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Beständeübersicht

Bestand

30037 Schönburgische Superintendentur Waldenburg

Datierung1677 - 1874
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)1,80
1. Geschichte des Superintendentenamtes und seine Funktion
Mit dem Durchbruch der Reformation mussten Richtlinien für den Aufbau einer evangelischen Kirche formuliert werden. Auf einen Entwurf Melanchthons fußend erschien im Jahre 1528 in Wittenberg die Schrift Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn im Kurfürstentum Sachsen, die Maßgaben enthält, wie die Verkündigung, das Leben und die Leitung der Gemeinden gestaltet werden solle[01]. Im 17. Artikel des Hauptteils dieser Schrift wird das Amt des Superintendenten beschrieben als das einer Aufsichtsperson über die Lehre, Predigt, Zeremonien, Sakramentsverwaltung, über den Lebenswandel der Pfarrer und Kirchendiener sowie über das Schulwesen. Bei Pfarrstellenbesetzungen ist ihm der Kandidat vom Patron zu präsentieren[02]. Der Superintendent hat mit den Visitationen die Stellung einer "Zwischeninstanz" zum Landesherrn, zu seiner Landesbehörde oder dem zuständigem Konsistorium. Zusammen mit dem Amtmann stellt der Superintendent die "landesherrliche Gewalt" (z.B. in Ehesachen) dar[03].

