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Beständeübersicht

Bestand

30074 Katasteramt Chemnitz

Datierung1831 - 1950
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)4,48
1. Geschichte des Katasteramtes Chemnitz
Die III. Bezirkssteuereinnahme Chemnitz wurde 1834 eingerichtet. Sie war dem 3. Steuerkreis (mit Sitz in Zwickau) zugeordnet. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasste die Ämter Chemnitz, Frankenberg mit Sachsenburg und Stollberg. Mit der Einrichtung der Gerichtsämter 1856 erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich des Steuerbezirkes Chemnitz und umfasste die Gerichtsamtsbezirke Chemnitz (inkl. Stadt Chemnitz), Frankenberg, Limbach und Stollberg. Der Gerichtsamtsbezirk Frankenberg wurde 1876 dem neu eingerichteten Steuerbezirk Flöha zugeordnet. Beim Steuerbezirk Chemnitz verblieben die Stadt Chemnitz und die Gerichtsamtsbezirke Chemnitz, Limbach und Stollberg. Mit der Einrichtung der Kreishauptmannschaft Chemnitz wurde der 5. Steuerkreis (mit Sitz in Chemnitz) festgelegt. Die Bezirkssteuereinnahme Chemnitz wurde diesem Steuerkreis zugeordnet.
Die Aufgaben der Steuererhebung gingen 1920 an das neu eingerichtete Finanzamt Chemnitz über. Die Aufgaben der Vermessung und Katasterführung verblieben bei der Bezirkssteuereinnahme, die 1922 in Bezirksvermessungsamt Chemnitz umbenannt wurde. 1924 gingen die Aufgaben um die Fortführung der Vermessungsunterlagen der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen von den staatlichen Bezirksvermessungsämtern auf die Vermessungsämter der Städte über. Mit der Übernahme der Vermessungsverwaltung in die Reichsverwaltung 1938 erfolgte die Umbenennung in Katasteramt Chemnitz. Das Kreisvermessungsamt Chemnitz löste 1946 das Katasteramt Chemnitz ab.


3. Bestandsgeschichte
1971 wurden dem Hauptstaatsarchiv Dresden Flurbücher, Grundsteuerkataster, Grundsteuerakten und Kommissionsakten im Gesamtumfang von ca. 3,40 lfm übergeben. Die nicht erschlossenen und nicht benutzbaren Unterlagen wurden 2002 im Zuge des Beständeaustauschs zwischen den sächsischen Staatsarchiven an das Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Hier wurden die Vermessungsunterlagen in einem maschinenschriftlichen Verzeichnis grob erfasst. Dieser Bestandsteil konnte 2016 nach archivfachlichen Gesichtspunkten verzeichnet werden. Im Ergebnis der Bearbeitung des Bestandes 30082 Katasteramt Zwickau wurden ca. 1,10 lfm Unterlagen (Signaturen 1 – 22) dem vorliegenden Bestand zugeordnet und verzeichnet. Die Erstellung des Findbuchs erfolgte 2017.


4. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst die Überlieferungen der Bezirkssteuereinnahme Chemnitz, des Bezirksvermessungsamtes Chemnitz (1922 – 1938) und des Katasteramtes Chemnitz (1938 – 1945).
Der Bestand enthält Flurbücher, Grundsteuerkataster, Kommissionsakten über Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums (1841), Grundsteuer- und Flurbuchakten. Darüber hinaus sind zwei Flurkrokis überliefert, die den Flurbüchern und Grundsteuerkatastern entnommen wurden.

Alle Grundsteuer- und Flurbuchakten enthalten in erster Linie tabellarische Anzeigen/Nachweise über (Steuereinheiten- und) Flurstücksveränderungen, Bauveränderungsanzeigen und Zergliederungsanbringen. Die Veränderungsanzeigen erfolgten anhand vorgegebener Formulare und sind standardmäßig in den Akten enthalten. Aufgrund dessen wurde auf die Ausweisung dieser Schriftstücke im Findbuch verzichtet. Es wird nur auf davon abweichende Inhalte hingewiesen. Darüber hinaus befinden sich in den Akten zu Abtretungen von Flurstücken und Flurstücksteilen für den Bau öffentlicher Wege und Straßen auch Kauf- und Abtretungsverträge zwischen dem Straßen- und Wasserbauamt und den Verkäufern. Des Weiteren können bei Grundstücksstreitigkeiten Abschriften von Gerichtsentscheidungen enthalten sein.
Ebenso wurde bei den Kommissionsakten über Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums verfahren. Die Akten beinhalten v.a. das Mitgliederverzeichnis der Abschätzungskommission, tabellarische Übersichten der Äcker, Wiesen und Waldstücke sowie das Protokoll der Besitzstandsregulierung. Nur darüber hinaus vorhandene, wesentliche Inhalte wurden ausgewiesen.

