Beständeübersicht
Bestand
30079 Katasteramt Plauen
Datierung | 1821 - 1955 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 32,53 |
1. Vermessungsverwaltung in Sachsen im Überblick
1.1. Entwicklung[01]
1834
- Ersetzung der bis dahin für die Einnahmen der direkten Steuern zuständigen 56 Kreis- und Amtssteuereinnahmen durch insgesamt 22 Bezirkssteuereinnahmen (zusammengefasst in 3 Steuerkreisen)[02]
- Steuerkreis (Dresden): Bezirkssteuereinnahmen Dippoldiswalde, Dresden, Freiberg, Großenhain, Hohnstein, Meißen, Pirna, Radeberg
- Steuerkreis (Leipzig): Bezirkssteuereinnahmen Borna, Grimma, Leipzig, Leisnig, Nossen, Oschatz, Rochlitz
- Steuerkreis (Zwickau): Bezirkssteuereinnahmen Augustusburg, Chemnitz, Plauen, Schneeberg, Schwarzenberg, Zöblitz, Zwickau
- Aufgaben: Erhebung der direkten Steuern und Weiterleitung an Steuerhauptkasse; Führung und Aufbewahrung der Kataster der Landgemeinden und kleineren Städte
1840/1841
- Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums durch Kommission zur Abschätzung des Grundeigentums (= Grundlage für (neue) Flurbücher)
1844
- Einführung des neuen Grundsteuersystems mit neuen Grundsteuerdokumenten (Grundsteuerkataster, Flurbuch, Flurkroki, Heberegister, Grundsteuerakten)[03]
- Anpassung der Grenzen der vier Steuerkreise (Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen) an die Grenzen der vier Kreisdirektionsbezirke
- Anpassung der örtlichen Zuständigkeitsbereiche der Bezirkssteuereinnahmen an die der Amtshauptmannschaften
- Verwaltungsaufbau: Finanzministerium - Kreissteuerrat - Bezirkssteuereinnahme/ Stadtrat - Ortseinnehmer/Guts- und Gerichtsherrschaften
1856
- Anpassung der Steuerkreise und -bezirke an die neue Organisation der Lokalverwaltung (Gerichtsämter)[04]
- Aufstellung von Verzeichnissen der Fluren des Königreichs Sachsen über welche Grundsteuervermessungs-Menselblätter (Detailaufnahme) entweder gar nicht oder unvollständig vorhanden sind[05]
1869
- Einführung neuer Längen- und Flächenmaße[06]
1873/1874
- Anpassung der Steuerkreise und -bezirke an die neue Organisation der Lokalverwaltung (Kreis- und Amtshauptmannschaften)[07]
1876
- Auflösung der Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen als selbständiger Behörden; Übergang der Aufgaben auf Kreishauptmannschaft Dresden
- Änderung der Steuerkreise und Steuerbezirke[08]
- 1. Steuerkreis (Dresden): Bezirkssteuereinnahmen Dippoldiswalde, Dresden, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
- 2. Steuerkreis (Leipzig): Bezirkssteuereinnahmen Borna, Döbeln, Grimma, Leipzig, Oschatz, Rochlitz
- 3. Steuerkreis (Zwickau): Bezirkssteuereinnahmen Annaberg, Auerbach, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
- 4. Steuerkreis (Bautzen): Bezirkssteuereinnahmen Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
1882
- Neuaufnahme der Fluren[09] (Finanzministerium: Verfügung der Neuaufnahme - Finanzvermessungsbüro: Anleitung zur Neuaufnahme - Kreissteuerrat/Bezirkssteuereinnahme - Gemeinde - Besitzer/Gemeinde: Beseitigung der angezeigten Mängel in Grundstücksberainung/Berainung der Kommunikationswege)
- Aufstellung neuer Grundsteuerdokumente10 (Heberegister, Besitzstandsverzeichnisse, Grundsteuerkataster, Flurbücher)
1900
- Einrichtung des 5. Steuerkreises in Chemnitz analog zur Kreishauptmannschaft Chemnitz[10]
1903
- Verordnungen über die Durchführung von Dismembrationen[11]
1908
- Anweisung zur Führung der Grundsteuerbücher[12]
1920
- Trennung der Steuer- und Vermessungsverwaltung[13]
- Steuerverwaltung: Landesfinanzämter, Finanzämter
- Vermessungsverwaltung: Landesvermessungsamt, Bezirkslandmesser
- Bezirkslandmesser (Stand: 1921): Annaberg, Auerbach, Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Flöha, Freiberg, Glauchau, Grimma, Großenhain, Kamenz, Leipzig, Löbau, Marienberg, Meißen, Oelsnitz, Oschatz, Pirna, Plauen, Rochlitz, Schwarzenberg, Zittau, Zwickau
1922
- Zusammenführung der Kataster- und Vermessungsverwaltung
- Beendigung der Mitwirkung der Finanzämter bei Führung der Grundsteuerbücher alten Rechts sowie Erhebung der Staatsgrundsteuer
- Abgabe sämtlicher Flurbücher, Grundsteuerkataster, Flurkrokis (inkl. Beiblätter), Grundsteuerakten sowie aller Unterlagen, die im Zuge der Flurbuch- und Katasterverwaltung entstanden sind (Ausnahme: die für die Nacherhebung und Erstattung der alten Grundsteuer notwendigen Rechnungsbücher), an Bezirksvermessungsämter[14]
- Umbenennungen: Bezirkslandmesser - Bezirksvermessungsämter; Grundsteuerkataster - Besitzstandsbücher; Grundsteuerakten - Flurbuchakten
- Bezirksvermessungsämter: Annaberg, Auerbach, Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Freiberg, Glauchau, Kamenz, Leipzig, Löbau, Marienberg, Meißen, Oelsnitz, Oschatz, Pirna, Plauen, Rochlitz, Schwarzenberg, Zittau, Zwickau
- Aufgaben: Vermessung des Bezirkes; Fortführung, Verwaltung und Aufbewahrung der Flurbücher und Kataster des alten Grundsteuerrechts sowie der damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen
1934
- Vermessung wird Reichsangelegenheit[15]
1937
- Modifizierung des Verfahrens zur Aufstellung und Mitteilung von Nachweisen über Flurstücksveränderungen[16]
1938
- Bildung von Hauptvermessungsabteilungen im gesamten Reich[17]
- in Sachsen i.V.m. Wechsel des Ressorts vom Finanz- zum Innenministerium[18]
- dort: Schaffung einer Abteilung Vermessungswesen, mit zwei Unterabteilungen (1. Kataster- und Messungsverwaltung; 2. Hauptvermessungsabteilung III)
- Einbindung des Landesvermessungsamtes in das Innenministerium als Unterabteilung
- Umbenennung der Bezirksvermessungsämter in Katasterämter18
- Vereinfachung der Flurbuchführung hinsichtlich Anlegung eines Reichskatasters[19]
1945 – 1952
- Wahrnehmung der Kataster- und Vermessungsangelegenheiten durch Katasterämter, Kreisvermessungsämter, Vermessungsabteilungen bei den Landkreisen bzw. durch Stadtvermessungsämter
1952
- Einrichtung der Abteilungen Kataster und Vermessung bei den neu eingerichteten Räten der Kreise[20]
- Übernahme der Grundbuchdokumentation von den Amtsgerichten durch die Abteilung Kataster
1965
- Übertragung der Aufgaben der Abteilung Kataster beim Rat des Kreises und der Stadtvermessungsämter auf den Rat des Bezirkes, Liegenschaftsdienst[21]
1991
- Neuordnung der Vermessungsverwaltung[22]
- Verwaltungsaufbau: Innenministerium - Landesvermessungsamt (mit Luftbildarchiv) - staatliche und städtische Vermessungsämter
- Rückübertragung der Grundbuchverwaltung auf Amtsgerichte
- Regierungsbezirk Chemnitz: staatliche Vermessungsämter Plauen, Rochlitz, Schwarzenberg, Zschopau, Zwickau; städtisches Vermessungsamt Chemnitz
- Regierungsbezirk Dresden: staatliche Vermessungsämter Bautzen, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Pirna; städtisches Vermessungsamt Dresden
- Regierungsbezirk Leipzig: staatliche Vermessungsämter Borna, Torgau; städtisches Vermessungsamt Leipzig
- Aufgaben: Landesvermessung (Grundlagenvermessung, topographische Landesaufnahme, Führung und Herausgabe der topographischen Landeskartenwerke), Feststellung, Abmarkung und Erstellung der Dokumentation der Staats- und Landesgrenzen, Katastervermessung (Grenzvermessung), Führung des Liegenschaftskatasters
1.2. Schriftgut der Grundsteuer- und Vermessungsverwaltung
Flurbuch enthält folgende Angaben: Flurstücksnummer, Name des Eigentümers, Nummer des Steuerkatasters, Abschätzung der Grundfläche von Gebäuden und Hofräumen, Größe des Ackerlandes und anderer Nutzflächen, Flächeninhalt, Güteklasse des Bodens, Reinertrag und Steuereinheiten. 1922 und 1938 fielen Angaben zur alten Grundsteuer weg (z.B. Steuereinheiten, Bodenklasse, Reinertrag, Flächenangabe für einzelne Nutzungsarten) und wurden u.a. durch Nummer des Grundbuchsblatts ergänzt. Flurbücher wurden von der "flurbuchführenden Stelle" (Bezirkssteuereinnahme/Stadtrat und Nachfolger) geführt. Das Flurbuch enthielt i.d.R. den Flurkroki. Eine zweite Ausfertigung (Kopie) konnte bei der Gemeinde vorliegen. Nach der Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums 1841 erfolgte die Neuerstellung der Flurbücher. Ab 1922 wurden die Entwurfsflurbücher beim Landesvermessungsamt geführt. Flurbücher bildeten die Grundlage für die Erstellung der Grundbücher.
Nachträge zum Flurbuch enthalten folgende Angaben[23] : Nummer des Flurstücks im Flurbuch, Nummern des Brandversicherungskatasters, Name des Eigentümers, Entstehungsart des Gebäudes, Verzeichnis der abzuschätzen gewesenen Räume, Nr. der Probestube oder Angabe der Fläche jeden einzelnen Raumes in Quadratellen, Rohertrag, Abzug der Geschäfts-Anw. oder Angabe, ob Landwirtschaft betrieben wird, Reinertrag, Zeitpunkt der eingetretenen Bewohnbarkeit oder Nutzbarkeit, genehmigende Unterschrift des Eigentümers, Anmerkungen.
Grundsteuerkataster/Besitzstandsbuch (ab 1922) enthalten Angaben über Eigentümer mit ihren sämtlichen Parzellen. Aus dem Flurbuch wurden Angaben zur Art der Nutzung, zum Flächeninhalt sowie die Steuereinheiten der einzelnen Parzellen übertragen. Auf der Grundlage des Grundsteuerkatasters erfolgte die Steuererhebung. 1920 übernahmen die Finanz(rechnungs)ämter die Führung und Prüfung der Grundsteuerbücher. Im Zuge der Neuorganisation der Vermessungsverwaltung wurden die Grundsteuerkataster 1922 in Besitzstandsbücher umbenannt. Ab 1928 wurden in den Nachträgen nur noch die Ursachen für die Veränderung der Flurstücksveränderung, jedoch nicht mehr die Flächenangaben eingetragen. Namensverzeichnisse erleichterten den Zugriff auf die Grundsteuerkataster/Besitzstandsverzeichnisse.
