielzahl katholischer und evangelischer Kirchenbücher über Danzig, Bromberg, Posen und weitere unbekannte Stationen 1944 und 1945 nach Deutschland gekommen. Die Kirchenbücher der Südbukowina waren gemäß einer "Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reich und der Königlich Rumänischen Regierung über die Umsiedlung der deutschstämmigen Bevölkerung in der Südbukowina und der Dobrudscha in das Deutsche Reich" vom 24. Oktober 1940 entsprechend Artikel 2, § 3, Abs. 2, nach Deutschland verbracht worden. Besonderheiten bestehen in der Überlieferung zahlreicher Filialen in einem Kirchenbuch und im Vorhandensein von sowohl katholischen, wie auch evangelischen Kirchenbüchern für Czernowitz, Jakobeny und Radautz. Interessant ist, dass jüdische Unterlagen dieser Orte nicht in das Visier des Reichssippenamtes gelangten. Bei Recherchen helfen hier besonders die Familienbücher weiter, teilweise versehen mit Namensregistern.
Die Kirchenbuchunterlagen Bessarabiens umfassen 371 Originale und 115 Mikrofilme mit den Filmsignaturen BsA, die bis auf Krasna ausschließlich evangelische Pfarreien betreffen. Sie enden in der Überlieferung jeweils 1940. Da allen Familien, die umgesiedelt wurden, Abstammungsurkunden ausgestellt wurden, holte man die dafür notwendigen Kirchenbücher 1941 im Original nach Berlin und verfilmte sie. Über ihren Verbleib gibt es heute teilweise keine Informationen mehr, so dass die Filme zu Ersatzüberlieferungen wurden. Die ebenfalls zum Bestand gehörenden 80 Filme und 54 Kopiebände zu Umsiedlungslisten der Volksdeutschen Mittelstelle (Ressort Reichsführer SS), die aus den Umsiedlungsaktionen der deutschen Volksgruppe in Galizien und Rumänien ab 1939 stammten, sind heute im Bundesarchiv einsehbar. Da Trauungen in den 1890er Jahren in Bessarabien nur in Alt-Elft, Arzis, Klöstitz, Sarata und Tarutino vollzogen wurden, fungierten die zahlreich um 1900 entstandenen Tochterkolonien zunächst nicht als eigene Pfarreien. Deshalb stehen hinter diesen Ortsnamen im Findbuch auch die zuständigen Kirchspiele, deren Unterlagen in Kombination mit den eigentlichen Kirchenbüchern ebenfalls auszuwerten sind. Die Gemeindemitglieder nutzten sowohl die alte Mutterpfarrei, wie auch die neue Tochterkirchgemeinde.
Aus dem Banat sind 12 Filme zu Karansebesch und Kleinschemlak sowie Lugosch vorhanden, die 1944 unter den Filmsignaturen Ru 7 in Kronstadt aufgenommen worden sind. Sie konnten im Zuge der Revision 2013 ermittelt und in die Datenbank integriert werden.
Aus der Dobrudscha sind keine Filme überliefert. Hier liegen lediglich fünf originale Kirchenbücher für Constanza (nur Konfirmanden 1895 bis 1940) und Tariverde vor, die bislang noch nicht veröffentlicht wurden.
Die aus dem Baltikum überlieferten Kirchenbuchfilme und verfilmten Archivalien wurden im Zeitraum 1938 bis 1941 erstellt. Als Verfilmungsorte sind in den Filmprotokollen für die estnischen Materialien mit den Filmsignaturen EW Reval (30 Filme), für die litauischen mit den Filmsignaturen LT oder Lit Kowno und Berlin (40 Filme) sowie für die lettischen mit den Filmsignaturen LR das Staatsarchiv und das Stadtarchiv Riga (1.220 Filme) angegeben. Maßgeblich an der Verfilmung beteiligt war Erich Seuberlich (1882 – 1946), der von 1935 bis 1939 das erste staatlich konzessionierte Büro für Familienforschung in Riga betrieb. Sein Nachlass befindet sich heute ebenfalls im Staatsarchiv Leipzig als Teil des Bestandes 21964 Familiengeschichtliche Sammlungen des Reichssippenamtes, Genealogische Sammlungen.
Von Finnland sind Originale der Kirchenbücher der deutschen evangelisch-lutherischen Kirchgemeinden von Helsingfors und von Wiborg überliefert, die wahrscheinlich zur Restaurierung nach Berlin verbracht worden waren. Sie betreffen den Zeitraum 1858 bis 1941 (Helsingfors) und 1757 bis 1925 (Wiborg). Eine Kopie der verfilmten Originale ist ebenfalls über die Center für Familienforschung der Mormonen weltweit zugänglich.
