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Beständeübersicht

Bestand

30082 Katasteramt Zwickau

Datierung1836 - 1952
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)46,33

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1. Vermessungsverwaltung in Sachsen
Zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems wurden ab 1834 die Voraussetzungen geschaffen. Die bis dahin für die Einnahmen der direkten Steuern zuständigen 56 Kreis- und Amtssteuereinnahmen, die Stiftssteuereinnahme zu Wurzen und die Kammergutsteuereinnahme zu Pillnitz wurden durch 22 Bezirkssteuereinnahmen abgelöst.[01] Diese waren in Steuerkreisen zusammengefasst und unterstanden dem Königlichen Finanzministerium. Der 1. Steuerkreis (Kreisdirektion Dresden) umfasste die Bezirkssteuereinnahmen Dippoldiswalde, Dresden, Freiberg, Hain, Hohenstein, Meißen, Pirna und Radeberg. Im 2. Steuerkreis (Kreisdirektion Leipzig) waren die Bezirkssteuereinnahmen Borna, Grimma, Leipzig, Leisnig, Nossen, Oschatz und Rochlitz zusammengefasst. Den 3. Steuerkreis (Kreisdirektion Zwickau) bildeten die Bezirkssteuereinnahmen Augustusburg, Chemnitz, Plauen, Schneeberg, Schwarzenberg, Zöblitz und Zwickau. Der 4. Steuerkreis bestand nur aus der Bezirkssteuereinnahme Bautzen. Die Bezirkssteuereinnahmen erhoben die direkten Steuern und leiteten sie an die Steuerhauptkasse weiter. Des Weiteren waren sie für die Führung der Kataster der Landgemeinden und kleineren Städte zuständig. In den Städten mit eigener Städteordnung oblag dem Stadtrat die Lokalsteuerverwaltung. Die Ortsgerichte wurden angewiesen, die Kataster und Flurbücher an die Bezirkssteuereinnahmen zu übergeben, damit Heberegister erstellt werden konnten.
1835 wurde die Zentralkommission zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems[02] in Dresden eingerichtet. Sie war für die Aufstellung der Kataster, die Vermessung und Bonitierung zuständig. Von August 1836 bis Ende 1843 wurde das gesamte Königreich Sachsen katastriert. Diese Aktion fand ihren Niederschlag in den Akten zur Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums.
Am 1. Januar 1844 konnte das neue Grundsteuersystem in Kraft treten.[03] Auf der Grundlage der vorausgegangenen Landvermessung erfolgte von nun an eine einheitliche Besteuerung, d.h. die Kataster bildeten die einzig verbindliche Grundlage für die Steuererhebung. Es wurde festgelegt, dass pro Flurbezirk ein Flurbuch nebst Krokis anzulegen ist. Das Flurbuch enthielt Angaben zu Grundstücken oder Parzellen mit den Besitzern nach der Reihenfolge ihrer natürlichen Lage, nebst Flächengröße, Kulturart, Bonität, generellem und definitivem Reinertrag. Auf der Grundlage des Flurbuchs war ein Grundsteuerkataster anzulegen, das die Steuerobjekte und die darauf haftenden Steuereinnahmen auflistete. Die Heberegister und -rollen waren von den Ortseinnehmern zu führen. Die Grenzen der Steuerkreise wurden an die vier Kreisdirektionsbezirke angepasst.[04] Die den Steuerkreisen vorstehenden Kreissteuerräte unterstanden dem Finanzministerium. Diesen nachgeordnet waren die Bezirkssteuereinnahmen bzw. Stadträte, denen wiederum die Ortseinnehmer, Guts- und Gerichtsherrschaften unterstellt waren. Mit der Einführung des neuen Grundsteuersystems wurde die Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher bei den für die freiwillige Gerichtsbarkeit zuständigen Gerichten geregelt.[05]
Die Zuständigkeitsbereiche der Bezirkssteuereinnahmen passten sich den jeweiligen Verwaltungsneugliederungen an. 1856 bestimmten sich die Steuerbezirke nach den Bezirken der neu eingerichteten Gerichtsämter.[06] Der 1. Steuerkreis (Dresden) setzte sich aus den Steuerbezirken Dippoldiswalde, Dresden, Freiberg, Großenhain, Meißen und Pirna zusammen, der 2. Steuerkreis (Leipzig) aus den Steuerbezirken Borna, Grimma, Leisnig, Leipzig, Nossen, Oschatz, Rochlitz und Wurzen. Der 3. Steuerkreis (Zwickau) umfasste die Steuerbezirke Augustusburg, Chemnitz, Oelsnitz, Plauen, Schneeberg, Schwarzenberg, Zöblitz und Zwickau. Der 4. Steuerkreis (Bautzen) gliederte sich nun in drei Steuerbezirke: Bautzen, Kamenz und Löbau. Mit dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873[07] wurden die Kreisdirektionen und Gerichtsämter aufgelöst. Sie wurden von den Kreis- und Amtshauptmannschaften abgelöst. Die Steuerkreise entsprachen den vier Kreishauptmannschaften, die Steuerbezirke den 25 Amtshauptmannschaften. Es existierten im 1. Steuerkreis (Dresden) die Bezirkssteuereinnahmen Dippoldiswalde, Dresden, Freiberg, Großenhain, Meißen und Pirna, im 2. Steuerkreis (Leipzig) die Bezirkssteuereinnahmen Borna, Döbeln, Grimma, Leipzig, Oschatz und Rochlitz, im 3. Steuerkreis (Zwickau) die Bezirkssteuereinnahmen Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zwickau sowie im 4. Steuerkreis (Bautzen) die Bezirkssteuereinnahmen Bautzen, Kamenz, Löbau und Zittau.