Flurkrokis sind Bestandteil der Flurbücher. Es handelt sich um farbige Karten, die aus den einzelnen Menselblättern einer Flur zusammengesetzt wurden. Die einzelnen Parzellen sind genau ersichtlich. Zweitausfertigungen können in den Flurbuchkopien der Gemeindeverwaltungen überliefert sein.
Dismembrations-/Zergliederungsanbringen (ab 1905[24] ) waren von dem Verkäufer bei der Grundbuchbehörde einzureichen. Die erforderlichen Angaben variierten im Laufe der Zeit. Die Anbringen enthalten insbesondere einen Auszug aus dem Grundsteuerkataster, einen Nachweis der Flurstücke, die abgetrennt bzw. zusammengelegt werden sollen sowie eine Menselblattkopie.[25]
Gebäudeschätzungsverzeichnisse bildeten die Grundlage zur Feststellung der Grundsteuer. Sie geben Auskunft darüber, wie sich der jährliche Mietertrag von Gebäuden aufgrund genauer Vermessung errechnet hat. Damit einher gingen die tabellarischen Anzeigen der Veränderungen an Steuereinheiten. Die Ergebnisse wurden der katasterführenden Stelle mitgeteilt und dort in das Grundsteuerkataster eingetragen.
Grundsteuer-/Flurbuchakten (ab 1922) bzw. Vorgänge zu Dismembrationen enthalten v.a. den Beschluss zur Dismembration, Handrisse mit farbiger Kennzeichnung der zu verändernden Grundstücksteile, tabellarische Anzeigen zu Veränderungen an den Parzellen und Rechnungsmanuale[26] .
Tabellarische Anzeigen zu Veränderungen an Parzellen erfolgen anhand eines Formulars. Angezeigt werden Veränderungen der Steuereinheiten und Veränderungen an den Parzellen. Die Anzeigen dienen der Berechnung der aktuellen Grundsteuer. Die Veränderungsanzeigen werden ins Grundsteuerkataster/Besitzstandsbuch eingetragen. Es waren folgende Angaben zu machen: Nr. der Parzelle, Name des Besitzers, Objekt resp. Kulturart, Steuerkatasternummern, summarischer Flächeninhalt, definitiver Reinertrag, Steuereinheiten, Ursache der Veränderung
Die Kommissionsakten zur Einschätzung des Grundeigentums wurden ab 1841 in Vorbereitung des neuen Grundsteuersystems, das 1844 eingeführt wurde, angelegt. Die Akten enthalten ein Verzeichnis der Mitglieder der Abschätzungskommission, Übersichten über Äcker, Wiesen und Wälder, das Protokoll des Abschätzungsverfahrens und die Anerkennung des Besitzstandes durch den Besitzer (Unterschriftenliste). Die Kommission gab anschließend einen Bericht an die Zentralkommission zur Vorbereitung einen neuen Grundsteuersystems in Dresden. Nachdem die Veränderungsmeldungen hinsichtlich der Steuereinheiten und Grundstücke eingegangen und geprüft wurden, konnte der Nachtrag zum Flurbuch bzw. das Flurbuch selbst entworfen werden.
2. Geschichte des Katasteramts Plauen
Die Bezirkssteuereinnahme Plauen gehörte zum III. Steuerkreis (Zwickau) und war demzufolge dem Kreissteuerrat zu Zwickau unterstellt. Die Behördenbezeichnung wechselte in der Zeit von 1837 bis 1920 fünf mal.[27]
1837 – 1855: I. Bezirkssteuereinnahme Plauen im 3. Steuerkreis
1856 – 1864: 7. Steuerbezirk im III. Steuerkreis – Bezirkssteuereinnahme Plauen
1865 – 1876: 2. Steuerbezirk im III. Steuerkreis – Bezirkssteuereinnahme Plauen
1877 – 1887: 3. Steuerbezirk im III. Steuerkreis – Bezirkssteuereinnahme Plauen
1888 – 1900: 4. Steuerbezirk im III. Steuerkreis – Bezirkssteuereinnahme Plauen
1901 – 1920: 2. Steuerbezirk im III. Steuerkreis – Bezirkssteuereinnahme Plauen
Die Zuständigkeit der Bezirkssteuereinnahme Plauen erstreckte sich bis 1844 über die Ortschaften der Ämter Plauen, Pausa und Voigtsberg, ab 1845 nur noch über die Ortschaften des Amtes Plauen (mit Pausa). Der Steuerbehörde oblagen die Erhebung der direkten Steuern und deren Weiterleitung an die Steuerhauptkasse sowie die Führung und Aufbewahrung der Kataster der Landgemeinden und kleineren Städte. Infolge der Einrichtung der Gerichtsämter als lokale Gerichts- und Verwaltungsbehörden im Jahr 1856 wurden die Steuerbezirke an die neue Organisation angepasst. In den Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Plauen fielen die Orte der Gerichtsamtsbezirke Auerbach, Elsterberg, Falkenstein, Lengenfeld, Pausa, Plauen (inkl. der Stadt Plauen), Reichenbach und Treuen. Mit dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 erfolgte die Trennung von Verwaltung und Justiz; auf Verwaltungsebene wurden Amtshauptmannschaften eingerichtet, auf Justizebene verblieben die Gerichtsämter mit reduziertem Aufgabenbereich. 1878 lösten die neu eingerichteten Amtsgerichte die Gerichtsämter ab. Im Zuge dieser Neuorganisation änderte sich auch die örtliche Zuständigkeit der Bezirkssteuereinnahme Plauen. Durch die Einrichtung der Bezirkssteuereinnahme Auerbach reduzierte sich der Zuständigkeitsbereich auf die Amtsgerichtsbezirke Elsterberg, Pausa, Plauen und Reichenbach. Nach einer einjährigen Übergangszeit, in der die grundsteuertechnische Station in Plauen und der Bezirkslandmesser Richard Emil Lang die Geschäfte wahrnahmen, wurde 1922 das Bezirksvermessungsamt Plauen eingerichtet. Die Bezirksvermessungsämter waren direkt dem Landesvermessungsamt in Dresden unterstellt. Die Bezirksvermessungsämter waren verantwortlich für die Vermessung des Bezirkes, die Fortführung, Verwaltung und Aufbewahrung der Flurbücher und Kataster des alten Grundsteuerrechts sowie der damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen. Nach dem Übergang des Vermessungswesens auf das Reich 1934 und die Eingliederung des Landesvermessungsamtes in das Innenministerium 1938 wurden die Bezirksvermessungsämter im gleichen Jahr in Katasterämter umbenannt. Für das Katasteramt Plauen ergaben sich keine Veränderungen. Das Katasteramt bzw. Kreisvermessungsamt Plauen führte bis 1952 seine Aufgaben fort. Infolge der Gliederung der DDR in Bezirke und Kreise wurde beim Rat des Kreises Plauen je eine Abteilung Kataster und Vermessung eingerichtet. Bereits 1965 gingen die Aufgaben der Abteilung Kataster auf den Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Liegenschaftsdienst über. Im Kreis Plauen wurde eine Außenstelle des Liegenschaftsdienstes eingerichtet, die unter der Bezeichnung "Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Plauen" firmierte. Für Plauen-Stadt gab es eine separate Außenstelle. Seit 1991 gibt es in Plauen wieder ein eigenständiges staatliches Vermessungsamt, das für die Landkreise Vogtland und die Kreisfreie Stadt Plauen zuständig ist.
Bezirkssteuereinnehmer/Bezirkssteuerinspektoren (ab 1860)/Leiter des Bezirksvermessungsamtes[28]
1837 – 1839 Friedrich Wilhelm Opelt
1841 – 1858 Carl Christian Friedrich Jäger
1860 – 1867 Friedrich Wilhelm Dietz
1870 – 1876 Friedrich Eduard Trauer
1877 – 1881 Karl Robert Fickert
1882 – 1883 Johann Mor(itz) Poicke
1884 – 1899 (Steuerrat) Emil Petzold
1900 – 1914 (Steuerrat) Karl Ernst Oswald Liebscher
1921 – 1927 Richard Emil Lang
Steuerconducteure/Vermessungsingenieure (ab 1877)/Bezirkslandmesser (ab 1906)28
1845 – 1854 Carl Gottfried Schenkel, Christian Theissig[29]
1857 Carl Gottfried Schenkel2
1858 Carl Gottfried Schenkel, Carl August Seidel29
1860 Carl Gottfried Schenkel, Friedrich Wilhelm Fraißinet29
1863 Carl Gottfried Schenkel, Friedrich Wilhelm Fraißinet, Friedrich Wilhelm Weißbach, Johann Gottlob Opitz29
1865 – 1866 Friedrich Wilhelm Fraißinet, Friedrich Wilhelm Weißbach, Johann Gottlob Opitz, Karl Wilhelm Dzondi29
Steuerconducteur-Assistent in Plauen: Friedrich August Büchner
1867 – 1878 Friedrich Wilhelm Fraißinet
1880 – 1910 Franz Friedrich Anton Artzt
1911 – 1914Richard Emil Lang
3. Bestandsgeschichte
Im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven übergab das Hauptstaatsarchiv Dresden 2002 u.a. die Bestände der Katasterämter. Die Bestände beinhalteten auch Unterlagen sowohl der Vorgängerbehörden (Bezirkssteuereinnahmen, Bezirksvermessungsämter) als auch der Nachfolgerbehörden (Kreisvermessungsämter) in der Vermessungsverwaltung.
Die im Hauptstaatsarchiv Dresden angelegten Bestände "Katasteramt Elsterberg" (30075) und "Katasteramt Pausa" (30078) wurden im Zuge der Bearbeitung aufgelöst und in den vorliegenden Bestand integriert, da es diese Katasterämter als eigenständige Behörden nicht gab. Die Katasterunterlagen des Bestandes 30075 wurden 1967 vom Rat des Bezirkes Gera, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Greiz an das (Haupt-)Staatsarchiv Dresden abgegeben. Sie umfassten die Flurbücher und Grundsteuerkataster (Besitzstandsbücher) der Ortschaften Elsterberg, Cunsdorf, Noßwitz, Görschnitz, Pansdorf und Tremnitz. Die Grundsteuer- und Dismembrationsakten waren im (Archiv-)Bestand des Katasteramtes Plauen verblieben. Für diese Ablieferung lag ein Verzeichnis vor; Archivaliensignaturen waren nicht vergeben.
Die Unterlagen der Vorgängerbehörde des Katasteramtes Plauen, der Bezirkssteuereinnahme Plauen, waren sowohl in dem eigens angelegten Bestand 30353 Bezirkssteuereinnahme Plauen und im Bestand 30079 Katasteramt Plauen enthalten. Die im Bestand 30353 enthaltenen Akten konzentrierten sich um den Aufgabenbereich der Besteuerung. Der Bestand wurde aufgelöst, so dass das komplette Aufgabenspektrum der Bezirkssteuereinnahme als Vorläufer des Katasteramtes hier abgebildet wird. Die Erhebung und Verwaltung der Steuern oblag ab 1922 den neu eingerichteten Finanzämtern.
Der als Ergebnis einer Erschließungsarbeit im Staatsarchiv Chemnitz angelegte Bestand 33014 Bezirksvermessungsamt Plauen wurde ebenfalls aufgelöst und hier integriert. Dieser Bestand umfasste lediglich das Flur- und Besitzstandsbuch von Römersgrün.
Die alten Archivsignaturen sind in einer Konkordanz am Ende des Findbuchs zusammengefasst, d.h. die Akten können auch anhand ihrer alten Archivsignatur eindeutig identifiziert werden.