Um 1900 ließ die Königlich Sächsische Kommission für Geschichte farbige Reproduktionen aller sächsischen Flurkrokis anfertigen. Von der im Staatsarchiv Leipzig und Hauptstaatsarchiv Dresden vorliegenden Sammlung wurden Makrofiches angefertigt, die in jedem sächsischen Staatsarchiv vorhanden sind. Die Makrofiches der Flurkrokis sind im Bestand 32693 Karten, Risse, Pläne archiviert. Den Zugang ermöglicht ein Ortsnamensverzeichnis, das nach Amtshauptmannschaftsbezirken sortiert ist. Im Bestand 13403 Sächsische Flurnamenstelle, der im Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrt wird, befinden sich für jede sächsische Gemeinde eine Mappe mit der Kopie des Flurkrokis, einem Listenverzeichnis der örtlichen Flurnamen und einer transparenten Auflagenkarte mit den kartierten Flurnamen. Des Weiteren verwahrt das Hauptstaatsarchiv Dresden die Flurverzeichnisse von 1840 – 1845 im Bestand 10819.[36]

Schriftgut der Grundsteuer- und Vermessungsverwaltung[37]
Flurbuch wurde pro Flurbezirk angelegt und enthält folgende Angaben: Flurstücksnummer, Name des Eigentümers, Nummer des Steuerkatasters, Abschätzung der Grundfläche von Gebäuden und Hofräumen, Größe des Ackerlandes und anderer Nutzflächen, Flächeninhalt, Güteklasse des Bodens, Reinertrag und Steuereinheiten. 1922 und 1938 fielen Angaben zur alten Grundsteuer weg (z.B. Steuereinheiten, Bodenklasse, Reinertrag, Flächenangabe für einzelne Nutzungsarten); dafür wurde u.a. die Nummer des Grundbuchsblatts ergänzt. Flurbücher wurden von der "flurbuchführenden Stelle" (Bezirkssteuereinnahme/Stadtrat und Nachfolger) geführt. Das Flurbuch enthielt i.d.R. auch den Flurkroki. Eine zweite Ausfertigung (Kopie) konnte bei der Gemeinde vorliegen. Nach der Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums 1841 erfolgte die Neuerstellung der Flurbücher. Ab 1922 wurden die Entwurfsflurbücher beim Landesvermessungsamt geführt. Flurbücher bildeten die Grundlage für die Erstellung der Grundbücher.

Nachträge zum Flurbuch enthalten folgende Angaben: Nummer des Flurstücks im Flurbuch, Nummern des Brandversicherungskatasters, Name des Eigentümers, Entstehungsart des Gebäudes, Verzeichnis der abzuschätzen gewesenen Räume, Nr. der Probestube oder Angabe der Fläche jeden einzelnen Raumes in Quadratellen, Rohertrag, Abzug der Geschäfts-Anw. oder Angabe, ob Landwirtschaft betrieben wird, Reinertrag, Zeitpunkt der eingetretenen Bewohnbarkeit oder Nutzbarkeit, genehmigende Unterschrift des Eigentümers, Anmerkungen. Die Eintragungen erfolgen in chronologischer Reihenfolge und verweisen auf die vorherige und nachfolgende Eintragung zu der betreffenden Parzelle.

Grundsteuerkataster/Besitzstandsbuch (ab 1922), ebenfalls pro Flurbezirk angelegt, enthält Angaben über Eigentümer mit ihren sämtlichen Parzellen. Aus dem Flurbuch wurden Angaben zur Art der Nutzung, zum Flächeninhalt sowie die Steuereinheiten der einzelnen Parzellen übertragen. Auf der Grundlage des Grundsteuerkatasters erfolgte die Steuererhebung. 1920 übernahmen die Finanz(rechnungs)ämter die Führung und Prüfung der Grundsteuerbücher. Im Zuge der Neuorganisation der Vermessungsverwaltung wurden die Grundsteuerkataster 1922 in Besitzstandsbücher umbenannt. Die Führung oblag den neu eingerichteten Bezirksvermessungsämtern. Ab 1928 wurden in den Nachträgen nur noch die Ursachen für die Veränderung der Flurstücksveränderung, jedoch nicht mehr die Flächenangaben eingetragen. Namensverzeichnisse erleichterten den Zugriff auf die Grundsteuerkataster/Besitzstandsverzeichnisse.

