Beständeübersicht
Bestand
30039 Kreishauptmannschaft Chemnitz
Datierung | 1834 - 1944 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 5,66 |
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1. Geschichte der Kreishauptmannschaft Chemnitz
Die Kreishauptmannschaft Chemnitz wurde mit Verordnung vom 9. Juli 1900[01] eingerichtet. Dem Bezirk der Kreishauptmannschaft wurden die Amtshauptmannschaften Annaberg, Chemnitz, Flöha, Glauchau, Marienberg und Stollberg sowie die Städte Chemnitz, Glauchau und Meerane zugewiesen. Bis dahin gehörten die Amtshauptmannschaften zum Bezirk der Kreishauptmannschaft Zwickau.
Der Kreishauptmann und seine Mitarbeiter waren bis 1905 in der Kanzleistraße 32, ab 1905 in der Metzschstraße 2 in Chemnitz untergebracht.
Die Kreishauptmannschaften fungierten als unmittelbar von der Staatsregierung delegierte Organe für die innere Staatsverwaltung und waren zuständig für[02]
- Aufsicht über alle dem Ministerium des Innern unterstehenden Verwaltungsbehörden
- Aufsicht über Städte mit Revidierter Städteordnung
- sämtliche Aufgaben der ehemaligen Kreisdirektionen
- Entscheidung in erster Instanz über:
- Angelegenheiten, welche qua Gesetz der höheren "Verwaltungsbehörde" / "Regierungsbehörde" zur Beschlussfassung übertragen sind
- Verwaltungsgerichtsangelegenheiten, bei denen Städte mit Revidierter Städteordnung involviert sind bzw. Gemeinden, die nicht zum Verwaltungsbezirk einer Amtshauptmannschaft gehören
- Entscheidung in zweiter Instanz über Rekurse und Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen der Amtshauptmannschaften / des Bezirksausschusses, der Polizeidirektion zu Dresden und des Polizeiamtes zu Leipzig sowie der Städte mit Revidierter Städteordnung
Der Kreishauptmannschaft stand ein Kreishauptmann vor, der von seinem Stellvertreter, den Vertretern der Bezirksversammlungen und Kanzleipersonal unterstützt wurde. Jeder Kreishauptmannschaft war ein Kreisausschuss beigeordnet, dem Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten vorbehalten waren:
- Rekurse und Beschwerden gegen Entscheidungen:
- in erster Instanz
- von den Amtshauptmannschaften unter Mitwirkung des Bezirksausschusses über Beiträge und persönliche Leistungen für den Bezirk
- von den Stadträten[03] über Einsprüche in Bezug auf die Stimmberechtigung und Wählbarkeit bei öffentlichen Wahlen und über Beiträge und persönliche Leistungen für die Gemeinde oder zu Zwecken der Armenversorgung
- in erster Instanz: Verwaltungsgerichtsangelegenheiten über Unterstützungswohnsitz und Verbindlichkeiten der Armenversorgung
- Anträge auf Untersagung der ferneren Benutzung gewerblicher Anlagen, über anderweitige Regulierung der Kehrbezirke der Schornsteinfeger, über Konzessionsgesuche
- Anträge auf Genehmigung zur Anlegung von Pulverfabriken
Zudem beriet der Kreisausschuss den Kreishauptmann in allen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.
Ab 1938[04] firmierte die Kreishauptmannschaft unter der Bezeichnung "Der Regierungspräsident"; der Verwaltungsbezirk führte die Bezeichnung Regierungsbezirk.
Die Behörde stellte 1945 ihre Tätigkeit ein.
Kreishauptmänner/Regierungspräsidenten[05]
1900 – 1906 Johann Georg Freiherr von Welck
1906 – 1910 Kurt Ludwig Franz von Burgsdorff
1910 – 1922 Karl Joseph Maximilian von Lossow
1922 – 1925 Dr. jur. Richard Marcus
1925 vakant
1926 – 1931 Dr. Hermann Seyfarth
1931 – 1937 Dr. jur. Paul Hugo Grille
(1937) 1938 – 1944 Emil Popp
1944 – 1945 Christoph Johannes Hempel
2. Bestandsgeschichte
Im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven gab das Hauptstaatsarchiv Dresden im August 2003 die Akten der Kreishauptmannschaft Chemnitz an das Staatsarchiv Chemnitz ab (Zugang 110/03, VMB 252/03). Der Bestand umfasste 5,60 lfm (260 AE). 2004 wurden nachträglich die Filme mit den verfilmten Akten übergeben.
