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Beständeübersicht

Bestand

22150 Forstamt Wurzen

Datierung1946 - 1949
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,22
Geschichte der Behörde

Wurzen liegt östlich von Leipzig. Für die umliegenden Staatswaldgebiete war das Forstamt Naunhof zuständig. Nach dem Ende des II. Weltkrieges fanden auch Veränderungen in der Struktur der Forstverwaltung statt. Das Forstamt Wurzen, mit Sitz in Püchau, war für die Verwaltung und Betreuung von 13 ehemaligen Privatwaldrevieren, die überwiegend zu Rittergütern gehörten, zuständig. Die während der Bodenreform enteigneten und aufgeteilten Wälder gehörten nunmehr als Volkseigentum zum Staatswald. Über die späteren Kreisforstämter gingen die Aufgaben in die 1952 gebildeten Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb über.

Bestandsgeschichte und –bearbeitung

Die vorliegenden Akten gelangten über die Kreisforstämter und den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb der DDR in die Verwahrung des nach 1990 gebildeten Forstamtes Grimma. Von dort wurden sie 2000 in einer Abgabegemeinschaft von Forstakten aus dem Raum Grimma an das Staatsarchiv Leipzig übergeben. Die Akten wurden auf der Grundlage der Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs verzeichnet und in die Augias-Datenbank eingegeben. Die Systematik des Bestandes wurde in Anlehnung an den Aktenplan der Sächsischen Forstverwaltung von 1910 neu gestaltet.

Überlieferungsschwerpunkte

Der Bestand Forstamt Wurzen umfasst nur 10 Akten aus dem Zeitraum 1946 - 1949.
Die wenigen Bände geben nur einen kleinen Einblick in die Arbeit des Forstamtes, in einer Zeit die von großen Umbrüchen, auch in der Forstwirtschaft, gezeichnet war.

Verweise auf korrespondierende Bestände

22152 Forstamt Naunhof

Franke
November 2015
Verwaltung von während der Bodenreform enteigneten Waldflächen.
Wurzen liegt östlich von Leipzig. Für die umliegenden Staatswaldgebiete war das Forstamt Naunhof zuständig. Nach dem Ende des II. Weltkriegs fanden auch Veränderungen in der Struktur der Forstverwaltung statt. Das Forstamt Wurzen mit Sitz in Püchau war für die Verwaltung und Betreuung von 13 ehemaligen Privatwaldrevieren, die überwiegend zu Rittergütern gehörten, zuständig. Die während der Bodenreform enteigneten und aufgeteilten Wälder gehörten nunmehr als Volkseigentum zum Staatswald. Über die späteren Kreisforstämter gingen die Aufgaben in die 1952 gebildeten Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb über.
  • 2015 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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