1884 wurde das Zentralbureau für Steuervermessung (Vorläufer des Landesvermessungsamtes; Umbenennung 1917) eingerichtet.[08] Das Zentralbureau für Steuervermessung war dem Finanzministerium unterstellt. Ihm wurden die Aufgaben des Finanz-Vermessungsbureaus, einschl. der Leitung und Ausführung der Neuaufnahme von Fluren sowie die Aufgaben des Vermessungsinspektors übertragen. 1908 wurde dem Zentralbureau für Steuervermessung die zentrale Aufbewahrung der Flurkarten mit den dazugehörigen Messungshandrissen und Rechnungsnachweisen übertragen.[09]
Mit der Einrichtung der Kreishauptmannschaft Chemnitz erhöhte sich die Anzahl der Steuerkreise auf fünf.[10] Dem Steuerkreis Chemnitz wurden aus dem Steuerkreis Zwickau die Bezirkssteuereinnahmen Annaberg, Chemnitz, Flöha, Glauchau und Marienberg zugewiesen.[11]
Die bis dahin neben den Bezirkssteuereinnahmen tätigen Bezirkslandmesser wurden 1919 dem Landesvermessungsamt unterstellt.
1920 wurden die Kreissteuerräte und die Generalzolldirektion durch die Landesfinanzämter, die Bezirkssteuereinnahmen und Hauptzollämter durch die Finanzämter abgelöst.[12] Die Finanzämter übernahmen außerdem die Aufgaben der Einschätzungskommissionen. Den Finanzämtern oblag die Veranlagung und Verwaltung der sächsischen Einkommens- und Ergänzungssteuer (vormals Aufgabe der Bezirkssteuereinnahmen), die Verwaltung der sächsischen Stempel- und Schlachtsteuer sowie der Übergangs- und Verbrauchssteuerabgabe für Fleischwerk (vormals Aufgabe der Hauptzollämter), die Verwaltung der Grundsteuer sowie die Prüfung der von den Gemeinden zu führenden Grundsteuerbücher.[13] Die Aufgaben der Reklamationskommissionen wurden von den Finanzgerichten übernommen.
1921 wurde dann eine neue Staatsgrundsteuer eingeführt.[14] Neben der Festlegung von Steuerbefreiungen wurde das Land in Grundsteuerbezirke (Stadt, Landgemeinde, Amtshauptmannschaft) eingeteilt. Die Verwaltung der Grundsteuer wurde den Gemeindebehörden bzw. Amtshauptmannschaften übertragen, mit Ausnahme der Erhebung der Grundsteuer. Die Aufgaben gingen von den Finanzämtern auf die Grundsteuerbehörden und von den Landesfinanzämtern auf die Steuerdirektionen über. 1922 wurde die Verwaltungsorganisation angepasst. Die Katasterverwaltung und die Aufgaben der Vermessungsverwaltung wurden zusammengeführt. Es wurden Bezirksvermessungsämter in Annaberg, Auerbach, Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Flöha, Freiberg, Glauchau, Kamenz, Leipzig, Löbau, Marienberg, Meißen, Oelsnitz, Oschatz, Pirna, Plauen, Rochlitz, Schwarzenberg, Zittau und Zwickau eingerichtet, die dem Landesvermessungsamt unterstellt waren. Städte, die bisher Ortssteuerbehörden waren, behielten ihre Funktion bei; allerdings oblag die Verwaltung der vermessungstechnischen Unterlagen den Bezirksvermessungsämtern. Diese waren für die Vermessung des Bezirkes sowie die Fortführung, Verwaltung und Aufbewahrung der Flurbücher und Grundsteuerkataster und der im Zusammenhang entstehenden Unterlagen zuständig. Die Bezirksvermessungsämter waren Flurbuchbehörde für die Landbezirke. Die Finanzämter hatten den Bezirksvermessungsämtern sämtliche Flurbücher, Grundsteuerkataster, Flurkrokis (samt Beiblättern), Grundsteuerakten sowie alle Unterlagen, die im Zuge der Flurbuch- und Katasterverwaltung entstanden waren (mit Ausnahme der für die Nacherhebung und Erstattung der alten Grundsteuer notwendigen Rechnungsbücher), zu übergeben. Die Grundsteuerkataster wurden als Besitzstandsbücher fortgeführt.[15] Das Landesvermessungsamt war ab sofort für die Führung und Verwaltung der Entwurfsflurbücher zuständig. Die Aufgaben um die Fortführung der Vermessungsunterlagen der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen wurden 1924 von den staatlichen Bezirksvermessungsämtern auf die Vermessungsämter der Städte übertragen.[16] 1927 erfolgte die Zulassung vereidigter Vermessungskundiger für die Durchführung von Vermessungsarbeiten.[17]
1934 wurde das Vermessungswesen Reichsangelegenheit im Zuständigkeitsbereich des Reichsministers des Innern.[18] Im selben Jahr wurde mit der Bestandsaufnahme und der Feststellung der Ertragsfähigkeit des Kulturbodens im gesamten Reich begonnen.[19] Ziel war eine "gerechte" Steuerverteilung, die Bodennutzungsplanung sowie die Verbesserung der Beleihungsunterlagen. Die Schätzungsergebnisse waren in das Liegenschaftskataster einzutragen. Zuständig war der Reichsminister der Finanzen.
