Beständeübersicht
Bestand
22029 Stadt Burgstädt (Stadtgericht)
Datierung | 1852 - 1856 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,10 |
Burgstädt wurde vermutlich von den Burggrafen von Altenburg zwischen 1270 und 1301 gegründet. 1329 kam der Ort an die Burggrafen von Leisnig und 1448 in den Besitz der Herren von Gera (Reuß). Stadtrecht erhielt Burgstädt wohl vor 1378. Neben anderen kleineren Handwerken entwickelte sich das Leineweberhandwerk besonders gut. [01]
Die Stadtverwaltung bestand 1494 aus einen Richter und sechs Schöffen. Zur Umgestaltung der kommunalen Verwaltung kam es im Rahmen der Einführung der Allgemeinen Städteordnung von 1832. Am 24. Januar 1835 wurde der erste Bürgermeister in sein Amt eingeführt. Neben dem Bürgermeister gehörten zum Rate drei Ratsmänner. [02]
Seit 1548 gehörte Burgstädt zur Schönburgischen Herrschaft Rochsburg und seine Gerichtsbarkeit unterstand dem dortigen Gräflichen Justizamt. Die Herren von Schönburg übten die höhere Gerichtsbarkeit und die Stadt die niedere Gerichtsbarkeit aus. Im Jahre 1835 wurde die Herrschaft Rochsburg in das Amt Rochlitz eingegliedert. Mit der Umgestaltung der Justizverwaltung im Jahr 1855/56 ging die Gerichtsbarkeit der Schönburger und auch die polizeilichen und Verwaltungsbefugnisse des Stadtrates an den Staat über. Am 28. Juni 1856 nahm das Königliche Gericht Burgstädt seine Tätigkeit auf. Als Nachfolgerbehörde wurde am 1. Oktober 1856 das Gerichtsamt in der Stadt eingerichtet und dem Königlichen Bezirksgericht Mittweida unterstellt. [03]
Die Akten wurden im Rahmen einer Provenienzprüfung aus dem Gerichtsamt Burgstädt herausgelöst und ein eigener Bestand Stadt Burgstädt (Gerichtsakten) gebildet. Darüber hinaus befinden sich im Sammelbestand "Gerichtsbücher" des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden die Handels- und Konsensbücher der Stadt Burgstädt. Im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig sind diese Gerichtsbücher als Filme vorhanden (zu zitieren GB AG Burgstädt Nr. 72 – 90). Als korrespondierende Bestände im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig sind die Bestände Königliches Gericht Burgstädt, Gerichtsamt Burgstädt, Königliches Bezirksgericht Mittweida und Amtsgericht Burgstädt zu nutzen. Dazu kommt der Bestand Herrschaft und Rittergut Rochsburg im Sächsischen Staatsarchiv Chemnitz.
Der Bestand umfasst fünf Akteneinheiten, die alle die Ablösungen beim Pfarrlehn Burgstädt betreffen und die vom Rat abgewickelt wurden. Das Pfarrlehn Burgstädt umfasste die Orte Burkersdorf, Göppersdorf, Heiersdorf und Mohsdorf.
Der Bestand wurde mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet. Alte Signaturen wurden aufgenommen, hinzu kam eine ordnungsabhängige Signatur für den Bestand "Stadt Burgstädt". Die Reihung erfolgte entsprechend den Registratursignaturen.
Bei Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StAL, Stadt Burgstädt, Nr. (fettgedruckte Ziffer)
Judith Ganz
April 2001
[01] Vgl. Deutsches Städtebuch, Bd. II. Stuttgart-Berlin, 1941, S. 34 sowie Arthur Beil, Zur Geschichte Burgstädts, 1928, S. 18.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832, Dresden, S. 7ff und Arthur Beil, Zur Geschichte Burgstädts, 1928, S. 116.
[03] Vgl. Deutsches Städtebuch, Bd. II. Stuttgart-Berlin, 1941, S. 34, Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Königreich Sachsen vom Jahre 1835, S. 4548 und vom Jahre 1855, S. 144ff, Dresden.
