Beständeübersicht
Bestand
30041 Amtshauptmannschaft Annaberg
Datierung | 1681 - 1952 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 134,35 |
Bestand enthält auch 14 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
1. Geschichte der Amtshauptmannschaften[01]
Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter der Industrialisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Erst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.
Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.
Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde.[02] Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.
Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.
1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.
1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.
Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.
In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.
Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.
1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landkreis oder Stadtkreis) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.
Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.
Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schlesien mit einbezogen wurden. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde
2. Geschichte der Amtshauptmannschaft Annaberg[03]
Die Amtshauptmannschaft Annaberg wurde 1874 aus Ortschaften der Gerichtsämter Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Jöhstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Wolkenstein errichtet. Sie gehörte bis 1900 zur Kreishauptmannschaft Zwickau. Mit der Einrichtung der Kreishauptmannschaft Chemnitz zum 9. Juli 1900 wurde die Amtshauptmannschaft Annaberg dieser unterstellt. Die Amtshauptmannschaft umfasste ein Gebiet von etwa 434 km2 zwischen Annaberg und Oberwiesenthal entlang der Grenze nach Böhmen. Bergbau, Spitzenklöppelei, Posamentenindustrie, große Färbereien, Handel, Fremdenverkehr und Beziehungen zu den nahe gelegenen Böhmen formten dieses Gebiet. Während die Fläche der Amtshauptmannschaft nahezu unverändert blieb, stieg die Bevölkerungszahl bis zum 1. Weltkrieg ständig an, nahm dann ab und erreichte erst 1927 wieder den Stand von 1914.
1874 ca. 99.000 Einwohner
1892 99.164 Einwohner
1900 101.547 Einwohner
1921 103.333 Einwohner
1927 110.804 Einwohner
Ein ausgebautes Straßen- und Eisenbahnnetz verband die Amtshauptmannschaft Annaberg mit den Nachbargebieten. Die größten und am meisten genutzten Verbindungen waren die Eisenbahnlinien Chemnitz – Annaberg – Weipert und die Staatsstraße über Annaberg nach Weipert sowie über Oberwiesenthal mit Anschluss nach Karlsbad.
Zur Amtshauptmannschaft Schwarzenberg gehörten folgende Orte[04] : Annaberg, Arnsfeld, Bärenstein, Bottendorf, Buchholz, Burgstädtel, Buschmühle, Cranzahl, Crottendorf, Cunersdorf, Dörfel, Dürrenberg, Ehrenfriedersdorf[05] , Elterlein, Frohnau, Gelenau, Geyer, Geyersberg, Geyersdorf, Grumbach, Hammerunterwiesenthal, Hermannsdorf, Herold, Jahnsbach, Jöhstadt[06] , Königswalde, Kretscham-Rothensehma, Kleinrückerswalde, Kühberg, Lichtenhain, Mildenau, Mittelschmiedeberg, Neudorf, Neundorf, Niederschlag, Oberdorf, Oberschaar, Oberscheibe, Oberwiesenthal, Scheibenberg[07] , Schlettau, Schlössel, Schmalzgrube, Oberschmiedeberg, Schönfeld, Schwarzbach, Sehma, Siebenhöfen, Stahlberg, Steinbach, Tannenberg, Tännicht, Thum (Dorf), Thum (Stadt), Unterwiesenthal[08] , Walthersdorf, Wiesa, Wiesenbad.
Annaberg, 10 km von der böhmischen Grenze entfernt, hatte 1925 18.150 Einwohner und war Sitz verschiedener Behörden und Schulen, wie z. B.
- Amtshauptmannschaft
- Amtsgericht
- Bauverwalterei
- Bezirkssteuereinnahme
- Forstrentamt
- Hauptzoll- und Steueramt
- Straßen- und Wasserbauinspektion
- Posamenten-, gewerbliche und landwirtschaftliche Fachschulen.
Das Gebäude der Amtshauptmannschaft befand sich in der Klostergasse.
