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Beständeübersicht

Bestand

30038 Superintendentur Zwickau

Datierung1609 - 1868
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)1,66
1. Die Geschichte der Superintendentur Zwickau
1.1. Die Geschichte des Superintendentenamtes und seine Funktion
Mit dem Durchbruch der Reformation mussten Richtlinien für den Aufbau einer evangelischen Kirche formuliert werden. Auf einen Entwurf Melanchthons fußend erschien im Jahre 1528 in Wittenberg die Schrift Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn im Kurfürstentum Sachsen, die Maßgaben enthält, wie die Verkündigung, das Leben und die Leitung der Gemeinden gestaltet werden solle[01] . Im 17. Artikel des Hauptteils dieser Schrift wird das Amt des Superintendenten beschrieben als das einer Aufsichtsperson über die Lehre, Predigt, Zeremonien, Sakramentsverwaltung, über den Lebenswandel der Pfarrer und Kirchendiener sowie über das Schulwesen. Bei Pfarrstellenbesetzungen ist ihm der Kandidat vom Patron zu präsentieren[02] . Der Superintendent hat mit den Visitationen die Stellung einer "Zwischeninstanz" zum Landesherrn, zu seiner Landesbehörde oder dem zuständigem Konsistorium. Zusammen mit dem Amtmann stellt der Superintendent die "landesherrliche Gewalt" (z.B. in Ehesachen) dar[03] .
Im ernestinischen Kursachsen wurden bereits im Jahre 1527 im Rahmen einer Visitation[04] Superintendenten ernannt. Das albertinische Sachsen folgte im Jahre 1539 dem ernestinischen Vorbild, nachdem dort die Anerkennung des Luthertums durch Herzog Heinrich vollzogen war[05] .
Sitz einer Superintendentur wurde in Anlehnung an die territorialstaatliche Verwaltungsgliederung der Verwaltungsmittelpunkt eines landesherrlichen Amtes. Dieses Prinzip wurde aber nur bei den großen Amtsbezirken angewandt: Pirna, Dresden, Meißen, Großenhain, Freiberg, Oschatz, Leisnig, Colditz, Grimma, Leipzig, Borna, Rochlitz, Chemnitz und Zwickau[06] . Damit wurde der Superintendent gewissermaßen das geistliche Gegenstück des Amtmanns, mit dem er zusammenzuarbeiten hatte und der ihm Amtshilfe leisten sollte, bzw. der geistliche Beamte des Landesherrn. Dieser beanspruchte auch das Recht der Besetzung der Superintendenturen. Bis zur Errichtung der Konsistorien im Jahre 1545 hatte der Superintendent in seiner Amtsführung zunächst nur auf den Landesherrn Rücksicht zu nehmen, so dass dem jeweiligen Inhaber ein breites Betätigungsfeld ermöglicht wurde[07] . Die Konsistorien übernahmen in Vertretung des Landesherrn fortan die Leitung und Verwaltung der Landeskirche[08] . Sie schlugen den Superintendenten vor, seine Ernennung wiederum erfolgte durch den Landesherrn bzw. Staatsminister. Der Superintendent hatte neben der Durchführung von Visitationen ständig Bericht an die Konsistorien abzugeben[09] . Zusammen mit dem Amtmann bildete der Superintendent die Kircheninspektion, die ihm die Aufsicht über das Kirchen- und Schulwesen ermöglichte[10] .
