Beständeübersicht
Bestand
Geschichte des Registraturbildners
Mit dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 und dem Gesetz über die Versorgungsbehörden [01] wurde mit dem Aufbau eines umfassenden Systems der Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung begonnen.
Während und unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg hatten sich zunächst die regionalen Bezirkskommandos der Wehrmacht um diesen Personenkreis bemüht, ab November 1919 die sog. Versorgungsstellen.
Die Versorgungsbehörden unterstanden direkt dem Reichsarbeitsministerium. Als Provinzialbehörden fungierten die Hauptversorgungsämter; ihnen waren die Versorgungsämter und versorgungsärztlichen Dienststellen nachgeordnet.
Für Sachsen wurden Hauptversorgungsämter u. a. in Dresden und Leipzig gebildet. Die örtliche Abgrenzung der ihnen unterstellten Versorgungsämter richtete sich nach den amtshauptmannschaftlichen Bezirken; ausschlaggebend für die Antragsteller war der jeweilige Wohnort.
Als gesetzlicher Rahmen der Versorgung wurden die Gewährung von Heilbehandlung (auch durch Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln), Krankengeld und Hausgeld, die soziale Fürsorge in Form der unentgeltlichen beruflichen Ausbildung, die Zahlung von Rente und Pflegezulage, die Ausstellung von Beamtenscheinen sowie die Zahlung von Sterbegeld und Hinterbliebenenrente festgelegt. Zur Erlangung musste durch die Betroffenen ein Antrag gestellt werden.
Bedingt durch die Vielzahl der Anträge wurden den Versorgungsbehörden nicht nur reguläre Bedienstete zugewiesen; durch Zeitverträge vorwiegend mit Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen konnten zahlreiche Hilfskräfte eingestellt werden, die hauptsächlich als Verwaltungs- und Maschinenschreiber, als Stenotypisten, Putzfrauen, Heizer oder Büroboten earbeiteten.
Bereits ab 1923 konnte die Zahl der Versorgungsbehörden reduziert werden, da die Erstanträge weitgehend abgearbeitet waren. Viele Hilfskräfte wurden entlassen. In Sachsen bestanden ab 1926 nur noch sieben, jeweils für mehrere Amtshauptmannschaften zuständige Versorgungsämter (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Plauen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Dresden [02] , ab 1934 noch fünf (ohne Meißen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Sachsen [03] .
Ein weiterer wesentlicher Einschnitt in die Verwaltungsstruktur fand 1939 mit dem Wechsel der Zuständigkeit vom Reichsarbeitsministerium zum Oberkommando der Wehrmacht statt. [04] Der Reichsarbeitsminister blieb allerdings oberster Dienstherr der Angestellten und war für die Haushalt-, Wirtschaft-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten zuständig. Dieser Behördenaufbau bestand bis 1943/1944.
Nach 1945 wurden die Versorgungsaufgaben von den Kreisverwaltungen übernommen.
Das Versorgungsamt Borna wurde im Mai 1920 aus der seit Ende 1919 bestehenden Versorgungsstelle Borna gebildet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf den Bezirk der Amtshauptmannschaft Borna. Bereits zum 1. April 1923 wurden die Aufgaben vom Versorgungsamt Leipzig übernommen und das Versorgungsamt Borna aufgelöst [05] .
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Im August 2009 wurde vom Hauptstaatsarchiv Dresden im Zuge der Auflösung des Bestandes 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945 der Bestand 22213 Versorgungsamt Leipzig an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben.
Bei dessen Bearbeitung im September 2011 mussten verschiedene Fremdprovenienzen herausgelöst werden, darunter auch der neu zu bildende Bestand 22264 Versorgungsamt Borna.
Da es sich lediglich um zwölf Akteneinheiten, genauer Personalakten, handelte, folgte unmittelbar nach der Bestandsbildung die Verzeichnung. Neben dem Aktentitel, bestehend aus Nachname, Vorname und Tätigkeit des Beschäftigten sowie der Datierung und möglichen Vorprovenienzen der Akte wurden das Geburtsdatum und im Enthält-Vermerk wichtige in der Akte enthaltene Dokumente aufgenommen.