An der Spitze dieser Behörde standen:
1874 – 1876 Friedrich Oskar Litzkendorf
1876 – 1884 Dr. jur. Friedrich Alexander Freiherr von Bernewitz
1884 – 1890 Dr. jur. Eduard Wilhelm Alfred von Mayer
1890 – 1893 Dr. jur. Wilhelm Otto Kunze
1893 – 1897 Kurt Ludwig Franz von Burgsdorff
1897 – 1900 Erich Friedrich Albert Georg Heink
1901 – 1906 Christoph Graf Vitzthum von Eckstädt
1906 – 1909 Kurt Robert Alfred Freiherr von Welck
1909 – 1918 Dr. Max Ludwig Johannes Weißwange
1919 – [1921] Dr. Karl Gustav Fidejustus Walther
[1925] – 1926 Schulze
1926 – 1928 Dr. Ernst Walther Venus
1928 – 1945 Kurt Karl Adolf Freiherr von Wirsing
(Klein, Deutsche Verwaltungsgeschichte Bd. 14 Sachsen, S. 389 f.; ab 1900 S. 291)
Die im Staatshandbuch für das Königreich bzw. den Freistaat Sachsen verzeichneten Namen und Amtszeiten unterscheiden sich z. T. von den Ausführungen Kleins. Deswegen die Daten zum Vergleich:
1874 – 1875 Georg Kurt von Einsiedel
1876 – 1885 Dr. Friedrich Alexander von Bernewitz
1886 – 1891 Dr. Eduard Wilhelm Alfred von Mayer
1892 – 1893 Dr. Wilhelm Kunze
1894 – 1896 Kurt Ludwig Franz von Burgsdorf
1897 – 1900 Erich Friedrich Albert Georg Heink
1901 – 1906 Christfried Johann Friedrich Vitzthum von Eckstädt
1907 – 1908 Kurt Robert Alfred von Welck
1909 – 1914 Dr. Max Ludwig Johann Weißwange
1921 Dr. [Karl Gustav Fidejustus] Walther
1925 Schulze
1927 Dr. [Ernst Walter] Venus
(Staatshandbuch für das Königreich bzw. für den Freistaat Sachsen)
Der zweite bedeutende Ort ist Oberwiesenthal. Oberwiesenthal entwickelte sich durch seine Höhenlage immer mehr zum Zentrum des Wintersports und des Fremdenverkehrs. Viele Hotels und Pensionen entstanden bereits in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts, ebenso die Schwebebahn zum Fichtelberg. 1925 lebten in Oberwiesenthal 2.430 Einwohner. An Behörden und Schulen sind das Amtsgericht, die Forstämter und die Spitzenklöppelschule besonders zu erwähnen.
3. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Die Akten der Amtshauptmannschaft Annaberg gelangten in mehreren Abgaben zwischen 1909 und 1991 in das Staatsarchiv Dresden. Das Hauptstaatsarchiv Dresden übergab den Bestand 2003 im Rahmen des Bestandsausgleichs zwischen des sächsischen Staatsarchiven dem Staatsarchiv Chemnitz. Hier wurde der Bestand durch weitere Zugänge aus dem Regierungspräsidium Chemnitz (2008), Straßenbauamt Döbeln (2008) und dem Kreisarchiv Annaberg (2014) sowie durch Akten aus anderen Archivbeständen ergänzt. Er umfasst nach Abschluss der Bearbeitung ca. 135 lfm mit 7.500 Akteneinheiten aus der Zeit von (1681 - 1873) 1874 - 1952.
Einzelne Aktenbände sind bei den Vorbehörden der Amtshauptmannschaft seit 1856 oder den Ämtern ergangen und eingegliedert worden.
Die Bearbeitung erfolgte im Wesentlichen zwischen 1963 und 1966. Als Ordnungsschema ist der Archivplan für die "Amtshauptmannschaften von 1874" verwendet und entsprechend der vorhandenen Akten erweitert worden. Die Kassation erfolgte anhand der 1964 im damaligen Sächsischen Landeshauptarchiv erarbeiteten "Kassationsrichtlinie für die Amtshauptmannschaften". Manche zur Kassation freigegebenen Gruppen wurden wegen ihrer besonderen heimatgeschichtlichen Bedeutung aufbewahrt. So sind zum Beispiel viele Kommunikationswege zu bekannten Wanderwegen im Erzgebirge aufbewahrt geworden.