Der Bestand 30079 Katasteramt Plauen setzt sich aus mehreren Ablieferungen zusammen. 1966 wurden die ersten Flurbücher der ehemaligen Amtshauptmannschaft Plauen an das (Haupt-)Staatsarchiv Dresden abgegeben. 1967 folgte die Abgabe des Rates des Kreises Reichenbach, Abt. für Innen Angelegenheiten – Archivwesen –, für die ein maschinenschriftliches Verzeichnis vorlag; Archivaliensignaturen waren jedoch vergeben worden. Der Ablieferung folgten weitere in den Jahren 1971 und 1975.
Der Gesamtbestand wurde ab 2003 bearbeitet und verzeichnet. Die bereits in Archivkartons verpackten Amtsbücher (Flurbücher, Grundsteuerkataster) und Akten wurden auf der Grundlage der 2002 erstellten Archivverzeichnisse mit dem Archivverzeichnungs- und -rechercheprogramm Augias-Archiv 7.4 verzeichnet. Dabei wurden neben dem Aktentitel und der Laufzeit auch die aktenführende Stelle (Provenienz), inhaltliche Schwerpunkte (Enthält) und Besonderheiten (Darin) sowie die Registratursignatur aufgenommen. Provenienzen und Registratursignaturen wurden erfasst, sofern sie eindeutig ermittelt werden konnten. Die Behördenbezeichnung auf der Akte wurde beibehalten. Der Bestand umfasst auch Akten, die bei Stadträten angelegt wurden. Die Stadträte waren in die Erhebungen vor Ort eingebunden. Augenscheinlich wurden die Akten nach Abschluss der Korrespondenz mit dem Kreissteuerrat (in Zwickau) an die Bezirkssteuereinnahme Plauen bzw. deren Nachfolger abgegeben. Anhand der Registratursignaturen (Konkordanz zur laufenden Nummer am Ende des Findbuchs) kann die Akten- und Registraturführung rekonstruiert werden. Alte Ortsbezeichnungen, die auf den Aktendeckeln bzw. in den Akten verwendet wurden, wurden in runden Klammern hinter der heutigen Ortsbezeichnung ergänzt. Ergänzungen, die vom Bearbeiter aufgrund des Akten- und Bestandszusammenhangs gemacht wurden, werden durch eckigen Klammern kenntlich gemacht. Bei Akten, die sich durch ihre Gleichförmigkeit auszeichnen, wurde auf den Ausdruck der Enthält-Vermerke verzichtet, da die Angaben bei jeder Verzeichnungseinheit dieselben sind; Abweichungen werden jedoch angezeigt. In der Verzeichnungsdatenbank sind die Angaben gleichwohl vorhanden; im (elektronischen) Rechercheergebnis werden alle erfassten Angaben vollständig angezeigt. So fallen die Enthält-Vermerke bei den Kommissionsakten zur Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums im Ausdruck weg. Die Akten der Kommission zur Einschätzung des Grundeigentums (Provenienz) enthalten v.a. Mitgliederlisten der Abschätzungskommission, tabellarische Übersichten der Äcker, Wiesen und Waldstücke sowie die Anerkennung des Besitzstandes (Unterschriftenliste der Besitzer).
Innerhalb der Klassifikationsgruppen sind die Verzeichnungseinheiten nach Orten, im Anschluss nach der Laufzeit bzw. nach der Entstehungsreihenfolge sortiert.
Bei der Bearbeitung wurden folgende Fremdprovenienzen festgestellt: Amtsgericht Reichenbach, Amtshauptmannschaft Plauen, Bauverwalterei Plauen, Bezirkssteuereinnahmen Oelsnitz, Auerbach, Schwarzenberg und Zwickau, Bezirksvermessungsamt Zwickau sowie Katasteramt Zwickau. Die Akten wurden dem Bestand entnommen und den jeweiligen Provenienzbeständen zugeordnet.[30] Außerdem waren insgesamt fünf Akten vorhanden, die an das Historische Archiv des Vogtlandkreises bzw. das Thüringische Staatsarchiv Greiz abzugeben sind.
Die Verzeichnung der Karten steht noch aus. Eine Übersicht über die vorhandenen Karten ist unter dem Klassifikationspunkt 5 zu finden.
Der Bestand umfasst nach Abschluss der Bearbeitung insgesamt 31,80 lfm und 99 Karten. Die Unterlagen decken einen Zeitraum von 1839 bis 1952 ab.
Einige Akten des Bestandes befinden sich in einem schlechten Erhaltungszustand. Einige der Akten und Amtsbücher sind so geschädigt, dass sie nicht mehr zur Benutzung vorgelegt werden können. Die Sperrung aus Bestandserhaltungsgründen ist bei den jeweiligen Verzeichnungseinheiten angegeben.
4. Bestandsanalyse
Der Bestand enthält Flurbücher, Grundsteuerkataster, Kommissionsakten sowie eine Vielzahl von Grundsteuer-/Flurbuchakten. Des Weiteren sind Karten überliefert. Trotz des beachtlichen Umfangs liegen nicht für alle Orte im Zuständigkeitsbereich des Katasteramts Plauen und seiner Vorgängerbehörden Flurbuchunterlagen vor. Für die Orte Elsterberg, Netzschkau, Mylau und Reichenbach ist die Überlieferung am dichtesten. Die Flurbuchunterlagen für Plauen sind im Stadtarchiv Plauen archiviert, da die Stadt die Steuer- und Vermessungsverwaltung in eigener Regie durchführen durfte. Es besteht die Möglichkeit, dass ältere Steuer-, Vermessungs- und Katasterunterlagen, v.a. Flurkarten, auch im Archiv des Historischen Vogtlandkreises bzw. in den jeweiligen Stadt- und Gemeindearchiven aufbewahrt werden. Das staatliche Vermessungsamt Plauen verwahrt ebenfalls noch ältere Flur- und Besitzstandsbücher sowie deren Nachträge.[31]
Für die Orte Berglas, Buchwald, Oberlimbach, Weißensand und Wolfspfütz änderte sich im Laufe der Zeit die Zuordnung zu den Steuerbezirken. Die Akten, Grundsteuerkataster und Flurbücher wurden bis auf Weiteres den Provenienzen zugewiesen, bei denen die Akte abgeschlossen wurde. Für Recherchen sind demnach folgende Bestände zu berücksichtigen:
Berglas
30352 Bezirkssteuereinnahme Oelsnitz
Buchwald
30347 Bezirkssteuereinnahme Auerbach
Oberlimbach
30347 Bezirkssteuereinnahme Auerbach
32695 Bezirksvermessungsamt Zwickau
Weißensand
30347 Bezirkssteuereinnahme Auerbach
32695 Bezirksvermessungsamt Zwickau
Wolfspfütz
30347 Bezirkssteuereinnahme Auerbach
In den Beständen der Ämter Plauen mit Pausa (30013) und Voigtsberg (30018) sind Flurbücher, Akten zu Grundstücksangelegenheiten und Subhastationen sowie Dismembrationsprotokolle überliefert. Im Bestand 30013 sind die Flurbücher von Chrieschwitz (Nr. 1370), Dorf Chemnitz mit Rosenberg (Nr. 1371) und von Zobes (Nr. 1372) vorhanden; im Bestand 30018 die Flurbücher von Tirschendorf (Nr. 1536) und von Willitzgrün (Nr. 1537, 1538). Streitigkeiten in Grundstücksangelegenheiten wurden vor den zuständigen Amtsgerichten Plauen (Bestand 30131), Reichenbach (Bestand 30132), Pausa (Bestand 30130) und Elsterberg (Bestand 30108) ausgetragen. Die betreffenden Akten sind dort unter dem Klassifikationspunkt "Grundstücksangelegenheiten" abgelegt.
Außerdem sollte auf die Bestände der Sonderverwaltungen (Forstverwaltung, Straßenbauverwaltung) zurückgegriffen werden.
Die Unterlagen des Liegenschaftsdienstes beim Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt sind im Bestand 30413 Bezirkstag/Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt und Nachfolger, einschl. Wirtschaftsrat und Rat für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Abt. Innere Angelegenheiten archiviert.
Um 1900 ließ die Königlich Sächsische Kommission für Geschichte farbige Reproduktionen aller sächsischen Flurkrokis anfertigen. Auf der Grundlage der im Staatsarchiv Leipzig und Hauptstaatsarchiv Dresden vorliegenden Sammlungen wurden Makrofiches angefertigt, die in jedem sächsischen Staatsarchiv vorhanden sind. Die Makrofiches der Flurkrokis sind im Bestand 32693 Karten, Risse, Pläne archiviert. Den Zugang ermöglicht ein Ortsnamenverzeichnis, das nach amtshauptmannschaftlichen Bezirken sortiert ist. Im Bestand 13403 Sächsische Flurnamenstelle, der im Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrt wird, befinden sich für jede sächsische Gemeinde eine Mappe mit der Kopie des Flurkrokis, einem Listenverzeichnis der örtlichen Flurnamen und einer transparenten Auflagekarte mit den kartierten Flurnamen. Des Weiteren verwahrt das Hauptstaatsarchiv Dresden die Flurverzeichnisse von 1840 – 1845 im Bestand 10819.[32]
Anhand der Aktendeckel ließ sich rekonstruieren, dass nach verwaltungsorganisatorischen Umbrüchen, wie Behördenumbildungen (Bezirkssteuereinnahme - Bezirksvermessungsamt - Katasteramt - Kreisvermessungsamt), auch bereits abgeschlossene Akten neue Registratursignaturen erhielten; Bandreihen wurden z.T. weitergeführt. So kann es vorkommen, dass Akten, die von der Bezirkssteuereinnahme Plauen angelegt und abgeschlossen wurden, ein Aktenzeichen bzw. eine Registratursignatur des Katasteramtes Plauen aufweist
5. Quellen und Literatur
Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1837 – 1914
Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1921, 1925, 1927
Das neue Sachsen. Ein Handbuch für Verwaltung und Wirtschaft, 1934
Ordnung Nr. 20/68 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Wertermittlung und Kassation von Schrift- und Bildgut des Liegenschaftswesens – Kassationsordnung – vom 28. Juni 1968
Lexikon zur Geschichte der Kartographie von den Anfängen bis zum Ersten Weltkrieg, bearb. von Ingrid Kretschmer, Johannes Dörflinger und Franz Wawrik, Wien 1996
Hans BESCHORNER, Geschichte der sächsischen Kartographie im Grundriss, Leipzig 1907
Karlheinz BLASCHKE, Die Archivierung von Katastermaterial, in: Archivmitteilungen 4/1954, S. 63 f.