Auf eine Gliederung wurde auf Grund des geringen Umfanges verzichtet; die Verzeichnungseinheiten wurden im Findbuch chronologisch gereiht.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand umfasst ausschließlich Personalakten aus den Jahren 1919 bis 1923. Über den Verbleib der sicher ursprünglich vorhanden gewesenen Verwaltungsakten, der übrigen Personalakten und der Versorgungsakten liegen keine Informationen vor.
Verweise auf korrespondierende Bestände
Für weitere Recherchen befinden sich im Sächsischen Staatsarchiv folgende ergänzende Bestände:
13773 Hauptversorgungsamt Dresden
22260 Hauptversorgungsamt Leipzig
22213 Versorgungsamt Leipzig
22212 Versorgungsamt Wurzen
Im Bundesarchiv befindet sich ergänzend der Bestand
R 3901 Reichsarbeitsministerium (siehe auch Onlinefindbuch).
Quellen und Literatur
Jeserich, G. A. (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band IV, S. 116, 239 f. und 800.
Mosel, Curt von der, Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, Leipzig, 1938.
Reichsarbeitsblatt
Reichsversorgungsblatt
D. Etzold
Oktober 2011
[01] RGBl. 1920, S. 989 und S. 1063.
[02] Staatshandbuch 1927, S. 282 ff.
[03] Staatshandbuch 1934, S. 55 f.
[04] RGBl. 1939, S. 1742
[05] StA-L, 22264 Versorgungsamt Borna, Nr. 10.
22264 Versorgungsamt Borna
Datierung | 1919 - 1923 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,10 |
Geschichte des Registraturbildners
Mit dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 und dem Gesetz über die Versorgungsbehörden [01] wurde mit dem Aufbau eines umfassenden Systems der Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung begonnen.
Während und unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg hatten sich zunächst die regionalen Bezirkskommandos der Wehrmacht um diesen Personenkreis bemüht, ab November 1919 die sog. Versorgungsstellen.
Die Versorgungsbehörden unterstanden direkt dem Reichsarbeitsministerium. Als Provinzialbehörden fungierten die Hauptversorgungsämter; ihnen waren die Versorgungsämter und versorgungsärztlichen Dienststellen nachgeordnet.
Für Sachsen wurden Hauptversorgungsämter u. a. in Dresden und Leipzig gebildet. Die örtliche Abgrenzung der ihnen unterstellten Versorgungsämter richtete sich nach den amtshauptmannschaftlichen Bezirken; ausschlaggebend für die Antragsteller war der jeweilige Wohnort.
Als gesetzlicher Rahmen der Versorgung wurden die Gewährung von Heilbehandlung (auch durch Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln), Krankengeld und Hausgeld, die soziale Fürsorge in Form der unentgeltlichen beruflichen Ausbildung, die Zahlung von Rente und Pflegezulage, die Ausstellung von Beamtenscheinen sowie die Zahlung von Sterbegeld und Hinterbliebenenrente festgelegt. Zur Erlangung musste durch die Betroffenen ein Antrag gestellt werden.
Bedingt durch die Vielzahl der Anträge wurden den Versorgungsbehörden nicht nur reguläre Bedienstete zugewiesen; durch Zeitverträge vorwiegend mit Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen konnten zahlreiche Hilfskräfte eingestellt werden, die hauptsächlich als Verwaltungs- und Maschinenschreiber, als Stenotypisten, Putzfrauen, Heizer oder Büroboten earbeiteten.
Bereits ab 1923 konnte die Zahl der Versorgungsbehörden reduziert werden, da die Erstanträge weitgehend abgearbeitet waren. Viele Hilfskräfte wurden entlassen. In Sachsen bestanden ab 1926 nur noch sieben, jeweils für mehrere Amtshauptmannschaften zuständige Versorgungsämter (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Plauen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Dresden [02] , ab 1934 noch fünf (ohne Meißen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Sachsen [03] .
