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Beständeübersicht

Bestand

30068 Gefangenenanstalt Hoheneck

Datierung1862 - 1969
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)83,50

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1. Geschichte der Straf- und Haftanstalten
Die Verbüßung gerichtlicher Freiheitsstrafen erfolgte in Gerichtsgefängnissen, Landesstrafanstalten und in Sonderfällen in Korrektionsanstalten. In Sachsen standen die Landesstrafanstalten Hoheneck, Sachsenburg, Voigtsberg, Waldheim und Zwickau (zeitweise auch Grünhain) zur Verfügung, deren Zuständigkeitsbereiche vielfach wechselten. In erster Linie regelten sich die Zuweisungen zu den Landesstrafanstalten nach dem Geschlecht der Verurteilten und der Haftdauer. Geringere Freiheitsstrafen waren in den Gerichtsgefängnissen zu verbüßen. Mit der Strafvollzugsordnung für die sächsischen Justizgefängnisse vom 21. Juni 1924 wurde der Strafvollzug neu geregelt. Gefangenenanstalten gab es in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Hoheneck, Leipzig, Plauen, Waldheim und Zwickau; daneben die Gerichtsgefängnisse beim Landgericht Freiberg und bei den Amtsgerichten außerhalb der Landgerichtssitze. Die Aufsicht über die Gerichtsgefängnisse oblag in gefängnistechnischer Hinsicht neben dem Gerichtsvorstand den Gefangenenanstalten. Die Vollzugsanstalten wurden 1936 auf Verfügung des Reichsministers der Justiz in Straf- und/oder Untersuchungsgefängnisse umbenannt. Auf Verfügung des Ministeriums der Justiz vom 28. Juni 1949 wurde eine einheitliche Organisation des Strafvollzugs in der SBZ angeordnet. Den Staatsanwälten wurden die Aufgaben des Strafvollzugs entzogen. 1950/1952 ging der Strafvollzug vom Justizressort auf das Innenressort über. Die Vollzugsanstalten wurden einheitlich als Justizhaftanstalten bezeichnet. Selbständige Anstalten gab es in Bautzen, Chemnitz (mit JHA Hohenstein-Ernstthal), Dresden, Görlitz, Leipzig, Radebeul (mit JHA Radeburg) und Zwickau. Bei den Amtsgerichten Annaberg, Aue, Auerbach/V., Döbeln, Freiberg, Freital, Glauchau, Grimma, Kamenz, Löbau, Meißen, Oederan, Oschatz, Pirna, Plauen, Riesa und Zittau wurden Justizhaftanstalten eingerichtet. Leiter der Haftanstalten war der Vorstand des Amtsgerichts.

2. Geschichte der Gefangenenanstalt Hoheneck
Im Dezember 1864 wurde auf Schloss Hoheneck bei Stollberg eine Strafanstalt für Frauen eingerichtet.[01] In der Strafanstalt saßen Gefangene ein, die bislang ohne Vorstrafen zu Freiheitsstrafen (Arbeitshaus-/Zuchthausstrafen) verurteilt worden waren. Anderenfalls erfolgte die Einweisung in das Weiberarbeitshaus zu Hubertusburg. Im Dezember 1871 erfolgte die Aufhebung der Weiberstrafanstalt zu Hubertusburg.[02] Alle Frauen mit Arbeitshausstrafe oder Gefängnisstrafe über 4 Monaten wurden in die Strafanstalt zu Hoheneck verlegt. Mit Verordnung vom 24. April 1874 wurde die Einlieferung in die Landesstrafanstalten reglementiert.[03] In die Strafanstalt Hoheneck waren Frauen mit einer Zuchthausstrafe einzuweisen; Gefängnisstrafen über 4 Monaten mussten in der Strafanstalt Voigtsberg b. Oelsnitz/V. verbüßt werden. Zwischen 1876 und 1882 war unter strikter räumlicher Trennung zusätzlich die Hilfsanstalt der Strafanstalt Voigtsberg auf dem Schlossareal Hoheneck untergebracht. Die Hilfsanstalt führte die Bezeichnung "Landesgefängnis Hoheneck" und unterstand dem Direktor der Strafanstalt Hoheneck.[04] 1886 wurden alle weiblichen Gefangenen in das Weiberzuchthaus Waldheim verlegt.[05] 1889 erfolgte die Umgestaltung der Landesanstalt Hoheneck in eine Gefängnisstrafanstalt für Männer. Die Einrichtung der Strafanstalt wurde zum Anlass genommen die Vollstreckung der Freiheitsstrafen neu zu regeln.[06] Alle männlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten und zu einer Gefängnisstrafe über 3 Monaten verurteilt worden waren, waren demnach in die Strafanstalt Hoheneck einzuweisen, sofern als Vollstreckungsbehörde die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten Chemnitz, Dresden oder Freiberg oder ein Amtsgericht in diesen Landgerichtsbezirken auftrat und der Einzuliefernde ev.-luth. Konfession war; ansonsten war die Gefängnisstrafe in der Strafanstalt Zwickau zu verbüßen. Mit der Neuordnung des Strafvollzugs 1924 war die Gefangenenanstalt Hoheneck für den Vollzug längerer Freiheitsstrafen ausschl. von Männern vorgesehen.[07] Die Gefangenenanstalt galt als selbständige Anstalt mit hauptamtlichem Vorstand. Der Gefängnisleitung wurde zudem die Mitaufsicht über die Gerichtsgefängnisse Aue, Eibenstock, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt, Lichtenstein-Callnberg, Lößnitz, Scheibenberg, Schwarzenberg, Stollberg und Zwönitz übertragen. Die ab 1933 so genannte Landesgefangenenanstalt[08] Hoheneck wurde bereits 1936 in Strafgefängnis Hoheneck in Stollberg i. E.[09] umbenannt. 1939 erfolgte die Umwidmung zum Jugendgefängnis.[10] Mit der Umsetzung der einheitlichen Organisation des Strafvollzugs in der SBZ 1949 wurde die Dienstaufsicht der Anstaltsleitung des Strafgefängnisses Hoheneck übertragen.