Im ernestinischen Kursachsen wurden bereits im Jahre 1527 im Rahmen einer Visitation[04] Superintendenten ernannt. Das albertinische Sachsen folgte im Jahre 1539 dem ernestinischen Vorbild, nachdem dort die Anerkennung des Luthertums durch Herzog Heinrich vollzogen war[05] .
Sitz einer Superintendentur wurde in Anlehnung an die territorialstaatliche Verwaltungsgliederung der Verwaltungsmittelpunkt eines landesherrlichen Amtes. Dieses Prinzip wurde aber nur bei den großen Amtsbezirken angewandt: Pirna, Dresden, Meißen, Großenhain, Freiberg, Oschatz, Leisnig, Colditz, Grimma, Leipzig, Borna, Rochlitz, Chemnitz und Zwickau[06]. Damit wurde der Superintendent gewissermaßen das geistliche Gegenstück des Amtmanns, mit dem er zusammenzuarbeiten hatte und der ihm Amtshilfe leisten sollte, bzw. der geistliche Beamte des Landesherrn. Dieser beanspruchte auch das Recht der Besetzung der Superintendenturen. Bis zur Errichtung der Konsistorien im Jahre 1545 hatte der Superintendent in seiner Amtsführung zunächst nur auf den Landesherrn Rücksicht zu nehmen, so dass dem jeweiligen Inhaber ein breites Betätigungsfeld ermöglicht wurde[07]. Die Konsistorien übernahmen in Vertretung des Landesherrn fortan die Leitung und Verwaltung der Landeskirche[08]. Sie schlugen den Superintendenten vor, seine Ernennung wiederum erfolgte durch den Landesherrn bzw. Staatsminister. Der Superintendent hatte neben der Durchführung von Visitationen ständig Bericht an die Konsistorien abzugeben[09]. Zusammen mit dem Amtmann bildete der Superintendent die Kircheninspektion, die ihm die Aufsicht über das Kirchen- und Schulwesen ermöglichte[10] .
Diese territoriale Kirchenorganisation blieb nahezu unverändert bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts bestehen, als sich in Folge des Bevölkerungswachstums die Amtsbezirke der Superintendenturen als zu groß erwiesen und neue errichtet wurden: 1820 Nossen und Radeberg, 1835 Döbeln und Grünstädtel, 1836 Frauenstein, 1837 Dippoldiswalde, Lößnitz, Reichenbach und Werdau, 1838 Neustädtel und Stollberg, 1839 Auerbach, 1840 Altenberg und Markneukirchen, 1842 Marienberg, 1848 Frankenberg und 1850 Schneeberg. Ihre Abgrenzung richtete sich nun nicht mehr nach Amtsgrenzen, sondern nach der Zweckmäßigkeit der geistlichen Betreuung. Damit wurde die Kirchenorganisation von der staatlichen Verwaltungsgliederung gelöst[11]. Sie erwies sich aber als wenig zweckmäßig, weil der Superintendent nun mit mehreren Amtsleuten zu verhandeln hatte.
Als im Jahre 1856 die Ämter aufgelöst wurden, existierte keinerlei Deckung mehr mit den staatlichen Verwaltungsstrukturen. Dieser Zustand wurde im Jahre 1873 beseitigt, als der Staat mit den Amtshauptmannschaften eine neue untere Verwaltungsorganisation schuf. Die sächsische Landeskirche reagierte auf diese Neuerung und baute mit Wirkung vom 1. Januar 1879 mit der Einbeziehung der Schönburgischen Herrschaften ihr Superintendialsystem völlig um, indem bis auf einige Ausnahmen jeder Amtshauptmannschaft eine Superintendentur entsprach[12] .
Die Superintendenturen wurden teilweise in Unterbezirke unterteilt, denen ein älterer oder sonst angesehener Geistlicher als Adjunkt vorstand. In diesem Falle visitierte der Superintendent nur die Gemeinden des Adjunkten. Zu den Aufgaben eines Superintendenten gehörte auch, Synoden einzuberufen, eine jährliche Zusammenkunft der Pfarrer und Kirchendiener[13] .
Im Jahre 1862 wurden Konferenzen für Lehrer und Geistliche eingeführt. Bei den sog. Hauptkonferenzen kamen Vertreter aus jeder Ephorie zusammen, um unter dem Vorsitz des Superintendenten Fragen aus dem geschäftlichen Bereich zu klären und Referate von Teilnehmern über den Stand ihrer Tätigkeiten zu hören. Daneben fanden die sog. Spezialkonferenzen statt, die der Förderung der wissenschaftlichen und praktischen Arbeit dienen sollten.
1831 wurden im Königreich Sachsen Fachministerien gegründet. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts wurde oberste Kirchen- und Schulbehörde. Dieses hatte die Oberaufsicht über innerkirchliche Angelegenheiten, zu denen auch die Anstellung von Lehrern gehörte. Die geistliche Gerichtsbarkeit des Oberkonsistoriums ging auf die staatlichen Gerichte über. Die Konsistorien wurden 1835 aufgelöst. Die neuerrichteten Kreisdirektionen in Leipzig, Dresden, Bautzen und Zwickau waren als Mittelbehörden den Kirchen- und Schulinspektionen, zu denen auch die Superintendenten gehörten, übergeordnet.
Im Jahre 1873 wurde das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium gegründet, welches alle kirchlichen Aufgaben des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts sowie der Kreisdirektionen übernahm. Zugleich wurde auch die Kirchen- von der Schulverwaltung getrennt, indem die von den Superintendenten geleiteten Kircheninspektionen von den Schulinspektionen abgelöst wurden.
Das Superintendentenamt hat sich über alle Wandlungen der staatskirchenrechtlichen Systeme bis in die Gegenwart erhalten. Dessen Aufgabenfeld umfaßt v.a. Visitationen, Leitung der Pfarrerwahlen, Amtseinführung der Pfarrer, Koordination zwischen Kirchenleitung und Gemeinde sowie Predigttätigkeit in einer Gemeinde. Der Superintendent ist zudem Seelsorger und Disziplinarvorgesetzter für die Pfarrer seiner Ephorie[14] .