Diese territoriale Kirchenorganisation blieb nahezu unverändert bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts bestehen, als sich in Folge des Bevölkerungswachstums die Amtsbezirke der Superintendenturen als zu groß erwiesen und neue errichtet wurden: 1820 Nossen und Radeberg, 1835 Döbeln und Grünstädtel, 1836 Frauenstein, 1837 Dippoldiswalde, Lößnitz, Reichenbach und Werdau, 1838 Neustädtel und Stollberg, 1839 Auerbach, 1840 Altenberg und Markneukirchen, 1842 Marienberg, 1848 Frankenberg und 1850 Schneeberg. Ihre Abgrenzung richtete sich nun nicht mehr nach Amtsgrenzen, sondern nach der Zweckmäßigkeit der geistlichen Betreuung. Damit wurde die Kirchenorganisation von der staatlichen Verwaltungsgliederung gelöst[11]. Sie erwies sich aber als wenig zweckmäßig, weil der Superintendent nun mit mehreren Amtsleuten zu verhandeln hatte.
Als im Jahre 1856 die Ämter aufgelöst wurden, existierte keinerlei Deckung mehr mit den staatlichen Verwaltungsstrukturen. Dieser Zustand wurde im Jahre 1873 beseitigt, als der Staat mit den Amtshauptmannschaften eine neue untere Verwaltungsorganisation schuf. Die sächsische Landeskirche reagierte auf diese Neuerung und baute mit Wirkung vom 1. Januar 1879 mit der Einbeziehung der Schönburgischen Herrschaften ihr Superintendialsystem völlig um, indem bis auf einige Ausnahmen jeder Amtshauptmannschaft eine Superintendentur entsprach[12] .
Die Superintendenturen wurden teilweise in Unterbezirke unterteilt, denen ein älterer oder sonst angesehener Geistlicher als Adjunkt vorstand. In diesem Falle visitierte der Superintendent nur die Gemeinden des Adjunkten. Zu den Aufgaben eines Superintendenten gehörte auch, Synoden einzuberufen, eine jährliche Zusammenkunft der Pfarrer und Kirchendiener[13].
Im Jahre 1862 wurden Konferenzen für Lehrer und Geistliche eingeführt. Bei den sog. Hauptkonferenzen kamen Vertreter aus jeder Ephorie zusammen, um unter dem Vorsitz des Superintendenten Fragen aus dem geschäftlichen Bereich zu klären und Referate von Teilnehmern über den Stand ihrer Tätigkeiten zu hören. Daneben fanden die sog. Spezialkonferenzen statt, die der Förderung der wissenschaftlichen und praktischen Arbeit dienen sollten.
1831 wurden im Königreich Sachsen Fachministerien gegründet. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts wurde oberste Kirchen- und Schulbehörde. Dieses hatte die Oberaufsicht über innerkirchliche Angelegenheiten, zu denen auch die Anstellung von Lehrern gehörte. Die geistliche Gerichtsbarkeit des Oberkonsistoriums ging auf die staatlichen Gerichte über. Die Konsistorien wurden 1835 aufgelöst. Die neuerrichteten Kreisdirektionen in Leipzig, Dresden, Bautzen und Zwickau waren als Mittelbehörden den Kirchen- und Schulinspektionen, zu denen auch die Superintendenten gehörten, übergeordnet.
Im Jahre 1873 wurde das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium gegründet, welches alle kirchlichen Aufgaben des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts sowie der Kreisdirektionen übernahm. Zugleich wurde auch die Kirchen- von der Schulverwaltung getrennt, indem die von den Superintendenten geleiteten Kircheninspektionen von den Schulinspektionen abgelöst wurden.
Das Superintendentenamt hat sich über alle Wandlungen der staatskirchenrechtlichen Systeme bis in die Gegenwart erhalten. Dessen Aufgabenfeld umfaßt v.a. Visitationen, Leitung der Pfarrerwahlen, Amtseinführung der Pfarrer, Koordination zwischen Kirchenleitung und Gemeinde sowie Predigttätigkeit in einer Gemeinde. Der Superintendent ist zudem Seelsorger und Disziplinarvorgesetzter für die Pfarrer seiner Ephorie[14].

