Beständeübersicht
Bestand
30049 Amtshauptmannschaft Schwarzenberg
Datierung | 1818 - 1954 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 128,00 |
Bestand enthält auch 47 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
1. Geschichte der Amtshauptmannschaften [01]
Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter des Industriealisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Ernst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.
Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.
Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde.[02] Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.
Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.
1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.
1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.
Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.
In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.
Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.
1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landkreis oder Stadtkreis) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.
Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.
Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schlesien mit einbezogen wurden. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde.
2. Geschichte der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg[03]
Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg wurde 1874 aus Ortschaften der Gerichtsämter Grünhain, Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg, Schneeberg und Schwarzenberg errichtet. Sie gehörte zur Kreishauptmannschaft Zwickau. 1878 kamen aus den Schönburgischen Herrschaften die Gemeinden Alberode, Grüna, Lößnitz, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel, Oberaffalter, Oberpfannenstiel und Streitwald hinzu. Die Amtshauptmannschaft umfasste ein Gebiet von etwa 510 km2 entlang der Grenze nach Böhmen. Bergbau, Metall- und Holzindustrie, Webereien, Spitzenklöppelei mit dem Zentrum in Schneeberg, Wäsche- und Weißwarenindustrie, Steinbrüche, Handel, Fremdenverkehr und vor allem die Beziehungen zum angrenzenden Böhmen formten dieses Gebiet. Während die Fläche der Amtshauptmannschaft nahezu unverändert blieb, stieg die Bevölkerungszahl bis zum 1. Weltkrieg ständig an, nahm dann ab und erreichte erst 1927 den Stand von 1909.
1874 ca. 90.000 Einwohner
1882/1883 90.341 Einwohner
1890/1891 95.253 Einwohner
1894 101.542 Einwohner
1897 108.375 Einwohner
1902 122.267 Einwohner
1907 132.711 Einwohner
1921 139.204 Einwohner
1925 115.414 Einwohner
1927 130.506 Einwohner
Ein ausgebautes Eisenbahn- und Straßennetz verband die einzelnen Orte untereinander und mit den Nachbargebieten. Viele zur Amtshauptmannschaft Schwarzenberg gehörenden Orte waren Sommerfrischen bzw. Wintersportplätze. Schon seit Mitte der 20iger Jahre wurden auf einem weit verzweigten Liniennetz des Kraftomnibusverkehrs die Wanderfreudigen in diese Gegend befördert.
Zur Amtshauptmannschaft Schwarzenberg gehörten folgende Orte[04] : Affalter, Niederaffalter, Oberaffalter, Albernau, Alberode, Alt-Vorwerk, Antonsthal, Aue, Auerhammer, Beierfeld, Bermsgrün, Bernsbach, Blauenthal, Schindlersches Blaufarbenwerk, Bockau, Breitenbrunn, Breitenhof, Brünlasberg, Burkhardtsgrün, Carlsfeld, Crandorf, Dittersdorf, Dreihansen, Eibenstock[05] , Erla (mit Ortsteil Hirschstein), Erlabrunn, Förstel, Weitersglashütte, Globenstein, Griesbach, Grüna, Grünhain, Grünstädtel, Haide, Henneberg, Hundshübel, Johanngeorgenstadt[06] , Jugel, Klösterlein, Kugelhammer, Langenberg, Lauter, Lindenau, Lößnitz[07] , Niederlößnitz, Markersbach, Mittweida, Mühlberg, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Neudörfel, Neuheide, Neustädtel, Neuwelt, Ottenstein, Niederpfannenstiel, Oberpfannenstiel, Pfeilhammer, Pöhla, Kleinpöhla, Raschau, Rittersgrün, Oberrittersgrün, Unterrittersgrün, Obersachsenfeld, Untersachsenfeld, Niederschlema, Oberschlema, Schneeberg[08] , Schönheide, Schönheiderhammer, Schwarzenberg, Sosa, Steinbach, Steinheidel, Streitwald, Oberstützengrün, Unterstützengrün, Tellerhäuser (mit Ortsteil Zweibach), Waschleithe, Wildenau, Wildenthal, Wittigsthal, Wolfsgrün, Zelle, Zschorlau.
