Beständeübersicht
Bestand
30048 Amtshauptmannschaft Plauen
Datierung | 1816 - 1973 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 90,14 |
Bestand enthält auch 2 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
1. Geschichte der Amtshauptmannschaften[01]
Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter der Industrialisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Erst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.
Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.
Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde.[02] Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.
Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.
1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.
1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.
Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.
In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.
Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.
1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landkreis oder Stadtkreis) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.
Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.
Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schlesien mit einbezogen wurden. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde.
2. Geschichte der Amtshauptmannschaft Plauen[03]
Die Amtshauptmannschaft Plauen wurde 1874 aus Ortschaften der Gerichtsämter Elsterberg, Pausa, Plauen und Reichenbach errichtet. Sie gehörte zur Kreishauptmannschaft Zwickau. Die Amtshauptmannschaft umfasste ein Gebiet von etwa 510 km2 im Südwesten von Sachsen, zum Teil entlang der Grenze zu Franken/Bayern.
Während die Fläche nahezu unverändert blieb, stieg die Bevölkerungszahl bis zum 1. Weltkrieg ständig an, erreichte dann erst in den Zwanziger Jahren wieder den Stand von vor 1914.Weitere größere Bevölkerungsverluste sind auch während des 2. Weltkrieges zu verzeichnen.
Ein ausgebautes Straßen- und Eisenbahnnetz verband die einzelnen Orte untereinander sowie mit den Nachbargebieten. Als Beispiel ist die Eisenbahnlinie Dresden – Plauen – Hof als Verbindung zwischen der Amtshauptmannschaft Plauen und der sächsischen Landeshauptstadt Dresden sowie nach Franken zu nennen.
Zur Amtshauptmannschaft Plauen gehörten folgende Orte[04] : Altensalz, Barthmühle, Berglas, Brockau, Brunn, Burgstein, Chrieschwitz, Christgrün, Coschütz (mit Feldwiese, Rückisch, Thürnhof), Cunsdorf bei Elsterberg, Cunsdorf bei Reichenbach, Dehles, Demeusel, Drochaus, Dröswein, Ebersgrün, Elsterberg (mit Gippe), Fasendorf, Foschenroda, Friesen, Gansgrün, Geilsdorf, Görschnitz[05] , Grobau (mit Brand, Stöckigt), Großfriesen, Großzöbern, Gutenfürst, Haselbrunn, Hauptmannsgrün, Helmsgrün (mit Rodlera), Jocketa, Jößnitz, Kauschwitz, Kemnitz, Kleinfriesen, Kleingera (mit Pfannenstiel, Reuth), Kleinzöbern, Kloschwitz, Kobitzschwalde, Kornbach, Krebes (mit Kandelhof, Schwarzenreuth), Kröstau, Kürbitz, Lambzig, Langenbach, Langenbuch, Lauschgrün, Leubnitz, Liebau, Linda, Losa (mit Wipplas), Mechelgrün, Mehltheuer, Meßbach, Mißlareuth, Möschwitz, Mühltroff, Mylau, Netzschkau, Neudörfel, Neuensalz, Neundorf, Noßwitz (mit Sachswitz sächs. Anteil[06] ), Oberheinsdorf, Oberlosa, Obermylau, Oberneumark, Oberpirk, Oberreichenau, Oberreichenbach, Oberweischlitz (mit Rosenberg, Laneckhaus), Pansdorf, Pausa, Pirk (mit Türbel), Plauen, Pöhl, Ranspach, Reichenbach, Reimersgrün, Reinhardtswalde, Reinsdorf, Reißig, Reusa (mit Sorga, Tauschwitz), Reuth bei Elsterberg, Reuth bei Plauen, Rodau, Rodersdorf, Römersdorf, Rößnitz, Rotschau, Röttis (mit Lochhaus und Pfaffenhaus), Ruderitz, Ruppertsgrün (mit Rentzschmühle), Schneckengrün, Schneidenbach, Scholas, Schönberg, Schönlind, Schwand, Steins, Steinsdorf, Stelzen (sächs. Anteil)[07] , Stöckigt bei Plauen, Straßberg, Syrau, Theuma, Thierbach, Thiergarten, Thossen, Thoßfell, Tobertitz, Tremnitz, Trieb, Unterheinsdorf, Unterlosa, Unterpirk, Unterreichenau, Unterweischlitz, Voigtsgrün, Wallengrün, Zobes, Zschockau und Zwoschwitz.In Plauen hatten außer der Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksverband u. a. noch höhere Lehranstalten, verschiedene Fach-, Handels-, Gewerbe- und Berufsschulen, das Sächsische Eichamt, das Land- und Amtsgericht, das Vermessungs-, Straßen- und Wasserbauamt, das Finanzamt, das Hauptzollamt, das Arbeitsamt sowie verschiedene Post- und Reichsbahndienststellen ihren Sitz. Spitzen-, Stickerei-, Gardinen-, Spachtel- und Tamburindustrie, Färbereien, Bleichereien und Appreturanstalten, Zwirnereien und Konfektionswaren, Verbandstoff- und Baumwollspinnereien, Stickmaschinen, Leder-, Papier- und Kartonagenfabrikation prägten nicht nur das Bild der Stadt Plauen, sondern das gesamte Gebiet der Amtshauptmannschaft. Die Naturschönheiten dieser Gegend lockten Natur- und Heimatfreunde an und verhalfen zum Entstehen einer Tourismusbranche.