3. Bestandsgeschichte
Die Gefangenenakten wurden 1951 auf Veranlassung des Oberlandesgerichtes Dresden aus dem Amtsgericht Stollberg in das Landeshauptarchiv Dresden überführt; anfangs nur depositarisch, nach Übergabe der Verwaltungs- und Personalakten vollständig. Ingesamt wurden ca. 1,50 lfm Verwaltungsakten, 3 lfm Personalakten und ca. 15.000 Gefangenenakten übergeben. In der Bestandsakte ist ein Verzeichnis der zu übergebenden Akten vom 11. November 1950 überliefert. Von den 323 aufgeführten Personalakten haben jedoch nur 263 Stück Eingang in den Bestand gefunden, obwohl laut Bearbeitungsplan keine Kassationen vorgenommen werden sollten. Inwieweit das Ungleichgewicht der überlieferten Aktengruppen auch durch den Erlass des Oberlandesgerichts Dresden, Abt. Archivpflege, zur Festlegung einer einheitlichen Archiveinteilung vom 4. Oktober 1951 beeinflusst wurde, kann nicht überprüft werden. Danach waren z. B. Personalakten bis 85 Jahre nach Geburt des Angestellten aufzubewahren. Mit Erlass des Oberlandesgerichtes Dresden vom 11. Dezember 1951 wurden die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen der Justizhaftanstalten festgelegt. Kassen-, Haushalts-, Dienstbücher und Sammelakten aller Art waren 5 Jahre, Gefangenenbücher und -akten 30 Jahre, General- und Verwaltungsakten 50 Jahre und Personalakten 85 Jahre (ab Geburt) aufzubewahren.

1974 begann die Bearbeitung im Landeshauptarchiv Dresden. Laut Bearbeitungsplan erfolgte als erstes die Trennung des Bestandes anhand der Kriterien Kapitalismus / Sozialismus. Der Teil "Kapitalismus" für die Gefangenenakten wurde wiederum in zwei Chargen geteilt. Für die erste Charge "1921 – 1932"[11] wurde eine strenge Bewertung festgelegt; der überwiegende Teil sei zu vernichten: "Kassierbar sind alle Akten der vor 1904 geborenen Verurteilten soweit keine politischen Vergehen bzw. Kapitalverbrechen vorliegen." Die Gefangenenakten der zweiten Charge "1933 bis 8. Mai 1945" galten als komplett archivwürdig. Die Intensität der Erschließung richtete sich nach der Schwere der zur Last gelegten Straftat. Politische Straftaten wurden en detail, die "kriminellen Straftaten" nur einfach erschlossen. Die nach 1945 angelegten Gefangenenakten waren zu separieren und in einem gesonderten Bestand zusammenzuführen. Die Personalakten wurden nur einfach erschlossen (Erfassung von Name, Geburtsdatum, Funktion). Bei den Verwaltungsakten wurden zumeist nur die Titel der Akten abgeschrieben.
Am Ende der Bearbeitung standen eine maschinenschriftliche Findkartei zu den Verwaltungs- und Personalakten und eine hand- und maschinenschriftliche Findkartei zu den Gefangenenakten. Letztere fand Eingang in die bestandsübergreifende Haftkartei des Landeshauptarchivs Dresden.

