Beständeübersicht
Bestand
Geschichte des Registraturbildners
Die Vermittlung von Arbeit (das sog. Arbeitsnachweiswesen) übernahmen anfänglich Wohltätigkeitsvereine oder öffentliche Körperschaften in Verbindung mit der Armenpflege. Erste Schritte zur reichseinheitlichen Entwicklung gab es erst 1916 mit einer Bundesratsverordnung. [01]
Deren Umsetzung erfolgte in Sachsen mit der Verordnung vom 11. April 1917: öffentliche Arbeitsnachweisstellen wurden definiert und zur Auskunft- und Berichterstattung an die vorläufig gebildete Hilfsstelle, den Landes-Arbeitsnachweis-Verband, verpflichtet. [02] 1918 unterstellte man die bis dahin dem Reichswirtschaftsamt zugehörigen sozialpolitischen Reichsangelegenheiten dem neu eingerichteten Reichsarbeitsamt [03] und präzisierte die Aufgaben und Kompetenzen der Landeszentralbehörden. [04] Am 12. April 1919 erfolgte die Gründung des Sächsischen Landesamtes für Arbeitsvermittlung [05] und damit verbunden die Schließung des Landes-Arbeitsnachweis-Verbandes.
Zu einer im Reich flächendeckenden Versorgung durch öffentliche Arbeitsnachweise kam es in Folge des Arbeitsnachweisgesetzes vom 22. Juli 1922. [06] Das Sächsische Landesamt für Arbeitsvermittlung übernahm damit die Aufsicht über die ihm unterstellten Arbeitsnachweise (auch als Arbeitsämter bezeichnet), bestimmte über Anzahl und Verteilung der Arbeitskräfte innerhalb der Behörden, stellte die Arbeitsbücher aus, war für die Förderung von Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit, für die Krisenfürsorge und Kurzarbeiterunterstützung zuständig und legte den Bezirk für die öffentlichen Arbeitsnachweise fest.
Deren Aufgaben bestanden vor allem in der Arbeitsvermittlung, der Mitwirkung bei gesetzlichen Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitslose, der Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung. Weitere Aufgaben zur Regelung des Arbeitsmarktes konnten ihnen übertragen werden.
Mit Gründung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zum 1. Oktober 1927 wurde der Aufbau einer institutionellen Organisationsstruktur des Arbeitsnachweiswesens abgeschlossen. [07] In der Folgezeit wurden zuweilen Ämterbezeichnungen verändert, die Aufgabenfelder jedoch beibehalten. Beispielhaft dafür ist die Auflösung der Landesarbeitsämter mit der gleichzeitigen Bildung von Gauarbeitsämtern nach der Verordnung vom 27. Juli 1943.
Ein genaues Gründungdatum des Arbeitsnachweises/Arbeitsamtes Mittweida ist nicht festzustellen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bildung nach 1918 erfolgte und das Amt bis ca. 1944/1945 existierte. Nachweisbar ist dagegen das Bestehen von Nebenstellen in Frankenberg, Hainichen und Erlau mindestens im Zeitraum 1928 bis 1931. Im Adressbuch Mittweida von 1937/38 werden als Nebenstellen nur noch Frankenberg und Hainichen genannt. [08]
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Der Bestand wurde im Jahr 2009 im Zuge der Auflösung des Bestandes 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945 vom Hauptstaatsarchiv Dresden an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Er umfasste lediglich vier Personalakten (0,02 lfm) aus dem Zeitraum 1928 bis 1931 und war mittels Ablieferungsliste benutzbar.
Im Jahr 2013 erfolgte die Bearbeitung des Bestandes. Die Akten wurden vertieft verzeichnet, neu signiert und ein alphabetisch geordnetes Findbuch erstellt.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält lediglich vier Personalakten aus dem Zeitraum 1928 bis 1931. Sie beinhalten vorwiegend Personalbögen, Vereidigungen, Eingruppierungen sowie personalrechtlichen Schriftwechsel.
Weitere Verwaltungs- und Personalakten befinden sich nicht im Bestand; über ihren Verbleib liegen keine Hinweise vor.
Hinweise für die Benutzung
Es handelt sich bei den Personalakten um personenbezogene Akten, deren Schutzfristen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Archivgesetzes bereits abgelaufen sind. Die Vorlage der Archivalien ist deshalb ohne Schutzfristenverkürzung möglich.
Es wurde kein Register angelegt, da die Reihung im Findbuch alphabetisch erfolgt und somit ein schneller Zugriff möglich ist.