2. Geschichte der Superintendentur (Ephorie) Waldenburg (1559 – 1878)
Im Herbst 1542 führte der Leipziger Superintendent Johannes Pfeffinger (1493-1573) mit Unterstützung von Herzog Moritz die Reformation in den Schönburgischen Gebieten ein und verfasste für Glauchau eine neue Kirchenordnung (18. Oktober 1542)[15]. Eine Reihe von Pfarreien sind in diesem Zusammenhang "von der Kemnitzischen Superattendentz yn die Glauchische transferyret" worden, unter anderem Hartenstein und Penig, Orte, die unter sächsischer Oberhoheit an die Herren von Schönburg verlehnt waren bzw. im Jahre 1543 wurden. Mit der Errichtung der Superintendentur Glauchau fand der Aufbau des Superintendialsystems im albertinischen Herzogtum Sachsen seinen Abschluß[16] .
Da eine allgemeine Visitation unterblieb, erfolgte die Einführung der Reformation in den einzelnen Orten der Schönburgischen Herrschaft sehr unterschiedlich und hing davon ab, wieweit in den Gemeinden evangelische Pfarrer ihren Dienst aufnahmen. So wird 1542 das Kirchenwesen in Waldenburg, Lößnitz, Lichtenstein, Jerisau und Schwaben umgestaltet, 1543 folgen Meerane und Oberwiera, nach 1546 Schönberg und Pfaffroda, 1557 Oberwinkel, 1559 Altstadt Waldenburg und Ziegelheim und 1560 Langenchursdorf. Nach der Teilung der Schönburgischen Herrschaft im Jahre 1556 in drei Linien blieb die kirchliche Oberaufsicht bei der Superintendentur Glauchau. Albertinische Versuche, die kirchliche Selbständigkeit aufzuheben, wurden abgewehrt, so auch die allgemeine Visitation von 1556, die jedoch im Hartensteiner Gebiet (wie bereits 1540) nicht zu verhindern war[17] .
Im Jahre 1559 wurde Waldenburg als zweite schönburgische Superintendentur gegründet. Auf Einladung von Hugo von Schönburg-Waldenburg (1530-1566) fand am 16. Mai 1559 auf Schloß Waldenburg die erste Synode statt[18]. Anders als bei den sächsischen waren die schönburgischen Superintendenten zugleich Mitglieder der Konsistorialbehörde, so dass sich ihre Aufgaben auf alle drei Ebenen (Konsistorium, Ephorie und Parochie) verteilte. Voziert wurde der Waldenburger Superintendent durch die Obere Linie des Hauses Schönburg[19]. Er war zugleich erster Pfarrer (Pastor primarius) der Stadtkirche Waldenburg.
Der Besonderheit der politischen Verhältnisse innerhalb der Schönburgischen Herrschaften geschuldet ist die zusätzliche Einteilung der Waldenburger Ephorie in Inspektionen. Die kirchlichen Verhältnisse des großen Territoriums dieser Superintendentur wurden den politischen Konstellationen angepasst. Das bedeutete, dass man für jede Herrschaft einen Geistlichen zum Kircheninspektor bestellte. Das ergab für die Ephorie Waldenburg folgende Einteilung: Der Superintendent von Waldenburg nahm die Kircheninspektion für die Herrschaft Waldenburg wahr, der Pfarrer von Hartenstein/Thierfeld für die Herrschaft Hartenstein, der Pfarrer von Lichtenstein für die Herrschaft Lichtenstein und der Pfarrer von Lößnitz für die Herrschaft Stein. Im Jahre 1787 fiel zunächst die Inspektion Lichtenstein weg, später Hartenstein. Zu Beginn des 19. Jahrhundert existierte nur noch die Spezialinspektion Lößnitz, allerdings mit erweitertem Zuständigkeitsbereich. Sie wurde im Jahre 1837 zur Superintendentur erhoben.
Die am 4. Mai 1740 zwischen Kursachsen und den durch Erbteilungen geschwächten Schönburgischen Herrschaften abgeschlossenen Rezesse bedeuteten das Ende der Schönburgischen Landeshoheit und somit auch der Kirchenhoheit[20]. Seitdem war das Konsistorium Glauchau den obersten sächsischen Kirchenbehörden unterstellt. Weitere Einschnitte ergaben sich im 19. Jahrhundert, vor allem durch die sächsische Staatsreform des Jahres 1831. Diese Entwicklung erreichte ihren Höhepunkt, als die Schönburgischen Herrschaften in den sächsischen Staatsverband eingliedert wurden und damit die politische Geschichte des Hauses Schönburg endete. In diesem Zusammenhang wurden das Gesamtkonsistorium Glauchau sowie die drei schönburgischen Superintendenturen zum Jahresende 1878 aufgelöst[21]. Die Patronatsrechte des Hauses Schönburg blieben von den Veränderungen unberührt. Der Hauptteil der Parochien der schönburgischen Ephorie Waldenburg wurde von der zum 1. Januar 1879 neuerrichteten sächsischen Ephorie Glauchau mit einem größeren territorialen Zuständigkeitsbereich übernommen.
Folgende Parochien bildeten die Superintendentur Waldenburg: Altstadt Waldenburg mit Niederwinkel (ab 1879 Ephorie Glauchau), Bernsdorf (ab 1879 Ephorie Glauchau), Bräunsdorf (bis 1874 Ephorie Penig, ab 1879 Ephorie Stollberg), Callenberg (ab 1879 Ephorie Glauchau), Callnberg ([bis 1739 Filial von Lichtenstein] ab 1879 Ephorie Glauchau), Gersdorf (ab 1879 Ephorie Glauchau), Langenberg (ab 1879 Ephorie Glauchau), Langenchursdorf (ab 1879 Ephorie Glauchau), Lichtenstein mit Rödlitz (ab 1879 Ephorie Glauchau), Mülsen St. Jacob ([bis 1796 Filial von Mülsen St. Niclas] ab 1879 Ephorie Glauchau), Mülsen St. Michael (ab 1879 Ephorie Glauchau), Mülsen St. Niclas (ab 1879 Ephorie Glauchau), Neukirchen ([Filial von Niederwiera/Sa.-Altenburg] bis 1837 Ephorie Zwickau, ab 1879 Ephorie Glauchau), Oberlungwitz (ab 1879 Ephorie Glauchau), Oberwiera (ab 1879 Ephorie Glauchau), Oberwinkel mit Grumbach (bis 1837 Ephorie Zwickau, ab 1879 Ephorie Glauchau), Remse mit Weidensdorf (bis 1837 Ephorie Zwickau, ab 1879 Ephorie Glauchau), Tettau (bis 1837 Ephorie Zwickau, ab 1879 Ephorie Glauchau), Vielau (1716 – 1837 sowie ab 1879 Ephorie Zwickau), Waldenburg mit Schwaben (ab 1879 Ephorie Zwickau), Ziegelheim mit Franken [Filial von Schlagwitz/Ephorie Rochlitz] (bis 1837 Ephorie Zwickau, ab 1879 Ephorie Glauchau)[22]


