Beständeübersicht
Bestand
22252 Kreissteuerrat im 2. Steuerkreis
Datierung | 1775 - 1919 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,10 |
Geschichte der Kreissteuerräte
In Folge der Staatsreform 1831 begann Ende des Jahres 1833 die Umgestaltung des sächsischen Steuerwesens. Durch die "Verordnung, die Aufhebung des Ober-Steuer-Collegii und die daraus hervorgehenden Veränderungen betr." vom zweiten November 1833 wurde zum ersten Januar 1834 zunächst das Obersteuerkollegium in Dresden aufgelöst. [01] Sein Geschäftsbereich wurde vom Finanzministerium und den Kreissteuerräten der drei neu gebildeten Steuerkreise übernommen. Nach Neuordnung des Steuerwesens auf oberer und mittlerer Ebene wurden durch die "Verordnung, die Bildung und Einrichtung der Behörden für Erhebung der directen Steuern betreffend" vom ersten November 1834 zum ersten Januar 1835 die Bezirkssteuereinnahmen eingerichtet. [02] Es entstanden insgesamt 22 Steuereinnahmen, von denen je sieben bzw. acht den oben erwähnten drei Steuerkreisen zugewiesen wurden. Die territoriale Einteilung sah folgendermaßen aus:
1. Steuerkreis mit Sitz des Kreissteuerrates in Dresden
I. Bezirkssteuereinnahme in Dresden für die Ämter Dresden mit der Stadt Dresden
II. Bezirkssteuereinnahme in Meißen für die Ämter Meißen
III. Bezirkssteuereinnahme in Hain für die Ämter Hain und Moritzburg
IV. Bezirkssteuereinnahme in Radeberg für die Ämter Radeberg, Stolpen und Laußnitz
V. Bezirkssteuereinnahme in Pirna für das Amt Pirna
VI. Bezirkssteuereinnahme in Freiberg für die Ämter Freiberg und Frauenstein
VII. Bezirkssteuereinnahme in Dippoldiswalde für die Ämter Dippoldiswalde, Grillenburg, und Altenberg
VIII. Bezirkssteuereinnahme in Hohnstein für die Ämter Hohnstein mit Lohmen
2. Steuerkreis mit Sitz des Kreissteuerrates in Leipzig
I. Bezirkssteuereinnahme in Leipzig für das Kreisamt und die Stadt Leipzig
II. Bezirkssteuereinnahme in Borna für die Ämter Borna und Pegau
III. Bezirkssteuereinnahme in Oschatz für das Amt Oschatz und Amt und Stift Wurzen
IV. Bezirkssteuereinnahme in Rochlitz für die Ämter Rochlitz und Colditz und die Schönburgischen Lehnsherrschaften
V. Bezirkssteuereinnahme in Nossen für das Amt Nossen
VI. Bezirkssteuereinnahme in Grimma für die Ämter Grimma und Mutzschen
VII. Bezirkssteuereinnahme in Leisnig für die Ämter Leisnig und Mügeln
3. Steuerkreis mit Sitz des Kreissteuerrates in Zwickau
I. Bezirkssteuereinnahme in Plauen für die Ämter Plauen, Voigtsberg und Pausa
II. Bezirkssteuereinnahme in Zwickau für die Ämter Zwickau mit Werdau und die Schönburgischen Rezessherrschaften sowie die Herrschaft Solms-Wildenfels
III. Bezirkssteuereinnahme in Chemnitz für die Ämter Chemnitz, Frankenberg mit Sachsenburg und Stollberg
IV. Bezirkssteuereinnahme in Zöblitz für die Ämter Wolkenstein mit Annaberg und Lauterstein
V. Bezirkssteuereinnahme in Augustusburg für das Amt Augustusburg
VI. Bezirkssteuereinnahme in Schwarzenberg für die Ämter Schwarzenberg und Grünhain
VII. Bezirkssteuereinnahme in Schneeberg für die Ämter Wiesenburg und Eibenstock
Im Zuge der "Verordnung wegen Errichtung von Kreisdirektionen" erfolgte zum 1. Mai 1835 die Bildung eines vierten Steuerkreises. [03] Der zuständige Kreissteuerrat hatte seinen Sitz in Bautzen.
