Beständeübersicht
Bestand
30033 Superintendentur Plauen
Datierung | 1617 - 1874 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,90 |
1. Die Geschichte der Superintendentur Plauen
1.1. Die Geschichte des Superintendentenamtes und seine Funktion
Mit dem Durchbruch der Reformation mussten Richtlinien für den Aufbau einer evangelischen Kirche formuliert werden. Auf einen Entwurf Melanchthons fußend erschien im Jahre 1528 in Wittenberg die Schrift Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn im Kurfürstentum Sachsen, die Maßgaben enthält, wie die Verkündigung, das Leben und die Leitung der Gemeinden gestaltet werden solle [01] . Im 17. Artikel des Hauptteils dieser Schrift wird das Amt des Superintendenten beschrieben als das einer Aufsichtsperson über die Lehre, Predigt, Zeremonien, Sakramentsverwaltung, über den Lebenswandel der Pfarrer und Kirchendiener sowie über das Schulwesen. Bei Pfarrstellenbesetzungen ist ihm der Kandidat vom Patron zu präsentieren [02] . Der Superintendent hat mit den Visitationen die Stellung einer "Zwischeninstanz" zum Landesherrn, zu seiner Landesbehörde oder dem zuständigem Konsistorium. Zusammen mit dem Amtmann stellt der Superintendent die "landesherrliche Gewalt" (z.B. in Ehesachen) dar [03] .
Im ernestinischen Kursachsen wurden bereits im Jahre 1527 im Rahmen einer Visitation [04] Superintendenten ernannt. Das albertinische Sachsen folgte im Jahre 1539 dem ernestinischen Vorbild, nachdem dort die Anerkennung des Luthertums durch Herzog Heinrich vollzogen war [05] .
Sitz einer Superintendentur wurde in Anlehnung an die territorialstaatliche Verwaltungsgliederung der Verwaltungsmittelpunkt eines landesherrlichen Amtes. Dieses Prinzip wurde aber nur bei den großen Amtsbezirken angewandt: Pirna, Dresden, Meißen, Großenhain, Freiberg, Oschatz, Leisnig, Colditz, Grimma, Leipzig, Borna, Rochlitz, Chemnitz und Zwickau [06] . Damit wurde der Superintendent gewissermaßen das geistliche Gegenstück des Amtmanns, mit dem er zusammenzuarbeiten hatte und der ihm Amtshilfe leisten sollte, bzw. der geistliche Beamte des Landesherrn. Dieser beanspruchte auch das Recht der Besetzung der Superintendenturen. Bis zur Errichtung der Konsistorien im Jahre 1545 hatte der Superintendent in seiner Amtsführung zunächst nur auf den Landesherrn Rücksicht zu nehmen, so dass dem jeweiligen Inhaber ein breites Betätigungsfeld ermöglicht wurde [07] . Die Konsistorien übernahmen in Vertretung des Landesherrn fortan die Leitung und Verwaltung der Landeskirche [08] . Sie schlugen den Superintendenten vor, seine Ernennung wiederum erfolgte durch den Landesherrn bzw. Staatsminister. Der Superintendent hatte neben der Durchführung von Visitationen ständig Bericht an die Konsistorien abzugeben [09] . Zusammen mit dem Amtmann bildete der Superintendent die Kircheninspektion, die ihm die Aufsicht über das Kirchen- und Schulwesen ermöglichte [10] .
Diese territoriale Kirchenorganisation blieb nahezu unverändert bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts bestehen, als sich in Folge des Bevölkerungswachstums die Amtsbezirke der Superintendenturen als zu groß erwiesen und neue errichtet wurden: 1820 Nossen und Radeberg, 1835 Döbeln und Grünstädtel, 1836 Frauenstein, 1837 Dippoldiswalde, Lößnitz, Reichenbach und Werdau, 1838 Neustädtel und Stollberg, 1839 Auerbach, 1840 Altenberg und Markneukirchen, 1842 Marienberg, 1848 Frankenberg und 1850 Schneeberg. Ihre Abgrenzung richtete sich nun nicht mehr nach Amtsgrenzen, sondern nach der Zweckmäßigkeit der geistlichen Betreuung. Damit wurde die Kirchenorganisation von der staatlichen Verwaltungsgliederung gelöst [11] . Sie erwies sich aber als wenig zweckmäßig, weil der Superintendent nun mit mehreren Amtsleuten zu verhandeln hatte.
Als im Jahre 1856 die Ämter aufgelöst wurden, existierte keinerlei Deckung mehr mit den staatlichen Verwaltungsstrukturen. Dieser Zustand wurde im Jahre 1873 beseitigt, als der Staat mit den Amtshauptmannschaften eine neue untere Verwaltungsorganisation schuf. Die sächsische Landeskirche reagierte auf diese Neuerung und baute mit Wirkung vom 1. Januar 1879 mit der Einbeziehung der Schönburgischen Herrschaften ihr Superintendialsystem völlig um, indem bis auf einige Ausnahmen jeder Amtshauptmannschaft eine Superintendentur entsprach [12] .