3. Bestandsgeschichte und -verzeichnung
Ein Teil des Bestandes 30037 Superintendentur Waldenburg stammt aus den abgegebenen Akten der Bezirksschulinspektionen. Der andere Teil befand sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Landgerichte (bis 1856), Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt, und wurde bei deren Auflösung aufgefunden.
Der zu erschließende Bestand umfasste zwei Teile: I. Neun im Jahre 2004 in AUGIAS erschlossene AE (0,2 lfm) und II. 16 Kartons in einer Tabelle bedingt erschlossene Akten (1,6 lfm). Durchweg handelte es sich um gebundene Akten.
Der Bestand 30037 Superintendentur Waldenburg hat einen Umfang von insgesamt 187 AE mit 1,8 lfm und einer Laufzeit von 1677 bis 1874.

Fremdprovenienzen
– Eine Akte aus dem Bestand 30027, Superintendentur Glauchau, ging als Fremdprovenienz in den Bestand 300037, Superintendentur Waldenburg, ein und bildet die Archivaliensignatur Nr. 9.
– Eine unverzeichnete Akte ging als Fremdprovenienz in den Bestand 30027, Superintendentur Glauchau, über und erhielt dort die Archivaliensignatur Nr. 58.

4. Literatur
Blaschke, Karlheinz: Kirchenorganisation und Umweltstruktur in landeskirchengeschichtlicher Sicht. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 193-211.

Bönhoff, Leo: Die sächsische Landeskirche und die Visitationen des Jahres 1529. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 38 (1929), S. 1-45.

Burkhardt, C.A.H.: Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545. Leipzig 1879.

Göbell, W.: Art. ‚Superintendent'. In: ³RGG Bd. 6, Tübingen 1962, Sp. 527 f.

Grundmann, S.: Art. ‚Kirchenverfassung VI. Geschichte der ev. Kirchenverfassung. In: ³RGG Bd. 3, Tübingen 1959, Sp. 1570-1584.