Flurkrokis sind Bestandteil der Flurbücher. Diese farbigen Karten sind die im verkleinerten Maßstab übertragenen Menselblätter und stellen eine geschlossene Flur dar. Die einzelnen Parzellen sind genau ersichtlich. Zweitausfertigungen können in den Flurbuchkopien der Gemeindeverwaltungen überliefert sein.

Dismembrations-/Zergliederungsanbringen (ab 1905[38] ) waren von dem Verkäufer bei der Grundbuchbehörde einzureichen. Die erforderlichen Angaben variierten im Laufe der Zeit. Die Anbringen enthalten insbesondere einen Auszug aus dem Grundsteuerkataster, einen Nachweis der Flurstücke, die abgetrennt bzw. zusammengelegt werden sollen sowie eine Menselblattkopie.[39]

Gebäudeschätzungsverzeichnisse (auch Gebäudenutzungsverzeichnisse für die Abschätzung zur Grundsteuer) bildeten die Grundlage zur Feststellung der Grundsteuer pro Flurstück. Sie geben Auskunft darüber, wie sich der jährliche Mietertrag von Gebäuden aufgrund genauer Vermessung errechnet hat. Die Verzeichnisse bestehen aus einem Deckblatt, wo Ort, Brandversicherungskatasternummer, Straße und Hausnummer vermerkt sind, sowie aus einer Tabelle, in der folgende Angaben enthalten sind: Abteilung des Hauses, Angabe der einzelnen Räume; Nutzungs- und Mietverhältnisse; Mietzins der vermieteten Räume; Mietwert der selbst genutzten und der unvermieteten Räume; Zeitpunkt, zu dem die neuen Räume zur Bewohnung und Benutzung vollendet gewesen sind. Mit den Gebäudenutzungsverzeichnissen einher gingen die tabellarischen Anzeigen der Veränderungen an Steuereinheiten. Die Ergebnisse wurden der katasterführenden Stelle mitgeteilt und dort in das Grundsteuerkataster eingetragen.

Grundsteuer-/Flurbuchakten (ab 1922) bzw. Vorgänge zu Dismembrationen enthalten v.a. den Beschluss zur Dismembration, Handrisse mit farbiger Kennzeichnung der zu verändernden Grundstücksteile, tabellarische Anzeigen zu Veränderungen an den Parzellen und Rechnungsmanuale[40] .

Tabellarische Anzeigen zu Veränderungen an Parzellen erfolgten anhand eines Formulars. Angezeigt werden Veränderungen der Steuereinheiten und Veränderungen an den Parzellen. Die Anzeigen dienen der Berechnung der aktuellen Grundsteuer. Die Veränderungsanzeigen werden ins Grundsteuerkataster/Besitzstandsbuch eingetragen. Es waren folgende Angaben zu machen: Nr. der Parzelle, Name des Besitzers, Objekt resp. Kulturart, Steuerkatasternummern, summarischer Flächeninhalt, definitiver Reinertrag, Steuereinheiten, Ursache der Veränderung.

Tabellarisches Grenzbegehungsprotokoll (im Rahmen der Neuvermessung): Zeit; Name des Grundstückseigentümers; Flurbuchnummern der Grundstücke; eigenhändige Unterschrift der Grundstückseigentümer bzw. ihrer Vertreter als Bestätigung der Kenntnisnahme von der Vorladung zur Grenzbegehung; eigenhändige Unterschrift der Grundstückseigentümer bzw. ihrer Vertreter zum Zeichen der Anerkennung des mit den Grenznachbarn begangenen Grenzzugs und der denselben markierenden Grenzzeichen; Skizzen; Bemerkungen über besonders wichtige, auf den Verlauf der Grenzen und deren Abmarkung Bezug habende Einzelheiten; Hinweise auf Urkunden und Niederschriften.