Schwarzenberg, am Schwarzwasser gelegen, hatte 1933 12.097 Einwohner und war der Sitz verschiedener Behörden und Schulen, wie:
- Amtshauptmannschaft,
- Amtsgericht,
- Finanzamt,
- Zollamt,
- Eisenbahnbetriebsamt,
- Reichsbanknotenstelle,
- Handels-, Gewerbe-, Klöppel-, Frauen- und Haushaltungsschulen.
Aue, an der Mündung des Schwarzwassers in die Zwickauer Mulde gelegen, hatte 1925 21.300 Einwohner. Auf Grund der reichen Industrie und der günstigen Verkehrslage zwischen dem oberen Erzgebirge und den Industrieorten Sachsens hat sich diese Stadt zu einem bedeutenden Industrieort an der oberen Mulde entwickelt. An Behörden und Schulen hatten
- Amtsgericht,
- Finanzamt,
- Reichsbanknebenstelle,
- Handels-, Gewerbe- und Klöppelschulen, Fachschule für Metallverarbeitung und Installation
ihren Sitz in Aue.
1914 wurde die Stadt Aue aus dem Zuständigkeitsbereich der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg ausgegliedert und bekam eine Selbstverwaltung. 1929 wurde die Gemeinde Alberode an die Stadt Aue abgegeben, 1930 folgte die Gemeinde Auerhammer und 1939 die Gemeinde Bernsbach.
Das Gebäude der Amtshauptmannschaft befand sich in Schwarzenberg, Obere Schloßstraße. An der Spitze dieser Behörde standen:
1874 – 1877 Gustav Adolf Vodel
1877 – 1898 Karl Ado Wilhelm Heinrich Freiherr von Wirsing
1898 – 1902 Dr. jur. Friedrich Ludwig Albrecht Krug von Nidda und von Falkenstein
1903 – 1910 Martin Konrad Demmering
1910 – 1919 Dr. Ernst Ferdinand Wimmer
1919 – 1922 Dr. Wolfgang Kaestner
1922 – Christian Klemens Ferdinad von Schwartz
1933 – [1939] Dr. jur. Georg Harry von Craushaar
1940 – 1944 Dr. Gerhard Zesch
(Klein, Deutsche Verwaltungsgeschichte Bd. 14 Sachsen, S. 408)
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurde von der weit größeren und wirtschaftlich besser gestellten Stadt Aue der Anspruch auf den Sitz einer Amtshauptmannschaft erhoben. Eine Teilung der bisherigen bzw. die Verlagerung der Behörden von Schwarzenberg nach Aue sollte erzwungen werden (vgl. Abt. III des Bestandes und verschiedene an die Stände Versammlung des Königreichs Sachsen eingereichte Petitionen)
3. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Der Bestand Amtshauptmannschaft Schwarzenberg gelangte in mehreren Abgaben zwischen 1951 und 1985 in das Staatsarchiv Dresden; ergänzt durch weitere Zugänge aus dem Straßenbauamt Döbeln (2008) und Akten aus anderen Beständen. Er umfasst nach Abschluss der Bearbeitung 123,65 lfm mit ca. 10.000 Akteneinheiten aus der Zeit von (1818 – 1873) 1874 – 1960.
Einzelne Aktenbände sind bei den Vorbehörden der Amtshauptmannschaft seit 1856 oder den Ämtern ergangen und eingegliedert worden.
Die Bearbeitung erfolgte im Wesentlichen zwischen 1969 / 1970 und 1974. Als Ordnungsschema ist der Archivplan für die "Amtshauptmannschaften von 1874" verwendet und entsprechend der vorhandenen Akten erweitert worden. Die Kassation erfolgte anhand der 1964 im damaligen Sächsischen Landeshauptarchiv erarbeiteten "Kassationsrichtlinie für die Amtshauptmannschaften".
In diesem Bestand befinden sich wichtige Unterlagen zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, zur Entwicklung der Industrie und des Verkehrs im oberen Erzgebirge sowie zur Orts- und Heimatgeschichte (Abt. XI, XIV, XVIII und XIX). Zur wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung nach dem I. Weltkrieg enthalten die Monatsberichte bzw. monatlichen Mitteilungen der Gemeinden an die Amtshauptmannschaft wertvolles Material (Abt. XIV).