Verweise auf korrespondierende Bestände
Für weitere Recherchen befinden sich im Staatsarchiv Leipzig folgende ergänzende Bestände:
20223 Arbeitsamt Döbeln
20224 Arbeitsamt Grimma
20225 Arbeitsamt Leipzig
Im Hauptstaatsarchiv Dresden befinden sich außerdem die einzubeziehenden Bestände:
11168 Ministerium für Wirtschaft
13175 Landesarbeitsamt Sachsen
Ergänzend können im Bundearchiv folgende Bestände genutzt werden:
R 3901 Reichsarbeitsministerium
R 3903 Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
R 3905 Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung
Ergänzender Literaturhinweis
Mackenroth, Gerhard, Die Entwicklung des öffentlichen Arbeitsnachweises unter der Verwaltung der Stadt Halle 1914 - 1928 (Beiträge zur mitteldeutschen Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftskunde), Halberstadt, 1928
Peter Hinz
Doreen Etzold
Januar 2013
[01] Helfferich, Karl Theodor, Bekanntmachung über Arbeitsnachweise vom 14. Juni 1916, in: Reichsarbeitsblatt, XIV. Jg., Heft Nr. 6, S. 488.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1917, S. 37 - 38.
[03] Prinz von Baden, Maximilian Alexander Friedrich Wilhelm: Allerhöchster Erlass über die Errichtung des Reichsarbeitsamts vom 4. Oktober 1918 (nach dem Reichsgesetzblatt S. 1231), in: Reichsarbeitsblatt, XVI. Jg., Heft Nr. 10, S. 741; vgl. dazu ders., XVI. Jg., Heft Nr. 11, S. 810.
[04] Koeth, Joseph: Anordnung über Arbeitsnachweise vom 9. Dezember 1918, in: Reichsarbeitsblatt, XVI. Jg., Heft Nr. 12, S. 882.
[05] Verordnung vom 12. April 1919, in: Reichsarbeitsblatt, XVII. Jg., Heft Nr. 5, S. 398 - 399.
[06] Ebert, Friedrich; Brauns, Heinrich, Arbeitsnachweisgesetz vom 22. Juli 1922, in: Reichsarbeitsblatt, Jg. 1922, Heft Nr. 14, S. 394 - 399.
[07] Syrup, Friedrich, Satzung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 30. September 1927, in: Reichsarbeitsblatt, 7. Jg. (N.F.) 1927, Heft Nr. 28, S. 436.
[08] Billig, Rudolf, Adressbuch für die Stadt Mittweida und die zum Amtsgerichtsbezirk Mittweida gehörenden Landorte, Mittweida 1937, S. 15.
22214 Arbeitsamt Mittweida
Datierung | 1928 - 1931 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,02 |
Geschichte des Registraturbildners
Die Vermittlung von Arbeit (das sog. Arbeitsnachweiswesen) übernahmen anfänglich Wohltätigkeitsvereine oder öffentliche Körperschaften in Verbindung mit der Armenpflege. Erste Schritte zur reichseinheitlichen Entwicklung gab es erst 1916 mit einer Bundesratsverordnung. [01]
Deren Umsetzung erfolgte in Sachsen mit der Verordnung vom 11. April 1917: öffentliche Arbeitsnachweisstellen wurden definiert und zur Auskunft- und Berichterstattung an die vorläufig gebildete Hilfsstelle, den Landes-Arbeitsnachweis-Verband, verpflichtet. [02] 1918 unterstellte man die bis dahin dem Reichswirtschaftsamt zugehörigen sozialpolitischen Reichsangelegenheiten dem neu eingerichteten Reichsarbeitsamt [03] und präzisierte die Aufgaben und Kompetenzen der Landeszentralbehörden. [04] Am 12. April 1919 erfolgte die Gründung des Sächsischen Landesamtes für Arbeitsvermittlung [05] und damit verbunden die Schließung des Landes-Arbeitsnachweis-Verbandes.
Zu einer im Reich flächendeckenden Versorgung durch öffentliche Arbeitsnachweise kam es in Folge des Arbeitsnachweisgesetzes vom 22. Juli 1922. [06] Das Sächsische Landesamt für Arbeitsvermittlung übernahm damit die Aufsicht über die ihm unterstellten Arbeitsnachweise (auch als Arbeitsämter bezeichnet), bestimmte über Anzahl und Verteilung der Arbeitskräfte innerhalb der Behörden, stellte die Arbeitsbücher aus, war für die Förderung von Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit, für die Krisenfürsorge und Kurzarbeiterunterstützung zuständig und legte den Bezirk für die öffentlichen Arbeitsnachweise fest.
Deren Aufgaben bestanden vor allem in der Arbeitsvermittlung, der Mitwirkung bei gesetzlichen Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitslose, der Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung. Weitere Aufgaben zur Regelung des Arbeitsmarktes konnten ihnen übertragen werden.
Mit Gründung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zum 1. Oktober 1927 wurde der Aufbau einer institutionellen Organisationsstruktur des Arbeitsnachweiswesens abgeschlossen. [07] In der Folgezeit wurden zuweilen Ämterbezeichnungen verändert, die Aufgabenfelder jedoch beibehalten. Beispielhaft dafür ist die Auflösung der Landesarbeitsämter mit der gleichzeitigen Bildung von Gauarbeitsämtern nach der Verordnung vom 27. Juli 1943.