Die Kreissteuerräte fungierten als Mittelbehörde in Steuersachen. Ihnen unterstellt waren die Bezirkssteuereinnahmen, die für das Einfordern und Berechnen der Schock-, Quatember-, Akzisgrund-, Gewerbe- und Personal-, Stempel- und Einkommenssteuern sowie Kavallerie-Verpflegungsgelder und Landrentenbank- sowie Landeskulturrentenbankgelder zuständig waren.
Bei notwendigen kollegialischen Entscheidungen zu den direkten Steuern, v. a. bei den Administrativjustizsachen im Steuerwesen, bildete die Kreisdirektion unter Zuziehung des Kreissteuerrates die Mittelbehörde. [04] Der Kreissteuerrat zählte dabei als ordentliches Mitglied mit Stimmrecht.
In Folge des Einkommenssteuergesetzes vom 2. Juli 1878 fungierte der Kreissteuerrat als Vorsitzender der Reklamationskommission. [05]
Weiterhin bildete er gemeinsam mit einem vom Ministerium des Innern berufenen Regierungsbeamten die Kreisabschätzungskommission. Diese war für die Einschätzung der durch die Fabriken im Steuerkreis zu entrichtenden Gewerbesteuer zuständig.
Mit dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 wurden die Landesfinanzbehörden dem Reich unterstellt. Durch Verordnung vom 27. September 1919 galten alle Behörden, die für die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern verantwortlich waren, als Finanzämter. In Folge des Gesetzes "über die Verwaltung der sächsischen Landessteuern" vom 25. März 1920 wurden die Kreissteuerräte durch die dem Reichsfinanzministerium unterstellten Landesfinanzämter abgelöst. [06]
Geschichte des Kreissteuerrates im 2. Steuerkreis
Zum ersten Kreissteuerrat wurde 1834 im 2. Steuerkreis Johann Samuel Gottschalch berufen. Die Amtsräume und die Wohnung des Kreissteuerrates befanden sich zunächst in der Burgstraße 90 in Leipzig. [07] Bereits 1835 bezog die Behörde Räume im Leipziger Postgebäude. [08] 1908 wurde der Behördensitz endgültig in die Seeburgstraße 9 verlegt. [09]
1834 arbeiteten zwei Expedienten und ein Kopist für den Kreissteuerrat Johann Samuel Gottschalch. [10] Die Zahl der Beschäftigten stieg in den nachfolgenden Jahren an. 1920 arbeiteten ein Bezirkssteuerobersekretär, zwei Bezirkssteuersekretäre und drei Büroassistenten in der Kanzlei des Kreissteuerrates. Hinzu kam im technischen Büro noch ein Oberlandmesser. Außerdem standen Kreissteuerrat Gottschall noch zwei juristische Hilfsarbeiter zur Verfügung. [11] 1920 übernahm das neugebildete Landesfinanzamt die Aufgaben des Kreissteuerrates.
Kreissteuerräte
Johann Samuel Gottschalch (1834 – 1844)
Ferdinand Heinrich Schulze (1845 – 1875)
Karl Moritz Wolf (1876 – 1877)
Gustav Adolf Goldfriedrich (1878 – 1895)
Dr. Friedrich Theodor Hoffmann (1896 – 1900)
Dr. Hans Wold. Richter (1901 – 1904)
E. Otto Liebert (1905 – 1916)
Dr. Bernhard Kühn (1917 – 1919)
Dr. Walther Gottschall (1920)
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Nach Auflösung des Kreissteuerrates im 2. Steuerkreis gelangte dessen Schriftgut wohl in das Landesfinanzamt Leipzig. Dieses gab laut Ablieferungsverzeichnis 1924 nur zwei Akten des Kreissteuerrates an das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden ab, der Verbleib weiterer Unterlagen ist ungeklärt. Aus dem Hauptstaatsarchiv gelangten die Unterlagen im Schriftgut der Bezirkssteuereinnahme Leipzig im Zuge einer Bestandsbereinigung 1999 in das Sächsische Staatsarchiv Leipzig. 2001 erfolgte eine Zugangsrevision. Im April 2011 erfolgte die Verzeichnung der Unterlagen des Kreissteuerrates im 2. Steuerkreis. Aufgrund des Alters der Unterlagen und der nur lückenhaften Überlieferung wurden weder Bewertung noch Kassation vorgenommen. Auf das Erstellen einer Klassifikation wurde aufgrund der geringen Überlieferung verzichtet.
