Beständeübersicht
Bestand
Geschichte des Registraturbildners
Mit dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 und dem Gesetz über die Versorgungsbehörden [01] wurde mit dem Aufbau eines umfassenden Systems der Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung begonnen.
Während und unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg hatten sich zunächst die regionalen Bezirkskommandos der Wehrmacht um diesen Personenkreis bemüht, ab November 1919 die sog. Versorgungsstellen.
Die Versorgungsbehörden unterstanden direkt dem Reichsarbeitsministerium. Als Provinzialbehörden fungierten die Hauptversorgungsämter; ihnen waren die Versorgungsämter und versorgungsärztlichen Dienststellen nachgeordnet.
Für Sachsen wurden Hauptversorgungsämter u. a. in Dresden und Leipzig gebildet. Die örtliche Abgrenzung der ihnen unterstellten Versorgungsämter richtete sich nach den amtshauptmannschaftlichen Bezirken; ausschlaggebend für die Antragsteller war der jeweilige Wohnort.
Als gesetzlicher Rahmen der Versorgung wurden die Gewährung von Heilbehandlung (auch durch Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln), Krankengeld und Hausgeld, die soziale Fürsorge in Form der unentgeltlichen beruflichen Ausbildung, die Zahlung von Rente und Pflegezulage, die Ausstellung von Beamtenscheinen sowie die Zahlung von Sterbegeld und Hinterbliebenenrente festgelegt. Zur Erlangung musste durch die Betroffenen ein Antrag gestellt werden.
Bedingt durch die Vielzahl der Anträge wurden den Versorgungsbehörden nicht nur reguläre Bedienstete zugewiesen; durch Zeitverträge vorwiegend mit Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen konnten zahlreiche Hilfskräfte eingestellt werden, die hauptsächlich als Verwaltungs- und Maschinenschreiber, als Stenotypisten, Putzfrauen, Heizer oder Büroboten earbeiteten.
Bereits ab 1923 konnte die Zahl der Versorgungsbehörden reduziert werden, da die Erstanträge weitgehend abgearbeitet waren. Viele Hilfskräfte wurden entlassen. In Sachsen bestanden ab 1926 nur noch sieben, jeweils für mehrere Amtshauptmannschaften zuständige Versorgungsämter (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Plauen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Dresden [02] , ab 1934 noch fünf (ohne Meißen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Sachsen [03] .
Ein weiterer wesentlicher Einschnitt in die Verwaltungsstruktur fand 1939 mit dem Wechsel der Zuständigkeit vom Reichsarbeitsministerium zum Oberkommando der Wehrmacht statt. [04] Der Reichsarbeitsminister blieb allerdings oberster Dienstherr der Angestellten und war für die Haushalt-, Wirtschaft-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten zuständig. Dieser Behördenaufbau bestand bis 1943/1944.
Nach 1945 wurden die Versorgungsaufgaben von den Kreisverwaltungen übernommen.
Das Versorgungsamt Wurzen wurde im Mai 1920 aus der seit Ende 1919 bestehenden Versorgungsstelle Wurzen gebildet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf den Bezirk der Amtshauptmannschaft Grimma. Bereits zum 1. April 1924 wurden die Aufgaben vom Versorgungsamt Leipzig übernommen und das Versorgungsamt Wurzen aufgelöst [05] .
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Im August 2009 wurde vom Hauptstaatsarchiv Dresden im Zuge der Auflösung des Bestandes 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945 der Bestand 22212 Versorgungsamt Wurzen an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben.
Diesem wurde eine weitere Akteneinheit, die unter der Bestandsbezeichnung "Versorgungsamt Rochlitz" abgegeben worden war, provenienzgerecht zugeordnet (Nr. 81). Bei der Bearbeitung im September 2011 folgten drei Akteneinheiten aus dem Bestand 22213 Versorgungsamt Leipzig (Nr. 86 – 88).
Die Verzeichnung des Bestandes umfasste die Aufnahme des Aktentitels, bestehend aus Nachname, Vorname und Tätigkeit des Beschäftigten, der Datierung und möglichen Vorprovenienzen der Akte sowie des Geburtsdatums und im Enthält-Vermerk wichtiger in der Akte enthaltene Dokumente.