1.2. Die Superintendentur (Ephorie) Zwickau
Ende 1528 wurde eine lang geplante Visitation in Altenburg durchgeführt. Daran schloß sich eine Visitation in der Zwickauer Region an, wo sich die Visitatoren im Januar und Februar 1529 aufhielten und die Kirchgemeinden der Werdauer und Crimmitschauer Gegend einbezogen. Dort hatten viele Städte und Adlige die reformatorische Bewegung gefördert[15] . Am Ende dieser Visitation wurde beschlossen: "In diesen pletzen ist zu Superattendenten gesatzt der pfarrer zu Zwickaw, Magister Niclas Haußman"[16] . Hausmann hatte zuvor den Kurfürsten mehrfach ermuntert, eine gründliche Visitation zu halten. Die Visitationskommissionen im Gebiet um Altenburg und Zwickau sowie im Vogtland in den Jahren 1528/29 wählten – anders als im Kurkreis – zumeist schon bewährte Pfarrer zum Superintendenten[17] und unterstellten ihnen ein umfangreiches Gebiet. Zwickau ist der älteste Superintendentensitz im heutigen Bereich der sächsischen Landeskirche[18] .
Der Umfang der Ephorie Zwickau war mit 60 Pfarrorten außerordentlich groß. Sie wurde in drei "Zirkel" eingeteilt:
Zum "mittleren Zirkel" gehörten Weißenborn, Marienthal, Steinpleiß, Lichtentanne, Schönfels mit Altschönfels, Stenn, Ebersbrunn, Rottmannsdorf, Culitzsch mit Niedercrinitz, Kirchberg mit Hartmannsdorf und Burkersdorf, Bärenwalde mit Hundshübel, Obercrinitz, Stangengrün, Hirschfeld, Neumark sowie Beiersdorf mit Ruppertsgrün.
Den "oberen Zirkel" bildeten Planitz, Bockwa, Reinsdorf, Ortmannsdorf, Wildenfels mit Härtensdorf, Zschocken, Oelsnitz, Ursprung mit Abtei-Lungwitz, Zwönitz, Aue, Lauter, Bockau, Oberschlema mit Klösterlein, Schneeberg, Zschorlau, Sosa, Karlsfeld, Eibenstock, Neustädtel mit Griesbach, Weißbach sowie Schönau.
Der "untere Zirkel" umfasste Auerbach, Crossen, Mosel mit Niederschindmaß, Remse mit Weidensdorf, Oberwinkel mit Grumbach, Ziegelheim mit Franken, Tettau, Niederwiera mit Neukirchen, Gablenz mit Waldsachsen, Grünberg mit Heiersdorf, Frankenhausen, Crimmitschau, Lauenhain, Lauterbach, Neukirchen mit Kleinbernsdorf, Blankenhain mit Russdorf, Seelingstädt mit Chursdorf, Trünzig, Oberalbertsdorf mit Niederalbertsdorf, Langenbernsdorf (mit zwei Kirchen), Langenhessen mit Königswalde sowie Werdau.
Zu diesen 60 Pfarrorten kamen in späterer Zeit die Kirchspiele (Parochien) Schönau und Vielau hinzu, die zum Zeitpunkt der Visitation Schönburgische Lehen waren, sowie Cainsdorf, Hartmannsdorf, Friedrichsgrün und Wilkau, die selbständige Parochien wurden.
Im Jahre 1837 hatte die Ephorie Zwickau 65 Parochien, davon 15 in den Städten, mit 19 Filialkirchen und insgesamt 79 Pfarrern. Umfassende Veränderungen brachte das Jahr 1837 mit sich, als mit der Errichtung neuer Ephorien die Superintendentur Zwickau um mehr als die Hälfte verkleinert wurde. An die neuerrichteten Ephorien wurden größere Teile abgetreten[19] . Zwickau behielt 26 Parochien mit sieben Filialen und 34 Geistlichen.
Zahlreiche weitere Veränderungen in der zweiten Hälften des 19. Jahrhunderts (Neugründungen von Filialen sowie Selbständigmachung von Filialen) bewirkten im Jahre 1902 folgenden Umfang der Ephorie Zwickau: 35 Parochien mit vier Filialen und 51 Geistlichen[20].


