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Beständeübersicht

Bestand

22288 Pfarrdotalgericht Thallwitz

Datierung1769 - 1848
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,20
Geschichte des Pfarrdotalgerichts Thallwitz

Thallwitz befindet sich nordwestlich von Wurzen. Eine frühe Erwähnung des Ortes mit der Nennung von Henricus de Talwiz stammt aus dem Jahr 1266. [01] Ein Pfarrer wird zum ersten Mal im Jahr 1369 erwähnt. Seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts gibt es neben dem Pfarrer einen Diakon.
1576 verfügte das Pfarrlehen über ca. 28 ha Acker- und Wiesenflächen. Der Erbgerichtsbarkeit des Pfarrers unterstanden sieben besessene Mann. 1725 erstreckte sich diese Gerichtsbarkeit auf fünf Güter. Dem Rittergut Thallwitz stand dagegen die Obergerichtsbarkeit über diese Güter zu. Zwischen den dortigen Gerichtsherren und zugleich Kirchenpatronen und den Pfarrern gab es häufig Streitigkeiten. Trotz eines 1665 geschlossenen Rezesses setzten sie sich auch im folgenden Jahrhundert fort. Bereits 1730 regte der Rittergutsbesitzer an, das Pfarrdotalgericht auf ein "ordentliches Gericht" zu überführen. Dies fand jedoch keine Umsetzung. Die Vakanz der Pfarrerstelle nutzend, kam 1786 der Vorschlag, beide Gerichte durch den Gerichtsverwalter des Rittergutes zu administrieren. Offensichtlich waren viele Streitigkeiten in Differenzen zwischen den Gerichtsverwaltern begründet. Vermutlich nicht zuletzt deshalb, weil die Einkünfte aus der Ausübung der Pfarrdotalgerichtsbarkeit geringer waren als die aufzuwendenden Kosten, stimmte die Stiftsregierung diesem Vorschlag zu. Die Verwaltung des Pfarrdotalgerichts erfolgte seit diesem Zeitpunkt durch den jeweiligen Schösser des Patrimonialgerichts. [02]
Die dem Pfarrdotalgericht zustehende Gerichtsbarkeit wurde gemeinsam mit der des Rittergutes am 8. Mai 1849 an den Staat abgetreten und ging auf das Königliche Landgericht Wurzen über. [03]

Bestandsgeschichte und –bearbeitung

Während der Bearbeitung des Bestandes 20560 Rittergut Thallwitz wurden 2012 sechs Akten mit der Provenienz "Pfarrdotalgericht Thallwitz" herausgetrennt und zu einem eigenen Bestand formiert. Die Verzeichnungsangaben wurden in die AUGIAS-Datenbank eingefügt.

Überlieferungsschwerpunkte

Die bruchstückhafte Überlieferung beschränkt sich auf ein Gerichtsbuch bzw. die Gerichtsprotokolle ab 1769 sowie einzelne Nachlass- und Konkursangelegenheiten. Von den 1787 vorhandenen 20 Akten sind lediglich fünf überliefert, davon auch nur eins der drei Gerichtsprotokolle.

Hinweise zur Benutzung

Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 8.3. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 22288, PfarrG Thallwitz, Nr. (fettgedruckte Zahl).


Verweise auf korrespondierende Bestände

20560 Rittergut Thallwitz
20071 Königliches Landgericht Wurzen

Volker Jäger

Juni 20122



[01] Codex Diplomaticus Saxoniae Regiae, II, 10, Nr. 16, S. 11.
[02] StA-L, RG Thallwitz 140. Enthält auch eine Übersicht zu den 1786 vorhandenen Akten des Pfarrdotalgerichts.
[03] StA-L, Amt Wurzen 1268.
Gerichtsbuch.- Gerichtsprotokolle.- Konkurs- und Nachlassangelegenheiten.
Thallwitz befindet sich nordwestlich von Wurzen. Ein Pfarrer wird zum ersten Mal im Jahr 1369 erwähnt. Die Erbgerichtsbarkeit des Pfarrers erstreckte sich 1725 auf fünf Güter. Dem Rittergut Thallwitz stand dagegen die Obergerichtsbarkeit über diese Güter zu. Die Verwaltung des Pfarrdotalgerichts erfolgte seit 1786 durch den jeweiligen Schösser des Patrimonialgerichts. Die dem Pfarrdotalgericht zustehende Gerichtsbarkeit wurde am 8. Mai 1849 an den Staat abgetreten und ging auf das Königliche Landgericht Wurzen über.
  • 2012 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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