Die Kommissionsakten zur Einschätzung des Grundeigentums wurden ab 1841 in Vorbereitung des neuen Grundsteuersystems angelegt. Die Akten enthalten im Idealfall ein Verzeichnis der Mitglieder der Abschätzungskommission und deren Stellvertreter, u.U. den Bericht zur Wahl der Mitglieder, die Notifikation des Klassifikationstermins (getrennt für Gemeinde- und Rittergutsbezirk), die Verfügung zur Auslegung der Klassifikation, einen Vermerk zum Abgang des Flurbuchs, das Klassifikationsprotokoll, tabellarische Beschreibungen der Äcker, Wiesen und Wälder, Reklamationen, das Dekret zur Einschätzung, das Protokoll des Abschätzungsverfahrens und die Anerkennung des Besitzstandes durch den Besitzer (Unterschriftenliste), ggf. eine Anzeige der Vermessungsdifferenzen, die Begutachtung der Reklamationen, das Revisionsprotokoll, den Bescheid, Schreiben des Revisionsgeodäten sowie des Gemeindevorstands. Die Kommission gab anschließend einen Bericht an die Zentralkommission zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems in Dresden. Nachdem die Veränderungsmeldungen hinsichtlich der Steuereinheiten und Grundstücke eingegangen und geprüft wurden, konnte der Nachtrag zum Flurbuch bzw. das Flurbuch selbst entworfen werden.


5. Quellen und Literatur
BESCHORNER, Hans: Geschichte der sächsischen Kartografie im Grundriß. Leipzig, 1907.

BIEN, Peter: Das staatliche Vermessungs- und Kartenwesen in Sachsen in der Zeit von 1806 bis 1992. In: Informationen des Landesvermessungsamtes Sachsen Nr. 5. Dresden, 1998 (S. 63 – 91).

BRUNNER, H.: Wie Sachsen vermessen wurde : Die Meilenblätter und die kursächsische Landesvermessung von 1780 bis 1825. Dresden, 2002 (Dresdner Kartographische Schriften, Bd. 5).

KÖTZSCHKE, Rudolf: Ländliche Siedlung und Agrarwesen in Sachsen. Remagen, 1953.

Landesvermessungsamt Sachsen: Die Vermessung Sachsens : 200 Jahre Vermessungsverwaltung. Dresden, 2006.

LEHMANN, A.: Das Dismembrationswesen in Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung des Grundbuchrichters. Juristische Handbibliothek Band 269. Leipzig, 1908.

Lexikon der deutschen Steuer- und Zollgeschichte : Abgaben, Dienste, Gebühren, Steuern und Zölle von den Anfängen bis 1806. München, 1992.

MEERHEIM, Andreas: Zur Entwicklung der Liegenschaftsdokumentation auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Dresden, 1984.

NAGEL, August: Die Vermessung im Königreiche Sachsen : Eine Denkschrift mit Vorschlägen für eine auf die Europäische Gradmessung zu gründende rationelle Landesvermessung. Dresden, 1876.

PEIKERT, Monika: Katasterschriftgut im Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen 1/1965, S. 32 f.

REICHERT, Frank: Vom Grundsteuerkataster zur Anteilnahme der Katasterangaben am öffentlichen Glauben des Grundbuchs. In: Mitteilungsblatt des Deutschen Vereins für Vermessungswesen, Jg. 10 (2000) (S. 51 – 53)