1938 wurde das Reich in 14 Hauptvermessungsbezirke eingeteilt.[20] Das Land Sachsen bildete die Hauptvermessungsabteilung III. Die Hauptvermessungsabteilungen erfuhren eine einheitliche Organisation mit vier Unterabteilungen – Leitung, Trigonometrie, Topographie und Kartographie. Mit der Neuorganisation vollzog sich in Sachsen der Wechsel des Ressorts vom Finanz- zum Innenministerium.[21] Dort wurde eine Abteilung Vermessungswesen mit zwei Unterabteilungen geschaffen. In der ersten Unterabteilung – Kataster- und Vermessungsverwaltung – ging das Landesvermessungsamt auf, die zweite Unterabteilung nahm die Hauptverwaltung III auf. In diesem Zusammenhang wurden die Bezirksvermessungsämter in Katasterämter umbenannt.
Mit der Verordnung über die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Kataster- und Vermessungswesens vom 30. September 1944[22] wurde die Behörden der Kataster- und Vermessungsverwaltung in Sachsen Reichsbehörden. Die nunmehr 13 Hauptsvermessungsabteilungen des Reiches wurden in zwei Abteilungen gegliedert.[23] Die Abteilung A – Katastervermessung – erhielt die Unterabteilungen Fortführung, Erneuerung und Reichskataster. Die Abteilung B – Landesvermessung – war mit vier Unterabteilungen untersetzt: Trigonometrie, Topographie, Kartographie und Leitung. Die letzte Unterabteilung unterstand direkt dem Direktor.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und mit der Einteilung Deutschlands in Besatzungszonen wurde die Hauptverwaltung III als Landesbehörde "Hauptvermessungsamt" in die Abteilung für innere Angelegenheiten der Landesverwaltung Sachsen übernommen. Im Oktober 1945 wurde die Vermessungsverwaltung offiziell wieder Ländersache.[24] Das Landesvermessungsamt Sachsen wurde wieder eingerichtet und ihm 24 sächsische und vier ehemals preußische staatliche sowie vier städtische Katasterämter nachgeordnet. Zunächst unterstand die Vermessungsverwaltung den Ressorts Inneres und Volksbildung, ab Oktober 1945 dem Ressort Wirtschaft und Arbeit, ab 1. April 1946 schließlich dem Ressort Landwirtschaft, Handel und Versorgung.
Unter Erweiterung ihres Aufgabenbereiches[25] erfolgte im April 1946 die Umbenennung der Katasterämter in Kreisvermessungsämter. Die Kreisvermessungsämter bekamen die Vermessungen im Rahmen der Bodenreform, bestehend aus Rohvermessung, Schlussvermessung und Neuvermessung, übertragen. Des Weiteren oblagen ihnen Urkundsmessungen[26] und die vermessungstechnische Ermittlung der landwirtschaftlichen Nutzflächen[27] . 1949 kam auf Beschluss der Deutschen Wirtschaftskommission die Wirtschaftsflächenerhebung hinzu. Die Bodennutzungsverhältnisse sollten in Wirtschaftskatastern und Wirtschaftskarten dokumentiert werden.
Bevor das Vermessungs- und Kartenwesen 1951 endgültig beim Ministerium des Innern verankert wurde[28] , erfolgte 1950 ein weiterer Ressortwechsel vom Sächsischen Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zum Ministerium für Arbeit und Aufbau. Beim Ministerium des Innern der DDR wurde eine Hauptabteilung Vermessung und Kartenwesen eingerichtet, die für alle geodätischen und kartographischen Arbeiten zuständig war. Auf Landesebene wird das Landesvermessungsamt Sachsen als Abteilung Vermessung dem Innenministerium eingegliedert. Die Kreisvermessungsämter wurden im Zuge der Neuorganisation zum 1. August 1951 aufgelöst. An deren Stelle traten die Vermessungsabteilungen bei den Räten der Städte und Kreise. Aus diesen gingen 1952 die Abteilungen Kataster hervor. Neben den Aufgaben der Kataster- und Vermessungsverwaltung erhielten die Abteilungen auch die bis dahin bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte angesiedelte Grundbuchdokumentation.[29] In der Folge wurden das Grundbuch und das Liegenschaftskataster zusammengelegt. Der Ministerrat beschloss im April 1952 die Einrichtung von fünf Vermessungsdiensten, deren Aufsicht nach der Auflösung der Länder der Hauptabteilung Vermessung und Kartenwesen im Ministerium des Innern der DDR oblag. Die Vermessungsdienste wurden bereits 1955 neu organisiert. Die bisher an den Grenzen der ehem. Länder orientierte Organisation wurde zugunsten einer regionalen Gliederung aufgehoben. Es entstanden der Vermessungsdienst Nord (Sitz: Schwerin; Bezirke Neubrandenburg, Rostock, Schwerin), der Vermessungsdienst West (Sitz: Halle; Bezirke Halle, Magdeburg, Potsdam), der Vermessungsdienst Ost (Sitz: Dresden; Bezirke Cottbus, Dresden, Frankfurt/Oder, Leipzig) und der Vermessungsdienst Süd (Sitz: Erfurt; Bezirke Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt, Suhl). Bereits nach vier Jahren wurden die Vermessungsdienste durch drei Topographische Dienste (in Dresden, Erfurt, Schwerin) (ab 1961: Status eines VEB) und neun Büros für Ingenieurwesen (in Berlin, Dresden, Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Potsdam, Rostock) (ab 1960: VEB Ingenieur-Vermessungswesen) ersetzt.[30]