Im Spezialinventar "Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung", Teil 3 einschließlich der dazu angefertigten Nachtragssammlung sind alle Unterlagen zur Arbeiterbewegung in diesem Gebiet erfasst worden. Zum gemeinsamen Kampf von KPD-KPC gibt ein im Staatsarchiv Dresden erarbeitetes Spezialinventar Auskunft.
Wie jede Amtshauptmannschaft bildete auch die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg einen eigenen Bezirksverband. Besonders zahlreich sind die Akten aus der Zeit nach 1920 zum Wohnungsbau, zum Hochwasserschutz und Talsperrenbau, zur Einrichtung von Kraftwagen- und Kraftpostlinien, zur Schaffung und Erweiterung der Bezirksanstalt, der Bezirksjugendherberge und des Bezirkskinderheimes vorhanden.
Die Akten des Bezirksfürsorgeverbandes bilden am Ende des Bestandes eine eigene Gruppe.
Das vorliegende Findbuch ist das Ergebnis einer Konversion des bereits zu diesem Bestand vorhandenen maschinenschriftlichen Findbuches aus dem Jahr 1988.
Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1988 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Verzeichnungseinheiten als auch für die Findbucheinleitung. Anpassungen der Aktentitel einer Bandreihe und andere Ergänzungen ohne Beziehung der Akten wurden durch eckige Klammern gekennzeichnet. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Die Verzeichnungseinheiten wurden der für die Amtshauptmannschaften im Staatsarchiv Chemnitz vorliegenden Einheitsklassifikation zugewiesen. Dabei wurde sich im Wesentlich an der Zuweisung zu den Klassifikationsgruppen von 1988 orientiert, bisweilen jedoch anhand der Aktenzeichen korrigiert. Die ursprüngliche Klassifikation wurde in die Datenbank Augias-Archiv übernommen und kann dort abgebildet werden.
Ergänzend zum alten Findbuch sind in der neuen Fassung auch Akten aufgeführt, die zwischen 2002 und 2008 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden, vom Sächsischen Bergarchiv Freiberg und vom Straßenbauamt Döbeln abgegeben wurden.
Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1988 wider.
Ergänzend sei auf folgende Bestände im Staatsarchiv Chemnitz hingewiesen:
33258 Gerichtsamt Grünhain 1822 – 1868 (ggf. 30136 Amtsgericht Schwarzenberg)
33256 Gerichtsamt Eibenstock 1842 – 1871 (ggf. 30107 Amtsgericht Eibenstock)
33035 Gerichtsamt Scheibenberg 1844 – 1875 (ggf. 30133 Amtsgericht Scheibenberg)
33111 Gerichtsamt Schneeberg 1854 – 1879 (ggf. 30134 Amtsgericht Schneeberg)
33259 Gerichtsamt Schwarzenberg 1846 – 1866 (ggf. 30136 Amtsgericht Schwarzenberg)
33043 Ältere Amtshauptmannschaft Zwickau 1704 – 1874
30040 Kreishauptmannschaft Zwickau 1842 – 1944
30402 Kreistag/Kreisrat Aue 1945 – 1958
30364 Bezirksschulamt Schwarzenberg 1730 – 1945
Bestände der Sonderverwaltungen
5. Quellen und Literatur
Karlheinz BLASCHKE: Verwaltungsgeschichte des Staates – Sächsische Verwaltungsgeschichte, Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3, 1958.
Karlheinz BLASCHKE: Die Ausbreitung des Staates in Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke; in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, 91. Jg., 1954, S. 74 – 109
Richard DIETRICH: die Verwaltungsreform in Sachsen 1869 – 1873; in: Neues Archiv für sächsische Geschichte, Jg. 61, 1940, S. 49 ff.
Reiner GROß: Die Entwicklung der sächsischen Regionalverwaltung, dargestellt am Beispiel des Leipziger Kreises (16, - 20. Jh.), ms. 1960
Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, bearb. von Thomas KLEIN: Johann-Gottfried-Herder-Institut Marburg/Lahn, 1982.