2005 begann die Neuerschließung des Bestandes unter Zusammenfassung des "kapitalistischen" und "sozialistischen" Teils. Günther Vettermann erschloss die Gefangenenakten unter Verwendung des Verzeichnungsprogramms Augias-Archiv 7.4. Die Signaturen des ersten Teils wurden beibehalten. Die mit "1" beginnenden Signaturen des zweiten Teils wurden aufgehoben und an den ersten Teil angeschlossen; die alten Signaturen wurden in einer Konkordanz erfasst. Neben den Angaben zur Person wurden auch Informationen zum Urteil, zu Mitangeklagten und -verurteilten sowie die Tagebuchnummer des Gefangenenbuches (vgl. Konkordanz) aufgenommen. Um die Funktionalität der o. g. Haftkartei zu erhalten, wurde im Nachgang zur Verzeichnung ein alphabetisches Namensverzeichnis angelegt, in dem sowohl die Namen von Personen enthalten sind, zu denen einzelne Gefangenenakten vorhanden sind, als auch von Personen, die nur als Mitangeklagte/-verurteilte genannt sind (vgl. Konkordanz). Die Verwaltungs- und Personalakten wurden 2008 durch Yvonne Gerlach im genannten Verzeichnungsprogramm erweitert erschlossen. Es wurden keine nachträglichen Kassationen vorgenommen, auch wenn einzelne Gefangenenakten nur wenige Blatt umfassten.
Am Ende der Bearbeitung wurde entschieden, die ursprüngliche Bezeichnung "Jugendgefängnis Hoheneck" nicht weiterzuverwenden, da diese den Bestand nur unzureichend beschreibt. Da die Strafanstalt erst in den letzten Jahren (ab 1939) als Jugendgefängnis spezialisiert wurde und in den Jahren zuvor fast ausschließlich auf den Strafvollzug von "Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben" ausgerichtet war, wurde die Bezeichnung "Gefangenenanstalt" festgelegt. Die Entscheidung wird durch die Tatsache gestützt, dass nach 1945 auch Personen über 18 Jahren eingewiesen worden sind.

4. Bestandsanalyse
Der Bestand enthält insgesamt 72 Verwaltungsakten, 263 Personalakten und 11.104 Gefangenenakten. Die Verwaltungsakten umfassen eine Laufzeit von 1862 bis 1950, die Personalakten eine Laufzeit zwischen 1893 und 1947 und die Gefangenenakten eine Laufzeit zwischen 1893 und 1954 (nur eine Gefangenenakte hat eine Laufzeit bis 1969).
Von den 11.104 Gefangenenakten sind 6.891 (= 22,84%) zwischen 1933 und 1944 und 2.536 Stück (= 62,06%) nach 1945 angelegt worden. D. h. die Anfangsjahre der Anstalt zwischen 1864 und 1933 machen in der Überlieferung der Gefangenenakten nur 15,10 % aus. Hier wird das Ungleichgewicht der Überlieferung offensichtlich.
In den überlieferten Verwaltungsakten sind hauptsächlich Grundstücksangelegenheiten, Bausachen und Wasserversorgungssachen dokumentiert. Daneben sind einzelne Jahresberichte und Häftlingszugangsbücher vorhanden. Akten zur internen Organisation fehlen fast vollständig.
Personalakten sind von allen Angestelltengruppen überliefert, vom Regierungsrat, dem geistlichen und medizinischen Personal über das Wachpersonal bis hin zum Hilfspersonal. In den Personalakten sind meistens Passbilder vorhanden. Anhand der Personalakten lässt sich der Werdegang jedes Angestellten recht gut verfolgen, da diese mit dem Angestellten "mitversetzt" wurden. Der berufliche Werdegang wurde bei der Verzeichnung erfasst.
Bis auf wenige Ausnahmen gibt es in den Gefangenenakten keine Passbilder. Bestandteile der Gefangenenakten sind standardmäßig das Aufnahmeersuchen der Vollstreckungsbehörde, eine Personenbeschreibung und ein Sachenverzeichnis, i. d. R. eine Abschrift des Urteils und das Entlassungsschreiben. Z. T. sind auch handschriftliche Schreiben der Gefangenen, wie z. B. Lebenslauf, Anträge auf Besuchsgenehmigungen oder Hafterleichterungen, enthalten.
Die Benutzung der Akten erfolgt nach dem Sächsischen Archivgesetz. Die Verwaltungsakten unterliegen keinen Schutzfristen mehr. Für die Personal- und Gefangenenakten sind § 10 Abs. 1 Satz 3 und 4 SächsArchiv einschlägig. D. h. "[…] Akten und Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen (personenbezogenes Archivgut), [dürfen] erst zehn Jahre nach dem Tod der betreffenden Person durch Dritte benutzt werden. Ist der Todestag nicht festzustellen, endet die Schutzfrist hundert Jahre nach der Geburt der betroffenen Person." Daraus folgt, dass momentan noch 23 Personalakten und 6.411 Gefangenenakten mit Schutzfristen belegt sind und somit einer freien Benutzung nicht zur Verfügung stehen. Die Einsichtnahme kann beantragt werden.