[36] vgl. Vermerk von Dr. Peter Wiegand (Hauptstaatsarchiv Dresden) vom 21. Januar 2004 zur Grundsteuervermessung in Sachsen.
[37] u.a.: Gesetz über die Einführung eines neuen Grundsteuersystems vom 9. September 1834; Verordnung zur Ausführung des Grundsteuersystems vom 26. Oktober 1834; Dienst- und Geschäftsanweisung für das Vermessungspersonal vom 6. Mai 1837; Generalverordnung zu Neuaufnahmen von Fluren und zur Aufstellung neuer Grundsteuerdokumente vom 21. Juni 1882; Generalverordnung des Finanzministeriums an sämtliche Kreissteuerräte [zur Führung der Grundsteuerbücher] vom 2. Dezember 1908; Generalverordnung über die Abänderung einiger Bestimmungen der Anweisung zur Führung der Grundsteuerbücher im Königreich Sachsen vom 16. März 1920; Verordnung über die Fortführung der alten Grundsteuerbücher, die Einhebung der Gebühren im Flurbuchwesen, die Abwicklung der alten Staatsgrundsteuer und künftige Formen der Zergliederungsanbringen vom 28. Juni 1922; Beschluss zur Genehmigung der Einführung eines neuen Vordrucks für tabellarische Anzeigen über Flurstücksveränderungen vom 21. November 1924; Erlass zur Einführung neuer Formulare für Nachträge zum Flur- und Besitzstandsbuch in besonderen Fällen vom 24. Februar 1926; Verfügung über die Vereinfachung von Amtshandlungen der Flurbuchbehörden vom 25. Juni 1928; Verordnung über Flurstückszergliederungen und ihre Mitteilung an Flurbuchbehörden vom 31. Juli 1928; Verordnung über Zergliederungsanbringen bei Grundstücksteilungen vom 25. Juli 1903 in der Fassung der Verordnungen vom 10. April 1924 und 30. Juli 1928; Verfügung über die Flurbuchregelung von Grundstücksteilungen vom 9. August 1928; Verordnung des Finanzministeriums [zu Nachweisen über Flurstücksveränderungen] vom 17. August 1931; Erlass des Landesvermessungsamtes zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen für das Grundbuchwesen vom 16. April 1936; Verfügung des Landesvermessungsamtes zum Aufstellen von Nachweisen über Flurstücksveränderungen durch die flurbuchführenden Gemeinden vom 29. Dezember 1937; Verfügung des Landesvermessungsamtes über die Vereinfachung der Flurbuchführung vom 25. November 1938.
[38] Datum anhand der Aktenüberlieferung erschlossen.
[39] Lehmann, Das Dismembrationswesen in Sachsen, S. 66 ff., Muster eines Dismembrationsanbringens, ebd. S. 141 ff.
[40] Bezeichnung ab 1905: Rechnungsnachweise.
Beschorner, Hans: Geschichte der sächsischen Kartografie im Grundriß. Leipzig, 1907.

Bien, Peter: Das staatliche Vermessungs- und Kartenwesen in Sachsen in der Zeit von 1806 bis 1992. In: Informationen des Landesvermessungsamtes Sachsen Nr. 5. Dresden, 1998 (S. 63 – 91).

Brunner, H.: Wie Sachsen vermessen wurde : Die Meilenblätter und die kursächsische Landesvermessung von 1780 bis 1825. Dresden, 2002 (Dresdner Kartographische Schriften, Bd. 5).

Kötzschke, Rudolf: Ländliche Siedlung und Agrarwesen in Sachsen. Remagen, 1953.

Landesvermessungsamt Sachsen: Die Vermessung Sachsens : 200 Jahre Vermessungsverwaltung. Dresden, 2006.

Lehmann, A.: Das Dismembrationswesen in Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung des Grundbuchrichters. Juristische Handbibliothek Band 269. Leipzig, 1908.

Lexikon der deutschen Steuer- und Zollgeschichte : Abgaben, Dienste, Gebühren, Steuern und Zölle von den Anfängen bis 1806. München, 1992.

Meerheim, Andreas: Zur Entwicklung der Liegenschaftsdokumentation auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Dresden, 1984.

Nagel, August: Die Vermessung im Königreiche Sachsen : Eine Denkschrift mit Vorschlägen für eine auf die Europäische Gradmessung zu gründende rationelle Landesvermessung. Dresden, 1876.

Peikert, Monika: Katasterschriftgut im Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen 1/1965, S. 32 f.

Reichert, Frank: Vom Grundsteuerkataster zur Anteilnahme der Katasterangaben am öffentlichen Glauben des Grundbuchs. In: Mitteilungsblatt des Deutschen Vereins für Vermessungswesen, Jg. 10 (2000) (S. 51 – 53).
Flurbücher.- Grundsteuerkataster.- Grundsteuerakten/Flurbuchakten.- Kommissionsakten zur Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums (1841).
Das Katasteramt Chemnitz war als Nachfolger des Bezirksvermessungsamtes zuständig für den Landkreis (Amtshauptmannschaft) Chemnitz (ohne Stadt Chemnitz). 1945 gingen die Aufgaben auf das Kreisvermessungsamt Chemnitz über.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.06.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Bezirkssteuereinnahme (1839 – 1920), des Bezirksvermessungsamtes (1920 – 1938) und des Kreisvermessungsamtes Chemnitz (1945 – 1952).
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