Haan, Wilhelm: Die Episkopal-, Consistorial- und Diöcesan-Verfassung im ehemaligen Kurfürstenthum und jetzigen Königreiche Sachsen vor und seit Einführung der Reformation [...] kirchenstatistisch dargest., Dresden 1880, S. 64, 105.

Hüttel, Walter: Zur Geschichte der Reformation im Schönburgischen. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 16 (1987/88), S. 61-75.

Junghans, Helmar (Hg.): Das Jahrhundert der Reformation in Sachsen. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für Sächsische Kirchengeschichte anlässlich ihres 125-jährigen Bestehens. Leipzig 2005.

Kreyßig, August Hermann: Album der evangelisch-lutherischen Geistlichkeit im Königreiche Sachsen von der Reformation bis zur Gegenwart. Nach den alphabetisch geordneten Parochien. Bearb. v. Paul Hermann Kreyßig und Otto Eduard Wilsdorf. Crimmitschau 21898.

Neue Sächsische Kirchengalerie. Unter Mitwirkung der sächsischen Geistlichen hg. v. Georg Buchwald. Bd. 10: Die Ephorie Glauchau. Bearb. v. den Geistlichen der Ephorie unter Leitung von Georg Alfred Naumann. Leipzig 1910.

Sehling, Emil (Hg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. 1: Sachsen und Thüringen nebst angrenzenden Gebieten. Halbbd. 1: Die Ordnungen Luthers. Die ernestinischen und albertinischen Gebiete. Leipzig 1902. Bd. 2: Sachsen und Thüringen nebst angrenzenden Gebieten. Halbbd. 2: Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meißen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reußischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften […]. Leipzig 1904.

Thomas, Ralf: Aufbau und Umgestaltung des Superintendialsystems in der sächsischen Landeskirche bis 1815. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 99-144.

Verordnung des evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums über die Auflösung des Gesamtkonsistoriums zu Glauchau sowie der Superintendenturen Glauchau, Waldenburg und Lößnitz vom 2. Nov. 1878. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen (1878), S. 431.

Verordnung, die Regulierung der Amtseinkünfte der Superintendenten betr. vom 10. Jan. 1839. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen (1839).

Wartenberg, Günther: Landesherrschaft und Reformation. Moritz von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546. Weimar 1988 (= Arbeiten zur Kirchengeschichte; 10).

Wetzel, Michael: Die Kirchenorganisation in den Schönburgischen Herrschaften im 18. und 19. Jahrhundert. Magisterarbeit TU Chemnitz. Maschinenschriftlich. Zwönitz 2000.

Wetzel, Michael: Rechtliche und historische Grundlagen der nachreformatorischen Kirchenorganisation in den Schönburgischen Herrschaften. In: Lutz Heydick, Uwe Schirmer, Markus Cottin (Hgg.): Zur Kirchen- und Siedlungsgeschichte des Leipziger Raumes. Beucha 2001, S. 289-305.

Zimmermann, Hans Kuno: Die Entwicklung der Kircheninspektionen. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 16 (1902), S. 126-134.

Zwischen Residenz und Töpferscheibe. 750 Jahre Waldenburg. Hg. v. der Stadt Waldenburg. Meerane 2004.