1965 gingen die Aufgaben der Abteilung Kataster beim Rat des Kreises und der Stadtvermessungsämter auf den Rat des Bezirkes, Liegenschaftsdienst über.[31] Der Liegenschaftsdienst unterstand direkt dem Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres. In den Kreisen werden Außenstellen und Arbeitsgruppen eingerichtet, die als "Rat des Bezirkes …, Liegenschaftsdienst, Außenstelle …" zu bezeichnen waren. Die Außenstellen und Arbeitskreise führten das Liegenschafts- und Wirtschaftskataster und kontrollierten den nichtlandwirtschaftlichen Grundstücksverkehr. Beim Rat des Bezirkes, Liegenschaftsdienst verblieben u.a. die Verantwortung für die vollständige Erfassung der land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen, für die Herstellung von Wirtschaftskarten für Landwirtschaftsbetriebe sowie die Durchführung von Vermessungsarbeiten. Des Weiteren oblag dem Liegenschaftsdienst die Einrichtung, Fortführung und Erneuerung der Liegenschaftsdokumentation (Liegenschaftskataster, Wirtschaftskataster, Grundbuch).
In dem 1982 neu angelegten Integrationsregister wurden das Liegenschafts- und das Wirtschaftskataster zusammengeführt.[32] Das Integrationsregister bestand aus Titelblatt, Folgeblättern und der Liste der Flurstücksnenner. Dort wurden alle in derselben Gemeinde liegenden Flurstücke, Grundstücke und Nutzungsgrundstücke sowie daran bestehende Eigentums- und Nutzungsrechtsverhältnisse nachgewiesen. Das Register bildete die Grundlage für die computergestützte Liegenschaftsdokumentation (COLIDO).
Nach der Auflösung der DDR und der Wiedereinrichtung der Länder wurde das Vermessungs- und Kartenwesen 1990 wieder auf diese übertragen. Als Interim wurde das Amt für Vermessungs- und Kartenwesen eingerichtet, das als gemeinsames Amt der fünf ostdeutschen Bundesländer betrieben wurde. In Sachsen wurde der Sächsische Staatsbetrieb Geodäsie und Kartographie Dresden als Nachfolger des gleichnamigen VEB gegründet. In dem Staatsbetrieb gingen außerdem die Betriebsschule Dresden, die Einrichtungen des ehem. VEB Geodäsie und Kartographie Halle, die jetzt auf sächsischem Gebiet lagen, und die Kartenlagen der Verwaltung Vermessungs- und Kartenwesen (der DDR) in Schlema auf.
Die Vermessungsverwaltung wurde 1991 neu in einem dreistufigen Verwaltungsaufbau organisiert.[33] Dem Sächsischen Staatsministerium des Innern ist seitdem das Landesvermessungsamt Sachsen mit dem Luftbildarchiv unterstellt, das wiederum die Aufsicht über die staatlichen und städtischen Vermessungsämter führt. Im Regierungsbezirk Chemnitz gibt es die staatlichen Vermessungsämter Plauen, Rochlitz, Schwarzenberg, Zschopau und Zwickau sowie das städtische Vermessungsamt Chemnitz. Der Regierungsbezirk Dresden umfasst die staatlichen Vermessungsämter Bautzen, Görlitz, Großenhain, Kamenz und Pirna sowie das städtische Vermessungsamt Dresden. Im Regierungsbezirk Leipzig sind die staatlichen Vermessungsämter Borna und Torgau und das städtische Vermessungsamt Leipzig eingerichtet. Die Sitze und Bezirke der staatlichen Vermessungsämter wurden 1998 festgelegt.[34] Die Vermessungsämter nehmen Aufgaben der Landes- und Katastervermessung wahr, führen das Liegenschaftskataster und übernehmen die Datenverwaltung der computergestützten Liegenschaftsdokumentation (COLIDO). Den daneben öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren obliegen die Katastervermessung und die Mitwirkung an der Erhaltung und Fortführung des Liegenschaftskatasters.[35] Die Führung der Grundbücher wurde wieder den Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten übertragen.
1992 wurde das Automatisierte Liegenschaftsbuch als beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters eingeführt. Das Liegenschaftsbuch umfasst Angaben zu Flurstücken mit Ordnungsmerkmalen, Flächengrößen, Nutzungen und Lagebezeichnungen, zur Entstehung und Fortführung von Flurstücken, zu Hinweisen auf öffentlich-rechtliche Festlegungen und Verfahren sowie amtliche Verfahren. Des Weiteren macht es Aussagen zu Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer, Namen der Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte, Eigentumsarten und zu Eigentumsanteilen. 2005 folgte die Automatisierte Liegenschaftskarte als darstellender Teil des Liegenschaftskatasters.