Helga-Maria KÜHN: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Meißnischen Kreis, ms. 1959
Claus LASKE: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis, ms. 1959
C. von der MOSEL: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts
Dr. Felix WACH: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek Band 337, Leipzig 1905
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen,
bearbeitet von Dr. R. Steche, Dresden, 1886
6. Zitierempfehlung und Bestellvorschrift zum Bestand 30049 Amtshauptmannschaft Schwarzenberg
[01] Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)
[02] vgl. A 1356/62 des Hauptstaatsarchivs Dresden.
[03] Einleitung zum Bestand 30049 Amtshauptmannschaft Schwarzenberg von Sigrid Winar, 1988; z. T. überarbeitet, 2009.
[04] Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, bearb. von Karlheinz Blaschke.
[05] Sitz des Amtsgerichts und des Hauptzollamtes.
[06] Sitz des Amtsgerichts und des Nebenzollamtes.
[07] Sitz des Amtsgerichtes.
[08] Sitz des Amtsgerichtes und der Obersteuerkontrolle.
Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter des Industriealisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Ernst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.
Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.
Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde.[02] Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.
Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
- im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.
1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.
1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.
Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.
In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.
Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.
1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landkreis oder Stadtkreis) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.
Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.
Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schlesien mit einbezogen wurden. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde.
2. Geschichte der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg[03]
Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg wurde 1874 aus Ortschaften der Gerichtsämter Grünhain, Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg, Schneeberg und Schwarzenberg errichtet. Sie gehörte zur Kreishauptmannschaft Zwickau. 1878 kamen aus den Schönburgischen Herrschaften die Gemeinden Alberode, Grüna, Lößnitz, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel, Oberaffalter, Oberpfannenstiel und Streitwald hinzu. Die Amtshauptmannschaft umfasste ein Gebiet von etwa 510 km2 entlang der Grenze nach Böhmen. Bergbau, Metall- und Holzindustrie, Webereien, Spitzenklöppelei mit dem Zentrum in Schneeberg, Wäsche- und Weißwarenindustrie, Steinbrüche, Handel, Fremdenverkehr und vor allem die Beziehungen zum angrenzenden Böhmen formten dieses Gebiet. Während die Fläche der Amtshauptmannschaft nahezu unverändert blieb, stieg die Bevölkerungszahl bis zum 1. Weltkrieg ständig an, nahm dann ab und erreichte erst 1927 den Stand von 1909.
1874 ca. 90.000 Einwohner
1882/1883 90.341 Einwohner
1890/1891 95.253 Einwohner
1894 101.542 Einwohner
1897 108.375 Einwohner
1902 122.267 Einwohner
1907 132.711 Einwohner
1921 139.204 Einwohner
1925 115.414 Einwohner
1927 130.506 Einwohner
Ein ausgebautes Eisenbahn- und Straßennetz verband die einzelnen Orte untereinander und mit den Nachbargebieten. Viele zur Amtshauptmannschaft Schwarzenberg gehörenden Orte waren Sommerfrischen bzw. Wintersportplätze. Schon seit Mitte der 20iger Jahre wurden auf einem weit verzweigten Liniennetz des Kraftomnibusverkehrs die Wanderfreudigen in diese Gegend befördert.