Im Zuge der Erschließung wurden fortlaufende Archivsignaturen vergeben und Titel gebildet. Neben diesen grundlegenden Verzeichnungselementen wurden auch die Registratursignaturen aufgenommen, um die frühere Bearbeitung bzw. die Zuordnung der Akte innerhalb der Registraturordnung rekonstruieren zu können.
Der Bestand enthält 3 Akteneinheiten (neben den o. g. zwei Akten wurde eine weitere Akte provenienzgerecht aus dem Bestand Rittergut Schweikershain eingearbeitet) und umfasst 0,1 lfm. Die Unterlagen betreffen den Zeitraum 1775 – 1919.
Überlieferungsschwerpunkte
Aufgrund des geringen Bestandsumfangs ist kein Überlieferungsschwerpunkt festlegbar.
Verweise auf korrespondierende Bestände
Sächsisches Staatsarchiv Leipzig:
Bezirkssteuereinnahmen des 2. Steuerkreises
Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden:
10851 Ministerium der Finanzen
K. Heil
Oktober 2011
[01] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1833, S. 127.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1834, S. 311.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835, S. 237.
[04] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1837, S. 188.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1878, S. 129 ff.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Sachsen, 1920, S. 103.
[07] Leipziger Adressbuch 1834, S. 13.
[08] Leipziger Adressbuch 1835, S. 12.
[09] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1908, S. 176; Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1909, S. 185.
[10] Leipziger Adressbuch 1834, S. 13.
[11] Leipziger Adressbuch 1920, Abt. IV, S. 4.
In Folge der Staatsreform 1831 begann Ende des Jahres 1833 die Umgestaltung des sächsischen Steuerwesens. Durch die "Verordnung, die Aufhebung des Ober-Steuer-Collegii und die daraus hervorgehenden Veränderungen betr." vom zweiten November 1833 wurde zum ersten Januar 1834 zunächst das Obersteuerkollegium in Dresden aufgelöst. [01] Sein Geschäftsbereich wurde vom Finanzministerium und den Kreissteuerräten der drei neu gebildeten Steuerkreise übernommen. Nach Neuordnung des Steuerwesens auf oberer und mittlerer Ebene wurden durch die "Verordnung, die Bildung und Einrichtung der Behörden für Erhebung der directen Steuern betreffend" vom ersten November 1834 zum ersten Januar 1835 die Bezirkssteuereinnahmen eingerichtet. [02] Es entstanden insgesamt 22 Steuereinnahmen, von denen je sieben bzw. acht den oben erwähnten drei Steuerkreisen zugewiesen wurden. Die territoriale Einteilung sah folgendermaßen aus:
1. Steuerkreis mit Sitz des Kreissteuerrates in Dresden
I. Bezirkssteuereinnahme in Dresden für die Ämter Dresden mit der Stadt Dresden
II. Bezirkssteuereinnahme in Meißen für die Ämter Meißen
III. Bezirkssteuereinnahme in Hain für die Ämter Hain und Moritzburg
IV. Bezirkssteuereinnahme in Radeberg für die Ämter Radeberg, Stolpen und Laußnitz
V. Bezirkssteuereinnahme in Pirna für das Amt Pirna
VI. Bezirkssteuereinnahme in Freiberg für die Ämter Freiberg und Frauenstein
VII. Bezirkssteuereinnahme in Dippoldiswalde für die Ämter Dippoldiswalde, Grillenburg, und Altenberg
VIII. Bezirkssteuereinnahme in Hohnstein für die Ämter Hohnstein mit Lohmen
2. Steuerkreis mit Sitz des Kreissteuerrates in Leipzig
I. Bezirkssteuereinnahme in Leipzig für das Kreisamt und die Stadt Leipzig
II. Bezirkssteuereinnahme in Borna für die Ämter Borna und Pegau
III. Bezirkssteuereinnahme in Oschatz für das Amt Oschatz und Amt und Stift Wurzen
IV. Bezirkssteuereinnahme in Rochlitz für die Ämter Rochlitz und Colditz und die Schönburgischen Lehnsherrschaften