Aufgrund des Umfangs des Bestandes ist anzunehmen, dass dieser ziemlich lückenlos ins Staatsarchiv gelangt ist. Verluste bzw. eventuelle Außenstände könnten bei den Wasserbausachen aufgetreten sein.
In diesem Bestand sind wichtige Unterlagen zur Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung, zu den Auswirkungen der Sozialistischen Oktoberrevolution (Abt. VI und XIV.), zur Entwicklung der Industrie und des Verkehrs im Erzgebirge (Abt. XVIII und XIX.) sowie zur Heimat- und Ortsgeschichte enthalten.
Wie jede Amtshauptmannschaft bildete auch die Amtshauptmannschaft Annaberg einen eigenen Bezirksverband. Aus der Tätigkeit dieses Verbandes sind 475 Akteneinheiten aus den Jahren 1919 bis 1946 vorhanden. Sie enthalten fast nur Unterlagen über den Kleinwohnungsbau im Erzgebirge und über die Errichtung der Bezirksanstalt Annaberg. Die Akten des Bezirksverbandes, die bei späteren Bearbeitungen aufgefunden und verzeichnet wurden, sind im Gliederungspunkt 28. des Bestandes 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg eingeordnet.
Das vorliegende Findbuch ist das Ergebnis einer Konversion des bereits zu diesem Bestand vorhandenen maschinenschriftlichen Findbuches aus dem Jahr 1967.
Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1967 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Verzeichnungseinheiten als auch für die Findbucheinleitung. Anpassungen der Aktentitel einer Bandreihe und andere Ergänzungen ohne Beiziehung der Akten wurden durch eckige Klammern gekennzeichnet. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Die Verzeichnungseinheiten wurden der für die Amtshauptmannschaften im Staatsarchiv Chemnitz vorliegenden Einheitsklassifikation zugewiesen. Dabei wurde sich im Wesentlich an der Zuweisung zu den Klassifikationsgruppen von 1967 orientiert, bisweilen jedoch anhand der Aktenzeichen korrigiert. Die ursprüngliche Klassifikation wurde in die Datenbank Augias-Archiv übernommen und kann dort abgebildet werden.
Ergänzend zum alten Findbuch sind in der neuen Fassung auch Akten aufgeführt, die zwischen 2002 und 2008 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden, vom Sächsischen Bergarchiv Freiberg, vom Regierungspräsidium Chemnitz und vom Straßenbauamt Döbeln abgegeben wurden.
Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1967 wider.
Ergänzend sei auf folgende Bestände im Staatsarchiv Chemnitz hingewiesen:
33016 Gerichtsamt Annaberg 1851 – 1879 (ggf. 30099 Amtsgericht Annaberg)
33020 Gerichtsamt Ehrenfriedersdorf 1854 – 1879 (ggf. 30106 Amtsgericht Ehrenfriedersdorf)
33257 Gerichtsamt Geyer 181851 – 1868
33258 Gerichtsamt Grünhain 1822 – 1868 (ggf. 30136 Amtsgericht Schwarzenberg)
33024 Gerichtsamt Jöhstadt 1837 – 1875 (ggf. 30115 Amtsgericht Jöhstadt)
30126 Amtsgericht Oberwiesenthal (inkl. Gerichtsamt)
33035 Gerichtsamt Scheibenberg 1844 – 1875 (ggf. 30133 Amtsgericht Scheibenberg)
33038 Gerichtsamt Wolkenstein 1844 – 1879 (ggf. 30142 Amtsgericht Wolkenstein)
33044 Ältere Amtshauptmannschaft Niederforchheim/Wolkenstein 1791 – 1874
30039 Kreishauptmannschaft Chemnitz 1835 – 1941
30040 Kreishauptmannschaft Zwickau 1842 – 1944
30401 Kreistag/Kreisrat Annaberg 1939 – 1956
30356 Bezirksschulamt Annaberg 1819 – 1946
Bestände der Grundherrschaften und Sonderverwaltungen
5. Quellen und Literatur
Karlheinz BLASCHKE: Verwaltungsgeschichte des Staates – Sächsische Verwaltungsgeschichte, Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3, 1958.