Zur Amtshauptmannschaft Schwarzenberg gehörten folgende Orte[04] : Affalter, Niederaffalter, Oberaffalter, Albernau, Alberode, Alt-Vorwerk, Antonsthal, Aue, Auerhammer, Beierfeld, Bermsgrün, Bernsbach, Blauenthal, Schindlersches Blaufarbenwerk, Bockau, Breitenbrunn, Breitenhof, Brünlasberg, Burkhardtsgrün, Carlsfeld, Crandorf, Dittersdorf, Dreihansen, Eibenstock[05] , Erla (mit Ortsteil Hirschstein), Erlabrunn, Förstel, Weitersglashütte, Globenstein, Griesbach, Grüna, Grünhain, Grünstädtel, Haide, Henneberg, Hundshübel, Johanngeorgenstadt[06] , Jugel, Klösterlein, Kugelhammer, Langenberg, Lauter, Lindenau, Lößnitz[07] , Niederlößnitz, Markersbach, Mittweida, Mühlberg, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Neudörfel, Neuheide, Neustädtel, Neuwelt, Ottenstein, Niederpfannenstiel, Oberpfannenstiel, Pfeilhammer, Pöhla, Kleinpöhla, Raschau, Rittersgrün, Oberrittersgrün, Unterrittersgrün, Obersachsenfeld, Untersachsenfeld, Niederschlema, Oberschlema, Schneeberg[08] , Schönheide, Schönheiderhammer, Schwarzenberg, Sosa, Steinbach, Steinheidel, Streitwald, Oberstützengrün, Unterstützengrün, Tellerhäuser (mit Ortsteil Zweibach), Waschleithe, Wildenau, Wildenthal, Wittigsthal, Wolfsgrün, Zelle, Zschorlau.
Schwarzenberg, am Schwarzwasser gelegen, hatte 1933 12.097 Einwohner und war der Sitz verschiedener Behörden und Schulen, wie:
- Amtshauptmannschaft,
- Amtsgericht,
- Finanzamt,
- Zollamt,
- Eisenbahnbetriebsamt,
- Reichsbanknotenstelle,
- Handels-, Gewerbe-, Klöppel-, Frauen- und Haushaltungsschulen.
Aue, an der Mündung des Schwarzwassers in die Zwickauer Mulde gelegen, hatte 1925 21.300 Einwohner. Auf Grund der reichen Industrie und der günstigen Verkehrslage zwischen dem oberen Erzgebirge und den Industrieorten Sachsens hat sich diese Stadt zu einem bedeutenden Industrieort an der oberen Mulde entwickelt. An Behörden und Schulen hatten
- Amtsgericht,
- Finanzamt,
- Reichsbanknebenstelle,
- Handels-, Gewerbe- und Klöppelschulen, Fachschule für Metallverarbeitung und Installation
ihren Sitz in Aue.
1914 wurde die Stadt Aue aus dem Zuständigkeitsbereich der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg ausgegliedert und bekam eine Selbstverwaltung. 1929 wurde die Gemeinde Alberode an die Stadt Aue abgegeben, 1930 folgte die Gemeinde Auerhammer und 1939 die Gemeinde Bernsbach.
Das Gebäude der Amtshauptmannschaft befand sich in Schwarzenberg, Obere Schloßstraße. An der Spitze dieser Behörde standen:
1874 – 1877 Gustav Adolf Vodel
1877 – 1898 Karl Ado Wilhelm Heinrich Freiherr von Wirsing
1898 – 1902 Dr. jur. Friedrich Ludwig Albrecht Krug von Nidda und von Falkenstein
1903 – 1910 Martin Konrad Demmering
1910 – 1919 Dr. Ernst Ferdinand Wimmer
1919 – 1922 Dr. Wolfgang Kaestner
1922 – Christian Klemens Ferdinad von Schwartz
1933 – [1939] Dr. jur. Georg Harry von Craushaar
1940 – 1944 Dr. Gerhard Zesch
(Klein, Deutsche Verwaltungsgeschichte Bd. 14 Sachsen, S. 408)
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurde von der weit größeren und wirtschaftlich besser gestellten Stadt Aue der Anspruch auf den Sitz einer Amtshauptmannschaft erhoben. Eine Teilung der bisherigen bzw. die Verlagerung der Behörden von Schwarzenberg nach Aue sollte erzwungen werden (vgl. Abt. III des Bestandes und verschiedene an die Stände Versammlung des Königreichs Sachsen eingereichte Petitionen)
3. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Der Bestand Amtshauptmannschaft Schwarzenberg gelangte in mehreren Abgaben zwischen 1951 und 1985 in das Staatsarchiv Dresden; ergänzt durch weitere Zugänge aus dem Straßenbauamt Döbeln (2008) und Akten aus anderen Beständen. Er umfasst nach Abschluss der Bearbeitung 123,65 lfm mit ca. 10.000 Akteneinheiten aus der Zeit von (1818 – 1873) 1874 – 1960.