Zwischen November 1919 und Mai 1920 endende Akten der Versorgungsstelle Wurzen wurden im Bestand belassen.
Auf eine Gliederung wurde auf Grund des geringen Umfanges verzichtet; die Verzeichnungseinheiten wurden im Findbuch chronologisch gereiht.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand umfasst ausschließlich Personalakten aus den Jahren 1904 bis 1924. In einigen wenigen Akten sind später durch das Versorgungsamt Leipzig ausgestellte Beschäftigungsbescheinigungen enthalten.
Über den Verbleib der sicher ursprünglich vorhanden gewesenen Verwaltungsakten, der übrigen Personalakten und der Versorgungsakten liegen keine Informationen vor.
Verweise auf korrespondierende Bestände
Für weitere Recherchen befinden sich im Sächsischen Staatsarchiv folgende ergänzende Bestände:
13773 Hauptversorgungsamt Dresden
22260 Hauptversorgungsamt Leipzig
22213 Versorgungsamt Leipzig
22264 Versorgungsamt Borna
Im Bundesarchiv befindet sich ergänzend der Bestand
R 3901 Reichsarbeitsministerium (siehe auch Onlinefindbuch).
Quellen und Literatur
Jeserich, G. A. (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band IV, S. 116, 239 f. und 800.
Mosel, Curt von der, Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, Leipzig, 1938.
Reichsarbeitsblatt
Reichsversorgungsblatt
D. Etzold
Oktober 2011
[01] RGBl. 1920, S. 989 und S. 1063.
[02] Staatshandbuch 1927, S. 282 ff.
[03] Staatshandbuch 1934, S. 55 f.
[04] RGBl. 1939, S. 1742
[05] StA-L, 22212 Versorgungsamt Wutzen, Nr. 72.
22212 Versorgungsamt Wurzen
Datierung | 1904 - 1924 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,30 |
Geschichte des Registraturbildners
Mit dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 und dem Gesetz über die Versorgungsbehörden [01] wurde mit dem Aufbau eines umfassenden Systems der Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung begonnen.
Während und unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg hatten sich zunächst die regionalen Bezirkskommandos der Wehrmacht um diesen Personenkreis bemüht, ab November 1919 die sog. Versorgungsstellen.
Die Versorgungsbehörden unterstanden direkt dem Reichsarbeitsministerium. Als Provinzialbehörden fungierten die Hauptversorgungsämter; ihnen waren die Versorgungsämter und versorgungsärztlichen Dienststellen nachgeordnet.
Für Sachsen wurden Hauptversorgungsämter u. a. in Dresden und Leipzig gebildet. Die örtliche Abgrenzung der ihnen unterstellten Versorgungsämter richtete sich nach den amtshauptmannschaftlichen Bezirken; ausschlaggebend für die Antragsteller war der jeweilige Wohnort.
Als gesetzlicher Rahmen der Versorgung wurden die Gewährung von Heilbehandlung (auch durch Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln), Krankengeld und Hausgeld, die soziale Fürsorge in Form der unentgeltlichen beruflichen Ausbildung, die Zahlung von Rente und Pflegezulage, die Ausstellung von Beamtenscheinen sowie die Zahlung von Sterbegeld und Hinterbliebenenrente festgelegt. Zur Erlangung musste durch die Betroffenen ein Antrag gestellt werden.
Bedingt durch die Vielzahl der Anträge wurden den Versorgungsbehörden nicht nur reguläre Bedienstete zugewiesen; durch Zeitverträge vorwiegend mit Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen konnten zahlreiche Hilfskräfte eingestellt werden, die hauptsächlich als Verwaltungs- und Maschinenschreiber, als Stenotypisten, Putzfrauen, Heizer oder Büroboten earbeiteten.
Bereits ab 1923 konnte die Zahl der Versorgungsbehörden reduziert werden, da die Erstanträge weitgehend abgearbeitet waren. Viele Hilfskräfte wurden entlassen. In Sachsen bestanden ab 1926 nur noch sieben, jeweils für mehrere Amtshauptmannschaften zuständige Versorgungsämter (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Plauen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Dresden [02] , ab 1934 noch fünf (ohne Meißen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Sachsen [03] .