1907 wurde die Stadt Plauen[08] , 1924 die Stadt Reichenbach aus dem Amtshauptmannschaftsbezirk ausgegliedert. 1920 mussten die Gemeinden Altrottmannsdorf, Erlmühle, Neumark, Schönbach, Römersgrün und Unterneumark an die neu gebildeten Amtshauptmannschaft Werdau abgegeben werden.[09] Im Zuge der neuen Grenzfestlegungen zwischen Thüringen und Sachsen kam es 1928 zu einigen Gebietsveränderungen: die Amtshauptmannschaft verlor die Ortsteile Stelzen (der Gemeinde Reuth) und Sachswitz (der Stadt Elsterberg) sowie die Flur der Gemeinde Noßwitz und erhielt im Gegenzug die Flur Caselwitz und Teile der Gemeinden Schönbach, Görschnitz und Spielmes.
1952 wurde das Gebiet der Amtshauptmannschaft / des (Land-)Kreises Plauen auf die neu gebildeten Kreise Greiz, Plauen, Reichenbach, Schleiz und Zeulenroda sowie den Stadtkreis Plauen aufgeteilt.
Das Gebäude der Amtshauptmannschaft befand sich in Plauen, Neundorfer Straße 96. An der Spitze der Behörde standen:
1874 – 1876 Otto Theodor Meusel
1877 – 1880 Johann Theodor Schmiedel
1880 – 1892 Johann Georg Freiherr von Welck
1892 – 1900 Adolf Maximilian von Polenz
1901 – 1905 Dr. jur. Rudolf von Oppen
1905 – 1909 Dr. Hermann Walter Junck
1909 – 1919 Dr. Wilhelm Maximilian Mehnert
1919 – 1944 Alfred Beschorner
1944 – 1945 Dr. Bernhard Müller
(Klein, Deutsche Verwaltungsgeschichte Bd. 14 Sachsen, S. 404 f.)3. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Der Bestand der Amtshauptmannschaft Plauen gelangte in zwei großen Ablieferungen 1951 und 1996 in das Sächsische Staatsarchiv/Hauptstaatsarchiv Dresden, ergänzt durch Abgaben des Historischen Archivs des Vogtlandkreises (2001) und des Regierungspräsidiums Chemnitz (2008). Der Bestand umfasst nach Abschluss der Bearbeitung über 90 lfm Akten, ca. 400 Karten/Pläne und ca. 370 s/w Fotos aus der Zeit von 1816 bis 1973.
Einzelne Aktenbände sind bei den Vorgängerbehörden der Amtshauptmannschaft seit 1856 oder den Ämtern ergangen und eingegliedert worden. Wurden die Aktenbände bereits bei den Vorgängerbehörden abgeschlossen, werden diese als Provenienzstelle explizit im Findbuch ausgewiesen. Anders bei den Akten, die zwar dort angelegt, aber bei der Amtshauptmannschaft Plauen abgeschlossen wurden. Hier sind die Vorprovenienzen nur in der Verzeichnungsdatenbank erfasst, im Findbuch aber nicht ausgewiesen.
Die Bearbeitung fand im Wesentlichen 1974 statt; nachträgliche Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten führten 1996/1997 zu einer abschließenden Bearbeitung. Als Ordnungsschema ist der Archivplan für die "Amtshauptmannschaften von 1874" verwendet und entsprechend der vorhandenen Akten wesentlich erweitert worden. Die sehr umfangreiche und z. T. sehr tiefe und unübersichtliche Klassifikation wurde im Anschluss an die Konversion 2009 der Standardklassifikation für Amtshauptmannschaften[10] angeglichen.