2. Bestandsgeschichte und -verzeichnung
Ein Teil des Bestandes 30038 Superintendentur Zwickau stammt aus den abgegebenen Akten der Bezirksschulinspektionen. Der andere Teil befand sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Landgerichte (bis 1856), Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt, und wurde bei deren Auflösung aufgefunden.
Der zu erschließende Bestand umfasste zwei Teile: I. 58 (davon 46 im September 1975 auf Karteikarten) erschlossene AE (1,0 lfm) und II. 6 Kartons unerschlossene Akten (0,6 lfm). Durchweg handelte es sich um gebundene Akten. Die Akte mit der Archivaliensignatur Nr. 39 aus dem auf Karteikarten erschlossenen Bestand fehlt.
Der Bestand 30038, Superintendentur Zwickau, hat einen Umfang von insgesamt 87 AE mit 1,6 lfm und einer Laufzeit von 1609 bis 1868.

Fremdprovenienzen
– Eine gebundene Akte aus dem unverzeichneten Teil des Bestandes 30038, Superintendentur Zwickau, ging als Fremdprovenienz in den Bestand 33000, Königliches Landgericht Eibenstock, über.
– 13 gebundene Akten aus dem unverzeichneten Teil des Bestandes 30038, Superintendentur Zwickau, gingen als Fremdprovenienzen in den unverzeichneten Bestand 30368, Kircheninspektion Lößnitz, über.
– Zwei gebundene Akten aus dem unverzeichneten Teil des Bestandes 30038, Superintendentur Zwickau, gingen als Fremdprovenienzen in den Bestand 30584, Grafschaft Hartenstein/Herrschaft Stein (zusammengefasster Bestand), über, wo sie die Archivaliensignaturen Nr. 2129 und 2130 erhielten.
– Zwei gebundene Akten aus dem unverzeichneten Teil des Bestandes 30038, Superintendentur Zwickau, gingen als Fremdprovenienzen in den Bestand 30604, Grundherrschaft Auerbach, über, wo sie die Archivaliensignaturen Nr. 208 und 209 erhielten..
– Zwei gebundene Akten aus dem unverzeichneten Teil des Bestandes 30038, Superintendentur Zwickau, gingen als Fremdprovenienzen in den Bestand 30009, Amt Eibenstock (Justiz- und Rentamt), über


3. Literatur
Blaschke, Karlheinz: Kirchenorganisation und Umweltstruktur in landeskirchengeschichtlicher Sicht. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 193-211.

Bönhoff, Leo: Die sächsische Landeskirche und die Visitationen des Jahres 1529. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 38 (1929), S. 1-45.

Burkhardt, C.A.H.: Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545. Leipzig 1879.

Göbell, W.: Art. ‚Superintendent'. In: ³RGG Bd. 6, Tübingen 1962, Sp. 527 f.

Grundmann, S.: Art. ‚Kirchenverfassung VI. Geschichte der ev. Kirchenverfassung. In: ³RGG Bd. 3, Tübingen 1959, Sp. 1570-1584.

Haan, Wilhelm: Die Episkopal-, Consistorial- und Diöcesan-Verfassung im ehemaligen Kurfürstentume und jetzigen Königreiche Sachsen vor und seit Einführung der Reformation [...] kirchenstatistisch dargest. Dresden 1880.

Junghans, Helmar (Hg.): Das Jahrhundert der Reformation in Sachsen. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für Sächsische Kirchengeschichte anlässlich ihres 125-jährigen Bestehens. Leipzig 2005.

Kreyßig, August Hermann: Album der evangelisch-lutherischen Geistlichkeit im Königreiche Sachsen von der Reformation bis zur Gegenwart. Nach den alphabetisch geordneten Parochien. Bearb. v. Paul Hermann Kreyßig und Otto Eduard Wilsdorf. Crimmitschau 21898.

Neue Sächsische Kirchengalerie. Unter Mitwirkung der sächsischen Geistlichen hg. v. Georg Buchwald. Die Ephorie Zwickau. Bearb. v. den Geistlichen der Ephorie. Leipzig 1902.

Sehling, Emil (Hg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. 1: Sachsen und Thüringen, nebst angrenzenden Gebieten. Halbbd. 1: Die Ordnungen Luthers. Die ernestinischen und albertinischen Gebiete. Leipzig 1902.

Thomas, Ralf: Aufbau und Umgestaltung des Superintendialsystems in der sächsischen Landeskirche bis 1815. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 99-144.
Verordnung, die Regulierung der Amtseinkünfte der Superintendenten betr. vom 10. Jan. 1839. In: GVOBL Sachsen.

Wartenberg, Günther: Landesherrschaft und Reformation . Moritz von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546. Weimar 1988 (= Arbeiten zur Kirchengeschichte; 10).

Zimmermann, Hans Kuno: Die Entwicklung der Kircheninspektionen. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 16 (1902), S. 126-134.