Ein weiterer wesentlicher Einschnitt in die Verwaltungsstruktur fand 1939 mit dem Wechsel der Zuständigkeit vom Reichsarbeitsministerium zum Oberkommando der Wehrmacht statt. [04] Der Reichsarbeitsminister blieb allerdings oberster Dienstherr der Angestellten und war für die Haushalt-, Wirtschaft-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten zuständig. Dieser Behördenaufbau bestand bis 1943/1944.
Nach 1945 wurden die Versorgungsaufgaben von den Kreisverwaltungen übernommen.
Das Versorgungsamt Borna wurde im Mai 1920 aus der seit Ende 1919 bestehenden Versorgungsstelle Borna gebildet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf den Bezirk der Amtshauptmannschaft Borna. Bereits zum 1. April 1923 wurden die Aufgaben vom Versorgungsamt Leipzig übernommen und das Versorgungsamt Borna aufgelöst [05] .
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Im August 2009 wurde vom Hauptstaatsarchiv Dresden im Zuge der Auflösung des Bestandes 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945 der Bestand 22213 Versorgungsamt Leipzig an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben.
Bei dessen Bearbeitung im September 2011 mussten verschiedene Fremdprovenienzen herausgelöst werden, darunter auch der neu zu bildende Bestand 22264 Versorgungsamt Borna.
Da es sich lediglich um zwölf Akteneinheiten, genauer Personalakten, handelte, folgte unmittelbar nach der Bestandsbildung die Verzeichnung. Neben dem Aktentitel, bestehend aus Nachname, Vorname und Tätigkeit des Beschäftigten sowie der Datierung und möglichen Vorprovenienzen der Akte wurden das Geburtsdatum und im Enthält-Vermerk wichtige in der Akte enthaltene Dokumente aufgenommen.
Auf eine Gliederung wurde auf Grund des geringen Umfanges verzichtet; die Verzeichnungseinheiten wurden im Findbuch chronologisch gereiht.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand umfasst ausschließlich Personalakten aus den Jahren 1919 bis 1923. Über den Verbleib der sicher ursprünglich vorhanden gewesenen Verwaltungsakten, der übrigen Personalakten und der Versorgungsakten liegen keine Informationen vor.
Verweise auf korrespondierende Bestände
Für weitere Recherchen befinden sich im Sächsischen Staatsarchiv folgende ergänzende Bestände:
13773 Hauptversorgungsamt Dresden
22260 Hauptversorgungsamt Leipzig
22213 Versorgungsamt Leipzig
22212 Versorgungsamt Wurzen
Im Bundesarchiv befindet sich ergänzend der Bestand
R 3901 Reichsarbeitsministerium (siehe auch Onlinefindbuch).
Quellen und Literatur
Jeserich, G. A. (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band IV, S. 116, 239 f. und 800.
Mosel, Curt von der, Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, Leipzig, 1938.
Reichsarbeitsblatt
Reichsversorgungsblatt
D. Etzold
Oktober 2011
[01] RGBl. 1920, S. 989 und S. 1063.
[02] Staatshandbuch 1927, S. 282 ff.
[03] Staatshandbuch 1934, S. 55 f.
[04] RGBl. 1939, S. 1742
[05] StA-L, 22264 Versorgungsamt Borna, Nr. 10.
Personalakten.
Das Versorgungsamt Borna wurde im Mai 1920 aus der seit Ende 1919 bestehenden Versorgungsstelle Borna gebildet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf den Bezirk der Amtshauptmannschaft Borna. Bereits zum 1. April 1923 wurden die Aufgaben vom Versorgungsamt Leipzig übernommen und das Versorgungsamt Borna aufgelöst.
Weitere Angaben siehe 2.4.4 Reichsarbeitsverwaltung.
Weitere Angaben siehe 2.4.4 Reichsarbeitsverwaltung.
- 2011 | Findbuch / Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5