Beständeübersicht
Bestand
30001 Stände des Erzgebirgischen Kreises
Datierung | 15. Jh. - 1929 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 69,75 |
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Blaschke, K.: Sächsische Verwaltungsgeschichte, Berlin 1958, S. 42 [Lehrbriefe für das Fachschulfernstudium für Archivare, Verwaltungsgeschichte des Staates, Lehrbrief 3]
Laske, C.: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis, o.O. 1958.
Treitschke, C.-H.: Die Entstehung und Entwicklung der sächsischen Kreiseinteilung unter Kurfürst Moritz und seinem Nachfolger, Leipzig 1933
Wetzel, Michael: Der Erzgebirgische Kreis im Ausgestaltungsprozess des frühen albertinischen Territorialstaates, in: Martina Schattkowsky (Hg.), Das Erzgebirge im 16. Jahrhundert. Gestaltwandel einer Kulturlandschaft im Reformationszeitalter, Leipzig 2013, S. 33-44.
Laske, C.: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis, o.O. 1958.
Treitschke, C.-H.: Die Entstehung und Entwicklung der sächsischen Kreiseinteilung unter Kurfürst Moritz und seinem Nachfolger, Leipzig 1933
Wetzel, Michael: Der Erzgebirgische Kreis im Ausgestaltungsprozess des frühen albertinischen Territorialstaates, in: Martina Schattkowsky (Hg.), Das Erzgebirge im 16. Jahrhundert. Gestaltwandel einer Kulturlandschaft im Reformationszeitalter, Leipzig 2013, S. 33-44.
Landesverfassung.- Kreisverfassung.- Landtage.- Kreistage.- Ausschusstage.- Kreiskonvent.- Landesdeputation.- Kreisdeputation.- Wahlen zur I. Ständekammer.- Donativgelder.- Steuerangelegenheiten.- Kassenwesen.- Rechnungswesen.- Gendarmeriewesen.- Militärangelegenheiten.- Armenwesen.- Errichtung einer Landwehr.- Klagen.
Die von Kurfürst Moritz im Jahr 1547 vorgenommene Einteilung des albertinischen Kurfürstentums in fünf Kreise schuf Aufsichts- und Kontrollinstanzen über die Lokalverwaltung, die Kreise dienten zugleich aber auch als wichtige Struktureinheiten der ständischen Selbstverwaltung.
Die Stände der Kreise bestanden jeweils aus zwei Korporationen, der schriftsässigen Ritterschaft und den Städten, die sich zu Kreistagen, Konventen und Wahlkonventen versammelten. Die Ritterschaft eines jeden Kreises bestimmte ihren eigenen Direktor und Kondirektor. Zum Wirkungsbereich der Kreisstände zählten u. a. die Wohlfahrt des Kreises, die Steuereinnahme und -verwaltung, das Militärwesen und die Landesdefension sowie Angelegenheiten, die ihnen vom Landesherrn übertragen wurden. Für besondere Aufgaben konnten die Kreisstände Deputationen einsetzen.
Im Zuge der territorialen Entwicklung Sachsens erhöhte sich die Zahl der Kreise nach 1547 auf sieben. Bis 1815 existierten Kreisstände des Meißnischen Kreises, des Erzgebirgischen Kreises, des Leipziger Kreises, des Vogtländischen Kreises, des Kurkreises, des Thüringischen Kreises und des Neustädter Kreises. Die drei letztgenannten Kreise gingen mit der Landesteilung Sachsens 1815 verloren. Durch die sächsische Staatsreform 1831 und die Einführung der konstitutionellen Monarchie ging die Bedeutung der Kreisstände stark zurück. Die Verfassung des Freistaates Sachsen von 1920 hob die verbliebenen politischen Sonderrechte auf. Im Rahmen einer Stiftung blieb die ständische Organisationsform aber bis 1945 erhalten.
Der Erzgebirgische Kreis umfasste die Ämter Altenberg, Augustusburg, Chemnitz, Frankenberg mit Sachsenburg, Frauenstein, Freiberg, Grünhain, Lauterstein, Nossen, Schwarzenberg, Stollberg, Wiesenburg, Wolkenstein mit Mühlenamt Annaberg und Zwickau mit Werdau.
Die Stände der Kreise bestanden jeweils aus zwei Korporationen, der schriftsässigen Ritterschaft und den Städten, die sich zu Kreistagen, Konventen und Wahlkonventen versammelten. Die Ritterschaft eines jeden Kreises bestimmte ihren eigenen Direktor und Kondirektor. Zum Wirkungsbereich der Kreisstände zählten u. a. die Wohlfahrt des Kreises, die Steuereinnahme und -verwaltung, das Militärwesen und die Landesdefension sowie Angelegenheiten, die ihnen vom Landesherrn übertragen wurden. Für besondere Aufgaben konnten die Kreisstände Deputationen einsetzen.
Im Zuge der territorialen Entwicklung Sachsens erhöhte sich die Zahl der Kreise nach 1547 auf sieben. Bis 1815 existierten Kreisstände des Meißnischen Kreises, des Erzgebirgischen Kreises, des Leipziger Kreises, des Vogtländischen Kreises, des Kurkreises, des Thüringischen Kreises und des Neustädter Kreises. Die drei letztgenannten Kreise gingen mit der Landesteilung Sachsens 1815 verloren. Durch die sächsische Staatsreform 1831 und die Einführung der konstitutionellen Monarchie ging die Bedeutung der Kreisstände stark zurück. Die Verfassung des Freistaates Sachsen von 1920 hob die verbliebenen politischen Sonderrechte auf. Im Rahmen einer Stiftung blieb die ständische Organisationsform aber bis 1945 erhalten.
Der Erzgebirgische Kreis umfasste die Ämter Altenberg, Augustusburg, Chemnitz, Frankenberg mit Sachsenburg, Frauenstein, Freiberg, Grünhain, Lauterstein, Nossen, Schwarzenberg, Stollberg, Wiesenburg, Wolkenstein mit Mühlenamt Annaberg und Zwickau mit Werdau.
- 2016 | elektronisches Findmittel
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5