In diesem Bestand befinden sich wichtige Unterlagen zur Industrie- und Verkehrsentwicklung im Bezirk der ehemaligen Amtshauptmannschaft Plauen. Darüber hinaus finden sich auch Hinweise zur Orts- und Heimatgeschichte, zu Umweltfragen und zum Verhältnis zwischen Sachsen und Bayern sowie zu den Fürstentümern Reuß ä. L. und Reuß j. L..
Das vorliegende Findbuch ist das Ergebnis einer Konversion (2008) der bereits zu diesem Bestand vorhandenen handschriftlichen Findkartei aus den Jahren 1974, 1997.
Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die handschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die in der Findkartei von 1974/1997 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Verzeichnungseinheiten als auch für die Findbucheinleitung. Anpassungen der Aktentitel einer Bandreihe und andere Ergänzungen ohne Beiziehung der Akten wurden durch eckige Klammern gekennzeichnet. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Die Verzeichnungseinheiten wurden der für die Amtshauptmannschaften im Staatsarchiv Chemnitz vorliegenden Einheitsklassifikation zugewiesen. Dabei wurde sich im Wesentlichen an der Zuweisung zu den Klassifikationsgruppen von 1974/1997 orientiert, bisweilen jedoch anhand der Aktenzeichen korrigiert. Die ursprüngliche Klassifikation wurde in die Datenbank Augias-Archiv übernommen und kann dort abgebildet werden.
Ergänzend zur alten Findkartei sind in diesem Findbuch auch Akten aufgeführt, die zwischen 2001 und 2008 vom Historischen Archiv des Vogtlandkreises und vom Regierungspräsidium Chemnitz abgegeben wurden. 2016 wurden aus dem Sammelbestand 39077 Brandversicherungskammer und Staatliche Versicherung der DDR weitere Brandversicherungskataster dem Bestand hinzugefügt.
Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1997 wider. Die einzelnen Verzeichnungseinheiten sind innerhalb der Klassifikationspunkte nach Laufzeit sortiert. Ortsbezogene Akten sind im Findbuch alphabetisch nach Orten und anschließend nach Laufzeit sortiert.
Ergänzend sei auf folgende Bestände im Staatsarchiv Chemnitz hingewiesen:
33021 Gerichtsamt Elsterberg 1853 – 1873 (ggf. 30108 Amtsgericht Elsterberg)
33032 Gerichtsamt Pausa 1825 – 1943 (ggf. 30130 Amtsgericht Pausa)
33033 Gerichtsamt Plauen 1848 – 1876 (ggf. 30131 Amtsgericht Plauen)
33034 Gerichtsamt Reichenbach 1828 – 1973 (ggf. 30132 Amtsgericht Reichenbach)
33045 Ältere Amtshauptmannschaft Plauen 1813 – 1874
30040 Kreishauptmannschaft Zwickau 1842 – 1944
30409 Kreistag/Kreisrat Plauen 1945 – 1952
30363 Bezirksschulamt Plauen 1837 – 1947
Bestände der Ämter, Grundherrschaften und Sonderverwaltungen
4. Quellen und Literatur
Karlheinz BLASCHKE: Verwaltungsgeschichte des Staates – Sächsische Verwaltungsgeschichte, Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3, 1958.
Karlheinz BLASCHKE: Die Ausbreitung des Staates in Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke; in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, 91. Jg., 1954, S. 74 – 109
Richard DIETRICH: die Verwaltungsreform in Sachsen 1869 – 1873; in: Neues Archiv für sächsische Geschichte, Jg. 61, 1940, S. 49 ff.
Reiner GROß: Die Entwicklung der sächsischen Regionalverwaltung, dargestellt am Beispiel des Leipziger Kreises (16, - 20. Jh.), ms. 1960
Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, bearb. von Thomas KLEIN: Johann-Gottfried-Herder-Institut Marburg/Lahn, 1982.
Helga-Maria KÜHN: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Meißnischen Kreis, ms. 1959
Claus LASKE: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis, ms. 1959
C. von der MOSEL: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts
Dr. Felix WACH: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek Band 337, Leipzig 1905
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen,
bearbeitet von Dr. R. Steche, Dresden, 18865. Zitierempfehlung und Bestellvorschrift zum Bestand 30048 Amtshauptmannschaft Plauen
[01] Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)
[02] vgl. A 1356/62 des Hauptstaatsarchivs Dresden.
[03] Einleitung zum Bestand 30048 Amtshauptmannschaft Plauen von Sigrid Winar, 1997; z. T. überarbeitet, 2009.