Karlheinz BLASCHKE: Die Ausbreitung des Staates in Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke; in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, 91. Jg., 1954, S. 74 – 109
Richard DIETRICH: die Verwaltungsreform in Sachsen 1869 – 1873; in: Neues Archiv für sächsische Geschichte, Jg. 61, 1940, S. 49 ff.
Reiner GROß: Die Entwicklung der sächsischen Regionalverwaltung, dargestellt am Beispiel des Leipziger Kreises (16, - 20. Jh.), ms. 1960
Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, bearb. von Thomas KLEIN: Johann-Gottfried-Herder-Institut Marburg/Lahn, 1982.
Helga-Maria KÜHN: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Meißnischen Kreis, ms. 1959
Claus LASKE: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis, ms. 1959
C. von der MOSEL: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts
Dr. Felix WACH: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek Band 337, Leipzig 1905
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen,
bearbeitet von Dr. R. Steche, Dresden, 1886.
[01] Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)
[02] vgl. A 1356/62 des Hauptstaatsarchivs Dresden.
[03] Einleitung zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg von Sigrid Winar, 1967; z. T. überarbeitet, 2009.
[04] Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, bearb. von Karlheinz Blaschke.
[05] Sitz des Amtsgerichtes und Untersteueramtes.
[06] Sitz des Amtsgerichtes, Nebenzollamtes und der Forstrevierverwaltung.
[07] Sitz des Amtsgerichtes.
[08] Sitz der Forstrevierverwaltung und Zollrezeptur.
Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter der Industrialisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Erst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.
Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.
Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde.[02] Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.
Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.
1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.
1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.
Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.
In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.
Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.
1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landkreis oder Stadtkreis) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.
Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.
Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schlesien mit einbezogen wurden. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde
2. Geschichte der Amtshauptmannschaft Annaberg[03]
Die Amtshauptmannschaft Annaberg wurde 1874 aus Ortschaften der Gerichtsämter Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Jöhstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Wolkenstein errichtet. Sie gehörte bis 1900 zur Kreishauptmannschaft Zwickau. Mit der Einrichtung der Kreishauptmannschaft Chemnitz zum 9. Juli 1900 wurde die Amtshauptmannschaft Annaberg dieser unterstellt. Die Amtshauptmannschaft umfasste ein Gebiet von etwa 434 km2 zwischen Annaberg und Oberwiesenthal entlang der Grenze nach Böhmen. Bergbau, Spitzenklöppelei, Posamentenindustrie, große Färbereien, Handel, Fremdenverkehr und Beziehungen zu den nahe gelegenen Böhmen formten dieses Gebiet. Während die Fläche der Amtshauptmannschaft nahezu unverändert blieb, stieg die Bevölkerungszahl bis zum 1. Weltkrieg ständig an, nahm dann ab und erreichte erst 1927 wieder den Stand von 1914.
1874 ca. 99.000 Einwohner
1892 99.164 Einwohner
1900 101.547 Einwohner
1921 103.333 Einwohner
1927 110.804 Einwohner
Ein ausgebautes Straßen- und Eisenbahnnetz verband die Amtshauptmannschaft Annaberg mit den Nachbargebieten. Die größten und am meisten genutzten Verbindungen waren die Eisenbahnlinien Chemnitz – Annaberg – Weipert und die Staatsstraße über Annaberg nach Weipert sowie über Oberwiesenthal mit Anschluss nach Karlsbad.