Ein weiterer wesentlicher Einschnitt in die Verwaltungsstruktur fand 1939 mit dem Wechsel der Zuständigkeit vom Reichsarbeitsministerium zum Oberkommando der Wehrmacht statt. [04] Der Reichsarbeitsminister blieb allerdings oberster Dienstherr der Angestellten und war für die Haushalt-, Wirtschaft-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten zuständig. Dieser Behördenaufbau bestand bis 1943/1944.
Nach 1945 wurden die Versorgungsaufgaben von den Kreisverwaltungen übernommen.
Das Versorgungsamt Wurzen wurde im Mai 1920 aus der seit Ende 1919 bestehenden Versorgungsstelle Wurzen gebildet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf den Bezirk der Amtshauptmannschaft Grimma. Bereits zum 1. April 1924 wurden die Aufgaben vom Versorgungsamt Leipzig übernommen und das Versorgungsamt Wurzen aufgelöst [05] .
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Im August 2009 wurde vom Hauptstaatsarchiv Dresden im Zuge der Auflösung des Bestandes 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945 der Bestand 22212 Versorgungsamt Wurzen an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben.
Diesem wurde eine weitere Akteneinheit, die unter der Bestandsbezeichnung "Versorgungsamt Rochlitz" abgegeben worden war, provenienzgerecht zugeordnet (Nr. 81). Bei der Bearbeitung im September 2011 folgten drei Akteneinheiten aus dem Bestand 22213 Versorgungsamt Leipzig (Nr. 86 – 88).
Die Verzeichnung des Bestandes umfasste die Aufnahme des Aktentitels, bestehend aus Nachname, Vorname und Tätigkeit des Beschäftigten, der Datierung und möglichen Vorprovenienzen der Akte sowie des Geburtsdatums und im Enthält-Vermerk wichtiger in der Akte enthaltene Dokumente.
Zwischen November 1919 und Mai 1920 endende Akten der Versorgungsstelle Wurzen wurden im Bestand belassen.
Auf eine Gliederung wurde auf Grund des geringen Umfanges verzichtet; die Verzeichnungseinheiten wurden im Findbuch chronologisch gereiht.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand umfasst ausschließlich Personalakten aus den Jahren 1904 bis 1924. In einigen wenigen Akten sind später durch das Versorgungsamt Leipzig ausgestellte Beschäftigungsbescheinigungen enthalten.
Über den Verbleib der sicher ursprünglich vorhanden gewesenen Verwaltungsakten, der übrigen Personalakten und der Versorgungsakten liegen keine Informationen vor.
Verweise auf korrespondierende Bestände
Für weitere Recherchen befinden sich im Sächsischen Staatsarchiv folgende ergänzende Bestände:
13773 Hauptversorgungsamt Dresden
22260 Hauptversorgungsamt Leipzig
22213 Versorgungsamt Leipzig
22264 Versorgungsamt Borna
Im Bundesarchiv befindet sich ergänzend der Bestand
R 3901 Reichsarbeitsministerium (siehe auch Onlinefindbuch).
Quellen und Literatur
Jeserich, G. A. (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band IV, S. 116, 239 f. und 800.
Mosel, Curt von der, Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, Leipzig, 1938.
Reichsarbeitsblatt
Reichsversorgungsblatt
D. Etzold
Oktober 2011
[01] RGBl. 1920, S. 989 und S. 1063.
[02] Staatshandbuch 1927, S. 282 ff.
[03] Staatshandbuch 1934, S. 55 f.
[04] RGBl. 1939, S. 1742
[05] StA-L, 22212 Versorgungsamt Wutzen, Nr. 72.
Personalakten.
Das Versorgungsamt Wurzen wurde im Mai 1920 aus der seit Ende 1919 bestehenden Versorgungsstelle Wurzen gebildet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf den Bezirk der Amtshauptmannschaft Grimma. Bereits zum 1. April 1924 wurden die Aufgaben vom Versorgungsamt Leipzig übernommen und das Versorgungsamt Wurzen aufgelöst.
Weitere Angaben siehe 2.4.4 Reichsarbeitsverwaltung.
Weitere Angaben siehe 2.4.4 Reichsarbeitsverwaltung.
- 2011 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5