Hans BRUNNER, Historische Landesvermessung in Sachsen, in: Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V. 1/1996, S. 2 – 13
Max HALLBAUER, Das deutsche Grundstücksrecht (mit Ausnahme des Hypothekenrechts). Ein Leitfaden durch das Grundstücksrecht und ein Hilfsbuch für alle, die sich mit Grundstücken zu befassen haben, Juristische Handbibliothek Bd. 177, Leipzig 1905
Dieter HEBIG, Quellenwert und rationelle Erschließung von Kataster- und Liegenschaftsschriftgut, in: Archivmitteilungen 6/1984, S. 190 – 194
A. LEHMANN, Das Dismembrationswesen in Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung des Grundbuchrichters, Juristische Handbibliothek Bd. 269, Leipzig 1908
Monika PEIKERT, Katasterschriftgut im Landeshauptarchiv Dresden, in: Archivmitteilungen 1/1965, S. 32 – 35
30799 Grundherrschaft Scharfenstein, Nr. 54 (Vorbereitung des Grundsteuersystems, 1839 – 1846)
6. Begriffserläuterungen
Bonitierung: Ertrags- und Wertschätzung
Conducteur: Aufseher
Dismembration: Zerteilung der Grundbesitzungen in kleinere Parzellen[33]
Dispensation: Steuerbefreiungen
Hutungsablösung: Ablösung der Weidegerechtigkeit
Menselblatt: Messtischblatt
Relevation: Befreiung von einer Verbindlichkeit
Separation: Trennung von Flurstücken bei irriger Zusammenlegung nicht zusammengehöriger Parzellen
Subhastation: unter öffentlicher Autorität erfolgte Versteigerung (bestehende Rechte und Belastungen werden durch Kauf nicht berührt)
7. Abkürzungen
GBl. - Gesetzblatt
GVBl. - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen
i.V.m. - in Verbindung mit
JMBl. - Justizministerialblatt
RdK - Rat des Kreises
resp. - respektive
RGBl. - Reichsgesetzblatt
SächsGVBl. - Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (ab 1991)
SächsVwBl. - Sächsisches Verwaltungsblatt
vgl. - vergleiche
[01] Die Darstellung beschränkt sich auf die wichtigsten Ereignisse. Eine ausführliche Einleitung zur Geschichte der Katasterverwaltung in Sachsen wird derzeit erarbeitet.
[02] Verordnung über die Bildung und Einrichtung der Behörden für Erhebung der direkten Steuern vom 1. November 1834 (GVBl. 1834, S. 311)
[03] Verordnung über die Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems vom 7. März 1835 (GVBl. 1835, S. 165), Gesetz über die Einführung des neuen Grundsteuersystems vom 9. September 1843 (GVBl. 1843, S. 97), Verordnung zur Einführung des neuen Grundsteuersystems vom 26. Oktober 1843 (GVBl. 1843, S. 153), Gesetz über die Grund- und Hypothekenbücher und das Hypothekenwesen vom 6. November 1843 (GVBl. 1843, S. 189)
[04] Verordnung über die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke vom 25. November 1856 (GVBl. 1856, S. 410) i.V.m. Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes vom 2. September 1856 (GVBl. 1856, S. 243)
[05] GVBl. 1856, S. 194 ff., auch 1883 (Mitteilungen aus der Verwaltung der Direkten Steuern im Königreich Sachsen, Bd. 3, S. 25; Bd. 8, S. 95)
[06] (Erlass zur) Umrechnung der alten sächsischen Maße usw., Normalzahlen vom 7. Mai 1869 (GVBl. 1869, S. 149, vgl. auch Reichsgesetz vom 11. Juli 1884), i.V.m. Verordnung über die Anwendung des neuen Längen- und Flächenmaßes bei Grundstücksteilungen vom 21. November 1871 (GVBl. 1871, S. 267)
[07] Verordnung über die infolge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden eintretenden veränderten Kompetenzverhältnisse vom 22. August 1874 (GVBl. 1874, S. 125) i.V.m. Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 (GVBl. 1873, S. 281)
[08] Verordnung über die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke vom 22. Juni 1876 (GVBl. 1876, S. 281)
[09] Generalverordnung über die Neuaufnahme von Fluren und Aufstellung neuer Grundsteuerdokumente vom 21. Juni 1882 (Mitteilungen aus der Verwaltung der direkten Steuern, Bd. 2, S. 291; 30079, Nr. 906); vgl. auch Gesetz über die vorläufigen Grundbucheinträge bei Grundstückszusammenlegungen vom 1. August 1882 (GVBl. 1882, S. 208), mit Ausführungsverordnung vom 2. August 1882 (GVBl. 1882, S. 210)
[10] Verordnung [zur Bildung der Kreishauptmannschaft Chemnitz] vom 9. Juli 1900 (GVBl. 1900, S. 481)
[11] Verordnung über die Dismembrationsanbringen bei Grundstücksteilungen vom 25. Juli 1903 (GVBl. 1903, S. 511), Verordnung über die Grundstücksabtrennungen, bei denen an die Stelle des Dismembrationsanbringens eine tabellarische Anzeige der Steuerbehörde über die Flurstücksveränderungen tritt vom 2. September 1903 (JMBl. 1903, S. 70); vgl. auch: Generalverordnung des Finanzministeriums an sämtliche Kreissteuerräte, Bezirkssteuereinnahmen und Bezirkslandmessen über die Bearbeitung der Zergliederungssachen vom 22. Januar 1910 (30079, Nr. 622)
[12] Anweisung zur Führung der Grundsteuerbücher vom 2. November 1908 (Mitteilungen aus der Verwaltung der direkten Steuern, Bd. 9, S. 313), Generalverordnung des Finanzministeriums an sämtliche Kreissteuerräte [zur Führung der Grundsteuerbücher] vom 2. Dezember 1908 (30079, Nr. 620), Generalverordnung über die Abänderung einiger Bestimmungen der Anweisung zur Führung der Grundsteuerbücher im Königreiche Sachsen (2. November 1908) vom 16. März 1920 (Finanzministerialblatt für den Freistaat Sachsen 1920, S. 27)
[13] Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (RGBl. 1919, S. 1993)
[14] Verordnung über die Fortführung der alten Grundsteuerbücher, Einhebung der Gebühren im Flurbuchwesen, Abwicklung der alten Staatsgrundsteuer und künftige Form der Zergliederungsanbringen vom 28. Juni 1922 (GVBl. 1922, S. 241)
[15] Gesetz über die Neuordnung des Vermessungswesens
[16] Verfügung des Landesvermessungsamtes zum Aufstellen von Nachweisen über Flurstücksveränderungen durch die flurbuchführenden Gemeinden vom 29. Dezember 1937
[17] Gesetz über die Bildung von Hauptvermessungsabteilungen vom 18. März 1938 (RGBl. 1938 I, S. 277)
[18] Verordnung/Beschluss des Reichsstatthalters in Sachsen über das Vermessungswesen vom 20. Dezember 1938 (SächsVwBl. 1938 I, S. 443)
[19] Verfügung des Landesvermessungsamtes über die Vereinfachung der Flurbuchführung vom 25. November 1938 i.V.m. Verfügung des Landesvermessungsamtes über die Angabe der Ortslistennummern und der Bebauung in den Flur- und Besitzstandsbüchern vom 30. November 1938
[20] Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 (GBl. 1952, S. 613)
[21] Beschluss des Ministerrates über Veränderungen der Leitung, Organisation und Arbeitsweise des Liegenschaftsdienstes vom 8. Dezember 1964 (GBl. 1965 II, S. 479)
[22] Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Übertragung von Vermessungsaufgaben an Kreisfreie Städte vom 17. Februar 1992, rechtsbereinigt mit Stand vom 3. Juli 2002 (SächsGVBl. 1992, S. 73)
[23] vgl. 30079, Nr. 564
[24] Datum anhand der Aktenüberlieferung erschlossen.
[25] Lehmann, Das Dismembrationswesen in Sachsen, S. 66 ff., Muster eines Dismembrationsanbringens, ebd. S. 141 ff.
[26] Bezeichnung ab 1905: Rechnungsnachweise
[27] vgl. Staatshandbücher für das Königreich Sachsen.
[28] Staatshandbuch des Königreichs Sachsen, 1837 – 1914 / Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1921, 1925, 1927. Für die fehlenden Zeiträume liegen keine Staatshandbücher vor.
[29] Zuständig für den gesamten III. Steuerkreis.
[30] Dem Bearbeitungsbericht ist eine genaue Aufstellung der entnommen Akten mit Inhaltsangabe, Laufzeit und Umfang beigefügt.
[31] vgl. Vermerk zum Behördenbesuch vom 12. Juli 2005 durch Herrn Dr. Hoheisel, Az. des Staatsarchivs Chemnitz, C2 - 7511.21-1/09/1.
[32] vgl. Vermerk von Dr. Peter Wiegand (Hauptstaatsarchiv Dresden) vom 21. Januar 2004 zur Grundsteuervermessung in Sachsen
[33] zum Verfahren bei Dismembrationen, vgl. Lehmann, Das Dismembrationswesen in Sachsen, S. 66 ff.