Zur Amtshauptmannschaft Schwarzenberg gehörten folgende Orte[04] : Annaberg, Arnsfeld, Bärenstein, Bottendorf, Buchholz, Burgstädtel, Buschmühle, Cranzahl, Crottendorf, Cunersdorf, Dörfel, Dürrenberg, Ehrenfriedersdorf[05] , Elterlein, Frohnau, Gelenau, Geyer, Geyersberg, Geyersdorf, Grumbach, Hammerunterwiesenthal, Hermannsdorf, Herold, Jahnsbach, Jöhstadt[06] , Königswalde, Kretscham-Rothensehma, Kleinrückerswalde, Kühberg, Lichtenhain, Mildenau, Mittelschmiedeberg, Neudorf, Neundorf, Niederschlag, Oberdorf, Oberschaar, Oberscheibe, Oberwiesenthal, Scheibenberg[07] , Schlettau, Schlössel, Schmalzgrube, Oberschmiedeberg, Schönfeld, Schwarzbach, Sehma, Siebenhöfen, Stahlberg, Steinbach, Tannenberg, Tännicht, Thum (Dorf), Thum (Stadt), Unterwiesenthal[08] , Walthersdorf, Wiesa, Wiesenbad.
Annaberg, 10 km von der böhmischen Grenze entfernt, hatte 1925 18.150 Einwohner und war Sitz verschiedener Behörden und Schulen, wie z. B.
- Amtshauptmannschaft
- Amtsgericht
- Bauverwalterei
- Bezirkssteuereinnahme
- Forstrentamt
- Hauptzoll- und Steueramt
- Straßen- und Wasserbauinspektion
- Posamenten-, gewerbliche und landwirtschaftliche Fachschulen.
Das Gebäude der Amtshauptmannschaft befand sich in der Klostergasse.
An der Spitze dieser Behörde standen:
1874 – 1876 Friedrich Oskar Litzkendorf
1876 – 1884 Dr. jur. Friedrich Alexander Freiherr von Bernewitz
1884 – 1890 Dr. jur. Eduard Wilhelm Alfred von Mayer
1890 – 1893 Dr. jur. Wilhelm Otto Kunze
1893 – 1897 Kurt Ludwig Franz von Burgsdorff
1897 – 1900 Erich Friedrich Albert Georg Heink
1901 – 1906 Christoph Graf Vitzthum von Eckstädt
1906 – 1909 Kurt Robert Alfred Freiherr von Welck
1909 – 1918 Dr. Max Ludwig Johannes Weißwange
1919 – [1921] Dr. Karl Gustav Fidejustus Walther
[1925] – 1926 Schulze
1926 – 1928 Dr. Ernst Walther Venus
1928 – 1945 Kurt Karl Adolf Freiherr von Wirsing
(Klein, Deutsche Verwaltungsgeschichte Bd. 14 Sachsen, S. 389 f.; ab 1900 S. 291)
Die im Staatshandbuch für das Königreich bzw. den Freistaat Sachsen verzeichneten Namen und Amtszeiten unterscheiden sich z. T. von den Ausführungen Kleins. Deswegen die Daten zum Vergleich:
1874 – 1875 Georg Kurt von Einsiedel
1876 – 1885 Dr. Friedrich Alexander von Bernewitz
1886 – 1891 Dr. Eduard Wilhelm Alfred von Mayer
1892 – 1893 Dr. Wilhelm Kunze
1894 – 1896 Kurt Ludwig Franz von Burgsdorf
1897 – 1900 Erich Friedrich Albert Georg Heink
1901 – 1906 Christfried Johann Friedrich Vitzthum von Eckstädt
1907 – 1908 Kurt Robert Alfred von Welck
1909 – 1914 Dr. Max Ludwig Johann Weißwange
1921 Dr. [Karl Gustav Fidejustus] Walther
1925 Schulze
1927 Dr. [Ernst Walter] Venus
(Staatshandbuch für das Königreich bzw. für den Freistaat Sachsen)
Der zweite bedeutende Ort ist Oberwiesenthal. Oberwiesenthal entwickelte sich durch seine Höhenlage immer mehr zum Zentrum des Wintersports und des Fremdenverkehrs. Viele Hotels und Pensionen entstanden bereits in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts, ebenso die Schwebebahn zum Fichtelberg. 1925 lebten in Oberwiesenthal 2.430 Einwohner. An Behörden und Schulen sind das Amtsgericht, die Forstämter und die Spitzenklöppelschule besonders zu erwähnen.
3. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Die Akten der Amtshauptmannschaft Annaberg gelangten in mehreren Abgaben zwischen 1909 und 1991 in das Staatsarchiv Dresden. Das Hauptstaatsarchiv Dresden übergab den Bestand 2003 im Rahmen des Bestandsausgleichs zwischen des sächsischen Staatsarchiven dem Staatsarchiv Chemnitz. Hier wurde der Bestand durch weitere Zugänge aus dem Regierungspräsidium Chemnitz (2008), Straßenbauamt Döbeln (2008) und dem Kreisarchiv Annaberg (2014) sowie durch Akten aus anderen Archivbeständen ergänzt. Er umfasst nach Abschluss der Bearbeitung ca. 135 lfm mit 7.500 Akteneinheiten aus der Zeit von (1681 - 1873) 1874 - 1952.
Einzelne Aktenbände sind bei den Vorbehörden der Amtshauptmannschaft seit 1856 oder den Ämtern ergangen und eingegliedert worden.
Die Bearbeitung erfolgte im Wesentlichen zwischen 1963 und 1966. Als Ordnungsschema ist der Archivplan für die "Amtshauptmannschaften von 1874" verwendet und entsprechend der vorhandenen Akten erweitert worden. Die Kassation erfolgte anhand der 1964 im damaligen Sächsischen Landeshauptarchiv erarbeiteten "Kassationsrichtlinie für die Amtshauptmannschaften". Manche zur Kassation freigegebenen Gruppen wurden wegen ihrer besonderen heimatgeschichtlichen Bedeutung aufbewahrt. So sind zum Beispiel viele Kommunikationswege zu bekannten Wanderwegen im Erzgebirge aufbewahrt geworden.
Aufgrund des Umfangs des Bestandes ist anzunehmen, dass dieser ziemlich lückenlos ins Staatsarchiv gelangt ist. Verluste bzw. eventuelle Außenstände könnten bei den Wasserbausachen aufgetreten sein.
In diesem Bestand sind wichtige Unterlagen zur Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung, zu den Auswirkungen der Sozialistischen Oktoberrevolution (Abt. VI und XIV.), zur Entwicklung der Industrie und des Verkehrs im Erzgebirge (Abt. XVIII und XIX.) sowie zur Heimat- und Ortsgeschichte enthalten.
Wie jede Amtshauptmannschaft bildete auch die Amtshauptmannschaft Annaberg einen eigenen Bezirksverband. Aus der Tätigkeit dieses Verbandes sind 475 Akteneinheiten aus den Jahren 1919 bis 1946 vorhanden. Sie enthalten fast nur Unterlagen über den Kleinwohnungsbau im Erzgebirge und über die Errichtung der Bezirksanstalt Annaberg. Die Akten des Bezirksverbandes, die bei späteren Bearbeitungen aufgefunden und verzeichnet wurden, sind im Gliederungspunkt 28. des Bestandes 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg eingeordnet.
Das vorliegende Findbuch ist das Ergebnis einer Konversion des bereits zu diesem Bestand vorhandenen maschinenschriftlichen Findbuches aus dem Jahr 1967.
Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1967 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Verzeichnungseinheiten als auch für die Findbucheinleitung. Anpassungen der Aktentitel einer Bandreihe und andere Ergänzungen ohne Beiziehung der Akten wurden durch eckige Klammern gekennzeichnet. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Die Verzeichnungseinheiten wurden der für die Amtshauptmannschaften im Staatsarchiv Chemnitz vorliegenden Einheitsklassifikation zugewiesen. Dabei wurde sich im Wesentlich an der Zuweisung zu den Klassifikationsgruppen von 1967 orientiert, bisweilen jedoch anhand der Aktenzeichen korrigiert. Die ursprüngliche Klassifikation wurde in die Datenbank Augias-Archiv übernommen und kann dort abgebildet werden.