Zu Polen sind im Jahre 2005 vom Bundesarchiv im Rahmen eines Beständeabgleichs 84 Mikrofilme von Personenstandsunterlagen und Kirchenbuchkopien aus dem ehemaligen Reichsgau Danzig-Westpreußen, Bezirk Bialystok, Kreis Sudauen und dem Gebiet Mittelpolens dem Sächsischen Staatsarchiv übergeben worden. Die ehemals als PL-Filme erstellten Mikrofilme waren für das Reichssippenamt ca. 1942 angefertigt worden, jedoch nicht in der Berliner Filmstelle und ohne entsprechende Filmprotokolle. Sie betreffen vorrangig die Unterlagen des 19. Jahrhunderts der Kirchgemeinden in den Kreisen Lipno und Rypin sowie den Orten Bialystok, Paproc und Lomscha.
Bei der Revision des Filmbestandes 2014 und 2015 konnten zu Rumänien vier Filmsignaturen BsA zu Kirchenbüchern aus Galatz, der Hafenstadt am linken Ufer der Donau in Rumänien, festgestellt werden, die den Zeitraum 1856 bis 1941 betreffen.
Ebenso fanden sich zwei Mikrofilme, die die Ukraine betreffen und evangelische Kirchenbucheintragungen von Schitomir und umgebende Ortschaften im Wolhynischen Gouvernement (u. a. Berdyzew, Lubar, Labun, Polonna, Alt-Constantinoff, Korzec, Ostrog, Dubno, Krupiz, Zaslaw, Ruwno und Radomisl) enthalten.
Für Russland konnten evangelische Kirchenbuchüberlieferungen für Saratowka 1786 bis 1805 festgestellt werden. Diese Mikrofilme wurden ebenso wie diejenigen zu Rumänien und zur Ukraine neu in das Findbuch aufgenommen.
Hinweise zur Benutzung
Die Kirchenbuchfilme weisen eine Reihe Qualitätsmängel auf, die die Auswertung erschweren. Die Ursachen dafür liegen vor allem in technischen Unzulänglichkeiten schon während der Aufnahmen. Häufig waren auch die Originale, wie aus den Filmprotokollen hervorgeht, zum Zeitpunkt der Verfilmung in einem schlechten Erhaltungszustand, mit Tintenfraß oder mechanischen Schäden behaftet, was sich in verminderter Lesbarkeit des Filmes niederschlägt. Namenregister sind nur in seltenen Fällen vorhanden. Aus Zeitmangel wurden häufig zunächst alle linken, dann alle rechten Seiten der Kirchenbücher verfilmt, ohne Rücksicht auf den Aufbau der Kirchenbucheintragungen, die auch quer über eine Doppelseite gehen können. Damit ist der vollständige Kirchenbucheintrag oft nur mit Hilfe von zwei Filmen rekonstruierbar.
Die in der Datenbank aufgeführten Kirchenbuchunterlagen beließ man bei der Übernahme in der vorgefundenen Ordnung. Die Filme besitzen Signaturen, die bei der Aufnahme vergeben worden sind und die aus einem Kennbuchstaben sowie einer fortlaufenden Nummer bestehen. Originale Kirchenbücher besitzen keinen Kennbuchstaben. Jedem Film liegt ein Filmprotokoll bei, das Angaben zum Auffinde- und Verfilmungsort, zum Zeitpunkt der Verfilmung, zum Inhalt und zum Zustand der Primärquelle enthält. Teilweise wurden bei der nun aktualisierten Verzeichnung Provenienzen, wo notwendig, dem Titel angehängt.