[04] Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, bearb. von Karlheinz Blaschke.
[05] Bis 1928 nur sächs. Anteil; 1928 wurde der thür. Anteil eingemeindet.
[06] 1928 an Thüringen abgetreten.
[07] 1928 an Thüringen abgetreten.
[08] Gemeinsam mit den 1903 eingemeindeten Landgemeinden Reusa, Kleinfriesen, Sorga und Tauschwitz. 1939 wurde die Gemeinde Reißig dem Stadtgebiet einverleibt.
[09] Nach der Auflösung der Amtshauptmannschaft Werdau 1933 kamen die Gemeinden zur Amtshauptmannschaft Zwickau.
[10] vgl. Anhang: Registratur-/Archivplan der Amtshauptmannschaften mit Kommentaren und Hinweisen.
Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter der Industrialisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Erst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.
Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.
Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde.[02] Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.
Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.
1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.
1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.
Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.
In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.
Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.
1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landkreis oder Stadtkreis) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.
Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.
Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schlesien mit einbezogen wurden. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde.
2. Geschichte der Amtshauptmannschaft Plauen[03]
Die Amtshauptmannschaft Plauen wurde 1874 aus Ortschaften der Gerichtsämter Elsterberg, Pausa, Plauen und Reichenbach errichtet. Sie gehörte zur Kreishauptmannschaft Zwickau. Die Amtshauptmannschaft umfasste ein Gebiet von etwa 510 km2 im Südwesten von Sachsen, zum Teil entlang der Grenze zu Franken/Bayern.
Während die Fläche nahezu unverändert blieb, stieg die Bevölkerungszahl bis zum 1. Weltkrieg ständig an, erreichte dann erst in den Zwanziger Jahren wieder den Stand von vor 1914.Weitere größere Bevölkerungsverluste sind auch während des 2. Weltkrieges zu verzeichnen.
Ein ausgebautes Straßen- und Eisenbahnnetz verband die einzelnen Orte untereinander sowie mit den Nachbargebieten. Als Beispiel ist die Eisenbahnlinie Dresden – Plauen – Hof als Verbindung zwischen der Amtshauptmannschaft Plauen und der sächsischen Landeshauptstadt Dresden sowie nach Franken zu nennen.
Zur Amtshauptmannschaft Plauen gehörten folgende Orte[04] : Altensalz, Barthmühle, Berglas, Brockau, Brunn, Burgstein, Chrieschwitz, Christgrün, Coschütz (mit Feldwiese, Rückisch, Thürnhof), Cunsdorf bei Elsterberg, Cunsdorf bei Reichenbach, Dehles, Demeusel, Drochaus, Dröswein, Ebersgrün, Elsterberg (mit Gippe), Fasendorf, Foschenroda, Friesen, Gansgrün, Geilsdorf, Görschnitz[05] , Grobau (mit Brand, Stöckigt), Großfriesen, Großzöbern, Gutenfürst, Haselbrunn, Hauptmannsgrün, Helmsgrün (mit Rodlera), Jocketa, Jößnitz, Kauschwitz, Kemnitz, Kleinfriesen, Kleingera (mit Pfannenstiel, Reuth), Kleinzöbern, Kloschwitz, Kobitzschwalde, Kornbach, Krebes (mit Kandelhof, Schwarzenreuth), Kröstau, Kürbitz, Lambzig, Langenbach, Langenbuch, Lauschgrün, Leubnitz, Liebau, Linda, Losa (mit Wipplas), Mechelgrün, Mehltheuer, Meßbach, Mißlareuth, Möschwitz, Mühltroff, Mylau, Netzschkau, Neudörfel, Neuensalz, Neundorf, Noßwitz (mit Sachswitz sächs. Anteil[06] ), Oberheinsdorf, Oberlosa, Obermylau, Oberneumark, Oberpirk, Oberreichenau, Oberreichenbach, Oberweischlitz (mit Rosenberg, Laneckhaus), Pansdorf, Pausa, Pirk (mit Türbel), Plauen, Pöhl, Ranspach, Reichenbach, Reimersgrün, Reinhardtswalde, Reinsdorf, Reißig, Reusa (mit Sorga, Tauschwitz), Reuth bei Elsterberg, Reuth bei Plauen, Rodau, Rodersdorf, Römersdorf, Rößnitz, Rotschau, Röttis (mit Lochhaus und Pfaffenhaus), Ruderitz, Ruppertsgrün (mit Rentzschmühle), Schneckengrün, Schneidenbach, Scholas, Schönberg, Schönlind, Schwand, Steins, Steinsdorf, Stelzen (sächs. Anteil)[07] , Stöckigt bei Plauen, Straßberg, Syrau, Theuma, Thierbach, Thiergarten, Thossen, Thoßfell, Tobertitz, Tremnitz, Trieb, Unterheinsdorf, Unterlosa, Unterpirk, Unterreichenau, Unterweischlitz, Voigtsgrün, Wallengrün, Zobes, Zschockau und Zwoschwitz.In Plauen hatten außer der Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksverband u. a. noch höhere Lehranstalten, verschiedene Fach-, Handels-, Gewerbe- und Berufsschulen, das Sächsische Eichamt, das Land- und Amtsgericht, das Vermessungs-, Straßen- und Wasserbauamt, das Finanzamt, das Hauptzollamt, das Arbeitsamt sowie verschiedene Post- und Reichsbahndienststellen ihren Sitz. Spitzen-, Stickerei-, Gardinen-, Spachtel- und Tamburindustrie, Färbereien, Bleichereien und Appreturanstalten, Zwirnereien und Konfektionswaren, Verbandstoff- und Baumwollspinnereien, Stickmaschinen, Leder-, Papier- und Kartonagenfabrikation prägten nicht nur das Bild der Stadt Plauen, sondern das gesamte Gebiet der Amtshauptmannschaft. Die Naturschönheiten dieser Gegend lockten Natur- und Heimatfreunde an und verhalfen zum Entstehen einer Tourismusbranche.
1907 wurde die Stadt Plauen[08] , 1924 die Stadt Reichenbach aus dem Amtshauptmannschaftsbezirk ausgegliedert. 1920 mussten die Gemeinden Altrottmannsdorf, Erlmühle, Neumark, Schönbach, Römersgrün und Unterneumark an die neu gebildeten Amtshauptmannschaft Werdau abgegeben werden.[09] Im Zuge der neuen Grenzfestlegungen zwischen Thüringen und Sachsen kam es 1928 zu einigen Gebietsveränderungen: die Amtshauptmannschaft verlor die Ortsteile Stelzen (der Gemeinde Reuth) und Sachswitz (der Stadt Elsterberg) sowie die Flur der Gemeinde Noßwitz und erhielt im Gegenzug die Flur Caselwitz und Teile der Gemeinden Schönbach, Görschnitz und Spielmes.
1952 wurde das Gebiet der Amtshauptmannschaft / des (Land-)Kreises Plauen auf die neu gebildeten Kreise Greiz, Plauen, Reichenbach, Schleiz und Zeulenroda sowie den Stadtkreis Plauen aufgeteilt.
Das Gebäude der Amtshauptmannschaft befand sich in Plauen, Neundorfer Straße 96. An der Spitze der Behörde standen:
1874 – 1876 Otto Theodor Meusel
1877 – 1880 Johann Theodor Schmiedel
1880 – 1892 Johann Georg Freiherr von Welck
1892 – 1900 Adolf Maximilian von Polenz
1901 – 1905 Dr. jur. Rudolf von Oppen
1905 – 1909 Dr. Hermann Walter Junck
1909 – 1919 Dr. Wilhelm Maximilian Mehnert
1919 – 1944 Alfred Beschorner
1944 – 1945 Dr. Bernhard Müller
(Klein, Deutsche Verwaltungsgeschichte Bd. 14 Sachsen, S. 404 f.)3. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Der Bestand der Amtshauptmannschaft Plauen gelangte in zwei großen Ablieferungen 1951 und 1996 in das Sächsische Staatsarchiv/Hauptstaatsarchiv Dresden, ergänzt durch Abgaben des Historischen Archivs des Vogtlandkreises (2001) und des Regierungspräsidiums Chemnitz (2008). Der Bestand umfasst nach Abschluss der Bearbeitung über 90 lfm Akten, ca. 400 Karten/Pläne und ca. 370 s/w Fotos aus der Zeit von 1816 bis 1973.
Einzelne Aktenbände sind bei den Vorgängerbehörden der Amtshauptmannschaft seit 1856 oder den Ämtern ergangen und eingegliedert worden. Wurden die Aktenbände bereits bei den Vorgängerbehörden abgeschlossen, werden diese als Provenienzstelle explizit im Findbuch ausgewiesen. Anders bei den Akten, die zwar dort angelegt, aber bei der Amtshauptmannschaft Plauen abgeschlossen wurden. Hier sind die Vorprovenienzen nur in der Verzeichnungsdatenbank erfasst, im Findbuch aber nicht ausgewiesen.
