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Beständeübersicht

Bestand

30026 Superintendentur Chemnitz

Datierung1575 - 1875
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)1,10
Haan, W.: Die Episcopal-, Consistorial- und Diöcesan-Verfassung im ehemaligen Kurfürstenthum und jetzigem Königreiche Sachsen vor und nach Einführung der Reformation, Dresden 1880, S. 41, 100.
Schulbauangelegenheiten.- Besetzung von Lehrerstellen.- Besetzung des Rektorats.- Streitsachen.- Schulverein Mittweida.
Im Zuge der Einführung der Reformation im albertinischen Herzogtum Sachsen entstand 1539 die Superintendentur Chemnitz mit einem ausgedehnten Aufsichtsgebiet von 64 Haupt- und 21 Filialkirchen. Bis 1847 war das Superintendentenamt an die erste Pfarrstelle der Chemnitzer Stadtkirche St. Jakobi gebunden, danach an die Pfarrstelle von St. Nicolai.
Nach dem Übergang der Herrschaften Wechselburg, Penig (1543) und Rochsburg (1548) an die Herren von Schönburg wurden die hierzu gehörigen Ortschaften von den Ephorien Glauchau und Penig übernommen. Ansonsten blieb der Zuständigkeitsbereich des Chemnitzer Superintendenten bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts im Wesentlichen konstant und begriff die Parochien Altmittweida, Auerswalde, Augustusburg, Burkhardtsdorf, Chemnitz St. Jakobi sowie St. Johannis und St. Nicolai, Crossen, Dorfchemnitz, Dorfschellenberg, Ebersdorf, Einsiedel, Erdmannsdorf, Erlbach mit Kirchberg, Euba, Flöha, Frankenau, Frankenberg mit Sachsenburg, Glösa, Groß Milkau, Harthau, Hormersdorf mit Auerbach, Jahnsdorf mit Meinersdorf, Kleinolbersdorf, Kohren mit Jahnshain, Krumhermersdorf, Langenleuba, Lugau, Mittweida, Neukirchen, Niederfrohna mit Mittelfrohna, Niederlichtenau, Niederzwönitz, Oberwiesa, Ottendorf, Pleißa mit Wüstenbrand, Rabenstein, Reichenbrand, Reichenhain, Röhrsdorf, Rossau, Seelitz, Seifersbach, Stollberg mit Brünlos, Thalheim mit Gornsdorf, Waldkirchen, Zettlitz und Zschopau. Zwischen 1835 und 1879 wurden 30 dieser 48 Kirchspiele an die Ephorie Penig und die neu geschaffenen Ephorien Rochlitz, Waldheim, Stollberg, Marienberg und Frankenberg abgegeben, teilweise jedoch später wieder zurücküberwiesen. Zahlreiche weitere Grenzveränderungen folgten. Nachdem aufgrund des schnellen Bevölkerungswachstums in der Stadt Chemnitz mehrere neue Parochien begründet worden waren, trat am 1. Februar 1895 eine Teilung der Superintendentur in eine Stadtephorie (Chemnitz I) und eine Landephorie (Chemnitz II) in Kraft.
Die Aufgaben der Schulaufsicht gingen 1873 auf die Bezirksschulinspektion Chemnitz über.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Superintendenturen Penig und Stollberg.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. | Findkartei
  • o. D., 2019 | Findbuch / Datenbank
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