Die Stadtverwaltung bestand 1494 aus einen Richter und sechs Schöffen. Zur Umgestaltung der kommunalen Verwaltung kam es im Rahmen der Einführung der Allgemeinen Städteordnung von 1832. Am 24. Januar 1835 wurde der erste Bürgermeister in sein Amt eingeführt. Neben dem Bürgermeister gehörten zum Rate drei Ratsmänner. [02]
Seit 1548 gehörte Burgstädt zur Schönburgischen Herrschaft Rochsburg und seine Gerichtsbarkeit unterstand dem dortigen Gräflichen Justizamt. Die Herren von Schönburg übten die höhere Gerichtsbarkeit und die Stadt die niedere Gerichtsbarkeit aus. Im Jahre 1835 wurde die Herrschaft Rochsburg in das Amt Rochlitz eingegliedert. Mit der Umgestaltung der Justizverwaltung im Jahr 1855/56 ging die Gerichtsbarkeit der Schönburger und auch die polizeilichen und Verwaltungsbefugnisse des Stadtrates an den Staat über. Am 28. Juni 1856 nahm das Königliche Gericht Burgstädt seine Tätigkeit auf. Als Nachfolgerbehörde wurde am 1. Oktober 1856 das Gerichtsamt in der Stadt eingerichtet und dem Königlichen Bezirksgericht Mittweida unterstellt. [03]
Die Akten wurden im Rahmen einer Provenienzprüfung aus dem Gerichtsamt Burgstädt herausgelöst und ein eigener Bestand Stadt Burgstädt (Gerichtsakten) gebildet. Darüber hinaus befinden sich im Sammelbestand "Gerichtsbücher" des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden die Handels- und Konsensbücher der Stadt Burgstädt. Im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig sind diese Gerichtsbücher als Filme vorhanden (zu zitieren GB AG Burgstädt Nr. 72 – 90). Als korrespondierende Bestände im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig sind die Bestände Königliches Gericht Burgstädt, Gerichtsamt Burgstädt, Königliches Bezirksgericht Mittweida und Amtsgericht Burgstädt zu nutzen. Dazu kommt der Bestand Herrschaft und Rittergut Rochsburg im Sächsischen Staatsarchiv Chemnitz.
Der Bestand umfasst fünf Akteneinheiten, die alle die Ablösungen beim Pfarrlehn Burgstädt betreffen und die vom Rat abgewickelt wurden. Das Pfarrlehn Burgstädt umfasste die Orte Burkersdorf, Göppersdorf, Heiersdorf und Mohsdorf.
Der Bestand wurde mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet. Alte Signaturen wurden aufgenommen, hinzu kam eine ordnungsabhängige Signatur für den Bestand "Stadt Burgstädt". Die Reihung erfolgte entsprechend den Registratursignaturen.
Bei Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StAL, Stadt Burgstädt, Nr. (fettgedruckte Ziffer)
Judith Ganz
April 2001
[01] Vgl. Deutsches Städtebuch, Bd. II. Stuttgart-Berlin, 1941, S. 34 sowie Arthur Beil, Zur Geschichte Burgstädts, 1928, S. 18.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832, Dresden, S. 7ff und Arthur Beil, Zur Geschichte Burgstädts, 1928, S. 116.
[03] Vgl. Deutsches Städtebuch, Bd. II. Stuttgart-Berlin, 1941, S. 34, Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Königreich Sachsen vom Jahre 1835, S. 4548 und vom Jahre 1855, S. 144ff, Dresden.
Ablösungen.
Seit 1548 gehörte das Städtchen Burgstädt zur Schönburgischen Herrschaft Rochsburg. Die Herren von Schönburg übten in der Stadt die höhere Gerichtsbarkeit aus. Die Stadt selbst besaß die niedere Gerichtsbarkeit, die sich auch auf die zum Pfarrlehen Burgstädt zählenden Orte Burkersdorf, Göppersdorf, Heiersdorf und Mohsdorf erstreckte. Auf Anordnung des Justizministeriums wurden die Gerichtsbarkeit der Schönburgischen Herrschaft sowie polizeiliche und Verwaltungsbefugnisse des Stadtrats zu Burgstädt im Juli 1856 dem am 28. Juni 1856 eröffneten Königlichen Gericht Burgstädt übertragen.
- 2001 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5