Die Bearbeitung fand im Wesentlichen 1974 statt; nachträgliche Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten führten 1996/1997 zu einer abschließenden Bearbeitung. Als Ordnungsschema ist der Archivplan für die "Amtshauptmannschaften von 1874" verwendet und entsprechend der vorhandenen Akten wesentlich erweitert worden. Die sehr umfangreiche und z. T. sehr tiefe und unübersichtliche Klassifikation wurde im Anschluss an die Konversion 2009 der Standardklassifikation für Amtshauptmannschaften[10] angeglichen.
In diesem Bestand befinden sich wichtige Unterlagen zur Industrie- und Verkehrsentwicklung im Bezirk der ehemaligen Amtshauptmannschaft Plauen. Darüber hinaus finden sich auch Hinweise zur Orts- und Heimatgeschichte, zu Umweltfragen und zum Verhältnis zwischen Sachsen und Bayern sowie zu den Fürstentümern Reuß ä. L. und Reuß j. L..
Das vorliegende Findbuch ist das Ergebnis einer Konversion (2008) der bereits zu diesem Bestand vorhandenen handschriftlichen Findkartei aus den Jahren 1974, 1997.
Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die handschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die in der Findkartei von 1974/1997 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Verzeichnungseinheiten als auch für die Findbucheinleitung. Anpassungen der Aktentitel einer Bandreihe und andere Ergänzungen ohne Beiziehung der Akten wurden durch eckige Klammern gekennzeichnet. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Die Verzeichnungseinheiten wurden der für die Amtshauptmannschaften im Staatsarchiv Chemnitz vorliegenden Einheitsklassifikation zugewiesen. Dabei wurde sich im Wesentlichen an der Zuweisung zu den Klassifikationsgruppen von 1974/1997 orientiert, bisweilen jedoch anhand der Aktenzeichen korrigiert. Die ursprüngliche Klassifikation wurde in die Datenbank Augias-Archiv übernommen und kann dort abgebildet werden.
Ergänzend zur alten Findkartei sind in diesem Findbuch auch Akten aufgeführt, die zwischen 2001 und 2008 vom Historischen Archiv des Vogtlandkreises und vom Regierungspräsidium Chemnitz abgegeben wurden. 2016 wurden aus dem Sammelbestand 39077 Brandversicherungskammer und Staatliche Versicherung der DDR weitere Brandversicherungskataster dem Bestand hinzugefügt.
Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1997 wider. Die einzelnen Verzeichnungseinheiten sind innerhalb der Klassifikationspunkte nach Laufzeit sortiert. Ortsbezogene Akten sind im Findbuch alphabetisch nach Orten und anschließend nach Laufzeit sortiert.
Ergänzend sei auf folgende Bestände im Staatsarchiv Chemnitz hingewiesen:
33021 Gerichtsamt Elsterberg 1853 – 1873 (ggf. 30108 Amtsgericht Elsterberg)
33032 Gerichtsamt Pausa 1825 – 1943 (ggf. 30130 Amtsgericht Pausa)
33033 Gerichtsamt Plauen 1848 – 1876 (ggf. 30131 Amtsgericht Plauen)
33034 Gerichtsamt Reichenbach 1828 – 1973 (ggf. 30132 Amtsgericht Reichenbach)
33045 Ältere Amtshauptmannschaft Plauen 1813 – 1874
30040 Kreishauptmannschaft Zwickau 1842 – 1944
30409 Kreistag/Kreisrat Plauen 1945 – 1952
30363 Bezirksschulamt Plauen 1837 – 1947
Bestände der Ämter, Grundherrschaften und Sonderverwaltungen
4. Quellen und Literatur
Karlheinz BLASCHKE: Verwaltungsgeschichte des Staates – Sächsische Verwaltungsgeschichte, Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3, 1958.
Karlheinz BLASCHKE: Die Ausbreitung des Staates in Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke; in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, 91. Jg., 1954, S. 74 – 109
Richard DIETRICH: die Verwaltungsreform in Sachsen 1869 – 1873; in: Neues Archiv für sächsische Geschichte, Jg. 61, 1940, S. 49 ff.
Reiner GROß: Die Entwicklung der sächsischen Regionalverwaltung, dargestellt am Beispiel des Leipziger Kreises (16, - 20. Jh.), ms. 1960
Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, bearb. von Thomas KLEIN: Johann-Gottfried-Herder-Institut Marburg/Lahn, 1982.