Im März 2005 gab Frau Jelentschuk die im Hauptstaatsarchiv Dresden erstellten archivischen Titelaufnahmen in das Archiv-Verzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv 7.4 ein. Die Verzeichnungsangaben wurden anhand der Akten nicht überprüft; einige Titel wurden sprachlich angepasst. Im Nachgang erfolgte die Klassifizierung der Akten anhand der für die Amtshauptmannschaften vorliegenden Klassifikation. Bis dahin waren die Karteikarten nach Ortsbetreffen sortiert
3. Bestandsanalyse
Durch Kriegseinwirkung ist nur Splitterbestand vorhanden. Der Bestand enthält auch Akten des Behördenvorgängers, der Kreishauptmannschaft Zwickau, gelegentlich auch der Kreisdirektion Zwickau. Dies betrifft v. a. Bandreihen, die beieinander gelassen wurden, obwohl die ersten Bände von der neuen Behörde nicht fortgeführt wurden.
Für einen kompletten Überblick über die Verwaltung der Amtshauptmannschaften Annaberg, Chemnitz, Flöha, Glauchau, Marienberg und Stollberg sowie der Städte Chemnitz, Glauchau und Meerane sind die Akten der Kreisdirektion Zwickau (Bestand 33041) und der Kreishauptmannschaft Zwickau (30040) beizuziehen
4. Quellen und Literatur
Reichsgesetzblatt
Gesetz- und Verordnungsblätter des Königreichs Sachsen
Staatshandbücher für das Königreich Sachsen / für den Freistaat Sachsen
Dr. Felix Wach: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek Band 337, Leipzig 1905
Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Bd. 14: Sachsen, hrsg. und bearb. von Thomas Klein, Marburg/Lahn 1982
Die Kreishauptmannschaft Chemnitz wurde mit Verordnung vom 9. Juli 1900[01] eingerichtet. Dem Bezirk der Kreishauptmannschaft wurden die Amtshauptmannschaften Annaberg, Chemnitz, Flöha, Glauchau, Marienberg und Stollberg sowie die Städte Chemnitz, Glauchau und Meerane zugewiesen. Bis dahin gehörten die Amtshauptmannschaften zum Bezirk der Kreishauptmannschaft Zwickau.
Der Kreishauptmann und seine Mitarbeiter waren bis 1905 in der Kanzleistraße 32, ab 1905 in der Metzschstraße 2 in Chemnitz untergebracht.
Die Kreishauptmannschaften fungierten als unmittelbar von der Staatsregierung delegierte Organe für die innere Staatsverwaltung und waren zuständig für[02]
- Aufsicht über alle dem Ministerium des Innern unterstehenden Verwaltungsbehörden
- Aufsicht über Städte mit Revidierter Städteordnung
- sämtliche Aufgaben der ehemaligen Kreisdirektionen
- Entscheidung in erster Instanz über:
- Angelegenheiten, welche qua Gesetz der höheren "Verwaltungsbehörde" / "Regierungsbehörde" zur Beschlussfassung übertragen sind
- Verwaltungsgerichtsangelegenheiten, bei denen Städte mit Revidierter Städteordnung involviert sind bzw. Gemeinden, die nicht zum Verwaltungsbezirk einer Amtshauptmannschaft gehören
- Entscheidung in zweiter Instanz über Rekurse und Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen der Amtshauptmannschaften / des Bezirksausschusses, der Polizeidirektion zu Dresden und des Polizeiamtes zu Leipzig sowie der Städte mit Revidierter Städteordnung
Der Kreishauptmannschaft stand ein Kreishauptmann vor, der von seinem Stellvertreter, den Vertretern der Bezirksversammlungen und Kanzleipersonal unterstützt wurde. Jeder Kreishauptmannschaft war ein Kreisausschuss beigeordnet, dem Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten vorbehalten waren:
- Rekurse und Beschwerden gegen Entscheidungen:
- in erster Instanz
- von den Amtshauptmannschaften unter Mitwirkung des Bezirksausschusses über Beiträge und persönliche Leistungen für den Bezirk
- von den Stadträten[03] über Einsprüche in Bezug auf die Stimmberechtigung und Wählbarkeit bei öffentlichen Wahlen und über Beiträge und persönliche Leistungen für die Gemeinde oder zu Zwecken der Armenversorgung
- in erster Instanz: Verwaltungsgerichtsangelegenheiten über Unterstützungswohnsitz und Verbindlichkeiten der Armenversorgung
- Anträge auf Untersagung der ferneren Benutzung gewerblicher Anlagen, über anderweitige Regulierung der Kehrbezirke der Schornsteinfeger, über Konzessionsgesuche
- Anträge auf Genehmigung zur Anlegung von Pulverfabriken
Zudem beriet der Kreisausschuss den Kreishauptmann in allen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.
Ab 1938[04] firmierte die Kreishauptmannschaft unter der Bezeichnung "Der Regierungspräsident"; der Verwaltungsbezirk führte die Bezeichnung Regierungsbezirk.