[01] Junghans, 52 f.; Thomas, S. 108 f.
[02] Sehling Bd. 1, S. 260b. 261.
[03] Ebd. Bd. 1, S. 284a. Abschnitt 20; Göbell, Sp. 527 f.
[04] Den Wittenberger Visitationsartikeln von 1528 ging eine von Kurfürst Johann erlassene Instruktion über die Visitation (16. Juni 1527) voraus. Die im Juli in Weida begonnene Visitation wurde im September 1527 in Altenburg abgebrochen. Vgl. Junghans, S. 52; Grundmann, Sp. 1575 f.
[05] Hier wurde der Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn in Herzog Heinrichs zu Sachsen Fürstentum zu einer weiteren verbindlichen Norm für die Superintendenten (Ausgaben von 1538/39). Wartenberg, S. 233.
[06] Eine Ausnahme bildete die Stadt Annaberg, die kein Amtssitz war, aber Sitz einer Superintendentur wurde. Kleinere Ämter wurden den Superintendenturen der großen Ämter zugeschlagen. Thomas, S. 118 f.; Blaschke, S. 200.
[07] Wartenberg, S. 234 f.
[08] Junghans, S. 81.
[09] Verordnung, die Regulierung der Amtseinkünfte der Superintendenten betr.
[10] Vgl. Zimmermann.
[11] Blaschke, S. 201.
[12] Nur in der Oberlausitz entstanden aufgrund der dort für die Stände geltenden Sonderrechte erst im Jahre 1926 vier Superintendenturen. Ebd.; Thomas, S. 103. 129.
[13] Wartenberg, S. 234.
[14] Göbell, S. 528; Grundmann, Sp. 1576.
[15] Thomas, S. 113 f.; Junghans, S. 53.
[16] Burkhardt, S. 63-69; Bönhoff, S. 10-12; Thomas, ebd.
[17] Neue Sächsische Kirchengalerie (Zwickau), Sp. 39; Junghans, S. 45 f. 53-55. Nikolaus Hausmann (* Freiberg 1478/79, + ebd. 1538) war seit 1521 Pfarrer an der Marienkirche in Zwickau. Vgl. Kreyßig, S. 573. 705.
[18] Thomas, S. 114. Eine Series pastorum aller Zwickauer Superintendenten seit der Reformation bis zum Ende des 19. Jahrhunderts (mit Biogrammen) bietet Neue Sächsische Kirchengalerie (Zwickau), Sp. 61-68.
[19] Werdau und Schneeberg (beide Ephorien größtenteils aus der Ephorie Zwickau gebildet) sowie Annaberg (Buchholz und Schlettau wurden abgetreten), Plauen (übernahm Neumark), Auerbach (übernahm Plohn) und Stollberg (übernahm Oelsnitz und Zwönitz).
[20] Neue Sächsische Kirchengalerie (Zwickau), Sp. 1-3. 55 f.
Blaschke, Karlheinz: Kirchenorganisation und Umweltstruktur in landeskirchengeschichtlicher Sicht. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 193-211.

Bönhoff, Leo: Die sächsische Landeskirche und die Visitationen des Jahres 1529. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 38 (1929), S. 1-45.

Burkhardt, C.A.H.: Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545. Leipzig 1879.

Göbell, W.: Art. ‚Superintendent'. In: ³RGG Bd. 6, Tübingen 1962, Sp. 527 f.

Grundmann, S.: Art. ‚Kirchenverfassung VI. Geschichte der ev. Kirchenverfassung. In: ³RGG Bd. 3, Tübingen 1959, Sp. 1570-1584.

Haan, Wilhelm: Die Episkopal-, Consistorial- und Diöcesan-Verfassung im ehemaligen Kurfürstentume und jetzigen Königreiche Sachsen vor und seit Einführung der Reformation [...] kirchenstatistisch dargest. Dresden 1880.

Junghans, Helmar (Hg.): Das Jahrhundert der Reformation in Sachsen. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für Sächsische Kirchengeschichte anlässlich ihres 125-jährigen Bestehens. Leipzig 2005.

Kreyßig, August Hermann: Album der evangelisch-lutherischen Geistlichkeit im Königreiche Sachsen von der Reformation bis zur Gegenwart. Nach den alphabetisch geordneten Parochien. Bearb. v. Paul Hermann Kreyßig und Otto Eduard Wilsdorf. Crimmitschau 21898.

Neue Sächsische Kirchengalerie. Unter Mitwirkung der sächsischen Geistlichen hg. v. Georg Buchwald. Die Ephorie Zwickau. Bearb. v. den Geistlichen der Ephorie. Leipzig 1902.

Sehling, Emil (Hg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. 1: Sachsen und Thüringen, nebst angrenzenden Gebieten. Halbbd. 1: Die Ordnungen Luthers. Die ernestinischen und albertinischen Gebiete. Leipzig 1902.