V. Bezirkssteuereinnahme in Nossen für das Amt Nossen
VI. Bezirkssteuereinnahme in Grimma für die Ämter Grimma und Mutzschen
VII. Bezirkssteuereinnahme in Leisnig für die Ämter Leisnig und Mügeln
3. Steuerkreis mit Sitz des Kreissteuerrates in Zwickau
I. Bezirkssteuereinnahme in Plauen für die Ämter Plauen, Voigtsberg und Pausa
II. Bezirkssteuereinnahme in Zwickau für die Ämter Zwickau mit Werdau und die Schönburgischen Rezessherrschaften sowie die Herrschaft Solms-Wildenfels
III. Bezirkssteuereinnahme in Chemnitz für die Ämter Chemnitz, Frankenberg mit Sachsenburg und Stollberg
IV. Bezirkssteuereinnahme in Zöblitz für die Ämter Wolkenstein mit Annaberg und Lauterstein
V. Bezirkssteuereinnahme in Augustusburg für das Amt Augustusburg
VI. Bezirkssteuereinnahme in Schwarzenberg für die Ämter Schwarzenberg und Grünhain
VII. Bezirkssteuereinnahme in Schneeberg für die Ämter Wiesenburg und Eibenstock
Im Zuge der "Verordnung wegen Errichtung von Kreisdirektionen" erfolgte zum 1. Mai 1835 die Bildung eines vierten Steuerkreises. [03] Der zuständige Kreissteuerrat hatte seinen Sitz in Bautzen.
Die Kreissteuerräte fungierten als Mittelbehörde in Steuersachen. Ihnen unterstellt waren die Bezirkssteuereinnahmen, die für das Einfordern und Berechnen der Schock-, Quatember-, Akzisgrund-, Gewerbe- und Personal-, Stempel- und Einkommenssteuern sowie Kavallerie-Verpflegungsgelder und Landrentenbank- sowie Landeskulturrentenbankgelder zuständig waren.
Bei notwendigen kollegialischen Entscheidungen zu den direkten Steuern, v. a. bei den Administrativjustizsachen im Steuerwesen, bildete die Kreisdirektion unter Zuziehung des Kreissteuerrates die Mittelbehörde. [04] Der Kreissteuerrat zählte dabei als ordentliches Mitglied mit Stimmrecht.
In Folge des Einkommenssteuergesetzes vom 2. Juli 1878 fungierte der Kreissteuerrat als Vorsitzender der Reklamationskommission. [05]
Weiterhin bildete er gemeinsam mit einem vom Ministerium des Innern berufenen Regierungsbeamten die Kreisabschätzungskommission. Diese war für die Einschätzung der durch die Fabriken im Steuerkreis zu entrichtenden Gewerbesteuer zuständig.
Mit dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 wurden die Landesfinanzbehörden dem Reich unterstellt. Durch Verordnung vom 27. September 1919 galten alle Behörden, die für die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern verantwortlich waren, als Finanzämter. In Folge des Gesetzes "über die Verwaltung der sächsischen Landessteuern" vom 25. März 1920 wurden die Kreissteuerräte durch die dem Reichsfinanzministerium unterstellten Landesfinanzämter abgelöst. [06]
Geschichte des Kreissteuerrates im 2. Steuerkreis
Zum ersten Kreissteuerrat wurde 1834 im 2. Steuerkreis Johann Samuel Gottschalch berufen. Die Amtsräume und die Wohnung des Kreissteuerrates befanden sich zunächst in der Burgstraße 90 in Leipzig. [07] Bereits 1835 bezog die Behörde Räume im Leipziger Postgebäude. [08] 1908 wurde der Behördensitz endgültig in die Seeburgstraße 9 verlegt. [09]
1834 arbeiteten zwei Expedienten und ein Kopist für den Kreissteuerrat Johann Samuel Gottschalch. [10] Die Zahl der Beschäftigten stieg in den nachfolgenden Jahren an. 1920 arbeiteten ein Bezirkssteuerobersekretär, zwei Bezirkssteuersekretäre und drei Büroassistenten in der Kanzlei des Kreissteuerrates. Hinzu kam im technischen Büro noch ein Oberlandmesser. Außerdem standen Kreissteuerrat Gottschall noch zwei juristische Hilfsarbeiter zur Verfügung. [11] 1920 übernahm das neugebildete Landesfinanzamt die Aufgaben des Kreissteuerrates.