1.1. Entwicklung[01]
1834
- Ersetzung der bis dahin für die Einnahmen der direkten Steuern zuständigen 56 Kreis- und Amtssteuereinnahmen durch insgesamt 22 Bezirkssteuereinnahmen (zusammengefasst in 3 Steuerkreisen)[02]
- Steuerkreis (Dresden): Bezirkssteuereinnahmen Dippoldiswalde, Dresden, Freiberg, Großenhain, Hohnstein, Meißen, Pirna, Radeberg
- Steuerkreis (Leipzig): Bezirkssteuereinnahmen Borna, Grimma, Leipzig, Leisnig, Nossen, Oschatz, Rochlitz
- Steuerkreis (Zwickau): Bezirkssteuereinnahmen Augustusburg, Chemnitz, Plauen, Schneeberg, Schwarzenberg, Zöblitz, Zwickau
- Aufgaben: Erhebung der direkten Steuern und Weiterleitung an Steuerhauptkasse; Führung und Aufbewahrung der Kataster der Landgemeinden und kleineren Städte
1840/1841
- Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums durch Kommission zur Abschätzung des Grundeigentums (= Grundlage für (neue) Flurbücher)
1844
- Einführung des neuen Grundsteuersystems mit neuen Grundsteuerdokumenten (Grundsteuerkataster, Flurbuch, Flurkroki, Heberegister, Grundsteuerakten)[03]
- Anpassung der Grenzen der vier Steuerkreise (Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen) an die Grenzen der vier Kreisdirektionsbezirke
- Anpassung der örtlichen Zuständigkeitsbereiche der Bezirkssteuereinnahmen an die der Amtshauptmannschaften
- Verwaltungsaufbau: Finanzministerium - Kreissteuerrat - Bezirkssteuereinnahme/ Stadtrat - Ortseinnehmer/Guts- und Gerichtsherrschaften
1856
- Anpassung der Steuerkreise und -bezirke an die neue Organisation der Lokalverwaltung (Gerichtsämter)[04]
- Aufstellung von Verzeichnissen der Fluren des Königreichs Sachsen über welche Grundsteuervermessungs-Menselblätter (Detailaufnahme) entweder gar nicht oder unvollständig vorhanden sind[05]
1869
- Einführung neuer Längen- und Flächenmaße[06]
1873/1874
- Anpassung der Steuerkreise und -bezirke an die neue Organisation der Lokalverwaltung (Kreis- und Amtshauptmannschaften)[07]
1876
- Auflösung der Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen als selbständiger Behörden; Übergang der Aufgaben auf Kreishauptmannschaft Dresden
- Änderung der Steuerkreise und Steuerbezirke[08]
- 1. Steuerkreis (Dresden): Bezirkssteuereinnahmen Dippoldiswalde, Dresden, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
- 2. Steuerkreis (Leipzig): Bezirkssteuereinnahmen Borna, Döbeln, Grimma, Leipzig, Oschatz, Rochlitz
- 3. Steuerkreis (Zwickau): Bezirkssteuereinnahmen Annaberg, Auerbach, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
- 4. Steuerkreis (Bautzen): Bezirkssteuereinnahmen Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
1882
- Neuaufnahme der Fluren[09] (Finanzministerium: Verfügung der Neuaufnahme - Finanzvermessungsbüro: Anleitung zur Neuaufnahme - Kreissteuerrat/Bezirkssteuereinnahme - Gemeinde - Besitzer/Gemeinde: Beseitigung der angezeigten Mängel in Grundstücksberainung/Berainung der Kommunikationswege)
- Aufstellung neuer Grundsteuerdokumente10 (Heberegister, Besitzstandsverzeichnisse, Grundsteuerkataster, Flurbücher)
1900
- Einrichtung des 5. Steuerkreises in Chemnitz analog zur Kreishauptmannschaft Chemnitz[10]
1903
- Verordnungen über die Durchführung von Dismembrationen[11]
1908
- Anweisung zur Führung der Grundsteuerbücher[12]
1920
- Trennung der Steuer- und Vermessungsverwaltung[13]
- Steuerverwaltung: Landesfinanzämter, Finanzämter
- Vermessungsverwaltung: Landesvermessungsamt, Bezirkslandmesser
- Bezirkslandmesser (Stand: 1921): Annaberg, Auerbach, Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Flöha, Freiberg, Glauchau, Grimma, Großenhain, Kamenz, Leipzig, Löbau, Marienberg, Meißen, Oelsnitz, Oschatz, Pirna, Plauen, Rochlitz, Schwarzenberg, Zittau, Zwickau
1922
- Zusammenführung der Kataster- und Vermessungsverwaltung
- Beendigung der Mitwirkung der Finanzämter bei Führung der Grundsteuerbücher alten Rechts sowie Erhebung der Staatsgrundsteuer
- Abgabe sämtlicher Flurbücher, Grundsteuerkataster, Flurkrokis (inkl. Beiblätter), Grundsteuerakten sowie aller Unterlagen, die im Zuge der Flurbuch- und Katasterverwaltung entstanden sind (Ausnahme: die für die Nacherhebung und Erstattung der alten Grundsteuer notwendigen Rechnungsbücher), an Bezirksvermessungsämter[14]
- Umbenennungen: Bezirkslandmesser - Bezirksvermessungsämter; Grundsteuerkataster - Besitzstandsbücher; Grundsteuerakten - Flurbuchakten
- Bezirksvermessungsämter: Annaberg, Auerbach, Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Freiberg, Glauchau, Kamenz, Leipzig, Löbau, Marienberg, Meißen, Oelsnitz, Oschatz, Pirna, Plauen, Rochlitz, Schwarzenberg, Zittau, Zwickau
- Aufgaben: Vermessung des Bezirkes; Fortführung, Verwaltung und Aufbewahrung der Flurbücher und Kataster des alten Grundsteuerrechts sowie der damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen
1934
- Vermessung wird Reichsangelegenheit[15]
1937
- Modifizierung des Verfahrens zur Aufstellung und Mitteilung von Nachweisen über Flurstücksveränderungen[16]
1938
- Bildung von Hauptvermessungsabteilungen im gesamten Reich[17]
- in Sachsen i.V.m. Wechsel des Ressorts vom Finanz- zum Innenministerium[18]
- dort: Schaffung einer Abteilung Vermessungswesen, mit zwei Unterabteilungen (1. Kataster- und Messungsverwaltung; 2. Hauptvermessungsabteilung III)
- Einbindung des Landesvermessungsamtes in das Innenministerium als Unterabteilung
- Umbenennung der Bezirksvermessungsämter in Katasterämter18
- Vereinfachung der Flurbuchführung hinsichtlich Anlegung eines Reichskatasters[19]
1945 – 1952
- Wahrnehmung der Kataster- und Vermessungsangelegenheiten durch Katasterämter, Kreisvermessungsämter, Vermessungsabteilungen bei den Landkreisen bzw. durch Stadtvermessungsämter
1952
- Einrichtung der Abteilungen Kataster und Vermessung bei den neu eingerichteten Räten der Kreise[20]
- Übernahme der Grundbuchdokumentation von den Amtsgerichten durch die Abteilung Kataster
1965
- Übertragung der Aufgaben der Abteilung Kataster beim Rat des Kreises und der Stadtvermessungsämter auf den Rat des Bezirkes, Liegenschaftsdienst[21]
1991
- Neuordnung der Vermessungsverwaltung[22]
- Verwaltungsaufbau: Innenministerium - Landesvermessungsamt (mit Luftbildarchiv) - staatliche und städtische Vermessungsämter
- Rückübertragung der Grundbuchverwaltung auf Amtsgerichte
- Regierungsbezirk Chemnitz: staatliche Vermessungsämter Plauen, Rochlitz, Schwarzenberg, Zschopau, Zwickau; städtisches Vermessungsamt Chemnitz
- Regierungsbezirk Dresden: staatliche Vermessungsämter Bautzen, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Pirna; städtisches Vermessungsamt Dresden
- Regierungsbezirk Leipzig: staatliche Vermessungsämter Borna, Torgau; städtisches Vermessungsamt Leipzig
- Aufgaben: Landesvermessung (Grundlagenvermessung, topographische Landesaufnahme, Führung und Herausgabe der topographischen Landeskartenwerke), Feststellung, Abmarkung und Erstellung der Dokumentation der Staats- und Landesgrenzen, Katastervermessung (Grenzvermessung), Führung des Liegenschaftskatasters
1.2. Schriftgut der Grundsteuer- und Vermessungsverwaltung
Flurbuch enthält folgende Angaben: Flurstücksnummer, Name des Eigentümers, Nummer des Steuerkatasters, Abschätzung der Grundfläche von Gebäuden und Hofräumen, Größe des Ackerlandes und anderer Nutzflächen, Flächeninhalt, Güteklasse des Bodens, Reinertrag und Steuereinheiten. 1922 und 1938 fielen Angaben zur alten Grundsteuer weg (z.B. Steuereinheiten, Bodenklasse, Reinertrag, Flächenangabe für einzelne Nutzungsarten) und wurden u.a. durch Nummer des Grundbuchsblatts ergänzt. Flurbücher wurden von der "flurbuchführenden Stelle" (Bezirkssteuereinnahme/Stadtrat und Nachfolger) geführt. Das Flurbuch enthielt i.d.R. den Flurkroki. Eine zweite Ausfertigung (Kopie) konnte bei der Gemeinde vorliegen. Nach der Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums 1841 erfolgte die Neuerstellung der Flurbücher. Ab 1922 wurden die Entwurfsflurbücher beim Landesvermessungsamt geführt. Flurbücher bildeten die Grundlage für die Erstellung der Grundbücher.
Nachträge zum Flurbuch enthalten folgende Angaben[23] : Nummer des Flurstücks im Flurbuch, Nummern des Brandversicherungskatasters, Name des Eigentümers, Entstehungsart des Gebäudes, Verzeichnis der abzuschätzen gewesenen Räume, Nr. der Probestube oder Angabe der Fläche jeden einzelnen Raumes in Quadratellen, Rohertrag, Abzug der Geschäfts-Anw. oder Angabe, ob Landwirtschaft betrieben wird, Reinertrag, Zeitpunkt der eingetretenen Bewohnbarkeit oder Nutzbarkeit, genehmigende Unterschrift des Eigentümers, Anmerkungen.
Grundsteuerkataster/Besitzstandsbuch (ab 1922) enthalten Angaben über Eigentümer mit ihren sämtlichen Parzellen. Aus dem Flurbuch wurden Angaben zur Art der Nutzung, zum Flächeninhalt sowie die Steuereinheiten der einzelnen Parzellen übertragen. Auf der Grundlage des Grundsteuerkatasters erfolgte die Steuererhebung. 1920 übernahmen die Finanz(rechnungs)ämter die Führung und Prüfung der Grundsteuerbücher. Im Zuge der Neuorganisation der Vermessungsverwaltung wurden die Grundsteuerkataster 1922 in Besitzstandsbücher umbenannt. Ab 1928 wurden in den Nachträgen nur noch die Ursachen für die Veränderung der Flurstücksveränderung, jedoch nicht mehr die Flächenangaben eingetragen. Namensverzeichnisse erleichterten den Zugriff auf die Grundsteuerkataster/Besitzstandsverzeichnisse.
Flurkrokis sind Bestandteil der Flurbücher. Es handelt sich um farbige Karten, die aus den einzelnen Menselblättern einer Flur zusammengesetzt wurden. Die einzelnen Parzellen sind genau ersichtlich. Zweitausfertigungen können in den Flurbuchkopien der Gemeindeverwaltungen überliefert sein.
Dismembrations-/Zergliederungsanbringen (ab 1905[24] ) waren von dem Verkäufer bei der Grundbuchbehörde einzureichen. Die erforderlichen Angaben variierten im Laufe der Zeit. Die Anbringen enthalten insbesondere einen Auszug aus dem Grundsteuerkataster, einen Nachweis der Flurstücke, die abgetrennt bzw. zusammengelegt werden sollen sowie eine Menselblattkopie.[25]
Gebäudeschätzungsverzeichnisse bildeten die Grundlage zur Feststellung der Grundsteuer. Sie geben Auskunft darüber, wie sich der jährliche Mietertrag von Gebäuden aufgrund genauer Vermessung errechnet hat. Damit einher gingen die tabellarischen Anzeigen der Veränderungen an Steuereinheiten. Die Ergebnisse wurden der katasterführenden Stelle mitgeteilt und dort in das Grundsteuerkataster eingetragen.
Grundsteuer-/Flurbuchakten (ab 1922) bzw. Vorgänge zu Dismembrationen enthalten v.a. den Beschluss zur Dismembration, Handrisse mit farbiger Kennzeichnung der zu verändernden Grundstücksteile, tabellarische Anzeigen zu Veränderungen an den Parzellen und Rechnungsmanuale[26] .
Tabellarische Anzeigen zu Veränderungen an Parzellen erfolgen anhand eines Formulars. Angezeigt werden Veränderungen der Steuereinheiten und Veränderungen an den Parzellen. Die Anzeigen dienen der Berechnung der aktuellen Grundsteuer. Die Veränderungsanzeigen werden ins Grundsteuerkataster/Besitzstandsbuch eingetragen. Es waren folgende Angaben zu machen: Nr. der Parzelle, Name des Besitzers, Objekt resp. Kulturart, Steuerkatasternummern, summarischer Flächeninhalt, definitiver Reinertrag, Steuereinheiten, Ursache der Veränderung
Die Kommissionsakten zur Einschätzung des Grundeigentums wurden ab 1841 in Vorbereitung des neuen Grundsteuersystems, das 1844 eingeführt wurde, angelegt. Die Akten enthalten ein Verzeichnis der Mitglieder der Abschätzungskommission, Übersichten über Äcker, Wiesen und Wälder, das Protokoll des Abschätzungsverfahrens und die Anerkennung des Besitzstandes durch den Besitzer (Unterschriftenliste). Die Kommission gab anschließend einen Bericht an die Zentralkommission zur Vorbereitung einen neuen Grundsteuersystems in Dresden. Nachdem die Veränderungsmeldungen hinsichtlich der Steuereinheiten und Grundstücke eingegangen und geprüft wurden, konnte der Nachtrag zum Flurbuch bzw. das Flurbuch selbst entworfen werden.