Einzelne Aktenbände sind bei den Vorbehörden der Amtshauptmannschaft seit 1856 oder den Ämtern ergangen und eingegliedert worden.
Die Bearbeitung erfolgte im Wesentlichen zwischen 1969 / 1970 und 1974. Als Ordnungsschema ist der Archivplan für die "Amtshauptmannschaften von 1874" verwendet und entsprechend der vorhandenen Akten erweitert worden. Die Kassation erfolgte anhand der 1964 im damaligen Sächsischen Landeshauptarchiv erarbeiteten "Kassationsrichtlinie für die Amtshauptmannschaften".
In diesem Bestand befinden sich wichtige Unterlagen zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, zur Entwicklung der Industrie und des Verkehrs im oberen Erzgebirge sowie zur Orts- und Heimatgeschichte (Abt. XI, XIV, XVIII und XIX). Zur wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung nach dem I. Weltkrieg enthalten die Monatsberichte bzw. monatlichen Mitteilungen der Gemeinden an die Amtshauptmannschaft wertvolles Material (Abt. XIV).
Im Spezialinventar "Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung", Teil 3 einschließlich der dazu angefertigten Nachtragssammlung sind alle Unterlagen zur Arbeiterbewegung in diesem Gebiet erfasst worden. Zum gemeinsamen Kampf von KPD-KPC gibt ein im Staatsarchiv Dresden erarbeitetes Spezialinventar Auskunft.
Wie jede Amtshauptmannschaft bildete auch die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg einen eigenen Bezirksverband. Besonders zahlreich sind die Akten aus der Zeit nach 1920 zum Wohnungsbau, zum Hochwasserschutz und Talsperrenbau, zur Einrichtung von Kraftwagen- und Kraftpostlinien, zur Schaffung und Erweiterung der Bezirksanstalt, der Bezirksjugendherberge und des Bezirkskinderheimes vorhanden.
Die Akten des Bezirksfürsorgeverbandes bilden am Ende des Bestandes eine eigene Gruppe.
Das vorliegende Findbuch ist das Ergebnis einer Konversion des bereits zu diesem Bestand vorhandenen maschinenschriftlichen Findbuches aus dem Jahr 1988.
Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1988 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Verzeichnungseinheiten als auch für die Findbucheinleitung. Anpassungen der Aktentitel einer Bandreihe und andere Ergänzungen ohne Beziehung der Akten wurden durch eckige Klammern gekennzeichnet. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Die Verzeichnungseinheiten wurden der für die Amtshauptmannschaften im Staatsarchiv Chemnitz vorliegenden Einheitsklassifikation zugewiesen. Dabei wurde sich im Wesentlich an der Zuweisung zu den Klassifikationsgruppen von 1988 orientiert, bisweilen jedoch anhand der Aktenzeichen korrigiert. Die ursprüngliche Klassifikation wurde in die Datenbank Augias-Archiv übernommen und kann dort abgebildet werden.
Ergänzend zum alten Findbuch sind in der neuen Fassung auch Akten aufgeführt, die zwischen 2002 und 2008 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden, vom Sächsischen Bergarchiv Freiberg und vom Straßenbauamt Döbeln abgegeben wurden.
Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1988 wider.
Ergänzend sei auf folgende Bestände im Staatsarchiv Chemnitz hingewiesen:
33258 Gerichtsamt Grünhain 1822 – 1868 (ggf. 30136 Amtsgericht Schwarzenberg)
33256 Gerichtsamt Eibenstock 1842 – 1871 (ggf. 30107 Amtsgericht Eibenstock)
33035 Gerichtsamt Scheibenberg 1844 – 1875 (ggf. 30133 Amtsgericht Scheibenberg)
33111 Gerichtsamt Schneeberg 1854 – 1879 (ggf. 30134 Amtsgericht Schneeberg)
33259 Gerichtsamt Schwarzenberg 1846 – 1866 (ggf. 30136 Amtsgericht Schwarzenberg)
33043 Ältere Amtshauptmannschaft Zwickau 1704 – 1874
30040 Kreishauptmannschaft Zwickau 1842 – 1944
30402 Kreistag/Kreisrat Aue 1945 – 1958
30364 Bezirksschulamt Schwarzenberg 1730 – 1945
Bestände der Sonderverwaltungen
5. Quellen und Literatur
Karlheinz BLASCHKE: Verwaltungsgeschichte des Staates – Sächsische Verwaltungsgeschichte, Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3, 1958.