Die Superintendenturen wurden teilweise in Unterbezirke unterteilt, denen ein älterer oder sonst angesehener Geistlicher als Adjunkt vorstand. In diesem Falle visitierte der Superintendent nur die Gemeinden des Adjunkten. Zu den Aufgaben eines Superintendenten gehörte auch, Synoden einzuberufen, eine jährliche Zusammenkunft der Pfarrer und Kirchendiener [13] .
Im Jahre 1862 wurden Konferenzen für Lehrer und Geistliche eingeführt. Bei den sog. Hauptkonferenzen kamen Vertreter aus jeder Ephorie zusammen, um unter dem Vorsitz des Superintendenten Fragen aus dem geschäftlichen Bereich zu klären und Referate von Teilnehmern über den Stand ihrer Tätigkeiten zu hören. Daneben fanden die sog. Spezialkonferenzen statt, die der Förderung der wissenschaftlichen und praktischen Arbeit dienen sollten.
1831 wurden im Königreich Sachsen Fachministerien gegründet. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts wurde oberste Kirchen- und Schulbehörde. Dieses hatte die Oberaufsicht über innerkirchliche Angelegenheiten, zu denen auch die Anstellung von Lehrern gehörte. Die geistliche Gerichtsbarkeit des Oberkonsistoriums ging auf die staatlichen Gerichte über. Die Konsistorien wurden 1835 aufgelöst. Die neuerrichteten Kreisdirektionen in Leipzig, Dresden, Bautzen und Zwickau waren als Mittelbehörden den Kirchen- und Schulinspektionen, zu denen auch die Superintendenten gehörten, übergeordnet.
Im Jahre 1873 wurde das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium gegründet, welches alle kirchlichen Aufgaben des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts sowie der Kreisdirektionen übernahm. Zugleich wurde auch die Kirchen- von der Schulverwaltung getrennt, indem die von den Superintendenten geleiteten Kircheninspektionen von den Schulinspektionen abgelöst wurden.
Das Superintendentenamt hat sich über alle Wandlungen der staatskirchenrechtlichen Systeme bis in die Gegenwart erhalten. Dessen Aufgabenfeld umfaßt v.a. Visitationen, Leitung der Pfarrerwahlen, Amtseinführung der Pfarrer, Koordination zwischen Kirchenleitung und Gemeinde sowie Predigttätigkeit in einer Gemeinde. Der Superintendent ist zudem Seelsorger und Disziplinarvorgesetzter für die Pfarrer seiner Ephorie [14] .
1.2. Die Superintendentur (Ephorie) Plauen
Von Ende Februar bis Anfang März 1529 fand eine Visitation in den Ämtern Plauen und Pausa statt, nachdem dieselbe Kommission in den Wochen zuvor Altenburg, die Zwickauer Region und das Amt Voigtsberg visitiert hatte. Die Visitation unternahm vorwiegend eine Bestandsaufnahme, die unterschiedlich ausfällt. In Plauen gab es eine starke reformatorische Bewegung. Dort hatte die Gemeinde den dem Deutschen Orden gehörenden Komturhof an sich gebracht und Nebenaltäre beseitigt, um Platz zu gewinnen [15] . Am ersten Tag der Visitation wurde der Komtur des Ordens, Georg Eulner, zum ersten Plauener Superintendenten ernannt. Die Visitationskommissionen im Gebiet um Altenburg und Zwickau sowie im Vogtland in den Jahren 1528/29 wählten – anders als im Kurkreis – zumeist schon bewährte Pfarrer zum Superintendenten [16] und unterstellten ihnen ein umfangreiches Gebiet [17] .
Im Jahre 1548 errichtete Burggraf Heinrich V. in Plauen ein eigenes Konsistorium, welches neben kirchlichen Belangen das Einkommen der Pfarrer und Lehrer regelte sowie sich für die städtische Lateinschule einsetzte. Als geistliches Gericht hatte es zumeist in Eheangelegenheiten zu entscheiden. Im Zusammenhang der Visitation im Jahre 1583 wurde es wieder aufgehoben [18] .
Bedeutender Superintendent in Plauen war von 1603 bis 1611 der strenglutherische Matthias Höe von Höenegg (1580-1645), der spätere kursächsische Oberhofprediger und kaiserliche Rat mit großem politischem Einfluß, welcher sich um die Stadt und Gemeinde sowie um das Schulwesen in Plauen verdient gemacht hatte.
Zur Diözese (Superintendentur) Plauen gehörten alle Pfarrorte des sich über den größeren Teil des sächsischen Vogtlandes erstreckenden Amtes Plauen. Plauen blieb über die Jahrhunderte hinweg bis in die Gegenwart Sitz einer Superintendentur, dessen Ephorie ab dem Ende der 1870er Jahre deckungsgleich mit der Amtshauptmannschaft Plauen war.