Kreissteuerräte
Johann Samuel Gottschalch (1834 – 1844)
Ferdinand Heinrich Schulze (1845 – 1875)
Karl Moritz Wolf (1876 – 1877)
Gustav Adolf Goldfriedrich (1878 – 1895)
Dr. Friedrich Theodor Hoffmann (1896 – 1900)
Dr. Hans Wold. Richter (1901 – 1904)
E. Otto Liebert (1905 – 1916)
Dr. Bernhard Kühn (1917 – 1919)
Dr. Walther Gottschall (1920)
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Nach Auflösung des Kreissteuerrates im 2. Steuerkreis gelangte dessen Schriftgut wohl in das Landesfinanzamt Leipzig. Dieses gab laut Ablieferungsverzeichnis 1924 nur zwei Akten des Kreissteuerrates an das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden ab, der Verbleib weiterer Unterlagen ist ungeklärt. Aus dem Hauptstaatsarchiv gelangten die Unterlagen im Schriftgut der Bezirkssteuereinnahme Leipzig im Zuge einer Bestandsbereinigung 1999 in das Sächsische Staatsarchiv Leipzig. 2001 erfolgte eine Zugangsrevision. Im April 2011 erfolgte die Verzeichnung der Unterlagen des Kreissteuerrates im 2. Steuerkreis. Aufgrund des Alters der Unterlagen und der nur lückenhaften Überlieferung wurden weder Bewertung noch Kassation vorgenommen. Auf das Erstellen einer Klassifikation wurde aufgrund der geringen Überlieferung verzichtet.
Im Zuge der Erschließung wurden fortlaufende Archivsignaturen vergeben und Titel gebildet. Neben diesen grundlegenden Verzeichnungselementen wurden auch die Registratursignaturen aufgenommen, um die frühere Bearbeitung bzw. die Zuordnung der Akte innerhalb der Registraturordnung rekonstruieren zu können.
Der Bestand enthält 3 Akteneinheiten (neben den o. g. zwei Akten wurde eine weitere Akte provenienzgerecht aus dem Bestand Rittergut Schweikershain eingearbeitet) und umfasst 0,1 lfm. Die Unterlagen betreffen den Zeitraum 1775 – 1919.
Überlieferungsschwerpunkte
Aufgrund des geringen Bestandsumfangs ist kein Überlieferungsschwerpunkt festlegbar.
Verweise auf korrespondierende Bestände
Sächsisches Staatsarchiv Leipzig:
Bezirkssteuereinnahmen des 2. Steuerkreises
Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden:
10851 Ministerium der Finanzen
K. Heil
Oktober 2011
[01] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1833, S. 127.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1834, S. 311.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835, S. 237.
[04] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1837, S. 188.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1878, S. 129 ff.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Sachsen, 1920, S. 103.
[07] Leipziger Adressbuch 1834, S. 13.
[08] Leipziger Adressbuch 1835, S. 12.
[09] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1908, S. 176; Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1909, S. 185.
[10] Leipziger Adressbuch 1834, S. 13.
[11] Leipziger Adressbuch 1920, Abt. IV, S. 4.
Bildung der Einschätzungsdistrikte.- Grundstückszergliederungen.
Der zweite Steuerkreis wurde 1834 eingerichtet. Der ihm vorstehende Kreissteuerrat fungierte als Mittelbehörde in Steuersachen. Ihm waren die Bezirkssteuereinnahmen seines Steuerkreises unterstellt, die für das Einfordern und Berechnen der Schock-, Quatember-, Akzisgrund-, Gewerbe- und Personal-, Stempel- und Einkommenssteuern sowie Kavallerie-Verpflegungsgelder und Landrentenbank- sowie Landeskulturrentenbankgelder zuständig waren. Der Kreissteuerrat bildete mit einem vom Ministerium des Innern berufenen Regierungsbeamten die Kreisabschätzungskommission, welche für die Einschätzung der durch die Fabriken im Steuerkreis zu entrichtenden Gewerbesteuer zuständig war. 1920 übernahm das neugebildete Landesfinanzamt die Aufgaben des Kreissteuerrates.
- 2011 | Findbuch / Datenbank
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5