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Beständeübersicht

Bestand

22000 Standesamt-Zweitbücher der Gemeinden Sachsens

Datierung(1876-1932) 1933-1945 (1946-1982)
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)292,89

Bestand enthält auch 14702 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Zur Geschichte der Standesamtlichen Zweitbücher

Mit dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 galt im gesamten Deutschen Reich einheitliches Recht. Danach waren von den Standesbeamten Abschriften von Geburts-, Heirats- und Sterberegistern anzufertigen, die als Nebenregister von den Gerichtsämtern bzw. Amtsgerichten aufzubewahren waren. Mit Inkrafttreten des zweiten deutschen Personenstandsgesetzes im Jahr 1938 waren die Einführung der Geburts-, Familien- und Sterbebücher sowie die Umbenennung der Nebenregister in Zweitbücher verbunden. Auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone, ab 1949 der DDR, wurden Zweitbücher bis ca. 1982 weitergeführt. Die Weisung Nr. 110/76 griff massiv in diese Überlieferung ein. Mit dieser Weisung des Ministers des Innern und Chefs der Volkspolizei wurde 1976 bestimmt, dass alle Sterbezweitbücher für den Zeitraum 1933 bis 1945 im Archivdepot von Dornburg bei Jena zusammengeführt werden sollen. Gleichzeitig waren alle übrigen Zweitbücher zu vernichten. Verantwortlich für diese Maßnahmen waren die Räte der Kreise und die Räte der Bezirke. Bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Leipzig, wurden diese Vernichtungen entsprechend Vorgabe realisiert.
Das Personenstandsgesetz (PStG) vom 19. Februar 2007, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, ermöglichte eine grundlegend neue Herangehensweise an diese Quellengattung. Aus dem Status als Schriftgut sui generis wurde nunmehr nach Ablauf von festgelegten Fortführungsfristen originäres Archivgut, das den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten war und ist. Die Landesregierungen wurden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche öffentlichen Archive für die Übernahme zuständig sind. Für die Erstschriften der Standesamtsunterlagen sind nunmehr in Sachsen die Kommunen zuständig. Bei kleineren Gemeinden ohne eigenes Archiv ist das zuständige Kreisarchiv verantwortlich. Für die Zweitschriften der Personenstandsregister wurde das Sächsische Staatsarchiv zuständig, das diese Aufgabe in seiner Abteilung 3 (Staatsarchiv Leipzig) wahrnimmt.

Bestandsgeschichte und -bearbeitung

1992 wurden die noch vorhandenen Zweitbücher der Gemeinden der Kreishauptmannschaft Leipzig vom Archivdepot Dornburg an das Staatsarchiv Leipzig übergeben. Im Jahr 2000 wurden alle Standesamtszweitbücher der übrigen sächsischen Gemeinden in einem Umfang von 60 lfm im Staatsarchiv Leipzig konzentriert. Als Findmittel lagen nur zum Teil summarische Ablieferungslisten der einzelnen Räte der Bezirke oder Kreise vor. Die zur ehemaligen Kreishauptmannschaft Leipzig gehörenden 41 Standesämter gaben insgesamt 46 lfm Archivgut ab. Nicht vertreten sind die Kreise Delitzsch, Eilenburg und Torgau, deren Unterlagen in das Landesarchiv Sachsen-Anhalt gelangten. Dafür sind teilweise Überlieferungen aus den thüringischen Kreisen Suhl, Schleusingen, Schmölln und Altenburg sowie aus dem zu Sachsen-Anhalt gehörenden Kreis Merseburg archiviert worden. In Hinblick auf die neue Rechtslage wurden die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Zweitbücher im zweiten Halbjahr 2008 von drei Auszubildenden (Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv) einfach verzeichnet.
Im Dezember 2011 wurden von der Stadt Leipzig die nicht vernichteten Zweitbücher aus den Jahren 1922 bis 1981, jedoch mit dem Schwerpunkt ab 1957, in einem Umfang von 40,6 lfm an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Anschließend wurde dieser Teilbestand revidiert, technisch bearbeitet und das Abgabeverzeichnis in die Erschließungssoftware AUGIAS 8.3 überführt. Somit ist der Gesamtbestand an Zweitschriften der Standesamtsunterlagen sächsischer Gemeinden für den Zeitraum bis 1990 abgeschlossen und unter Einhaltung der im § 5 des Personenstandsgesetzes (PStG) festgelegten Fortführungsfristen und der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes benutzbar.
Im September 2017 übergab das Brandenburgische Landeshauptarchiv Potsdam dem Staatsarchiv Leipzig Sterbezweitbücher der Kreise Hoyerswerda und Rothenburg des ehemaligen Regierungsbezirkes Liegnitz/Schlesien aus dem Zeitraum 1933 bis 1945. Alle aufgeführten Orte gehören heute zum Gebiet des Freistaates Sachsen.

Hinweise für die Benutzung

Zur Sortierung: Die Verzeichnungsangaben sind innerhalb des Klassifikationspunktes zuständiger Kreis entsprechend den Kreisangaben vor 1990 nach folgendem Schema gereiht: nach Standesämtern alphabetisch, darin nach Art des Zweitbuchs, darin chronologisch. Dabei ist zu beachten, dass einige Ort-schaften, insbesondere im heutigen Landkreis Leipzig-Land und dem Erzgebirgskreis nicht durchgängig zu denselben Amtshautpmannschaftsbezirken (ab 1875), Kreisen (bis 1945) und Landkreisen (ab 1950/1952) gehörten. Für eine einheitliche Systematisierung des Bestandes wurde festgelegt, dass Standesamt-Zweitbücher, deren Laufzeit über 1945 hinausgeht, dem entsprechenden Kreis bis 1945 zugeordnet werden. Grundlage hierfür bildet die im Historischen Ortsverzeichnis hinterlegte Zugehörigkeit zu einer Amtshauptmannschaft bzw. einem Kreis.