Das vorliegende Verzeichnis ist nach Ländern und Provinzen gegliedert. Dabei wurde die alte Gliederung aus den gedruckten Bestandsverzeichnissen beibehalten, obwohl diese in sich nicht logisch aufgebaut ist. Innerhalb der Provinzen werden die Kirchgemeinden jedweder Konfession alphabetisch im Titelfeld aufgeführt. Bei der Datenbank- bzw. Onlinerecherche nach den Kirchenbuchquellen einer bestimmten Gemeinde generell, aber auch im gedruckten Findbuch müssen also zunächst immer das zuständige Kirchspiel bzw. die zuständige Pfarrkirche bekannt sein. Die aufgeführten Kirchgemeindenamen entsprechen dem Stand von 1905 bzw. den deutschen Ortsnamen, wie sie bis 1931 üblich waren. Spätere Namensänderungen sind häufig im Titel vermerkt. Innerhalb der Kirchgemeinden sind alle dokumentierten kirchlichen Amtshandlungen einzeln erfasst. Obwohl bekannt ist, dass sowohl die Filmprotokolle als auch spätere Findmittel nicht frei von Fehlern in der Angabe der Laufzeiten, in der Zuordnung zu Kreisen, in der Ausweisung von Registern oder in der Verweisung auf Konfessionen waren, konnten nur stichprobenartige Kontrollen und Korrekturen vorgenommen werden. Hinweise auf Fehler oder Mängel durch Nutzer und Anfragende können daher zur Verbesserung der Datenqualität beitragen.
Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 21962 Familiengeschichtliche Sammlungen des Reichssippenamtes, Kirchenbücher, Nr. (fettgedruckte Zahl). Aus technischen Gründen mussten bei einem großen Teil der Filmsignaturen durchlaufende Zählnummern als Suffix angehängt werden, die jedoch bei der Zitierung außer Acht gelassen werden können.
Literatur
Die Kirchenbuchunterlagen der östlichen Provinzen Posen, Ost- und Westpreußen, Pommern und Schlesien/Martina Wermes [Bearb.] u. a. - Neustadt/Aisch : Degener, 1991. - 182 S., (Bestandsverzeichnis der Deutschen Zentralstelle für Genealogie Leipzig, Teil I), (Genealogische Informationen. Bd. 24.)
Die archivalischen und Kirchenbuchunterlagen deutscher Siedlungsgebiete im Ausland Bessarabien, Bukowina, Estland, Lettland und Litauen, Siebenbürgen, Sudetenland, Slowenien und Südtirol/Martina Wermes [Bearb.] u. a. - Neustadt/Aisch : Degener, 1992. - 189 S., (Bestandsverzeichnis der Deutschen Zentralstelle für Genealogie Leipzig, Teil II), (Genealogische Informationen. Bd. 25.)
Die Kirchenbuchunterlagen der Länder und Provinzen des Deutschen Reiches
(mit Ausnahme der östlichen Provinzen Preußens)/Martina Wermes [Bearb.] u. a. - Neustadt/Aisch : Degener, 1994. - 217 S., (Bestandsverzeichnis der Deutschen Zentralstelle für Genealogie Leipzig, Teil III), (Genealogische Informationen. Bd. 27.)
Wermes, Martina und Weiß, Volkmar, Übersicht über die Bestände der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig. In: Genealogisches Jahrbuch, Bd. 33/34, Neustadt/Aisch 1993/1994, S. 137 – 156.
Martina Wermes
Mai 2015
[01] Vgl. Schulle, Diana, Das Reichssippenamt. Eine Institution nationalsozialistischer Rassenpolitik. Berlin 2001, S. 82f.
[02] Siehe ebenda, S. 126.
[03] Siehe Familie, Sippe, Volk, H. 2 (1936), S. 14.
[04] Kayser, Georg, Photographische Vervielfältigung von Kirchenbüchern. In: Familie, Sippe, Volk, H. 10 (1943), S. 84.
[05] Vgl. Schulle, Diana wie Anmerkung 1, S. 217.
[06] Siehe auch Pfister, Peter, Selbstbehauptung, Kooperation und Verweigerung, "Ariernachweise" und katholische Pfarrarchive in Bayern. In: Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus, 75. Deutscher Archivtag 2005 in Stuttgart, Essen 2007, S. 116 – 138.
[07] Vgl. Schulle, Diana, wie Anmerkung 1, S. 140.
[08] K. Themel, Fünf Jahre Kirchenbuchstelle Alt- Berlin, in: Familie, Sippe, Volk 1 (1942), S. 3-5.
[09] K. Schofeld, Verzeichnis der Kirchenbuchstellen. Zusammengelegte Kirchenbücher bei kirchlichen Amtsstellen, bei Behörden und Sippenkanzleien, in: Familie, Sippe, Volk 2 (1937), S. 19-22.
[10] Vgl. Gaschler, Norbert, Die Kirchenbücher der Bukowina, in: Kaindl-Archiv, H. 2, Stuttgart 1979, S. 25ff.
Bestandsverzeichnisse der DZfG, Teile 1-3, Neustadt/Aisch 1991-1997.