2. Geschichte des Katasteramtes Zwickau
Die Bezirkssteuereinnahme Zwickau war dem III. Steuerkreis (Zwickau) zugeordnet und somit dem Kreissteuerrat zu Zwickau unterstellt. Von 1839 bis 1954 lautete die Behördenbezeichnung II. Bezirkssteuereinnahme (Zwickau) im 3. Steuerkreis. Ab 1857 war die Bezirkssteuereinnahme Zwickau gleichbedeutend dem 1. Steuerbezirk im III. Steuerkreis.[36]
Die Zuständigkeit der Bezirkssteuereinnahme Zwickau erstreckte sich bis 1856 über die Ortschaften des Amtes Zwickau mit Werdau, der Schönburgischen Rezessherrschaften und der Herrschaft Solms-Wildenfels. Der Steuerbehörde oblagen die Erhebung der direkten Steuern und deren Weiterleitung an die Steuerhauptkasse sowie die Führung und Aufbewahrung der Kataster der Landgemeinden und kleineren Städte. Infolge der Einrichtung der Gerichtsämter als lokale Gerichts- und Verwaltungsbehörden im Jahr 1856 wurden die Steuerbezirke an die neue Organisation angepasst. In den Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Zwickau fielen die Orte der Gerichtsamtsbezirke Zwickau (mit Stadt Zwickau), Wildenfels, Werdau, Crimmitschau, Remse und der Schönburgischen Rezessherrschaften. Mit dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 erfolgte die Trennung von Verwaltung und Justiz; auf Verwaltungsebene wurden Amtshauptmannschaften eingerichtet, auf Justizebene verblieben die Gerichtsämter mit reduziertem Aufgabenbereich. 1877 wurde der Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Zwickau um den Gerichtsamtsbezirk Kirchberg erweitert. 1878 lösten die neu eingerichteten Amtsgerichte die Gerichtsämter ab. Entsprechend erstreckte sich die Zuständigkeit der II. Bezirkssteuereinnahme auf die Amtsgerichtsbezirke Zwickau, Kirchberg, Wildenfels, Werdau, Crimmitschau, Remse[37] , Glauchau, Hartenstein, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Meerane und Waldenburg. 1887 wurden die Amtsgerichtsbezirke Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Meerane und Waldenburg ausgegliedert und der neu eingerichteten Bezirkssteuereinnahme Glauchau zugewiesen. Um 1910 befanden sich im Einzugsbereich der Bezirkssteuereinnahme Zwickau die Ortssteuereinnahmen Auerbach, Bärenwalde, Blankenhain, Bockwa, Burkersdorf, Cainsdorf, Culitzsch, Frankrenhausen, Gerbsdorf, Judenhain, Kleinbernsdorf, Leukerbach, Leutershofen, Leitelshain, Liebschwitz, Marienthal, Niederhohendorf, Niederplanitz, Oberrothenbach, Silberstraße, Teubenpresteln, Thanhof, Thiefeld, Weißenborn, Wiesen, Wildenfels, Wilkau und Wolfersgrün.[38] Nach einer einjährigen Übergangszeit, in der die grundsteuertechnische Station in Zwickau und die Bezirkslandmesser Karl Gustav Pietzschke, Richard Albin Bormann, Georg Gustav Stentzel und Max Friedrich Milde die Geschäfte wahrnahmen, wurde 1922 das Bezirksvermessungsamt Zwickau eingerichtet. Die Bezirksvermessungsämter waren direkt dem Landesvermessungsamt in Dresden unterstellt. Sie waren verantwortlich für die Vermessung des Bezirkes, die Fortführung, Verwaltung und Aufbewahrung der Flurbücher und Kataster des alten Grundsteuerrechts sowie der damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen. Die Erhebung und Verwaltung der Steuern oblag bereits ab 1921 den Finanzämtern. Nach dem Übergang des Vermessungswesens auf das Reich 1934 und die Eingliederung des Landesvermessungsamtes in das Innenministerium 1938 wurden die Bezirksvermessungsämter im gleichen Jahr in Katasterämter umbenannt. Für das Katasteramt Zwickau ergaben sich keine Veränderungen. Das Katasteramt bzw. Kreisvermessungsamt Zwickau führte bis 1952 seine Aufgaben fort. Infolge der Gliederung der DDR in Bezirke und Kreise wurde beim Rat des Kreises Zwickau je eine Abteilung Kataster und Vermessung eingerichtet. Bereits 1965 gingen die Aufgaben der Abteilung Kataster auf den Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Liegenschaftsdienst über. Im Kreis Zwickau wurde eine Außenstelle des Liegenschaftsdienstes eingerichtet, die unter der Bezeichnung "Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Zwickau" firmierte. Für Zwickau-Stadt gab es eine separate Außenstelle. Seit 1991 gibt es in Zwickau wieder ein eigenständiges staatliches Vermessungsamt, das für die Landkreise Chemnitzer Land und Zwickauer Land sowie für die Kreisfreie Stadt Zwickau zuständig ist.