Thomas, Ralf: Aufbau und Umgestaltung des Superintendialsystems in der sächsischen Landeskirche bis 1815. In: Herbergen der Christenheit. Jahrbuch für deutsche Kirchengeschichte 10 (1975/76), S. 99-144.
Verordnung, die Regulierung der Amtseinkünfte der Superintendenten betr. vom 10. Jan. 1839. In: GVOBL Sachsen.

Wartenberg, Günther: Landesherrschaft und Reformation . Moritz von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546. Weimar 1988 (= Arbeiten zur Kirchengeschichte; 10).

Zimmermann, Hans Kuno: Die Entwicklung der Kircheninspektionen. In: Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte 16 (1902), S. 126-134.
Kirchenangelegenheiten (Orgelneubau und neues Geläut in Griesbach).- Schulangelegenheiten (Organisation, Stellenbesetzungen, Nachlassangelegenheiten, Bau, Streitigkeiten).- Übergreifende Angelegenheiten (Schönheide).
Anfang 1529 wurde eine Visitation in der Zwickauer Region zusammen mit den Kirchgemeinden der Werdauer und Crimmitschauer Gegend durchgeführt. Am Ende dieser Visitation wurde Nikolaus Hausmann als Superintendent von Zwickau eingesetzt. Zwickau ist der älteste Superintendentensitz im heutigen Bereich der sächsischen Landeskirche.
Der Umfang der Ephorie Zwickau war mit 60 Pfarrorten außerordentlich groß. Sie wurde in drei "Zirkel" eingeteilt:
Zum "mittleren Zirkel" gehörten Bärenwalde mit Hundshübel, Beiersdorf mit Ruppertsgrün, Culitzsch mit Niedercrinitz, Ebersbrunn, Hirschfeld, Kirchberg mit Hartmannsdorf und Burkersdorf, Lichtentanne, Marienthal, Neumark, Obercrinitz, Rottmannsdorf, Schönfels mit Altschönfels, Stangengrün, Steinpleiß, Stenn sowie Weißenborn.
Den "oberen Zirkel" bildeten Aue, Bockau, Bockwa, Carlsfeld, Eibenstock, Lauter, Neustädtel mit Griesbach, Oberschlema mit Klösterlein, Oelsnitz, Ortmannsdorf, Planitz, Reinsdorf, Schneeberg, Schönau, Sosa, Ursprung mit Abtei Lungwitz, Weißbach, Wildenfels mit Härtensdorf, Zschocken, Zschorlau sowie Zwönitz.
Der "untere Zirkel" umfasste Auerbach, Blankenhain mit Rußdorf, Crimmitschau, Crossen, Frankenhausen, Gablenz mit Waldsachsen, Grünberg mit Heiersdorf, Langenbernsdorf (mit zwei Kirchen), Langenhessen mit Königswalde, Lauenhain, Lauterbach, Mosel mit Niederschindmas, Neukirchen mit Kleinbernsdorf, Niederwiera mit Neukirchen, Oberalbertsdorf mit Niederalbertsdorf, Oberwinkel mit Grumbach, Remse mit Weidensdorf, Seelingstädt mit Chursdorf, Tettau, Trünzig, Werdau sowie Ziegelheim mit Franken.
Zu diesen 60 Pfarrorten kamen in späterer Zeit die Kirchspiele (Parochien) Schönau und Vielau hinzu, die zum Zeitpunkt der Visitation Schönburgische Lehen waren, sowie Cainsdorf, Hartmannsdorf, Friedrichsgrün und Wilkau, die selbständige Parochien wurden.
Im Jahre 1837 hatte die Ephorie Zwickau 65 Parochien, davon 15 in den Städten, mit 19 Filialkirchen und insgesamt 79 Pfarrern. Umfassende Veränderungen brachte das Jahr 1837 mit sich, als mit der Errichtung neuer Ephorien die Superintendentur Zwickau um mehr als die Hälfte verkleinert wurde. An die neu errichteten Ephorien wurden größere Teile abgetreten. Zwickau behielt 26 Parochien mit sieben Filialen und 34 Geistlichen.
Zahlreiche weitere Veränderungen in der zweiten Hälften des 19. Jahrhunderts (Neugründungen von Filialen sowie Selbständigmachung von Filialen) bewirkten im Jahre 1902 folgenden Umfang der Ephorie Zwickau: 35 Parochien mit vier Filialen und 51 Geistlichen.
  • 2014 [Nachtrag 2015] | Findbuch / Datenbank
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