Im Jahre 1917 umfaßte die Ephorie Plauen 150 Orte und Ortsteile [19] , darunter 7 Städte, in 36 Kirchspielen (Parochien) mit 57 Pfarrstellen:
Diese 36 Parochien waren: Plauen (5 Gemeinden), Altensalz, Ebersgrün, Elsterberg mit Hohndorf und Steinsdorf, Geilsdorf, Großzöbern, Jößnitz, Kloschwitz, Krebes mit Kemnitz, Kürbitz, Langenbach, Langenbuch, Leubnitz, Mißlareuth, Mühltroff, Mylau, Netzschkau, Neumark, Oberlosa, Pausa, Pöhl, Reichenbach (2 Gemeinden), Reuth, Rodau, Rodersdorf, Ruppertsgrün, Schwand, Straßberg, Syrau, Theuma und Thierbach mit Ranspach [20]
2. Bestandsgeschichte und -verzeichnung
Ein Teil des Bestandes 30033 Superintendentur Plauen stammt aus den abgegebenen Akten der Bezirksschulinspektionen. Der andere Teil befand sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Landgerichte (bis 1856), Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt, und wurde bei deren Auflösung aufgefunden.
Der zu erschließende Bestand umfasste zwei Teile: I. 29 im September 1975 auf Karteikarten erschlossene AE (0,8 lfm) und II. 1 Karton unerschlossene Akten (0,1 lfm). Durchweg handelte es sich um gebundene Akten.
Der Bestand 30033, Superintendentur Plauen, hat einen Umfang von insgesamt 35 AE mit 0,9 lfm und einer Laufzeit von 1617 bis 1874.
Fremdprovenienzen
– Eine Akte wurde als Fremdprovenienz aus der Lagerungsgemeinschaft 39034, AG Reichenbach, [Nr. 38] herausgelöst und ging in den Bestand 30033, Superintendentur Plauen, über, wo sie die Archivaliensignatur Nr. 33 erhielt.
– Zwei Akten wurden als Fremdprovenienzen aus der Lagerungsgemeinschaft 39069, Vorakten der AH Plauen, [Nr. 33 und 214] herausgelöst und gingen in den Bestand 30033, Superintendentur Plauen, über, wo sie die Archivaliensignaturen Nr. 34 und 35 erhielten
3. Literatur
Blaschke, Karlheinz: Kirchenorganisation und Umweltstruktur in landeskirchengeschichtlicher Sicht. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 193-211.
Bönhoff, Leo: Die sächsische Landeskirche und die Visitationen des Jahres 1529. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 38 (1929), S. 1-45.
Burkhardt, C.A.H.: Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545. Leipzig 1879.
Fiedler, Hermann: Die Stadt Plauen im Vogtlande. Eine historische Skizze. Plauen 1874.
Göbell, W.: Art. ‚Superintendent'. In: ³RGG Bd. 6, Tübingen 1962, Sp. 527 f.
Grundmann, S.: Art. ‚Kirchenverfassung VI. Geschichte der ev. Kirchenverfassung. In: ³RGG Bd. 3, Tübingen 1959, Sp. 1570-1584.
Haan, Wilhelm: Die Episkopal-, Consistorial- und Diöcesan-Verfassung im ehemaligen Kurfürstentume und jetzigen Königreiche Sachsen vor und seit Einführung der Reformation [...] kirchenstatistisch dargest. Dresden 1880.
Handbuch der Kirchenstatistik für das Königreich Sachsen. Neue Folge. 23. Ausgabe. Nach dem Stande vom 1. Januar 1917. Im Auftrage des Ev.-Luth. Landeskonsistoriums bearb. v. O.H. Kraut. Dresden 1917.
Junghans, Helmar (Hg.): Das Jahrhundert der Reformation in Sachsen. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für Sächsische Kirchengeschichte anlässlich ihres 125-jährigen Bestehens. Leipzig 2005.
Kreyßig, August Hermann: Album der evangelisch-lutherischen Geistlichkeit im Königreiche Sachsen von der Reformation bis zur Gegenwart. Nach den alphabetisch geordneten Parochien. Bearb. v. Paul Hermann Kreyßig und Otto Eduard Wilsdorf. Crimmitschau 21898.
Plauen im Vogtlande. Bearb. v. Rudolf Falk. Leipzig 1936 (= Familiengeschichtlicher Wegweiser durch Stadt und Land; 2).
Sehling, Emil (Hg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. 1: Sachsen und Thüringen, nebst angrenzenden Gebieten. Halbbd. 1: Die Ordnungen Luthers. Die ernestinischen und albertinischen Gebiete. Leipzig 1902.
Thomas, Ralf: Aufbau und Umgestaltung des Superintendialsystems in der sächsischen Landeskirche bis 1815. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 99-144.
Verordnung, die Regulierung der Amtseinkünfte der Superintendenten betr. vom 10. Jan. 1839. In: GVOBL Sachsen.
Wartenberg, Günther: Landesherrschaft und Reformation . Moritz von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546. Weimar 1988 (= Arbeiten zur Kirchengeschichte; 10).
Zimmermann, Hans Kuno: Die Entwicklung der Kircheninspektionen. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 16 (1902), S. 126-134.
[01] Junghans, 52 f.; Thomas, S. 108 f.
[02] Sehling Bd. 1, S. 260b. 261.
[03] Ebd. Bd. 1, S. 284a. Abschnitt 20; Göbell, Sp. 527 f.
[04] Den Wittenberger Visitationsartikeln von 1528 ging eine von Kurfürst Johann erlassene Instruktion über die Visitation (16. Juni 1527) voraus. Die im Juli in Weida begonnene Visitation wurde im September 1527 in Altenburg abgebrochen. Vgl. Junghans, S. 52; Grundmann, Sp. 1575 f.