Ergänzend zum alten Findbuch sind in der neuen Fassung auch Akten aufgeführt, die zwischen 2002 und 2008 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden, vom Sächsischen Bergarchiv Freiberg, vom Regierungspräsidium Chemnitz und vom Straßenbauamt Döbeln abgegeben wurden.
Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1967 wider.
Ergänzend sei auf folgende Bestände im Staatsarchiv Chemnitz hingewiesen:
33016 Gerichtsamt Annaberg 1851 – 1879 (ggf. 30099 Amtsgericht Annaberg)
33020 Gerichtsamt Ehrenfriedersdorf 1854 – 1879 (ggf. 30106 Amtsgericht Ehrenfriedersdorf)
33257 Gerichtsamt Geyer 181851 – 1868
33258 Gerichtsamt Grünhain 1822 – 1868 (ggf. 30136 Amtsgericht Schwarzenberg)
33024 Gerichtsamt Jöhstadt 1837 – 1875 (ggf. 30115 Amtsgericht Jöhstadt)
30126 Amtsgericht Oberwiesenthal (inkl. Gerichtsamt)
33035 Gerichtsamt Scheibenberg 1844 – 1875 (ggf. 30133 Amtsgericht Scheibenberg)
33038 Gerichtsamt Wolkenstein 1844 – 1879 (ggf. 30142 Amtsgericht Wolkenstein)
33044 Ältere Amtshauptmannschaft Niederforchheim/Wolkenstein 1791 – 1874
30039 Kreishauptmannschaft Chemnitz 1835 – 1941
30040 Kreishauptmannschaft Zwickau 1842 – 1944
30401 Kreistag/Kreisrat Annaberg 1939 – 1956
30356 Bezirksschulamt Annaberg 1819 – 1946
Bestände der Grundherrschaften und Sonderverwaltungen
5. Quellen und Literatur
Karlheinz BLASCHKE: Verwaltungsgeschichte des Staates – Sächsische Verwaltungsgeschichte, Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3, 1958.
Karlheinz BLASCHKE: Die Ausbreitung des Staates in Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke; in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, 91. Jg., 1954, S. 74 – 109
Richard DIETRICH: die Verwaltungsreform in Sachsen 1869 – 1873; in: Neues Archiv für sächsische Geschichte, Jg. 61, 1940, S. 49 ff.
Reiner GROß: Die Entwicklung der sächsischen Regionalverwaltung, dargestellt am Beispiel des Leipziger Kreises (16, - 20. Jh.), ms. 1960
Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, bearb. von Thomas KLEIN: Johann-Gottfried-Herder-Institut Marburg/Lahn, 1982.
Helga-Maria KÜHN: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Meißnischen Kreis, ms. 1959
Claus LASKE: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis, ms. 1959
C. von der MOSEL: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts
Dr. Felix WACH: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek Band 337, Leipzig 1905
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen,
bearbeitet von Dr. R. Steche, Dresden, 1886.
[01] Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)
[02] vgl. A 1356/62 des Hauptstaatsarchivs Dresden.
[03] Einleitung zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg von Sigrid Winar, 1967; z. T. überarbeitet, 2009.
[04] Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, bearb. von Karlheinz Blaschke.
[05] Sitz des Amtsgerichtes und Untersteueramtes.
[06] Sitz des Amtsgerichtes, Nebenzollamtes und der Forstrevierverwaltung.
[07] Sitz des Amtsgerichtes.
[08] Sitz der Forstrevierverwaltung und Zollrezeptur.
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 200 - 203 (H. Schlechte).
C. Laske: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis, o.O. 1958, ms.
Francesca Weil: Vom "ungekrönten König" des Landkreises zu einer "Dienststelle unter vielen" - Amtshauptmann von Annaberg, Freiherr Kurt Adolf von Wirsing (1928-1945), in: Sächs. Heimatblätter 1/2005, S. 60-70.
Francesca Weil: Entmachtung im Amt. Bürgermeister und Landräte im Kreis Annaberg 1930-1961, Böhlau-Verlag 2004 (?).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 1, ms. gedr. 1961, S. 143 - 150.