Originalkirchenbücher: 115 aus Ost- und 16 aus Westpreußen, 30 aus Schlesien, 4 aus Pommern, 640 aus Posen, 221 aus der Bukowina und 372 aus Bessarabien.- 16.500 Kleinbildfilme und 112,5 lfm Fotokopiebände von Kirchenbüchern.- 10,5 lfm Filmprotokolle.
Die Reichsstelle für Sippenforschung (ab 1940 Reichssippenamt genannt) und ihre Vorläufer waren eine Einrichtung zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Rassenpolitik. Hierher wurden von Staats wegen wesentliche statistische Erhebungen und Personenstandsunterlagen abgegeben. Die Behörde sammelte darüber hinaus systematisch genealogische Unterlagen aus dem nichtstaatlichen Bereich im Rahmen ihrer Abteilung Schriftdenkmalschutz. Über das Zentrale Staatsarchiv der DDR gelangten die Archivalien 1967 an die Zentralstelle für Genealogie in der DDR.
Wesentliche Bestandteile der Sammlungen bilden:
- Originalkirchenbücher: Im Rahmen des Vertrages über die Aussiedlung der Deutschen aus der Südbukowina wurde 1940 mit der rumänischen Regierung vereinbart, dass die Aussiedler ihre Kirchenbücher mit ins Deutsche Reich bringen dürfen. Dieser Sammlung sind weitere Bücher, vor allem aus der Nordbukowina, aus Bessarabien, aus Ostpreußen und Posen zugeordnet worden, die 1944/1945 gerettet werden konnten. Seit 1952 lagerten sie im Deutschen Zentralarchiv Potsdam und wurden 1967 an die Zentralstelle für Genealogie in Leipzig übergeben. Die Kirchenbücher aus der Bukowina und Bessarabien enden 1940, andere Bücher in Einzelfällen 1944.
- Kirchenbuchfilme: Ab 1934 begann die spätere Reichstelle für Sippenforschung mit der systematischen Verfilmung von Kirchenbuchunterlagen in Ostpreußen, Pommern, Schlesien, Posen, Thüringen und Schleswig-Holstein sowie von Militärkirchenbüchern der preußischen Armee. Ab 1938 erfolgten Verfilmungen im Baltikum, ab 1941 in Südtirol, Siebenbürgen und der Krain sowie in weiteren Gebieten des Deutschen Reiches. Als Schlussjahr für die Filmarbeiten wurde das Jahr 1875 (Einführung der Standesämter in Preußen) gewählt, nur bei den Kirchenbüchern der Auslandsdeutschen reichen die Verfilmungen teilweise bis 1944. Neuere Unterlagen über die Ostprovinzen sind im Bestand nicht enthalten.
Wesentliche Bestandteile der Sammlungen bilden:
- Originalkirchenbücher: Im Rahmen des Vertrages über die Aussiedlung der Deutschen aus der Südbukowina wurde 1940 mit der rumänischen Regierung vereinbart, dass die Aussiedler ihre Kirchenbücher mit ins Deutsche Reich bringen dürfen. Dieser Sammlung sind weitere Bücher, vor allem aus der Nordbukowina, aus Bessarabien, aus Ostpreußen und Posen zugeordnet worden, die 1944/1945 gerettet werden konnten. Seit 1952 lagerten sie im Deutschen Zentralarchiv Potsdam und wurden 1967 an die Zentralstelle für Genealogie in Leipzig übergeben. Die Kirchenbücher aus der Bukowina und Bessarabien enden 1940, andere Bücher in Einzelfällen 1944.
- Kirchenbuchfilme: Ab 1934 begann die spätere Reichstelle für Sippenforschung mit der systematischen Verfilmung von Kirchenbuchunterlagen in Ostpreußen, Pommern, Schlesien, Posen, Thüringen und Schleswig-Holstein sowie von Militärkirchenbüchern der preußischen Armee. Ab 1938 erfolgten Verfilmungen im Baltikum, ab 1941 in Südtirol, Siebenbürgen und der Krain sowie in weiteren Gebieten des Deutschen Reiches. Als Schlussjahr für die Filmarbeiten wurde das Jahr 1875 (Einführung der Standesämter in Preußen) gewählt, nur bei den Kirchenbüchern der Auslandsdeutschen reichen die Verfilmungen teilweise bis 1944. Neuere Unterlagen über die Ostprovinzen sind im Bestand nicht enthalten.
- 1991 - 1996 | Findbuch (Gedruckte Bestandsverzeichnisse)
- 2017 | Elektronisches Findmittel
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5