[05] Hier wurde der Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn in Herzog Heinrichs zu Sachsen Fürstentum zu einer weiteren verbindlichen Norm für die Superintendenten (Ausgaben von 1538/39). Wartenberg, S. 233.
[06] Eine Ausnahme bildete die Stadt Annaberg, die kein Amtssitz war, aber Sitz einer Superintendentur wurde. Kleinere Ämter wurden den Superintendenturen der großen Ämter zugeschlagen. Thomas, S. 118 f.; Blaschke, S. 200.
[07] Wartenberg, S. 234 f.
[08] Junghans, S. 81.
[09] Verordnung, die Regulierung der Amtseinkünfte der Superintendenten betr.
[10] Vgl. Zimmermann.
[11] Blaschke, S. 201.
[12] Nur in der Oberlausitz entstanden aufgrund der dort für die Stände geltenden Sonderrechte erst im Jahre 1926 vier Superintendenturen. Ebd.; Thomas, S. 103. 129.
[13] Wartenberg, S. 234.
[14] Göbell, S. 528; Grundmann, Sp. 1576.
[15] Junghans, S. 53 f.
[16] Georg Eul(e)ner (* 1460, + Plauen 1538) war seit 1527 Pfarrer in Plauen. Vgl. Kreyßig, S. 497. Er behielt bis zu seinem Tode den Titel eines Komturs und führte die Aufsicht über die vom Deutschen Hause gestifteten Kirchen auf dem Land fort. Fiedler, S. 22.
[17] Burkhardt, S. 69-72; Bönhoff, S. 12-15; Thomas, S. 113 f.
[18] Fiedler, S. 30.
[19] Einschließlich zwölf außersächsische Orte bzw. Ortsteile. Handbuch der Kirchenstatistik (1917), S. 288.
[20] Ebd., S. 288-301. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Zahl der Gemeindeglieder der Ephorie 209353.
1.1. Die Geschichte des Superintendentenamtes und seine Funktion
Mit dem Durchbruch der Reformation mussten Richtlinien für den Aufbau einer evangelischen Kirche formuliert werden. Auf einen Entwurf Melanchthons fußend erschien im Jahre 1528 in Wittenberg die Schrift Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn im Kurfürstentum Sachsen, die Maßgaben enthält, wie die Verkündigung, das Leben und die Leitung der Gemeinden gestaltet werden solle [01] . Im 17. Artikel des Hauptteils dieser Schrift wird das Amt des Superintendenten beschrieben als das einer Aufsichtsperson über die Lehre, Predigt, Zeremonien, Sakramentsverwaltung, über den Lebenswandel der Pfarrer und Kirchendiener sowie über das Schulwesen. Bei Pfarrstellenbesetzungen ist ihm der Kandidat vom Patron zu präsentieren [02] . Der Superintendent hat mit den Visitationen die Stellung einer "Zwischeninstanz" zum Landesherrn, zu seiner Landesbehörde oder dem zuständigem Konsistorium. Zusammen mit dem Amtmann stellt der Superintendent die "landesherrliche Gewalt" (z.B. in Ehesachen) dar [03] .
Im ernestinischen Kursachsen wurden bereits im Jahre 1527 im Rahmen einer Visitation [04] Superintendenten ernannt. Das albertinische Sachsen folgte im Jahre 1539 dem ernestinischen Vorbild, nachdem dort die Anerkennung des Luthertums durch Herzog Heinrich vollzogen war [05] .
Sitz einer Superintendentur wurde in Anlehnung an die territorialstaatliche Verwaltungsgliederung der Verwaltungsmittelpunkt eines landesherrlichen Amtes. Dieses Prinzip wurde aber nur bei den großen Amtsbezirken angewandt: Pirna, Dresden, Meißen, Großenhain, Freiberg, Oschatz, Leisnig, Colditz, Grimma, Leipzig, Borna, Rochlitz, Chemnitz und Zwickau [06] . Damit wurde der Superintendent gewissermaßen das geistliche Gegenstück des Amtmanns, mit dem er zusammenzuarbeiten hatte und der ihm Amtshilfe leisten sollte, bzw. der geistliche Beamte des Landesherrn. Dieser beanspruchte auch das Recht der Besetzung der Superintendenturen. Bis zur Errichtung der Konsistorien im Jahre 1545 hatte der Superintendent in seiner Amtsführung zunächst nur auf den Landesherrn Rücksicht zu nehmen, so dass dem jeweiligen Inhaber ein breites Betätigungsfeld ermöglicht wurde [07] . Die Konsistorien übernahmen in Vertretung des Landesherrn fortan die Leitung und Verwaltung der Landeskirche [08] . Sie schlugen den Superintendenten vor, seine Ernennung wiederum erfolgte durch den Landesherrn bzw. Staatsminister. Der Superintendent hatte neben der Durchführung von Visitationen ständig Bericht an die Konsistorien abzugeben [09] . Zusammen mit dem Amtmann bildete der Superintendent die Kircheninspektion, die ihm die Aufsicht über das Kirchen- und Schulwesen ermöglichte [10] .