R. Franz: Die Amtshauptmannschaft Annaberg, Annaberg 1904.
Dr. Felix Wach: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek, Bd. 337, 1905.
C. Laske: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis, o.O. 1958, ms.
Francesca Weil: Vom "ungekrönten König" des Landkreises zu einer "Dienststelle unter vielen" - Amtshauptmann von Annaberg, Freiherr Kurt Adolf von Wirsing (1928-1945), in: Sächs. Heimatblätter 1/2005, S. 60-70.
Francesca Weil: Entmachtung im Amt. Bürgermeister und Landräte im Kreis Annaberg 1930-1961, Böhlau-Verlag 2004 (?).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 1, ms. gedr. 1961, S. 143 - 150.
R. Franz: Die Amtshauptmannschaft Annaberg, Annaberg 1904.
Dr. Felix Wach: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek, Bd. 337, 1905.
Organisation der Justizbehörden und Verwaltungsbehörden.- Verhältnisse mit auswärtigen Staaten.- Militärangelegenheiten.- Kriegsangelegenheiten.- Finanzangelegenheiten.- Staatsangehörigkeitssachen.- Kirchenangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenangelegenheiten.- Fürsorgeangelegenheiten.- Medizinalangelegenheiten.- Gesundheitsangelegenheiten.- Sicherheitspolizei.- Sittenpolizei.- Feuerpolizei.- Landwirtschaftsangelegenheiten.- Forstangelegenheiten.- Jagdangelegenheiten.- Fischereiangelegenheiten.- Handelsangelegenheiten.- Gewerbeangelegenheiten.- Bergbauangelegenheiten.- Bausachen.- Personenstandsangelegenheiten.- Versicherungen.
Die Amtshauptmannschaft Annaberg wurde 1874 aus den Bezirken der Gerichtsämter Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Jöhstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Wolkenstein gebildet. Sie unterstand von 1874 bis 1900 der Aufsicht der Kreishauptmannschaft Zwickau, ab 1900 der Aufsicht der Kreishauptmannschaft Chemnitz. Die Amtshauptmannschaft umfasste die Städte Annaberg, Buchholz, Ehrenfriedersdorf, Elterlein (mit Gut Burgstädtel), Geyer, Jöhstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg, Schlettau, Thum und Unterwiesenthal sowie die Gemeinden Arnsfeld, Bärenstein, Cranzahl, Crottendorf, Cunersdorf, Dörfel, Frohnau, Gelenau, Geyersdorf, Grumbach, Hammerunterwiesenthal, Hermannsdorf, Herold, Jahnsbach, Kleinrückerswalde, Königswalde, Kretscham-Rothensehma, Mildenau, Mittelschmiedeberg, Neudorf, Neundorf, Niederschlag, Oberdorf, Oberschaar, Oberscheibe, Oberschmiedeberg, Schmalzgrube, Schönfeld, Schwarzbach, Sehma, Stahlberg, Steinbach, Tannenberg, Thum (Dorf), Walthersdorf, Wiesa und Wiesenthal.
Die amtshauptmannnschaftliche Organisation bestand mit geringen Änderungen bis 1945. Die Aufgaben übernahm der Kreistag/Kreisrat Annaberg. Das Gebiet der Amtshauptmannschaft Annaberg wurde 1952 auf die Kreise Annaberg und Zschopau aufgeteilt.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.03.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der älteren Amtshauptmannschaft Niederforchheim/Wolkenstein (Annaberg), der Ämter Wiesenthal und Wolkenstein sowie der Gerichtsämter Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Jöhstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Schlettau.
Die amtshauptmannnschaftliche Organisation bestand mit geringen Änderungen bis 1945. Die Aufgaben übernahm der Kreistag/Kreisrat Annaberg. Das Gebiet der Amtshauptmannschaft Annaberg wurde 1952 auf die Kreise Annaberg und Zschopau aufgeteilt.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.03.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der älteren Amtshauptmannschaft Niederforchheim/Wolkenstein (Annaberg), der Ämter Wiesenthal und Wolkenstein sowie der Gerichtsämter Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Jöhstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Schlettau.
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