2. Geschichte des Katasteramts Plauen
Die Bezirkssteuereinnahme Plauen gehörte zum III. Steuerkreis (Zwickau) und war demzufolge dem Kreissteuerrat zu Zwickau unterstellt. Die Behördenbezeichnung wechselte in der Zeit von 1837 bis 1920 fünf mal.[27]
1837 – 1855: I. Bezirkssteuereinnahme Plauen im 3. Steuerkreis
1856 – 1864: 7. Steuerbezirk im III. Steuerkreis – Bezirkssteuereinnahme Plauen
1865 – 1876: 2. Steuerbezirk im III. Steuerkreis – Bezirkssteuereinnahme Plauen
1877 – 1887: 3. Steuerbezirk im III. Steuerkreis – Bezirkssteuereinnahme Plauen
1888 – 1900: 4. Steuerbezirk im III. Steuerkreis – Bezirkssteuereinnahme Plauen
1901 – 1920: 2. Steuerbezirk im III. Steuerkreis – Bezirkssteuereinnahme Plauen
Die Zuständigkeit der Bezirkssteuereinnahme Plauen erstreckte sich bis 1844 über die Ortschaften der Ämter Plauen, Pausa und Voigtsberg, ab 1845 nur noch über die Ortschaften des Amtes Plauen (mit Pausa). Der Steuerbehörde oblagen die Erhebung der direkten Steuern und deren Weiterleitung an die Steuerhauptkasse sowie die Führung und Aufbewahrung der Kataster der Landgemeinden und kleineren Städte. Infolge der Einrichtung der Gerichtsämter als lokale Gerichts- und Verwaltungsbehörden im Jahr 1856 wurden die Steuerbezirke an die neue Organisation angepasst. In den Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Plauen fielen die Orte der Gerichtsamtsbezirke Auerbach, Elsterberg, Falkenstein, Lengenfeld, Pausa, Plauen (inkl. der Stadt Plauen), Reichenbach und Treuen. Mit dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 erfolgte die Trennung von Verwaltung und Justiz; auf Verwaltungsebene wurden Amtshauptmannschaften eingerichtet, auf Justizebene verblieben die Gerichtsämter mit reduziertem Aufgabenbereich. 1878 lösten die neu eingerichteten Amtsgerichte die Gerichtsämter ab. Im Zuge dieser Neuorganisation änderte sich auch die örtliche Zuständigkeit der Bezirkssteuereinnahme Plauen. Durch die Einrichtung der Bezirkssteuereinnahme Auerbach reduzierte sich der Zuständigkeitsbereich auf die Amtsgerichtsbezirke Elsterberg, Pausa, Plauen und Reichenbach. Nach einer einjährigen Übergangszeit, in der die grundsteuertechnische Station in Plauen und der Bezirkslandmesser Richard Emil Lang die Geschäfte wahrnahmen, wurde 1922 das Bezirksvermessungsamt Plauen eingerichtet. Die Bezirksvermessungsämter waren direkt dem Landesvermessungsamt in Dresden unterstellt. Die Bezirksvermessungsämter waren verantwortlich für die Vermessung des Bezirkes, die Fortführung, Verwaltung und Aufbewahrung der Flurbücher und Kataster des alten Grundsteuerrechts sowie der damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen. Nach dem Übergang des Vermessungswesens auf das Reich 1934 und die Eingliederung des Landesvermessungsamtes in das Innenministerium 1938 wurden die Bezirksvermessungsämter im gleichen Jahr in Katasterämter umbenannt. Für das Katasteramt Plauen ergaben sich keine Veränderungen. Das Katasteramt bzw. Kreisvermessungsamt Plauen führte bis 1952 seine Aufgaben fort. Infolge der Gliederung der DDR in Bezirke und Kreise wurde beim Rat des Kreises Plauen je eine Abteilung Kataster und Vermessung eingerichtet. Bereits 1965 gingen die Aufgaben der Abteilung Kataster auf den Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Liegenschaftsdienst über. Im Kreis Plauen wurde eine Außenstelle des Liegenschaftsdienstes eingerichtet, die unter der Bezeichnung "Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Plauen" firmierte. Für Plauen-Stadt gab es eine separate Außenstelle. Seit 1991 gibt es in Plauen wieder ein eigenständiges staatliches Vermessungsamt, das für die Landkreise Vogtland und die Kreisfreie Stadt Plauen zuständig ist.
Bezirkssteuereinnehmer/Bezirkssteuerinspektoren (ab 1860)/Leiter des Bezirksvermessungsamtes[28]
1837 – 1839 Friedrich Wilhelm Opelt
1841 – 1858 Carl Christian Friedrich Jäger
1860 – 1867 Friedrich Wilhelm Dietz
1870 – 1876 Friedrich Eduard Trauer
1877 – 1881 Karl Robert Fickert
1882 – 1883 Johann Mor(itz) Poicke
1884 – 1899 (Steuerrat) Emil Petzold
1900 – 1914 (Steuerrat) Karl Ernst Oswald Liebscher
1921 – 1927 Richard Emil Lang
Steuerconducteure/Vermessungsingenieure (ab 1877)/Bezirkslandmesser (ab 1906)28
1845 – 1854 Carl Gottfried Schenkel, Christian Theissig[29]
1857 Carl Gottfried Schenkel2
1858 Carl Gottfried Schenkel, Carl August Seidel29
1860 Carl Gottfried Schenkel, Friedrich Wilhelm Fraißinet29
1863 Carl Gottfried Schenkel, Friedrich Wilhelm Fraißinet, Friedrich Wilhelm Weißbach, Johann Gottlob Opitz29
1865 – 1866 Friedrich Wilhelm Fraißinet, Friedrich Wilhelm Weißbach, Johann Gottlob Opitz, Karl Wilhelm Dzondi29
Steuerconducteur-Assistent in Plauen: Friedrich August Büchner
1867 – 1878 Friedrich Wilhelm Fraißinet
1880 – 1910 Franz Friedrich Anton Artzt
1911 – 1914Richard Emil Lang
3. Bestandsgeschichte
Im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven übergab das Hauptstaatsarchiv Dresden 2002 u.a. die Bestände der Katasterämter. Die Bestände beinhalteten auch Unterlagen sowohl der Vorgängerbehörden (Bezirkssteuereinnahmen, Bezirksvermessungsämter) als auch der Nachfolgerbehörden (Kreisvermessungsämter) in der Vermessungsverwaltung.
Die im Hauptstaatsarchiv Dresden angelegten Bestände "Katasteramt Elsterberg" (30075) und "Katasteramt Pausa" (30078) wurden im Zuge der Bearbeitung aufgelöst und in den vorliegenden Bestand integriert, da es diese Katasterämter als eigenständige Behörden nicht gab. Die Katasterunterlagen des Bestandes 30075 wurden 1967 vom Rat des Bezirkes Gera, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Greiz an das (Haupt-)Staatsarchiv Dresden abgegeben. Sie umfassten die Flurbücher und Grundsteuerkataster (Besitzstandsbücher) der Ortschaften Elsterberg, Cunsdorf, Noßwitz, Görschnitz, Pansdorf und Tremnitz. Die Grundsteuer- und Dismembrationsakten waren im (Archiv-)Bestand des Katasteramtes Plauen verblieben. Für diese Ablieferung lag ein Verzeichnis vor; Archivaliensignaturen waren nicht vergeben.
Die Unterlagen der Vorgängerbehörde des Katasteramtes Plauen, der Bezirkssteuereinnahme Plauen, waren sowohl in dem eigens angelegten Bestand 30353 Bezirkssteuereinnahme Plauen und im Bestand 30079 Katasteramt Plauen enthalten. Die im Bestand 30353 enthaltenen Akten konzentrierten sich um den Aufgabenbereich der Besteuerung. Der Bestand wurde aufgelöst, so dass das komplette Aufgabenspektrum der Bezirkssteuereinnahme als Vorläufer des Katasteramtes hier abgebildet wird. Die Erhebung und Verwaltung der Steuern oblag ab 1922 den neu eingerichteten Finanzämtern.
Der als Ergebnis einer Erschließungsarbeit im Staatsarchiv Chemnitz angelegte Bestand 33014 Bezirksvermessungsamt Plauen wurde ebenfalls aufgelöst und hier integriert. Dieser Bestand umfasste lediglich das Flur- und Besitzstandsbuch von Römersgrün.
Die alten Archivsignaturen sind in einer Konkordanz am Ende des Findbuchs zusammengefasst, d.h. die Akten können auch anhand ihrer alten Archivsignatur eindeutig identifiziert werden.
Der Bestand 30079 Katasteramt Plauen setzt sich aus mehreren Ablieferungen zusammen. 1966 wurden die ersten Flurbücher der ehemaligen Amtshauptmannschaft Plauen an das (Haupt-)Staatsarchiv Dresden abgegeben. 1967 folgte die Abgabe des Rates des Kreises Reichenbach, Abt. für Innen Angelegenheiten – Archivwesen –, für die ein maschinenschriftliches Verzeichnis vorlag; Archivaliensignaturen waren jedoch vergeben worden. Der Ablieferung folgten weitere in den Jahren 1971 und 1975.
Der Gesamtbestand wurde ab 2003 bearbeitet und verzeichnet. Die bereits in Archivkartons verpackten Amtsbücher (Flurbücher, Grundsteuerkataster) und Akten wurden auf der Grundlage der 2002 erstellten Archivverzeichnisse mit dem Archivverzeichnungs- und -rechercheprogramm Augias-Archiv 7.4 verzeichnet. Dabei wurden neben dem Aktentitel und der Laufzeit auch die aktenführende Stelle (Provenienz), inhaltliche Schwerpunkte (Enthält) und Besonderheiten (Darin) sowie die Registratursignatur aufgenommen. Provenienzen und Registratursignaturen wurden erfasst, sofern sie eindeutig ermittelt werden konnten. Die Behördenbezeichnung auf der Akte wurde beibehalten. Der Bestand umfasst auch Akten, die bei Stadträten angelegt wurden. Die Stadträte waren in die Erhebungen vor Ort eingebunden. Augenscheinlich wurden die Akten nach Abschluss der Korrespondenz mit dem Kreissteuerrat (in Zwickau) an die Bezirkssteuereinnahme Plauen bzw. deren Nachfolger abgegeben. Anhand der Registratursignaturen (Konkordanz zur laufenden Nummer am Ende des Findbuchs) kann die Akten- und Registraturführung rekonstruiert werden. Alte Ortsbezeichnungen, die auf den Aktendeckeln bzw. in den Akten verwendet wurden, wurden in runden Klammern hinter der heutigen Ortsbezeichnung ergänzt. Ergänzungen, die vom Bearbeiter aufgrund des Akten- und Bestandszusammenhangs gemacht wurden, werden durch eckigen Klammern kenntlich gemacht. Bei Akten, die sich durch ihre Gleichförmigkeit auszeichnen, wurde auf den Ausdruck der Enthält-Vermerke verzichtet, da die Angaben bei jeder Verzeichnungseinheit dieselben sind; Abweichungen werden jedoch angezeigt. In der Verzeichnungsdatenbank sind die Angaben gleichwohl vorhanden; im (elektronischen) Rechercheergebnis werden alle erfassten Angaben vollständig angezeigt. So fallen die Enthält-Vermerke bei den Kommissionsakten zur Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums im Ausdruck weg. Die Akten der Kommission zur Einschätzung des Grundeigentums (Provenienz) enthalten v.a. Mitgliederlisten der Abschätzungskommission, tabellarische Übersichten der Äcker, Wiesen und Waldstücke sowie die Anerkennung des Besitzstandes (Unterschriftenliste der Besitzer).
Innerhalb der Klassifikationsgruppen sind die Verzeichnungseinheiten nach Orten, im Anschluss nach der Laufzeit bzw. nach der Entstehungsreihenfolge sortiert.