Diese territoriale Kirchenorganisation blieb nahezu unverändert bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts bestehen, als sich in Folge des Bevölkerungswachstums die Amtsbezirke der Superintendenturen als zu groß erwiesen und neue errichtet wurden: 1820 Nossen und Radeberg, 1835 Döbeln und Grünstädtel, 1836 Frauenstein, 1837 Dippoldiswalde, Lößnitz, Reichenbach und Werdau, 1838 Neustädtel und Stollberg, 1839 Auerbach, 1840 Altenberg und Markneukirchen, 1842 Marienberg, 1848 Frankenberg und 1850 Schneeberg. Ihre Abgrenzung richtete sich nun nicht mehr nach Amtsgrenzen, sondern nach der Zweckmäßigkeit der geistlichen Betreuung. Damit wurde die Kirchenorganisation von der staatlichen Verwaltungsgliederung gelöst [11] . Sie erwies sich aber als wenig zweckmäßig, weil der Superintendent nun mit mehreren Amtsleuten zu verhandeln hatte.
Als im Jahre 1856 die Ämter aufgelöst wurden, existierte keinerlei Deckung mehr mit den staatlichen Verwaltungsstrukturen. Dieser Zustand wurde im Jahre 1873 beseitigt, als der Staat mit den Amtshauptmannschaften eine neue untere Verwaltungsorganisation schuf. Die sächsische Landeskirche reagierte auf diese Neuerung und baute mit Wirkung vom 1. Januar 1879 mit der Einbeziehung der Schönburgischen Herrschaften ihr Superintendialsystem völlig um, indem bis auf einige Ausnahmen jeder Amtshauptmannschaft eine Superintendentur entsprach [12] .
Die Superintendenturen wurden teilweise in Unterbezirke unterteilt, denen ein älterer oder sonst angesehener Geistlicher als Adjunkt vorstand. In diesem Falle visitierte der Superintendent nur die Gemeinden des Adjunkten. Zu den Aufgaben eines Superintendenten gehörte auch, Synoden einzuberufen, eine jährliche Zusammenkunft der Pfarrer und Kirchendiener [13] .
Im Jahre 1862 wurden Konferenzen für Lehrer und Geistliche eingeführt. Bei den sog. Hauptkonferenzen kamen Vertreter aus jeder Ephorie zusammen, um unter dem Vorsitz des Superintendenten Fragen aus dem geschäftlichen Bereich zu klären und Referate von Teilnehmern über den Stand ihrer Tätigkeiten zu hören. Daneben fanden die sog. Spezialkonferenzen statt, die der Förderung der wissenschaftlichen und praktischen Arbeit dienen sollten.
1831 wurden im Königreich Sachsen Fachministerien gegründet. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts wurde oberste Kirchen- und Schulbehörde. Dieses hatte die Oberaufsicht über innerkirchliche Angelegenheiten, zu denen auch die Anstellung von Lehrern gehörte. Die geistliche Gerichtsbarkeit des Oberkonsistoriums ging auf die staatlichen Gerichte über. Die Konsistorien wurden 1835 aufgelöst. Die neuerrichteten Kreisdirektionen in Leipzig, Dresden, Bautzen und Zwickau waren als Mittelbehörden den Kirchen- und Schulinspektionen, zu denen auch die Superintendenten gehörten, übergeordnet.
Im Jahre 1873 wurde das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium gegründet, welches alle kirchlichen Aufgaben des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts sowie der Kreisdirektionen übernahm. Zugleich wurde auch die Kirchen- von der Schulverwaltung getrennt, indem die von den Superintendenten geleiteten Kircheninspektionen von den Schulinspektionen abgelöst wurden.
Das Superintendentenamt hat sich über alle Wandlungen der staatskirchenrechtlichen Systeme bis in die Gegenwart erhalten. Dessen Aufgabenfeld umfaßt v.a. Visitationen, Leitung der Pfarrerwahlen, Amtseinführung der Pfarrer, Koordination zwischen Kirchenleitung und Gemeinde sowie Predigttätigkeit in einer Gemeinde. Der Superintendent ist zudem Seelsorger und Disziplinarvorgesetzter für die Pfarrer seiner Ephorie [14] .
1.2. Die Superintendentur (Ephorie) Plauen
Von Ende Februar bis Anfang März 1529 fand eine Visitation in den Ämtern Plauen und Pausa statt, nachdem dieselbe Kommission in den Wochen zuvor Altenburg, die Zwickauer Region und das Amt Voigtsberg visitiert hatte. Die Visitation unternahm vorwiegend eine Bestandsaufnahme, die unterschiedlich ausfällt. In Plauen gab es eine starke reformatorische Bewegung. Dort hatte die Gemeinde den dem Deutschen Orden gehörenden Komturhof an sich gebracht und Nebenaltäre beseitigt, um Platz zu gewinnen [15] . Am ersten Tag der Visitation wurde der Komtur des Ordens, Georg Eulner, zum ersten Plauener Superintendenten ernannt. Die Visitationskommissionen im Gebiet um Altenburg und Zwickau sowie im Vogtland in den Jahren 1528/29 wählten – anders als im Kurkreis – zumeist schon bewährte Pfarrer zum Superintendenten [16] und unterstellten ihnen ein umfangreiches Gebiet [17] .