Ein genaues Gründungdatum des Arbeitsnachweises/Arbeitsamtes Mittweida ist nicht festzustellen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bildung nach 1918 erfolgte und das Amt bis ca. 1944/1945 existierte. Nachweisbar ist dagegen das Bestehen von Nebenstellen in Frankenberg, Hainichen und Erlau mindestens im Zeitraum 1928 bis 1931. Im Adressbuch Mittweida von 1937/38 werden als Nebenstellen nur noch Frankenberg und Hainichen genannt. [08]
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Der Bestand wurde im Jahr 2009 im Zuge der Auflösung des Bestandes 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945 vom Hauptstaatsarchiv Dresden an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Er umfasste lediglich vier Personalakten (0,02 lfm) aus dem Zeitraum 1928 bis 1931 und war mittels Ablieferungsliste benutzbar.
Im Jahr 2013 erfolgte die Bearbeitung des Bestandes. Die Akten wurden vertieft verzeichnet, neu signiert und ein alphabetisch geordnetes Findbuch erstellt.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand enthält lediglich vier Personalakten aus dem Zeitraum 1928 bis 1931. Sie beinhalten vorwiegend Personalbögen, Vereidigungen, Eingruppierungen sowie personalrechtlichen Schriftwechsel.
Weitere Verwaltungs- und Personalakten befinden sich nicht im Bestand; über ihren Verbleib liegen keine Hinweise vor.
Hinweise für die Benutzung
Es handelt sich bei den Personalakten um personenbezogene Akten, deren Schutzfristen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Archivgesetzes bereits abgelaufen sind. Die Vorlage der Archivalien ist deshalb ohne Schutzfristenverkürzung möglich.
Es wurde kein Register angelegt, da die Reihung im Findbuch alphabetisch erfolgt und somit ein schneller Zugriff möglich ist.
Verweise auf korrespondierende Bestände
Für weitere Recherchen befinden sich im Staatsarchiv Leipzig folgende ergänzende Bestände:
20223 Arbeitsamt Döbeln
20224 Arbeitsamt Grimma
20225 Arbeitsamt Leipzig
Im Hauptstaatsarchiv Dresden befinden sich außerdem die einzubeziehenden Bestände:
11168 Ministerium für Wirtschaft
13175 Landesarbeitsamt Sachsen
Ergänzend können im Bundearchiv folgende Bestände genutzt werden:
R 3901 Reichsarbeitsministerium
R 3903 Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
R 3905 Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung
Ergänzender Literaturhinweis
Mackenroth, Gerhard, Die Entwicklung des öffentlichen Arbeitsnachweises unter der Verwaltung der Stadt Halle 1914 - 1928 (Beiträge zur mitteldeutschen Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftskunde), Halberstadt, 1928
Peter Hinz
Doreen Etzold
Januar 2013
[01] Helfferich, Karl Theodor, Bekanntmachung über Arbeitsnachweise vom 14. Juni 1916, in: Reichsarbeitsblatt, XIV. Jg., Heft Nr. 6, S. 488.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1917, S. 37 - 38.
[03] Prinz von Baden, Maximilian Alexander Friedrich Wilhelm: Allerhöchster Erlass über die Errichtung des Reichsarbeitsamts vom 4. Oktober 1918 (nach dem Reichsgesetzblatt S. 1231), in: Reichsarbeitsblatt, XVI. Jg., Heft Nr. 10, S. 741; vgl. dazu ders., XVI. Jg., Heft Nr. 11, S. 810.
[04] Koeth, Joseph: Anordnung über Arbeitsnachweise vom 9. Dezember 1918, in: Reichsarbeitsblatt, XVI. Jg., Heft Nr. 12, S. 882.
[05] Verordnung vom 12. April 1919, in: Reichsarbeitsblatt, XVII. Jg., Heft Nr. 5, S. 398 - 399.
[06] Ebert, Friedrich; Brauns, Heinrich, Arbeitsnachweisgesetz vom 22. Juli 1922, in: Reichsarbeitsblatt, Jg. 1922, Heft Nr. 14, S. 394 - 399.
[07] Syrup, Friedrich, Satzung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 30. September 1927, in: Reichsarbeitsblatt, 7. Jg. (N.F.) 1927, Heft Nr. 28, S. 436.
[08] Billig, Rudolf, Adressbuch für die Stadt Mittweida und die zum Amtsgerichtsbezirk Mittweida gehörenden Landorte, Mittweida 1937, S. 15.
Personalakten.
Das Arbeitsamt Mittweida war vermutlich für die Stadt Mittweida und einen Teil des Landkreises Rochlitz zuständig. Nebenstellen existierten in Erlau, Frankenberg und Hainichen.
Weitere Angaben siehe 2.4.4 Reichsarbeitsverwaltung.
Weitere Angaben siehe 2.4.4 Reichsarbeitsverwaltung.
- 2013 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5