Bei der Bearbeitung wurden folgende Fremdprovenienzen festgestellt: Amtsgericht Reichenbach, Amtshauptmannschaft Plauen, Bauverwalterei Plauen, Bezirkssteuereinnahmen Oelsnitz, Auerbach, Schwarzenberg und Zwickau, Bezirksvermessungsamt Zwickau sowie Katasteramt Zwickau. Die Akten wurden dem Bestand entnommen und den jeweiligen Provenienzbeständen zugeordnet.[30] Außerdem waren insgesamt fünf Akten vorhanden, die an das Historische Archiv des Vogtlandkreises bzw. das Thüringische Staatsarchiv Greiz abzugeben sind.
Die Verzeichnung der Karten steht noch aus. Eine Übersicht über die vorhandenen Karten ist unter dem Klassifikationspunkt 5 zu finden.
Der Bestand umfasst nach Abschluss der Bearbeitung insgesamt 31,80 lfm und 99 Karten. Die Unterlagen decken einen Zeitraum von 1839 bis 1952 ab.
Einige Akten des Bestandes befinden sich in einem schlechten Erhaltungszustand. Einige der Akten und Amtsbücher sind so geschädigt, dass sie nicht mehr zur Benutzung vorgelegt werden können. Die Sperrung aus Bestandserhaltungsgründen ist bei den jeweiligen Verzeichnungseinheiten angegeben.
4. Bestandsanalyse
Der Bestand enthält Flurbücher, Grundsteuerkataster, Kommissionsakten sowie eine Vielzahl von Grundsteuer-/Flurbuchakten. Des Weiteren sind Karten überliefert. Trotz des beachtlichen Umfangs liegen nicht für alle Orte im Zuständigkeitsbereich des Katasteramts Plauen und seiner Vorgängerbehörden Flurbuchunterlagen vor. Für die Orte Elsterberg, Netzschkau, Mylau und Reichenbach ist die Überlieferung am dichtesten. Die Flurbuchunterlagen für Plauen sind im Stadtarchiv Plauen archiviert, da die Stadt die Steuer- und Vermessungsverwaltung in eigener Regie durchführen durfte. Es besteht die Möglichkeit, dass ältere Steuer-, Vermessungs- und Katasterunterlagen, v.a. Flurkarten, auch im Archiv des Historischen Vogtlandkreises bzw. in den jeweiligen Stadt- und Gemeindearchiven aufbewahrt werden. Das staatliche Vermessungsamt Plauen verwahrt ebenfalls noch ältere Flur- und Besitzstandsbücher sowie deren Nachträge.[31]
Für die Orte Berglas, Buchwald, Oberlimbach, Weißensand und Wolfspfütz änderte sich im Laufe der Zeit die Zuordnung zu den Steuerbezirken. Die Akten, Grundsteuerkataster und Flurbücher wurden bis auf Weiteres den Provenienzen zugewiesen, bei denen die Akte abgeschlossen wurde. Für Recherchen sind demnach folgende Bestände zu berücksichtigen:
Berglas
30352 Bezirkssteuereinnahme Oelsnitz
Buchwald
30347 Bezirkssteuereinnahme Auerbach
Oberlimbach
30347 Bezirkssteuereinnahme Auerbach
32695 Bezirksvermessungsamt Zwickau
Weißensand
30347 Bezirkssteuereinnahme Auerbach
32695 Bezirksvermessungsamt Zwickau
Wolfspfütz
30347 Bezirkssteuereinnahme Auerbach
In den Beständen der Ämter Plauen mit Pausa (30013) und Voigtsberg (30018) sind Flurbücher, Akten zu Grundstücksangelegenheiten und Subhastationen sowie Dismembrationsprotokolle überliefert. Im Bestand 30013 sind die Flurbücher von Chrieschwitz (Nr. 1370), Dorf Chemnitz mit Rosenberg (Nr. 1371) und von Zobes (Nr. 1372) vorhanden; im Bestand 30018 die Flurbücher von Tirschendorf (Nr. 1536) und von Willitzgrün (Nr. 1537, 1538). Streitigkeiten in Grundstücksangelegenheiten wurden vor den zuständigen Amtsgerichten Plauen (Bestand 30131), Reichenbach (Bestand 30132), Pausa (Bestand 30130) und Elsterberg (Bestand 30108) ausgetragen. Die betreffenden Akten sind dort unter dem Klassifikationspunkt "Grundstücksangelegenheiten" abgelegt.
Außerdem sollte auf die Bestände der Sonderverwaltungen (Forstverwaltung, Straßenbauverwaltung) zurückgegriffen werden.
Die Unterlagen des Liegenschaftsdienstes beim Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt sind im Bestand 30413 Bezirkstag/Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt und Nachfolger, einschl. Wirtschaftsrat und Rat für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Abt. Innere Angelegenheiten archiviert.
Um 1900 ließ die Königlich Sächsische Kommission für Geschichte farbige Reproduktionen aller sächsischen Flurkrokis anfertigen. Auf der Grundlage der im Staatsarchiv Leipzig und Hauptstaatsarchiv Dresden vorliegenden Sammlungen wurden Makrofiches angefertigt, die in jedem sächsischen Staatsarchiv vorhanden sind. Die Makrofiches der Flurkrokis sind im Bestand 32693 Karten, Risse, Pläne archiviert. Den Zugang ermöglicht ein Ortsnamenverzeichnis, das nach amtshauptmannschaftlichen Bezirken sortiert ist. Im Bestand 13403 Sächsische Flurnamenstelle, der im Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrt wird, befinden sich für jede sächsische Gemeinde eine Mappe mit der Kopie des Flurkrokis, einem Listenverzeichnis der örtlichen Flurnamen und einer transparenten Auflagekarte mit den kartierten Flurnamen. Des Weiteren verwahrt das Hauptstaatsarchiv Dresden die Flurverzeichnisse von 1840 – 1845 im Bestand 10819.[32]
Anhand der Aktendeckel ließ sich rekonstruieren, dass nach verwaltungsorganisatorischen Umbrüchen, wie Behördenumbildungen (Bezirkssteuereinnahme - Bezirksvermessungsamt - Katasteramt - Kreisvermessungsamt), auch bereits abgeschlossene Akten neue Registratursignaturen erhielten; Bandreihen wurden z.T. weitergeführt. So kann es vorkommen, dass Akten, die von der Bezirkssteuereinnahme Plauen angelegt und abgeschlossen wurden, ein Aktenzeichen bzw. eine Registratursignatur des Katasteramtes Plauen aufweist
5. Quellen und Literatur
Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1837 – 1914
Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1921, 1925, 1927
Das neue Sachsen. Ein Handbuch für Verwaltung und Wirtschaft, 1934
Ordnung Nr. 20/68 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Wertermittlung und Kassation von Schrift- und Bildgut des Liegenschaftswesens – Kassationsordnung – vom 28. Juni 1968
Lexikon zur Geschichte der Kartographie von den Anfängen bis zum Ersten Weltkrieg, bearb. von Ingrid Kretschmer, Johannes Dörflinger und Franz Wawrik, Wien 1996
Hans BESCHORNER, Geschichte der sächsischen Kartographie im Grundriss, Leipzig 1907
Karlheinz BLASCHKE, Die Archivierung von Katastermaterial, in: Archivmitteilungen 4/1954, S. 63 f.
Hans BRUNNER, Historische Landesvermessung in Sachsen, in: Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V. 1/1996, S. 2 – 13
Max HALLBAUER, Das deutsche Grundstücksrecht (mit Ausnahme des Hypothekenrechts). Ein Leitfaden durch das Grundstücksrecht und ein Hilfsbuch für alle, die sich mit Grundstücken zu befassen haben, Juristische Handbibliothek Bd. 177, Leipzig 1905
Dieter HEBIG, Quellenwert und rationelle Erschließung von Kataster- und Liegenschaftsschriftgut, in: Archivmitteilungen 6/1984, S. 190 – 194
A. LEHMANN, Das Dismembrationswesen in Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung des Grundbuchrichters, Juristische Handbibliothek Bd. 269, Leipzig 1908
Monika PEIKERT, Katasterschriftgut im Landeshauptarchiv Dresden, in: Archivmitteilungen 1/1965, S. 32 – 35
30799 Grundherrschaft Scharfenstein, Nr. 54 (Vorbereitung des Grundsteuersystems, 1839 – 1846)
6. Begriffserläuterungen
Bonitierung: Ertrags- und Wertschätzung
Conducteur: Aufseher
Dismembration: Zerteilung der Grundbesitzungen in kleinere Parzellen[33]
Dispensation: Steuerbefreiungen
Hutungsablösung: Ablösung der Weidegerechtigkeit
Menselblatt: Messtischblatt
Relevation: Befreiung von einer Verbindlichkeit
Separation: Trennung von Flurstücken bei irriger Zusammenlegung nicht zusammengehöriger Parzellen
Subhastation: unter öffentlicher Autorität erfolgte Versteigerung (bestehende Rechte und Belastungen werden durch Kauf nicht berührt)
7. Abkürzungen
GBl. - Gesetzblatt
GVBl. - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen
i.V.m. - in Verbindung mit
JMBl. - Justizministerialblatt
RdK - Rat des Kreises
resp. - respektive
RGBl. - Reichsgesetzblatt
SächsGVBl. - Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (ab 1991)
SächsVwBl. - Sächsisches Verwaltungsblatt
vgl. - vergleiche
[01] Die Darstellung beschränkt sich auf die wichtigsten Ereignisse. Eine ausführliche Einleitung zur Geschichte der Katasterverwaltung in Sachsen wird derzeit erarbeitet.