Im Jahre 1548 errichtete Burggraf Heinrich V. in Plauen ein eigenes Konsistorium, welches neben kirchlichen Belangen das Einkommen der Pfarrer und Lehrer regelte sowie sich für die städtische Lateinschule einsetzte. Als geistliches Gericht hatte es zumeist in Eheangelegenheiten zu entscheiden. Im Zusammenhang der Visitation im Jahre 1583 wurde es wieder aufgehoben [18] .
Bedeutender Superintendent in Plauen war von 1603 bis 1611 der strenglutherische Matthias Höe von Höenegg (1580-1645), der spätere kursächsische Oberhofprediger und kaiserliche Rat mit großem politischem Einfluß, welcher sich um die Stadt und Gemeinde sowie um das Schulwesen in Plauen verdient gemacht hatte.
Zur Diözese (Superintendentur) Plauen gehörten alle Pfarrorte des sich über den größeren Teil des sächsischen Vogtlandes erstreckenden Amtes Plauen. Plauen blieb über die Jahrhunderte hinweg bis in die Gegenwart Sitz einer Superintendentur, dessen Ephorie ab dem Ende der 1870er Jahre deckungsgleich mit der Amtshauptmannschaft Plauen war.
Im Jahre 1917 umfaßte die Ephorie Plauen 150 Orte und Ortsteile [19] , darunter 7 Städte, in 36 Kirchspielen (Parochien) mit 57 Pfarrstellen:
Diese 36 Parochien waren: Plauen (5 Gemeinden), Altensalz, Ebersgrün, Elsterberg mit Hohndorf und Steinsdorf, Geilsdorf, Großzöbern, Jößnitz, Kloschwitz, Krebes mit Kemnitz, Kürbitz, Langenbach, Langenbuch, Leubnitz, Mißlareuth, Mühltroff, Mylau, Netzschkau, Neumark, Oberlosa, Pausa, Pöhl, Reichenbach (2 Gemeinden), Reuth, Rodau, Rodersdorf, Ruppertsgrün, Schwand, Straßberg, Syrau, Theuma und Thierbach mit Ranspach [20]
2. Bestandsgeschichte und -verzeichnung
Ein Teil des Bestandes 30033 Superintendentur Plauen stammt aus den abgegebenen Akten der Bezirksschulinspektionen. Der andere Teil befand sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Landgerichte (bis 1856), Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt, und wurde bei deren Auflösung aufgefunden.
Der zu erschließende Bestand umfasste zwei Teile: I. 29 im September 1975 auf Karteikarten erschlossene AE (0,8 lfm) und II. 1 Karton unerschlossene Akten (0,1 lfm). Durchweg handelte es sich um gebundene Akten.
Der Bestand 30033, Superintendentur Plauen, hat einen Umfang von insgesamt 35 AE mit 0,9 lfm und einer Laufzeit von 1617 bis 1874.
Fremdprovenienzen
– Eine Akte wurde als Fremdprovenienz aus der Lagerungsgemeinschaft 39034, AG Reichenbach, [Nr. 38] herausgelöst und ging in den Bestand 30033, Superintendentur Plauen, über, wo sie die Archivaliensignatur Nr. 33 erhielt.
– Zwei Akten wurden als Fremdprovenienzen aus der Lagerungsgemeinschaft 39069, Vorakten der AH Plauen, [Nr. 33 und 214] herausgelöst und gingen in den Bestand 30033, Superintendentur Plauen, über, wo sie die Archivaliensignaturen Nr. 34 und 35 erhielten
3. Literatur
Blaschke, Karlheinz: Kirchenorganisation und Umweltstruktur in landeskirchengeschichtlicher Sicht. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 193-211.
Bönhoff, Leo: Die sächsische Landeskirche und die Visitationen des Jahres 1529. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 38 (1929), S. 1-45.
Burkhardt, C.A.H.: Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545. Leipzig 1879.
Fiedler, Hermann: Die Stadt Plauen im Vogtlande. Eine historische Skizze. Plauen 1874.
Göbell, W.: Art. ‚Superintendent'. In: ³RGG Bd. 6, Tübingen 1962, Sp. 527 f.
Grundmann, S.: Art. ‚Kirchenverfassung VI. Geschichte der ev. Kirchenverfassung. In: ³RGG Bd. 3, Tübingen 1959, Sp. 1570-1584.
Haan, Wilhelm: Die Episkopal-, Consistorial- und Diöcesan-Verfassung im ehemaligen Kurfürstentume und jetzigen Königreiche Sachsen vor und seit Einführung der Reformation [...] kirchenstatistisch dargest. Dresden 1880.
Handbuch der Kirchenstatistik für das Königreich Sachsen. Neue Folge. 23. Ausgabe. Nach dem Stande vom 1. Januar 1917. Im Auftrage des Ev.-Luth. Landeskonsistoriums bearb. v. O.H. Kraut. Dresden 1917.
Junghans, Helmar (Hg.): Das Jahrhundert der Reformation in Sachsen. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für Sächsische Kirchengeschichte anlässlich ihres 125-jährigen Bestehens. Leipzig 2005.