Zu den Datierungen: Prinzipiell sind die Sterbezweitbücher der sächsischen Gemeinden für den Zeitraum 1933 bis 1945 überliefert, jedoch sind vereinzelt Ausnahmen bezüglich der Vollständigkeit, wie auch der Laufzeit möglich. Wo die Buchbindung, vor allem in kleinen Standesämtern, weitere Jahrgänge oder andere Register vor 1933 oder auch nach 1945 einschloss, hat man diese bei der Überlieferung belassen.
Angesichts des Umfangs des Bestandes konnte die Datierung nicht für jedes Zweitbuch tagesgenau erfasst werden. Wenn keine präzisere Datierung vorlag, wurde nur das Jahr erfasst und bei der Überführung in die Erschließungssoftware aus technischen Gründen mit einer Tagesdatierung versehen (1. Januar – 31. Dezember). Diese entspricht nicht in jedem Fall der tatsächlichen Datierung (Laufzeit) des Zweitbuchs.
Zu den angegebenen Schutzfristen: Bis 2009 war der Bestand aufgrund des geltenden Personenstandsrechts für die Benutzung gesperrt. Das seit 1. Januar 2009 geltende neue Personenstandsgesetz legt fest, dass nach Ablauf von Fortführungsfristen die jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften für eine Benutzung zu gelten haben. Der Gesetzgeber hat für die Personenstandsunterlagen folgende Fortführungsfristen festgelegt:

a) Geburtsregister 110 Jahre
b) Eheregister 80 Jahre
c) Sterberegister 30 Jahre

Somit sind im Staatsarchiv Leipzig ab 2018 die Zweitschriften der Geburtsbücher bis einschließlich 1907, der Heiratsbücher bis einschließlich 1937 und der Sterbebücher bis einschließlich 1987 frei zugänglich. Diese Frist verschiebt sich jährlich um ein weiteres Jahr.

Folgende Besonderheit in der Überlieferung erschwert eine direkte Einsichtnahme. Rund zwei Drittel der Überlieferung enthalten Bände, in denen Geburts-, Heirats- und Sterbebücher zusammen eingebunden sind. Da die gesetzlichen Fortführungsfristen registerbezogen gelten, ist bei Bänden mit mehreren Registern nur die Erteilung von Auskünften bzw. die Anfertigung von Reproduktionen aus jenen Registern durch das Archiv möglich, bei denen die Fortführungsfristen abgelaufen sind. Eine Vorlage von Bänden, die aus diesem Grunde noch teilweise einer Fortführungsfrist unterliegen, ist nicht möglich, da eine Benutzung nach Personenstandsrecht nur im zuständigen Standesamt erfolgen kann. Die entsprechenden Schutzfristen nach § 5 Absatz 5 PStG sind im Feld "gesperrt bis" vermerkt.

Aus technischen Gründen können Verzeichnungseinheiten, die mit einer personenbezogenen Schutzfrist gekennzeichnet sind, derzeit in der online-Fassung des Findbuchs nicht angezeigt werden. Wir empfehlen eine Nachfrage beim Staatsarchiv Leipzig.

Martina Wermes
März 2014, Nachtrag November 2017
Geburtenzweitbücher, Familienzweitbücher und Sterbezweitbücher aus den Kreisen bzw. kreisfreien Städten Altenburg, Annaberg, Aue, Auerbach, Bautzen, Bischofswerda, Borna, Brand-Erbisdorf, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Flöha, Freiberg, Freital, Geithain, Glauchau, Görlitz, Grimma, Großenhain, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Hoyerswerda, Kamenz, Klingenthal, Leipzig, Löbau, Marienberg, Meißen, Niesky, Oelsnitz, Olbernhau, Oschatz, Pirna, Plauen, Reichenbach, Riesa, Rochlitz, Rothenburg, Schleusingen, Schmölln, Schwarzenberg, Sebnitz, Stollberg, Werdau, Wurzen, Zittau, Zschopau und Zwickau.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung von 1875 waren von den Standesbeamten Abschriften zu den Geburten-, Heirats- und Sterberegistern zu fertigen, die als Nebenregister von den Gerichtsämtern bzw. Amtsgerichten aufzubewahren waren. Mit dem neuen Personenstandsgesetz des Reiches von 1938 waren die Einführung der Geburts-, Familien- und Sterbebücher sowie die Umbenennung der Nebenregister in Zweitbücher verbunden. 1982/83 erfolgte die Zusammenführung der Sterbezweitbücher für die Jahre 1933 bis 1945 auf dem Gebiet der DDR im Archivdepot Dornburg, von wo sie 1992 an die Länder zurückgegeben wurden. Die aus dem vormaligen Bezirk Leipzig stammenden Zweitbücher kamen 1992 an das Staatsarchiv Leipzig, Ende 1999 wurden auch die Zweitbücher aus den Bezirken Dresden und Karl-Marx-Stadt hier konzentriert. Da die Sterbezweitbücher oft zusammen mit den Geburten- und Familienbüchern in einem gemeinsamen Band geführt wurden, sind auch letztere umfangreich mit überliefert. Mit dem Bundesgesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 sind nach Ablauf der Fortführungsfristen (Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre) die archivrechtlichen Vorschriften für die Benutzung der Register maßgebend.
Aus technischen Gründen können Verzeichnungseinheiten, die mit einer personenbezogenen Schutzfrist gekennzeichnet sind, derzeit in der online-Fassung des Findbuchs nicht angezeigt werden. Wir empfehlen eine Nachfrage beim Staatsarchiv Leipzig.
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