[02] Verordnung über die Bildung und Einrichtung der Behörden für Erhebung der direkten Steuern vom 1. November 1834 (GVBl. 1834, S. 311)
[03] Verordnung über die Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems vom 7. März 1835 (GVBl. 1835, S. 165), Gesetz über die Einführung des neuen Grundsteuersystems vom 9. September 1843 (GVBl. 1843, S. 97), Verordnung zur Einführung des neuen Grundsteuersystems vom 26. Oktober 1843 (GVBl. 1843, S. 153), Gesetz über die Grund- und Hypothekenbücher und das Hypothekenwesen vom 6. November 1843 (GVBl. 1843, S. 189)
[04] Verordnung über die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke vom 25. November 1856 (GVBl. 1856, S. 410) i.V.m. Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes vom 2. September 1856 (GVBl. 1856, S. 243)
[05] GVBl. 1856, S. 194 ff., auch 1883 (Mitteilungen aus der Verwaltung der Direkten Steuern im Königreich Sachsen, Bd. 3, S. 25; Bd. 8, S. 95)
[06] (Erlass zur) Umrechnung der alten sächsischen Maße usw., Normalzahlen vom 7. Mai 1869 (GVBl. 1869, S. 149, vgl. auch Reichsgesetz vom 11. Juli 1884), i.V.m. Verordnung über die Anwendung des neuen Längen- und Flächenmaßes bei Grundstücksteilungen vom 21. November 1871 (GVBl. 1871, S. 267)
[07] Verordnung über die infolge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden eintretenden veränderten Kompetenzverhältnisse vom 22. August 1874 (GVBl. 1874, S. 125) i.V.m. Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 (GVBl. 1873, S. 281)
[08] Verordnung über die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke vom 22. Juni 1876 (GVBl. 1876, S. 281)
[09] Generalverordnung über die Neuaufnahme von Fluren und Aufstellung neuer Grundsteuerdokumente vom 21. Juni 1882 (Mitteilungen aus der Verwaltung der direkten Steuern, Bd. 2, S. 291; 30079, Nr. 906); vgl. auch Gesetz über die vorläufigen Grundbucheinträge bei Grundstückszusammenlegungen vom 1. August 1882 (GVBl. 1882, S. 208), mit Ausführungsverordnung vom 2. August 1882 (GVBl. 1882, S. 210)
[10] Verordnung [zur Bildung der Kreishauptmannschaft Chemnitz] vom 9. Juli 1900 (GVBl. 1900, S. 481)
[11] Verordnung über die Dismembrationsanbringen bei Grundstücksteilungen vom 25. Juli 1903 (GVBl. 1903, S. 511), Verordnung über die Grundstücksabtrennungen, bei denen an die Stelle des Dismembrationsanbringens eine tabellarische Anzeige der Steuerbehörde über die Flurstücksveränderungen tritt vom 2. September 1903 (JMBl. 1903, S. 70); vgl. auch: Generalverordnung des Finanzministeriums an sämtliche Kreissteuerräte, Bezirkssteuereinnahmen und Bezirkslandmessen über die Bearbeitung der Zergliederungssachen vom 22. Januar 1910 (30079, Nr. 622)
[12] Anweisung zur Führung der Grundsteuerbücher vom 2. November 1908 (Mitteilungen aus der Verwaltung der direkten Steuern, Bd. 9, S. 313), Generalverordnung des Finanzministeriums an sämtliche Kreissteuerräte [zur Führung der Grundsteuerbücher] vom 2. Dezember 1908 (30079, Nr. 620), Generalverordnung über die Abänderung einiger Bestimmungen der Anweisung zur Führung der Grundsteuerbücher im Königreiche Sachsen (2. November 1908) vom 16. März 1920 (Finanzministerialblatt für den Freistaat Sachsen 1920, S. 27)
[13] Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (RGBl. 1919, S. 1993)
[14] Verordnung über die Fortführung der alten Grundsteuerbücher, Einhebung der Gebühren im Flurbuchwesen, Abwicklung der alten Staatsgrundsteuer und künftige Form der Zergliederungsanbringen vom 28. Juni 1922 (GVBl. 1922, S. 241)
[15] Gesetz über die Neuordnung des Vermessungswesens
[16] Verfügung des Landesvermessungsamtes zum Aufstellen von Nachweisen über Flurstücksveränderungen durch die flurbuchführenden Gemeinden vom 29. Dezember 1937
[17] Gesetz über die Bildung von Hauptvermessungsabteilungen vom 18. März 1938 (RGBl. 1938 I, S. 277)
[18] Verordnung/Beschluss des Reichsstatthalters in Sachsen über das Vermessungswesen vom 20. Dezember 1938 (SächsVwBl. 1938 I, S. 443)
[19] Verfügung des Landesvermessungsamtes über die Vereinfachung der Flurbuchführung vom 25. November 1938 i.V.m. Verfügung des Landesvermessungsamtes über die Angabe der Ortslistennummern und der Bebauung in den Flur- und Besitzstandsbüchern vom 30. November 1938
[20] Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 (GBl. 1952, S. 613)
[21] Beschluss des Ministerrates über Veränderungen der Leitung, Organisation und Arbeitsweise des Liegenschaftsdienstes vom 8. Dezember 1964 (GBl. 1965 II, S. 479)
[22] Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Übertragung von Vermessungsaufgaben an Kreisfreie Städte vom 17. Februar 1992, rechtsbereinigt mit Stand vom 3. Juli 2002 (SächsGVBl. 1992, S. 73)
[23] vgl. 30079, Nr. 564
[24] Datum anhand der Aktenüberlieferung erschlossen.
[25] Lehmann, Das Dismembrationswesen in Sachsen, S. 66 ff., Muster eines Dismembrationsanbringens, ebd. S. 141 ff.
[26] Bezeichnung ab 1905: Rechnungsnachweise
[27] vgl. Staatshandbücher für das Königreich Sachsen.
[28] Staatshandbuch des Königreichs Sachsen, 1837 – 1914 / Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1921, 1925, 1927. Für die fehlenden Zeiträume liegen keine Staatshandbücher vor.
[29] Zuständig für den gesamten III. Steuerkreis.
[30] Dem Bearbeitungsbericht ist eine genaue Aufstellung der entnommen Akten mit Inhaltsangabe, Laufzeit und Umfang beigefügt.
[31] vgl. Vermerk zum Behördenbesuch vom 12. Juli 2005 durch Herrn Dr. Hoheisel, Az. des Staatsarchivs Chemnitz, C2 - 7511.21-1/09/1.
[32] vgl. Vermerk von Dr. Peter Wiegand (Hauptstaatsarchiv Dresden) vom 21. Januar 2004 zur Grundsteuervermessung in Sachsen
[33] zum Verfahren bei Dismembrationen, vgl. Lehmann, Das Dismembrationswesen in Sachsen, S. 66 ff.
Beschorner, Hans: Geschichte der sächsischen Kartografie im Grundriß. Leipzig, 1907.
Bien, Peter: Das staatliche Vermessungs- und Kartenwesen in Sachsen in der Zeit von 1806 bis 1992. In: Informationen des Landesvermessungsamtes Sachsen Nr. 5. Dresden, 1998 (S. 63 – 91).
Brunner, H.: Wie Sachsen vermessen wurde : Die Meilenblätter und die kursächsische Landesvermessung von 1780 bis 1825. Dresden, 2002 (Dresdner Kartographische Schriften, Bd. 5).
Kötzschke, Rudolf: Ländliche Siedlung und Agrarwesen in Sachsen. Remagen, 1953.
Landesvermessungsamt Sachsen: Die Vermessung Sachsens : 200 Jahre Vermessungsverwaltung. Dresden, 2006.
Lehmann, A.: Das Dismembrationswesen in Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung des Grundbuchrichters. Juristische Handbibliothek Band 269. Leipzig, 1908.
Lexikon der deutschen Steuer- und Zollgeschichte : Abgaben, Dienste, Gebühren, Steuern und Zölle von den Anfängen bis 1806. München, 1992.
Meerheim, Andreas: Zur Entwicklung der Liegenschaftsdokumentation auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Dresden, 1984.
Nagel, August: Die Vermessung im Königreiche Sachsen : Eine Denkschrift mit Vorschlägen für eine auf die Europäische Gradmessung zu gründende rationelle Landesvermessung. Dresden, 1876.
Peikert, Monika: Katasterschriftgut im Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen 1/1965, S. 32 f.
Reichert, Frank: Vom Grundsteuerkataster zur Anteilnahme der Katasterangaben am öffentlichen Glauben des Grundbuchs. In: Mitteilungsblatt des Deutschen Vereins für Vermessungswesen, Jg. 10 (2000) (S. 51 – 53).
Bien, Peter: Das staatliche Vermessungs- und Kartenwesen in Sachsen in der Zeit von 1806 bis 1992. In: Informationen des Landesvermessungsamtes Sachsen Nr. 5. Dresden, 1998 (S. 63 – 91).
Brunner, H.: Wie Sachsen vermessen wurde : Die Meilenblätter und die kursächsische Landesvermessung von 1780 bis 1825. Dresden, 2002 (Dresdner Kartographische Schriften, Bd. 5).
Kötzschke, Rudolf: Ländliche Siedlung und Agrarwesen in Sachsen. Remagen, 1953.
Landesvermessungsamt Sachsen: Die Vermessung Sachsens : 200 Jahre Vermessungsverwaltung. Dresden, 2006.
Lehmann, A.: Das Dismembrationswesen in Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung des Grundbuchrichters. Juristische Handbibliothek Band 269. Leipzig, 1908.
Lexikon der deutschen Steuer- und Zollgeschichte : Abgaben, Dienste, Gebühren, Steuern und Zölle von den Anfängen bis 1806. München, 1992.
Meerheim, Andreas: Zur Entwicklung der Liegenschaftsdokumentation auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Dresden, 1984.
Nagel, August: Die Vermessung im Königreiche Sachsen : Eine Denkschrift mit Vorschlägen für eine auf die Europäische Gradmessung zu gründende rationelle Landesvermessung. Dresden, 1876.
Peikert, Monika: Katasterschriftgut im Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen 1/1965, S. 32 f.
Reichert, Frank: Vom Grundsteuerkataster zur Anteilnahme der Katasterangaben am öffentlichen Glauben des Grundbuchs. In: Mitteilungsblatt des Deutschen Vereins für Vermessungswesen, Jg. 10 (2000) (S. 51 – 53).
Flurbücher.- Grundsteuerkataster/Besitzstandsbücher.- Grundsteuerakten/Flurbuchakten.- Kommissionsakten zur Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums (1841).- Gebäudeverlautbarungen.- Karten.
Die Bezirkssteuereinnahme Plauen gehörte zum III. Steuerkreis (Zwickau) und war demzufolge dem Kreissteuerrat zu Zwickau unterstellt. Die Behördenbezeichnung wechselte in der Zeit von 1837 bis 1920 mehrfach. Die Zuständigkeit der Bezirkssteuereinnahme Plauen erstreckte sich bis 1844 über die Ortschaften der Ämter Plauen, Pausa und Voigtsberg, ab 1845 nur noch über die Ortschaften des Amtes Plauen (mit Pausa). Mit Einrichtung der Gerichtsämter als lokale Gerichts- und Verwaltungsbehörden im Jahr 1856 fielen die Orte der Gerichtsamtsbezirke Auerbach/V., Elsterberg, Falkenstein, Lengenfeld, Pausa, Plauen (inkl. der Stadt Plauen), Reichenbach und Treuen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Plauen. 1878 lösten die neu eingerichteten Amtsgerichte die Gerichtsämter ab. Im Zuge dieser Neuorganisation änderte sich auch die örtliche Zuständigkeit der Bezirkssteuereinnahme Plauen. Durch die Einrichtung der Bezirkssteuereinnahme Auerbach/V. reduzierte sich der Zuständigkeitsbereich auf die Amtsgerichtsbezirke Elsterberg, Pausa, Plauen und Reichenbach. Nach einer einjährigen Übergangszeit, in der die grundsteuertechnische Station in Plauen und der Bezirkslandmesser Richard Emil Lang die Geschäfte wahrnahmen, wurde 1922 das Bezirksvermessungsamt Plauen eingerichtet. Für das Katasteramt Plauen ergaben sich 1938 keine Veränderungen. Das Katasteramt bzw. Kreisvermessungsamt Plauen führte bis 1952 seine Aufgaben fort. Infolge der Gliederung der DDR in Bezirke und Kreise wurde beim Rat des Kreises Plauen je eine Abteilung Kataster und Vermessung eingerichtet. Bereits 1965 gingen die Aufgaben der Abteilung Kataster auf den Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Liegenschaftsdienst über. Im Kreis Plauen wurde eine Außenstelle des Liegenschaftsdienstes eingerichtet, die unter der Bezeichnung "Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Plauen" firmierte. Für Plauen-Stadt gab es eine separate Außenstelle.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.06.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Bezirkssteuereinnahme (1821 – 1920) und des Bezirksvermessungsamtes Plauen (1920 – 1938).
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.06.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Bezirkssteuereinnahme (1821 – 1920) und des Bezirksvermessungsamtes Plauen (1920 – 1938).
- 2003, 2007, 2011, 2020, 2022 | elektronisches Findmittel
- 2004 | Findbuch für 29 Karten/Pläne
- 2006, Nachtrag 2007 | Findbuch / Datenbank für 32,41 lfm
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5