[01] Junghans, 52 f.; Thomas, S. 108 f.
[02] Sehling Bd. 1, S. 260b. 261.
[03] Ebd. Bd. 1, S. 284a. Abschnitt 20; Göbell, Sp. 527 f.
[04] Den Wittenberger Visitationsartikeln von 1528 ging eine von Kurfürst Johann erlassene Instruktion über die Visitation (16. Juni 1527) voraus. Die im Juli in Weida begonnene Visitation wurde im September 1527 in Altenburg abgebrochen. Vgl. Junghans, S. 52; Grundmann, Sp. 1575 f.
[05] Hier wurde der Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn in Herzog Heinrichs zu Sachsen Fürstentum zu einer weiteren verbindlichen Norm für die Superintendenten (Ausgaben von 1538/39). Wartenberg, S. 233.
[06] Eine Ausnahme bildete die Stadt Annaberg, die kein Amtssitz war, aber Sitz einer Superintendentur wurde. Kleinere Ämter wurden den Superintendenturen der großen Ämter zugeschlagen. Thomas, S. 118 f.; Blaschke, S. 200.
[07] Wartenberg, S. 234 f.
[08] Junghans, S. 81.
[09] Verordnung, die Regulierung der Amtseinkünfte der Superintendenten betr.
[10] Vgl. Zimmermann.
[11] Blaschke, S. 201.
[12] Nur in der Oberlausitz entstanden aufgrund der dort für die Stände geltenden Sonderrechte erst im Jahre 1926 vier Superintendenturen. Ebd.; Thomas, S. 103. 129.
[13] Wartenberg, S. 234.
[14] Göbell, S. 528; Grundmann, Sp. 1576.
[15] Sehling 2, S. 163-167; Wartenberg, S. 194. 254; Hüttel, S. 63.
[16] Thomas, S. 118 f.
[17] Junghans, S. 82 f.; Hüttel, S. 68 f.
[18] Zwischen Residenz und Töpferscheibe, S. 81.
[19] Wetzel, Kirchenorganisation, S. 9. 36 f.
[20] So führte zwar das Verfahren der Amtseinführung eines Superintendenten noch das Haus Schönburg durch, aber seit dem Rezeß von 1740 hatte der designierte Superintendent ein zusätzliches Prüfungsverfahren vor dem Gesamtkonsistorium in Dresden zu durchlaufen. Ebd., S. 36 f.
[21] Vgl. Verordnung […] über die Auflösung des Gesamtkonsistoriums zu Glauchau sowie der schönburgischen Superintendenturen […] vom 2. Nov. 1878.
[22] Wetzel, Kirchenorganisation, S. 42 f.
Blaschke, Karlheinz: Kirchenorganisation und Umweltstruktur in landeskirchengeschichtlicher Sicht. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 193-211.

Bönhoff, Leo: Die sächsische Landeskirche und die Visitationen des Jahres 1529. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 38 (1929), S. 1-45.

Burkhardt, C.A.H.: Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545. Leipzig 1879.

Göbell, W.: Art. ‚Superintendent'. In: ³RGG Bd. 6, Tübingen 1962, Sp. 527 f.

Grundmann, S.: Art. ‚Kirchenverfassung VI. Geschichte der ev. Kirchenverfassung. In: ³RGG Bd. 3, Tübingen 1959, Sp. 1570-1584.

Haan, Wilhelm: Die Episkopal-, Consistorial- und Diöcesan-Verfassung im ehemaligen Kurfürstenthum und jetzigen Königreiche Sachsen vor und seit Einführung der Reformation [...] kirchenstatistisch dargest., Dresden 1880, S. 64, 105.

Hüttel, Walter: Zur Geschichte der Reformation im Schönburgischen. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 16 (1987/88), S. 61-75.

Junghans, Helmar (Hg.): Das Jahrhundert der Reformation in Sachsen. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für Sächsische Kirchengeschichte anlässlich ihres 125-jährigen Bestehens. Leipzig 2005.

Kreyßig, August Hermann: Album der evangelisch-lutherischen Geistlichkeit im Königreiche Sachsen von der Reformation bis zur Gegenwart. Nach den alphabetisch geordneten Parochien. Bearb. v. Paul Hermann Kreyßig und Otto Eduard Wilsdorf. Crimmitschau 21898.

Neue Sächsische Kirchengalerie. Unter Mitwirkung der sächsischen Geistlichen hg. v. Georg Buchwald. Bd. 10: Die Ephorie Glauchau. Bearb. v. den Geistlichen der Ephorie unter Leitung von Georg Alfred Naumann. Leipzig 1910.

Sehling, Emil (Hg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. 1: Sachsen und Thüringen nebst angrenzenden Gebieten. Halbbd. 1: Die Ordnungen Luthers. Die ernestinischen und albertinischen Gebiete. Leipzig 1902. Bd. 2: Sachsen und Thüringen nebst angrenzenden Gebieten. Halbbd. 2: Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meißen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reußischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften […]. Leipzig 1904.

Thomas, Ralf: Aufbau und Umgestaltung des Superintendialsystems in der sächsischen Landeskirche bis 1815. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 99-144.