Kreyßig, August Hermann: Album der evangelisch-lutherischen Geistlichkeit im Königreiche Sachsen von der Reformation bis zur Gegenwart. Nach den alphabetisch geordneten Parochien. Bearb. v. Paul Hermann Kreyßig und Otto Eduard Wilsdorf. Crimmitschau 21898.
Plauen im Vogtlande. Bearb. v. Rudolf Falk. Leipzig 1936 (= Familiengeschichtlicher Wegweiser durch Stadt und Land; 2).
Sehling, Emil (Hg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. 1: Sachsen und Thüringen, nebst angrenzenden Gebieten. Halbbd. 1: Die Ordnungen Luthers. Die ernestinischen und albertinischen Gebiete. Leipzig 1902.
Thomas, Ralf: Aufbau und Umgestaltung des Superintendialsystems in der sächsischen Landeskirche bis 1815. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 99-144.
Verordnung, die Regulierung der Amtseinkünfte der Superintendenten betr. vom 10. Jan. 1839. In: GVOBL Sachsen.
Wartenberg, Günther: Landesherrschaft und Reformation . Moritz von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546. Weimar 1988 (= Arbeiten zur Kirchengeschichte; 10).
Zimmermann, Hans Kuno: Die Entwicklung der Kircheninspektionen. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 16 (1902), S. 126-134.
[01] Junghans, 52 f.; Thomas, S. 108 f.
[02] Sehling Bd. 1, S. 260b. 261.
[03] Ebd. Bd. 1, S. 284a. Abschnitt 20; Göbell, Sp. 527 f.
[04] Den Wittenberger Visitationsartikeln von 1528 ging eine von Kurfürst Johann erlassene Instruktion über die Visitation (16. Juni 1527) voraus. Die im Juli in Weida begonnene Visitation wurde im September 1527 in Altenburg abgebrochen. Vgl. Junghans, S. 52; Grundmann, Sp. 1575 f.
[05] Hier wurde der Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn in Herzog Heinrichs zu Sachsen Fürstentum zu einer weiteren verbindlichen Norm für die Superintendenten (Ausgaben von 1538/39). Wartenberg, S. 233.
[06] Eine Ausnahme bildete die Stadt Annaberg, die kein Amtssitz war, aber Sitz einer Superintendentur wurde. Kleinere Ämter wurden den Superintendenturen der großen Ämter zugeschlagen. Thomas, S. 118 f.; Blaschke, S. 200.
[07] Wartenberg, S. 234 f.
[08] Junghans, S. 81.
[09] Verordnung, die Regulierung der Amtseinkünfte der Superintendenten betr.
[10] Vgl. Zimmermann.
[11] Blaschke, S. 201.
[12] Nur in der Oberlausitz entstanden aufgrund der dort für die Stände geltenden Sonderrechte erst im Jahre 1926 vier Superintendenturen. Ebd.; Thomas, S. 103. 129.
[13] Wartenberg, S. 234.
[14] Göbell, S. 528; Grundmann, Sp. 1576.
[15] Junghans, S. 53 f.
[16] Georg Eul(e)ner (* 1460, + Plauen 1538) war seit 1527 Pfarrer in Plauen. Vgl. Kreyßig, S. 497. Er behielt bis zu seinem Tode den Titel eines Komturs und führte die Aufsicht über die vom Deutschen Hause gestifteten Kirchen auf dem Land fort. Fiedler, S. 22.
[17] Burkhardt, S. 69-72; Bönhoff, S. 12-15; Thomas, S. 113 f.
[18] Fiedler, S. 30.
[19] Einschließlich zwölf außersächsische Orte bzw. Ortsteile. Handbuch der Kirchenstatistik (1917), S. 288.
[20] Ebd., S. 288-301. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Zahl der Gemeindeglieder der Ephorie 209353.
Blaschke, Karlheinz: Kirchenorganisation und Umweltstruktur in landeskirchengeschichtlicher Sicht. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 193-211.
Bönhoff, Leo: Die sächsische Landeskirche und die Visitationen des Jahres 1529. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 38 (1929), S. 1-45.
Burkhardt, C.A.H.: Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545. Leipzig 1879.
Fiedler, Hermann: Die Stadt Plauen im Vogtlande. Eine historische Skizze. Plauen 1874.
Göbell, W.: Art. ‚Superintendent'. In: ³RGG Bd. 6, Tübingen 1962, Sp. 527 f.
Grundmann, S.: Art. ‚Kirchenverfassung VI. Geschichte der ev. Kirchenverfassung. In: ³RGG Bd. 3, Tübingen 1959, Sp. 1570-1584.
Haan, Wilhelm: Die Episkopal-, Consistorial- und Diöcesan-Verfassung im ehemaligen Kurfürstentume und jetzigen Königreiche Sachsen vor und seit Einführung der Reformation [...] kirchenstatistisch dargest. Dresden 1880, S. 51, 102.
Handbuch der Kirchenstatistik für das Königreich Sachsen. Neue Folge. 23. Ausgabe. Nach dem Stande vom 1. Januar 1917. Im Auftrage des Ev.-Luth. Landeskonsistoriums bearb. v. O.H. Kraut. Dresden 1917.
