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Beständeübersicht

Bestand

30002 Stände des Vogtländischen Kreises

Datierung1583 - 1918
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)17,16

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1. Geschichte der Kreisstände
Die von Kurfürst Moritz im Jahre 1547 vorgenommene Einteilung des albertinischen Kurfürstentums in Kreise als Mittelinstanzen der Verwaltungsorganisation hatte auch Auswirkungen auf die ständische Organisation im Lande. Die im Landtag vertretene allgemeine Ritterschaft teilte sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts nach den sieben Kreisen. Die Ritterschaft eines jeden Kreises bestimmte ihren eigenen Direktor und Kondirektor. Bis 1815 existierten Kreisstände des Meißnischen Kreises, des Erzgebirgischen Kreises, die Leipziger Kreises, des Kurkreises, des Vogtländischen Kreises, des Thüringischen Kreises und des Neustädter Kreises, bis 1831/1832 dann nur noch der bei Sachsen verbliebenen vier Kreise. Im Rahmen einer Stiftung blieb diese ständische Organisation bis 1945 erhalten.[01]
Die Akten der Deputation des Vogtländischen Kreises bilden einen eigenen Bestand (30004).


2. Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde im Hauptstaatsarchiv Dresden 1952 erschlossen. Im Anschluss an die Verfilmung wurde der Bestand im September 2005 an das Staatsarchiv Chemnitz übergeben (ZugangsNr. 134/05).


3. Bestandsanalyse
Der Bestand enthält v. a. Landtagsverhandlungen, Ritterpferds- und Donativgeldsachen, Protokolle der Kreiskonvente, Rechnungen, Militärangelegenheiten, Kreisschuldensachen, Steuerangelegenheiten und Akten zum Straßenbau und Versicherungswesen.


[01] Die Bestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs und seiner Außenstellen, Bd. 1: Die Bestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs, bearb. von Bärbel Förster, Reiner Groß und Michael Merchel, 1994, S. 17.
Landtagsverhandlungen.- Ritterpferdsachen.- Donativgeldsachen.- Protokolle der Kreiskonvente.- Rechnungen.- Militärangelegenheiten.- Kreisschuldensachen.- Steuerangelegenheiten.- Straßenbau.- Versicherungswesen.
Die von Kurfürst Moritz im Jahr 1547 vorgenommene Einteilung des albertinischen Kurfürstentums in fünf Kreise schuf Aufsichts- und Kontrollinstanzen über die Lokalverwaltung, die Kreise dienten zugleich aber auch als wichtige Struktureinheiten der ständischen Selbstverwaltung.
Die Stände der Kreise bestanden jeweils aus zwei Korporationen, der schriftsässigen Ritterschaft und den Städten, die sich zu Kreistagen, Konventen und Wahlkonventen versammelten. Die Ritterschaft eines jeden Kreises bestimmte ihren eigenen Direktor und Kondirektor. Zum Wirkungsbereich der Kreisstände zählten u. a. die Wohlfahrt des Kreises, die Steuereinnahme und -verwaltung, das Militärwesen und die Landesdefension sowie Angelegenheiten, die ihnen vom Landesherrn übertragen wurden. Für besondere Aufgaben konnten die Kreisstände Deputationen einsetzen.
Im Zuge der territorialen Entwicklung Sachsens erhöhte sich die Zahl der Kreise nach 1547 auf sieben. Bis 1815 existierten Kreisstände des Meißnischen Kreises, des Erzgebirgischen Kreises, des Leipziger Kreises, des Vogtländischen Kreises, des Kurkreises, des Thüringischen Kreises und des Neustädter Kreises. Die drei letztgenannten Kreise gingen mit der Landesteilung Sachsens 1815 verloren. Durch die sächsische Staatsreform 1831 und die Einführung der konstitutionellen Monarchie ging die Bedeutung der Kreisstände stark zurück. Die Verfassung des Freistaates Sachsen von 1920 hob die verbliebenen politischen Sonderrechte auf. Im Rahmen einer Stiftung blieb die ständische Organisationsform aber bis 1945 erhalten.
Der Vogtländische Kreis umfasste die Ämter Voigtsberg und Plauen mit Pausa.
  • 2008, 2017 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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