Helga-Maria KÜHN: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Meißnischen Kreis, ms. 1959
Claus LASKE: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis, ms. 1959
C. von der MOSEL: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts
Dr. Felix WACH: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek Band 337, Leipzig 1905
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen,
bearbeitet von Dr. R. Steche, Dresden, 18865. Zitierempfehlung und Bestellvorschrift zum Bestand 30048 Amtshauptmannschaft Plauen
[01] Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)
[02] vgl. A 1356/62 des Hauptstaatsarchivs Dresden.
[03] Einleitung zum Bestand 30048 Amtshauptmannschaft Plauen von Sigrid Winar, 1997; z. T. überarbeitet, 2009.
[04] Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, bearb. von Karlheinz Blaschke.
[05] Bis 1928 nur sächs. Anteil; 1928 wurde der thür. Anteil eingemeindet.
[06] 1928 an Thüringen abgetreten.
[07] 1928 an Thüringen abgetreten.
[08] Gemeinsam mit den 1903 eingemeindeten Landgemeinden Reusa, Kleinfriesen, Sorga und Tauschwitz. 1939 wurde die Gemeinde Reißig dem Stadtgebiet einverleibt.
[09] Nach der Auflösung der Amtshauptmannschaft Werdau 1933 kamen die Gemeinden zur Amtshauptmannschaft Zwickau.
[10] vgl. Anhang: Registratur-/Archivplan der Amtshauptmannschaften mit Kommentaren und Hinweisen.
Sammlung Sächsischer Polizeiverordnungen und -gesetze : Mit dem neuen Reichsrecht [und Kommentierungen]. Berlin, 1939.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 5, Teil 3. 1961 (S. 698).
Blaschke, Karlheinz: Verwaltungsgeschichte des Staates : Sächsische Verwaltungsgeschichte. Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3. Berlin, 1958.
Groß, Reiner: Geschichte Sachsens. Edition Leipzig, Berlin, 2002.
Flach, Werner: Immer gut versorgt [Zur Person: Alfred Beschorner], in: Historikus Vogtland, 8. Jg. Heft 3, 2013.
Jäger, K.: Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive. Leipzig, 1955 (S. 288 f.).
Wach, Felix: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Juristische Handbibliothek, Bd. 337. Leipzig, 1905.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 5, Teil 3. 1961 (S. 698).
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Flach, Werner: Immer gut versorgt [Zur Person: Alfred Beschorner], in: Historikus Vogtland, 8. Jg. Heft 3, 2013.
Jäger, K.: Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive. Leipzig, 1955 (S. 288 f.).
Wach, Felix: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Juristische Handbibliothek, Bd. 337. Leipzig, 1905.
Organisation der Justizbehörden und Verwaltungsbehörden.- Personalakten.- Verhältnisse mit auswärtigen Staaten.- Militärangelegenheiten.- Kriegsangelegenheiten.- Finanzangelegenheiten.- Staatsangehörigkeitssachen.- Kirchenangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenangelegenheiten.- Fürsorgeangelegenheiten.- Medizinalangelegenheiten.- Gesundheitsangelegenheiten.- Sicherheitspolizei.- Sittenpolizei.- Feuerpolizei.- Landwirtschaftsangelegenheiten.- Forstangelegenheiten.- Jagdangelegenheiten.- Fischereiangelegenheiten.- Handelsangelegenheiten.- Gewerbeangelegenheiten.- Bergbauangelegenheiten.- Bausachen.- Wasserpolizeiliche Angelegenheiten.- Eisenbahnangelegenheiten.- Personenstandsangelegenheiten.- Versicherungen.- Bezirksverband der Amtshauptmannschaft: Bezirksausschuss/Kreisausschuss.- Bezirkseinteilung.- Verwaltungsangelegenheiten.- Finanzangelegenheiten.- Justizangelegenheiten.- Schulangelegenheiten.- Bankenangelegenheiten.- Gesundheitspolizei.- Landwirtschaftsangelegenheiten.- Gewerbeangelegenheiten.- Verkehrswesen.- Grundstücksangelegenheiten.- Straßenbau und Straßeninstandhaltung.- Wohnungsbau.- Energieangelegenheiten.- Fürsorge/Wohlfahrt.