Karlheinz BLASCHKE: Die Ausbreitung des Staates in Sachsen und der Ausbau seiner räumlichen Verwaltungsbezirke; in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, 91. Jg., 1954, S. 74 – 109
Richard DIETRICH: die Verwaltungsreform in Sachsen 1869 – 1873; in: Neues Archiv für sächsische Geschichte, Jg. 61, 1940, S. 49 ff.
Reiner GROß: Die Entwicklung der sächsischen Regionalverwaltung, dargestellt am Beispiel des Leipziger Kreises (16, - 20. Jh.), ms. 1960
Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, bearb. von Thomas KLEIN: Johann-Gottfried-Herder-Institut Marburg/Lahn, 1982.
Helga-Maria KÜHN: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Meißnischen Kreis, ms. 1959
Claus LASKE: Geschichte der sächsischen Mittelbehörden im Erzgebirgischen Kreis, ms. 1959
C. von der MOSEL: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts
Dr. Felix WACH: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek Band 337, Leipzig 1905
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen,
bearbeitet von Dr. R. Steche, Dresden, 1886
6. Zitierempfehlung und Bestellvorschrift zum Bestand 30049 Amtshauptmannschaft Schwarzenberg
[01] Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)
[02] vgl. A 1356/62 des Hauptstaatsarchivs Dresden.
[03] Einleitung zum Bestand 30049 Amtshauptmannschaft Schwarzenberg von Sigrid Winar, 1988; z. T. überarbeitet, 2009.
[04] Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, bearb. von Karlheinz Blaschke.
[05] Sitz des Amtsgerichts und des Hauptzollamtes.
[06] Sitz des Amtsgerichts und des Nebenzollamtes.
[07] Sitz des Amtsgerichtes.
[08] Sitz des Amtsgerichtes und der Obersteuerkontrolle.
Sammlung Sächsischer Polizeiverordnungen und -gesetze : Mit dem neuen Reichsrecht [und Kommentierungen]. Berlin, 1939.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 3, Teil 3. 1961 (S. 699 – 707).
Blaschke, Karlheinz: Verwaltungsgeschichte des Staates : Sächsische Verwaltungsgeschichte. Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3. Berlin, 1958.
Groß, Reiner: Geschichte Sachsens. Edition Leipzig, Berlin, 2002.
Jäger, K.: Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive. Leipzig, 1955 (S. 288).
Wach, Felix: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Juristische Handbibliothek, Bd. 337. Leipzig, 1905.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 3, Teil 3. 1961 (S. 699 – 707).
Blaschke, Karlheinz: Verwaltungsgeschichte des Staates : Sächsische Verwaltungsgeschichte. Fachschule für Archivwesen Potsdam Lehrbrief 3. Berlin, 1958.
Groß, Reiner: Geschichte Sachsens. Edition Leipzig, Berlin, 2002.
Jäger, K.: Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive. Leipzig, 1955 (S. 288).
Wach, Felix: Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation für die innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Juristische Handbibliothek, Bd. 337. Leipzig, 1905.