Bezirkssteuereinnehmer / Bezirkssteuerinspektoren (ab 1860) / Leiter des Bezirksvermessungsamtes[39]
1839|-----|Wilhelm Amadeus Schmelz
1841 – 1854|-----|Friedrich Florentin Geyler
1857 – 1867|-----|Ernst Ludwig Eduard Rocksch
1870 – 1876|-----|Friedrich Wilhelm Dietz
1877 – 1883|-----|Friedrich Eduard Trauer
1884 – 1895|-----|Jul. Bernhard Voigt
1896 – 1899|-----|Friedrich Wilhelm Thier
1900 – 1903|-----|Emil Petzold
1905 – 1912|-----|Friedrich Ernst Burkhardt
1913 – ?|-----|F. E. Liebers
1925 – ?|-----|Richard Albin Bormann


3. Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 1969 als Teil des Sammelbestandes "Amtshauptmannschaft Zwickau" von der Außenstelle Glauchau des (Haupt-)Staatsarchivs Dresden an das (Haupt-)Staatsarchiv übergeben. In Glauchau waren die Katasterakten mit der Bezeichnung "Rat des Kreises, Abt. Vermessung" signiert worden. Dies erfolgte aber nicht fortlaufend, sondern in zwei getrennten Reihen (Nr. 1 – 891; Nr. 1 – 899), die jedoch durch keine zusätzlichen Kennungen zu unterscheiden waren. Die Akten waren mit einem maschinenschriftlichen Verzeichnis erschlossen, welches 1971 überprüft wurde. Dabei ergab sich, dass beide Reihen, v.a. die zweite Reihe nicht vollständig waren. Zudem waren in beiden Reihe Archivalien anderer Katasterämter (bzw. von deren Vorgängerbehörden) enthalten. Ein Teil dieser Archivalien war offensichtlich bei der Revision 1971 den entsprechenden Beständen zugewiesen worden, ein anderer Teil verblieb ohne erkennbaren Grund im Bestand "Katasteramt Zwickau", Dieser Teil wurde bei der aktuellen Revision aus dem Bestand herausgelöst.
2001 übergab das Kreisarchiv Zwickauer Land Unterlagen der Bezirkssteuereinnahme Zwickau. In den Jahren 2002 und 2007 übergab das Hauptstaatsarchiv Dresden im Rahmen der Beständebereinigung die Bestände "Katasteramt Zwickau" und "Bezirkssteuereinnahme Zwickau" an das Staatsarchiv Chemnitz. Aufgrund des unzureichenden Erschließungs- und Ordnungszustandes wurde eine komplette Neuverzeichnung des Bestandes beschlossen. Im Rahmen der Erschließungsarbeiten wurden die beiden Bestände zusammengeführt. Des Weiteren wurden die mittlerweile dem separaten Bestand "Bezirksvermessungsamt Zwickau" zugewiesenen Besitzstandsbücher dem vorliegenden Bestand einverleibt. Die ursprünglichen Signaturen sind in der Konkordanz am Schluss des Findbuchs ausgewiesen. Archivalien anderer Katasterämter (bzw. von deren Vorgängern) wurden herausgelöst und den entsprechenden Beständen zugewiesen (30079 Katasteramt Plauen, 30074 Katasterämter Chemnitz, 30076 Katasteramt Glauchau, 30080 Katasteramt Schwarzenberg, 30403 Kreistag/Kreisrat Auerbach, 30410 Kreistag/Kreisrat Stollberg, 30411 Kreistag/Kreisrat Zwickau). Unterlagen der Provenienz Bezirkssteuereinnahme Borna wurde dem Staatsarchiv Leipzig, die Unterlagen der Provenienzen Hauptzollamt Pirna, Kreisvermessungsämter Großenhain, Dresden-Land und Löbau dem Hauptstaatsarchiv Dresden zur Archivierung übergeben.
Die Verzeichnung erfolgte mit dem Archivverzeichnungs- und -rechercheprogramm Augias-Archiv 7.4. Dabei wurden neben dem Aktentitel und der Laufzeit auch die aktenführende Stelle (Provenienz), inhaltliche Schwerpunkte (Enthält) und Besonderheiten (Darin) sowie die Registratursignatur aufgenommen. Provenienzen und Registratursignaturen wurden erfasst, sofern sie eindeutig ermittelt werden konnten. Anhand der Registratursignaturen kann die Akten- und Registraturführung rekonstruiert werden. Alte Ortsbezeichnungen, die auf den Aktendeckeln bzw. in den Akten verwendet wurden, wurden in runden Klammern hinter der heutigen Ortsbezeichnung ergänzt. Ergänzungen, die vom Bearbeiter aufgrund des Akten- und Bestandszusammenhangs gemacht wurden, werden durch eckige Klammern kenntlich gemacht. Bei Akten, die sich durch ihre Gleichförmigkeit auszeichnen, wurde auf den Ausdruck der Enthält-Vermerke verzichtet, da sich die Angaben bei jeder Archivalien- bzw. Verzeichnungseinheit wiederholen; Abweichungen werden jedoch ausgewiesen.[40] In der Verzeichnungsdatenbank sind die Angaben gleichwohl vorhanden; im elektronischen Rechercheergebnis werden alle erfassten Angaben vollständig angezeigt.
Am Ende der Bearbeitung umfasst der Bestand insgesamt ca. 46 lfm, 235 Karten und 11 z.T. nicht amtliche Druckschriften. Die Unterlagen decken einen Zeitraum von 1839 bis 1952 ab.


4. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst die Überlieferungen der Bezirkssteuereinnahme Zwickau, des Bezirksvermessungsamtes Zwickau (1922 – 1938) und des Katasteramtes Zwickau (1938 – 1945). Aufgrund der Entscheidung, die Unterlagen der durch die Jahre hinweg zuständigen Vermessungsbehörden in einem Bestand zusammenzufassen, befinden sich hier auch die Unterlagen aus der Aufgabenwahrnehmung als Steuerbehörde. Außerdem beinhaltet der Bestand acht Akten des Kreissteuerrates zu Zwickau. Die Akten behandeln die Einrichtung der Bezirkssteuereinnahmen Flöha, Glauchau und Marienberg, die Verlegung der Bezirkssteuereinnahme von Wolkenstein nach Annaberg (1876), die Personalverwaltung des Kreissteuerrates, die Trennung des Amts- und Rittergutsanteils der Gemeinde Kändler hinsichtlich des Steuerwesens sowie die Wiederbesetzung der Stempelimposteinnahme zu Geyer.
Der Bestand enthält Flurbücher, Grundsteuerkataster/Besitzstandsbücher, Kommissionsakten über Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums (1841), Grundsteuer- und Flurbuchakten, Akten zur Steuererhebung sowie Akten zur Organisation und zum Personal der Dienststellen. Hervorzuheben sind die Akten zu den Neuaufnahmen der Fluren Frankenhausen (Nr. 223), Steinpleis (Nr. 475, Nr. 476) und Zwickau (Nr. 568).[41] Darüber hinaus sind auch Flurkrokis überliefert, die v.a. den Flurbüchern und Grundsteuerkatastern entnommen wurden.