Die Amtshauptmannschaft Plauen wurde 1874 aus den Bezirken der Gerichtsämter Plauen, Pausa, Elsterberg und Reichenbach gebildet. Sie unterstand der Aufsicht der Kreishauptmannschaft Zwickau. Die Amtshauptmannschaft umfasste die Städte Elsterberg, Reichenbach, Mühltroff, Mylau, Netzschkau, Pausa und Plauen sowie die Gemeinden Altensalz, Berglas, Brand, Brockau, Brunn, Chrieschwitz, Christgrün, Coschütz, Cunersdorf b. Elsterberg, Cunersdorf b. Reichenbach, Dehles, Demeusel, Drochaus, Dröswein, Ebersgrün, Fasendorf, Foschenroda, Friesen, Gansgrün, Geilsdorf, Görschnitz, Grobau, Großfriesen, Großzöbern, Gutenfürst, Haselbrunn, Hauptmannsgrün, Helmsgrün, Jocketa, Jößnitz, Kauschwitz, Kemnitz, Kleinfriesen, Kleingera, Kleinzöbern, Kloschwitz, Kobitzschwalde, Kornbach, Krebes, Kröstau, Kürbitz, Lambzig, Langenbach, Langenbuch, Lauschgrün, Leubnitz, Liebau, Linda, Lochhaus, Losa, Mechelgrün, Mehltheuer, Meßbach, Mißlareuth, Möschwitz, Neudörfel, Neuensalz, Neundorf, Noßwitz, Oberheinsdorf, Oberlosa, Obermylau, Oberpirk, Oberreichenau, Oberreichenbach, Oberweischlitz, Pansdorf, Pfannenstiel, Pirk, Pöhl, Ranspach, Reimersgrün, Reinhardtswalde, Reinsdorf, Reißig, Reusa, Reuth b. Elsterberg, Reuth b. Plauen, Rodau, Rodersdorf, Rodlera, Rosenberg, Rößnitz, Rotschau, Röttis, Rückisch, Ruderitz, Ruppertsgrün, Sachswitz, Schneckengrün, Schneidenbach, Scholas, Schönberg, Schönlind, Schwand, Schwarzenreuth, Steins, Steinsdorf, Stelzen, Stöckigt b. Grobau, Stöckigt b. Plauen, Straßberg, Syrau, Tauschwitz, Theuma, Thierbach, Thiergarten, Thossen, Thoßfell, Thürnhof, Tobertitz, Tremnitz, Trieb, Türbel, Unterheinsdorf, Unterlosa, Unterpirk, Unterreichenau, Unterweischlitz, Voigtsgrün, Wallengrün, Weischlitz, Wipplas, Zobes, Zschockau und Zwoschwitz. Die Stadt Plauen wurde 1907, die Stadt Reichenbach 1924 ausgegliedert. Sie erlangten den Status eines selbständigen Verwaltungsbezirkes.
Die amtshauptmannnschaftliche Organisation bestand mit geringen Änderungen bis 1945. Die Aufgaben übernahm der Kreistag/Kreisrat Plauen. Das Gebiet der Amtshauptmannschaft Plauen wurde 1952 auf die Kreise Greiz, Plauen, Reichenbach, Schleiz und Zeulenroda sowie den Stadtkreis Plauen aufgeteilt.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.03.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Patrimonialgerichte Christgrün, Coschütz, Geilsdorf, Jößnitz, Kleingera, Liebau, Mißlareuth, Mühltroff, Mylau, Neundorf, Noßwitz, Oberlosa, Pirk, Pöhl, Reichenbach, Reinsdorf, Reusa, Ruppertsgrün, Schneckengrün, Schwand, Thoßfell und Thürnhof, des Amtes Plauen, der Gerichtsämter Elsterberg, Markneukirchen, Oelsnitz, Pausa, Plauen und Reichenbach sowie des Rates des Kreises Plauen.
Die amtshauptmannnschaftliche Organisation bestand mit geringen Änderungen bis 1945. Die Aufgaben übernahm der Kreistag/Kreisrat Plauen. Das Gebiet der Amtshauptmannschaft Plauen wurde 1952 auf die Kreise Greiz, Plauen, Reichenbach, Schleiz und Zeulenroda sowie den Stadtkreis Plauen aufgeteilt.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.03.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Patrimonialgerichte Christgrün, Coschütz, Geilsdorf, Jößnitz, Kleingera, Liebau, Mißlareuth, Mühltroff, Mylau, Neundorf, Noßwitz, Oberlosa, Pirk, Pöhl, Reichenbach, Reinsdorf, Reusa, Ruppertsgrün, Schneckengrün, Schwand, Thoßfell und Thürnhof, des Amtes Plauen, der Gerichtsämter Elsterberg, Markneukirchen, Oelsnitz, Pausa, Plauen und Reichenbach sowie des Rates des Kreises Plauen.
- 2008, 2013 [Nachtrag 2016] | Findbuch / Datenbank
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