Organisation der Justizbehörden und Verwaltungsbehörden.- Personalakten.- Bezirksverwaltung.- Verhältnisse mit auswärtigen Staaten.- Militärangelegenheiten.- Kriegsangelegenheiten.- Finanzangelegenheiten.- Staatsangehörigkeitssachen.- Kirchenangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenangelegenheiten.- Fürsorgeangelegenheiten.- Medizinalangelegenheiten.- Gesundheitsangelegenheiten.- Sicherheitspolizei.- Sittenpolizei.- Feuerpolizei.- Landwirtschaftsangelegenheiten.- Forstangelegenheiten.- Jagdangelegenheiten.- Fischereiangelegenheiten.- Handelsangelegenheiten.- Gewerbeangelegenheiten.- Bergbauangelegenheiten.- Bausachen.- Wasserpolizeiliche Angelegenheiten.- Eisenbahnangelegenheiten.- Personenstandsangelegenheiten.- Versicherungen.- Bezirksverband der Amtshauptmannschaft: Bezirksvertretung (Bezirksversammlung, Bezirkstag).- Bezirksausschuss/Kreisausschuss.- Bezirkseinteilung.- Finanzangelegenheiten.- Justizangelegenheiten.- Schulangelegenheiten.- Banken.- Gesundheitspolizei.- Landwirtschaftsangelegenheiten.- Forstwesen.- Jagdangelegenheiten.- Fischerei.- Gewerbeangelegenheiten.- Energieangelegenheiten.- Grundstücksangelegenheiten.- Straßenbau und Straßeninstandhaltung.- Wasserbau.- Hochbau.- Fürsorge/Wohlfahrt.- Ortspolizeiangelegenheiten.- Feuerpolizei.
Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg wurde 1874 aus den Bezirken der Gerichtsämter Eibenstock, Grünhain, Johanngeorgenstadt, Oberwiesenthal, Scheibenberg, Schneeberg und Schwarzenberg gebildet. 1878 kam die Schönburgischen Herrschaft Stein dazu. Die Amtshauptmannschaft unterstand der Aufsicht der Kreishauptmannschaft Zwickau. Sie umfasste die Städte Aue, Eibenstock, Grünhain, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg und die Gemeinden Affalter, Albernau, Alberode, Alt-Vorwerk, Antonsthal, Auerhammer, Beierfeld, Bermsgrün, Bernsbach, Blauenthal, Schindlersches Blaufarbenwerk, Bockau, Breitenbrunn, Breitenhof, Brünlasberg, Burkhardtsgrün, Carlsfeld, Crandorf, Dittersdorf, Dreihansen, Erla, Erlabrunn, Förstel, Globenstein, Griesbach, Grüna, Grünstädtel, Haide, Henneberg, Hundshübel, Jugel, Kleinpöhla, Klösterlein, Kugelhammer, Langenberg, Lauter, Lindenau, Markersbach, Mittweida, Mühlberg, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Neudörfel, Neuheide, Neuwelt, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel, Niederschlema, Oberaffalter, Oberpfannenstiel, Oberrittersgrün, Obersachsenfeld, Oberschlema, Oberstützengrün, Ottenstein, Pfeilhammer, Pöhla, Raschau, Rittersgrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Steinbach, Steinheidel, Streitwald, Unterrittersgrün, Untersachsenfeld, Unterstützengrün, Tellerhäuser, Waschleithe, Weitersglashütte, Wildenau, Wildenthal, Wittigsthal, Wolfsgrün, Zelle und Zschorlau.
Die amtshauptmannnschaftliche Organisation bestand mit geringen Änderungen bis 1945. Die Aufgaben übernahm der Kreistag/Kreisrat Aue. Das Gebiet der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg wurde 1952 auf die Kreise Aue und Schwarzenberg sowie die Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg aufgeteilt.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.03.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Ämter Eibenstock, Hartenstein, Lichtenstein, Stein und Stollberg sowie der Gerichtsämter Eibenstock, Grünhain, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Oberwiesenthal, Scheibenberg, Schneeberg und Schwarzenberg.
Die amtshauptmannnschaftliche Organisation bestand mit geringen Änderungen bis 1945. Die Aufgaben übernahm der Kreistag/Kreisrat Aue. Das Gebiet der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg wurde 1952 auf die Kreise Aue und Schwarzenberg sowie die Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg aufgeteilt.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.03.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Ämter Eibenstock, Hartenstein, Lichtenstein, Stein und Stollberg sowie der Gerichtsämter Eibenstock, Grünhain, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Oberwiesenthal, Scheibenberg, Schneeberg und Schwarzenberg.
- | ohne Findmittel für 6 Karten/Pläne
- 1988, Nachträge 2002, 2006, 2010, 2013, Konversion 2008 | Findbuch / Datenbank
- 2016 | elektronisches Findmittel
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5