Verordnung des evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums über die Auflösung des Gesamtkonsistoriums zu Glauchau sowie der Superintendenturen Glauchau, Waldenburg und Lößnitz vom 2. Nov. 1878. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen (1878), S. 431.

Wartenberg, Günther: Landesherrschaft und Reformation. Moritz von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546. Weimar 1988 (= Arbeiten zur Kirchengeschichte; 10).

Wetzel, Michael: Die Kirchenorganisation in den Schönburgischen Herrschaften im 18. und 19. Jahrhundert. Magisterarbeit TU Chemnitz. Maschinenschriftlich. Zwönitz 2000.

Wetzel, Michael: Rechtliche und historische Grundlagen der nachreformatorischen Kirchenorganisation in den Schönburgischen Herrschaften. In: Lutz Heydick, Uwe Schirmer, Markus Cottin (Hgg.): Zur Kirchen- und Siedlungsgeschichte des Leipziger Raumes. Beucha 2001, S. 289-305.

Zimmermann, Hans Kuno: Die Entwicklung der Kircheninspektionen. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 16 (1902), S. 126-134.

Zwischen Residenz und Töpferscheibe. 750 Jahre Waldenburg. Hg. v. der Stadt Waldenburg. Meerane 2004.
Kirchenangelegenheiten (Organisation, Personal, Streitigkeiten).- Schulangelegenheiten (Organisation, Stellenbesetzungen, Bau, Streitigkeiten, Schulinspektion, Schullehrerkonferenzen).- Finanzen.
Im Jahre 1559 wurde Waldenburg als zweite schönburgische Superintendentur gegründet. Anders als bei den sächsischen waren die schönburgischen Superintendenten zugleich Mitglieder der Konsistorialbehörde, so dass sich ihre Aufgaben auf alle drei Ebenen (Konsistorium, Ephorie und Parochie) verteilte.
Der Besonderheit der politischen Verhältnisse innerhalb der Schönburgischen Herrschaften ist die zusätzliche Einteilung der Waldenburger Ephorie in Inspektionen geschuldet. Der Superintendent von Waldenburg nahm die Kircheninspektion für die Herrschaft Waldenburg wahr, der Pfarrer von Hartenstein/Thierfeld für die Herrschaft Hartenstein, der Pfarrer von Lichtenstein für die Herrschaft Lichtenstein und der Pfarrer von Lößnitz für die Herrschaft Stein. Im Jahre 1787 fiel zunächst die Inspektion Lichtenstein weg, später Hartenstein. Zu Beginn des 19. Jahrhundert existierte nur noch die Spezialinspektion Lößnitz, allerdings mit erweitertem Zuständigkeitsbereich. Sie wurde im Jahre 1837 zur Superintendentur erhoben.
Seit dem am 4. Mai 1740 abgeschlossenen Rezess war das Konsistorium Glauchau den obersten sächsischen Kirchenbehörden unterstellt. Weitere Einschnitte ergaben sich vor allem durch die Staatsreform des Jahres 1831. Diese Entwicklung erreichte ihren Höhepunkt, als die Schönburgischen Herrschaften in den sächsischen Staatsverband eingliedert wurden. In diesem Zusammenhang wurden das Gesamtkonsistorium Glauchau sowie die drei schönburgischen Superintendenturen zum Jahresende 1878 aufgelöst.
Folgende Parochien bildeten die Superintendentur Waldenburg: Altstadt Waldenburg mit Niederwinkel, Bernsdorf, Bräunsdorf, Callenberg, Callnberg (bis 1739 Filial von Lichtenstein), Gersdorf, Langenberg, Langenchursdorf, Lichtenstein mit Rödlitz, Mülsen St. Jacob (bis 1796 Filial von Mülsen St. Niklas), Mülsen St. Michael, Mülsen St. Niklas, Neukirchen (Filial von Niederwiera/Sa.-Altenburg), Oberlungwitz, Oberwiera, Oberwinkel mit Grumbach, Remse mit Weidensdorf, Tettau, Vielau, Waldenburg mit Schwaben, Ziegelheim mit Franken (Filial von Schlagwitz/Ephorie Rochlitz).
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