Die Behörde stellte 1945 ihre Tätigkeit ein.
Kreishauptmänner/Regierungspräsidenten[05]
1900 – 1906 Johann Georg Freiherr von Welck
1906 – 1910 Kurt Ludwig Franz von Burgsdorff
1910 – 1922 Karl Joseph Maximilian von Lossow
1922 – 1925 Dr. jur. Richard Marcus
1925 vakant
1926 – 1931 Dr. Hermann Seyfarth
1931 – 1937 Dr. jur. Paul Hugo Grille
(1937) 1938 – 1944 Emil Popp
1944 – 1945 Christoph Johannes Hempel
2. Bestandsgeschichte
Im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven gab das Hauptstaatsarchiv Dresden im August 2003 die Akten der Kreishauptmannschaft Chemnitz an das Staatsarchiv Chemnitz ab (Zugang 110/03, VMB 252/03). Der Bestand umfasste 5,60 lfm (260 AE). 2004 wurden nachträglich die Filme mit den verfilmten Akten übergeben.
Im März 2005 gab Frau Jelentschuk die im Hauptstaatsarchiv Dresden erstellten archivischen Titelaufnahmen in das Archiv-Verzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv 7.4 ein. Die Verzeichnungsangaben wurden anhand der Akten nicht überprüft; einige Titel wurden sprachlich angepasst. Im Nachgang erfolgte die Klassifizierung der Akten anhand der für die Amtshauptmannschaften vorliegenden Klassifikation. Bis dahin waren die Karteikarten nach Ortsbetreffen sortiert
3. Bestandsanalyse
Durch Kriegseinwirkung ist nur Splitterbestand vorhanden. Der Bestand enthält auch Akten des Behördenvorgängers, der Kreishauptmannschaft Zwickau, gelegentlich auch der Kreisdirektion Zwickau. Dies betrifft v. a. Bandreihen, die beieinander gelassen wurden, obwohl die ersten Bände von der neuen Behörde nicht fortgeführt wurden.
Für einen kompletten Überblick über die Verwaltung der Amtshauptmannschaften Annaberg, Chemnitz, Flöha, Glauchau, Marienberg und Stollberg sowie der Städte Chemnitz, Glauchau und Meerane sind die Akten der Kreisdirektion Zwickau (Bestand 33041) und der Kreishauptmannschaft Zwickau (30040) beizuziehen
4. Quellen und Literatur
Reichsgesetzblatt
Gesetz- und Verordnungsblätter des Königreichs Sachsen
Staatshandbücher für das Königreich Sachsen / für den Freistaat Sachsen
Dr. Felix Wach: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek Band 337, Leipzig 1905
Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Bd. 14: Sachsen, hrsg. und bearb. von Thomas Klein, Marburg/Lahn 1982
Sammlung Sächsischer Polizeiverordnungen und -gesetze : Mit dem neuen Reichsrecht [und Kommentierungen]. Berlin, 1939.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 5, Teil 1. Berlin, 1961 (S. 96 f.).
Blaschke, Karlheinz: Verwaltungsgeschichte des Staates : Sächsische Verwaltungsgeschichte. Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3. Berlin, 1958.
Groß, Reiner: Geschichte Sachsens. Edition Leipzig, Berlin, 2002.
Laske, Klaus: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis : Abschlussarbeit für die Staatsprüfung zum Diplomarchivar am Institut für Archivwissenschaft in Potsdam. Dresden, 1958.
Wach, Felix: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Juristische Handbibliothek Band 337. Leipzig, 1905.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 5, Teil 1. Berlin, 1961 (S. 96 f.).
Blaschke, Karlheinz: Verwaltungsgeschichte des Staates : Sächsische Verwaltungsgeschichte. Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3. Berlin, 1958.
Groß, Reiner: Geschichte Sachsens. Edition Leipzig, Berlin, 2002.
Laske, Klaus: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis : Abschlussarbeit für die Staatsprüfung zum Diplomarchivar am Institut für Archivwissenschaft in Potsdam. Dresden, 1958.
Wach, Felix: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Juristische Handbibliothek Band 337. Leipzig, 1905.
Finanzangelegenheiten.- Schulangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Girokassenwesen.- Sparkassenwesen.- Denkmalpflege.- Wohlfahrtsangelegenheiten.
Die Kreishauptmannschaft Chemnitz wurde mit Verordnung vom 9. Juli 1900 eingerichtet. Dem Bezirk der Kreishauptmannschaft wurden die Amtshauptmannschaften Annaberg, Chemnitz, Flöha, Glauchau, Marienberg und Stollberg sowie die Städte Chemnitz, Glauchau und Meerane zugewiesen. Bis dahin gehörten die Amtshauptmannschaften zum Bezirk der Kreishauptmannschaft Zwickau.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.02.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.02.
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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