Junghans, Helmar (Hg.): Das Jahrhundert der Reformation in Sachsen. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für Sächsische Kirchengeschichte anlässlich ihres 125-jährigen Bestehens. Leipzig 2005.
Kreyßig, August Hermann: Album der evangelisch-lutherischen Geistlichkeit im Königreiche Sachsen von der Reformation bis zur Gegenwart. Nach den alphabetisch geordneten Parochien. Bearb. v. Paul Hermann Kreyßig und Otto Eduard Wilsdorf. Crimmitschau 1898.
Plauen im Vogtlande. Bearb. v. Rudolf Falk. Leipzig 1936 (= Familiengeschichtlicher Wegweiser durch Stadt und Land; 2).
Sehling, Emil (Hg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. 1: Sachsen und Thüringen, nebst angrenzenden Gebieten. Halbbd. 1: Die Ordnungen Luthers. Die ernestinischen und albertinischen Gebiete. Leipzig 1902.
Thomas, Ralf: Aufbau und Umgestaltung des Superintendialsystems in der sächsischen Landeskirche bis 1815. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 99-144.
Wartenberg, Günther: Landesherrschaft und Reformation . Moritz von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546. Weimar 1988 (= Arbeiten zur Kirchengeschichte; 10).
Zimmermann, Hans Kuno: Die Entwicklung der Kircheninspektionen. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 16 (1902), S. 126-134.
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Kirchenangelegenheiten (Organisation, Bau, Streitigkeiten).- Schulangelegenheiten (Organisation, Stellenbesetzungen, Nachlassangelegenheiten, Bau, Streitigkeiten, Schulinspektion).- Übergreifende Angelegenheiten.- Finanzen.
Im Frühjahr 1529 fand eine Visitation in den Ämtern Plauen und Pausa statt. In Plauen gab es eine starke reformatorische Bewegung. Dort hatte die Gemeinde den dem Deutschen Orden gehörenden Komturhof an sich gebracht und Nebenaltäre beseitigt. Am ersten Tag der Visitation wurde der Komtur des Ordens, Georg Eul(e)ner, zum ersten Plauener Superintendenten ernannt.
Im Jahre 1548 errichtete Burggraf Heinrich V. in Plauen ein eigenes Konsistorium, welches im Zusammenhang mit der Visitation im Jahre 1583 wieder aufgehoben wurde.
Zur Superintendentur Plauen gehörten alle Pfarrorte des sich über den größeren Teil des sächsischen Vogtlandes erstreckenden Amtes Plauen. Plauen blieb über die Jahrhunderte hinweg bis in die Gegenwart Sitz einer Superintendentur, dessen Ephorie ab dem Ende der 1870er Jahre deckungsgleich mit der Amtshauptmannschaft Plauen war.
Im Jahre 1917 umfasste die Ephorie Plauen 150 Orte und Ortsteile, darunter 7 Städte, in 36 Kirchspielen (Parochien) mit 57 Pfarrstellen. Diese 36 Parochien waren: Plauen (5 Gemeinden), Altensalz, Ebersgrün, Elsterberg mit Hohndorf und Steinsdorf, Geilsdorf, Großzöbern, Jößnitz, Kloschwitz, Krebes mit Kemnitz, Kürbitz, Langenbach, Langenbuch, Leubnitz, Mißlareuth, Mühltroff, Mylau, Netzschkau, Neumark, Oberlosa, Pausa, Pöhl, Reichenbach (2 Gemeinden), Reuth, Rodau, Rodersdorf, Ruppertsgrün, Schwand, Straßberg, Syrau, Theuma und Thierbach mit Ranspach.
Im Jahre 1548 errichtete Burggraf Heinrich V. in Plauen ein eigenes Konsistorium, welches im Zusammenhang mit der Visitation im Jahre 1583 wieder aufgehoben wurde.
Zur Superintendentur Plauen gehörten alle Pfarrorte des sich über den größeren Teil des sächsischen Vogtlandes erstreckenden Amtes Plauen. Plauen blieb über die Jahrhunderte hinweg bis in die Gegenwart Sitz einer Superintendentur, dessen Ephorie ab dem Ende der 1870er Jahre deckungsgleich mit der Amtshauptmannschaft Plauen war.
Im Jahre 1917 umfasste die Ephorie Plauen 150 Orte und Ortsteile, darunter 7 Städte, in 36 Kirchspielen (Parochien) mit 57 Pfarrstellen. Diese 36 Parochien waren: Plauen (5 Gemeinden), Altensalz, Ebersgrün, Elsterberg mit Hohndorf und Steinsdorf, Geilsdorf, Großzöbern, Jößnitz, Kloschwitz, Krebes mit Kemnitz, Kürbitz, Langenbach, Langenbuch, Leubnitz, Mißlareuth, Mühltroff, Mylau, Netzschkau, Neumark, Oberlosa, Pausa, Pöhl, Reichenbach (2 Gemeinden), Reuth, Rodau, Rodersdorf, Ruppertsgrün, Schwand, Straßberg, Syrau, Theuma und Thierbach mit Ranspach.
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