Zur weiteren Tätigkeit der Strafanstalt Hoheneck sind folgende Bestände im Staatsarchiv Chemnitz einschlägig:
30441 Bezirksdirektion der Deutschen Volkspolizei Karl-Marx-Stadt
30461 Strafvollzugseinrichtung Hoheneck

5. Literatur
Stadtverwaltung Hoheneck (Hrsg.), Vergittertes Schloss. Hoheneck im Wandel der Zeit. Stollberg, 2002.

Strafvollzugseinrichtung Hoheneck. Chronik der Jahre 1200 – 1700. o. O., o. J.



[01] Verordnung zur Eröffnung der Strafanstalt zu Hoheneck vom 09.12.1864, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1864, S. 492 f.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1871, S. 353
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1874, S. 50 ff.
[04] Bekanntmachung über die Errichtung einer Hilfsanstalt für die Strafanstalt zu Voigtsberg vom 01.09.1876, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1876, S. 435; Auflösung durch Verordnung zur Vollstreckung von Gefängnisstrafen an Personen weiblichen Geschlechts vom 15.03.1882, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1882, S. 57
[05] Verordnung über die Verlegung des Weiberzuchthauses vom 04.12.1886, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1886, S. 334
[06] Verordnung zur Vollstreckung der Freiheitsstrafen vom 19.11.1889, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1889, S. 99
[07] Strafvollzugsordnung für die sächsischen Justizgefängnisse vom 21.06.1924, Sächsisches Gesetzblatt 1924, S. 359; Berichtigung: S. 424; Änderung der Strafvollzugsordnung vom 08.04.1925, Sächsisches Gesetzblatt 1925, S. 71; Dritte Änderung der Strafvollzugsordnung vom 14.02.1930, Sächsisches Gesetzblatt 1930, S. 5; Vierte Änderung der Strafvollzugsordnung vom 29.03.1930, Sächsisches Gesetzblatt 1930, S. 15
[08] Strafvollzugsordnung für die sächsischen Justizgefängnisse vom 25.09.1933, Sächsisches Gesetzblatt 1933, S. 155
[09] Verfügung des Reichsministers der Justiz zur Umbenennung der Besonderen Vollzugsanstalten im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden, bekannt gemacht über Verfügung des Generalstaatsanwalts Dresden vom 17. Juli 1936, vgl. 30067 Nr. 83
[10] Anordnung des Generalstaatsanwalts über die künftige Bezeichnung der Vollzugsbehörden in Bautzen, Zwickau und Hoheneck vom 09.10.1939; vgl. 30067 Nr. 80 Bl. 55
[11] Eine erste Autopsie der Akten hatte ergeben, dass die Überlieferung der Gefangenenakten erst 1921 beginnt. In Wahrheit sind auch Gefangenenakten aus der Zeit davor überliefert.
Stadtverwaltung Hoheneck (Hrsg.): Vergittertes Schloss : Hoheneck im Wandel der Zeit. Stollberg, 2002.

Strafvollzugseinrichtung Hoheneck : Chronik der Jahre 1200 – 1700. o. O., o. J.
Verwaltungsangelegenheiten.- Personalakten.- Gefangenenakten.
Im Dezember 1864 wurde auf Schloss Hoheneck bei Stollberg eine Strafanstalt für Frauen eingerichtet. Zwischen 1876 und 1882 war unter strikter räumlicher Trennung zusätzlich die Hilfsanstalt der Strafanstalt Voigtsberg (= Landesgefängnis Hoheneck) auf dem Schlossareal untergebracht. 1886 wurden die weiblichen Gefangenen in das Weiberzuchthaus Waldheim verlegt. Die Landesanstalt Hoheneck wurde in eine Gefängnisstrafanstalt für Männer umgestaltet (1889). Mit der Neuordnung des Strafvollzugs 1924 war die Gefangenenanstalt Hoheneck für den Vollzug längerer Freiheitsstrafen vorgesehen. Der Gefängnisleitung wurde zudem die Mitaufsicht über die Gerichtsgefängnisse Aue, Eibenstock, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt, Lichtenstein-Callnberg, Lößnitz, Scheibenberg, Schwarzenberg, Stollberg und Zwönitz übertragen. Die ab 1933 so genannte Landesgefangenenanstalt Hoheneck wurde bereits 1936 in Strafgefängnis Hoheneck in Stollberg i. E. umbenannt. 1939 erfolgte die Umwidmung zum Jugendgefängnis. Mit der Umsetzung der einheitlichen Organisation des Strafvollzugs in der SBZ 1949 wurde die Dienstaufsicht der Anstaltsleitung des Strafgefängnisses Hoheneck übertragen.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.05.
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