Alle Grundsteuer- und Flurbuchakten enthalten in erster Linie tabellarische Anzeigen/Nachweise über (Steuereinheiten- und) Flurstücksveränderungen, Bauveränderungsanzeigen und Zergliederungsanbringen. Die Veränderungsanzeigen erfolgten anhand vorgegebener Formulare und sind standardmäßig in den Akten enthalten. Aufgrund dessen wurde auf die Ausweisung dieser Schriftstücke im Findbuch verzichtet. Es wird nur auf davon abweichende Inhalte hingewiesen. Darüber hinaus befinden sich in den Akten zu Abtretungen von Flurstücken und Flurstücksteilen für den Bau öffentlicher Wege und Straßen auch Kauf- und Abtretungsverträge zwischen dem Straßen- und Wasserbauamt und den Verkäufern. Des Weiteren können bei Grundstücksstreitigkeiten Abschriften von Gerichtsentscheidungen enthalten sein.
Ebenso wurde bei den Kommissionsakten über Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums verfahren. Die Akten beinhalten v.a. das Mitgliederverzeichnis der Abschätzungskommission, tabellarische Übersichten der Äcker, Wiesen und Waldstücke sowie das Protokoll der Besitzstandsregulierung. Nur darüber hinaus vorhandene, wesentliche Inhalte wurden ausgewiesen.

Für die folgenden Ortschaften änderte sich im Laufe der Zeit die Zuständigkeit:
Altrottmannsdorf|-----|ab ? Bezirkssteuereinnahme Plauen

Langenbach|-----|ab 1931 Bezirksvermessungsamt Schwarzenberg

Lengenfeld|-----|bis 1922 Bezirkssteuereinnahme / Finanzamt Auerbach

Neuschönburg |-----|ab 1932 Bezirksvermessungsamt Glauchau

Ortmannsdorf|-----|ab 1932 Bezirksvermessungsamt Glauchau

Römersgrün|-----|bis 1937 Bezirksvermessungsamt Plauen

Schöbach|-----|ab ? Bezirkssteuereinnahme Plauen

Schönbrunn|-----|bis 1922 Bezirkssteuereinnahme / Finanzamt Auerbach

Unterneumark|-----|ab verm. 1899 Bezirkssteuereinnahme Plauen

Waldbach|-----|ab 1932 Bezirksvermessungsamz Schwarzenberg

Waldkirchen|-----|bis 1922 Bezirkssteuereinnahme / Finanzamt Auerbach

Weißensand|-----|bis 1922 Bezirkssteuereinnahme / Finanzamt Auerbach

Verschiedene Flurbezirke gehörten in den 1840er Jahren zum Steuerbezirk Schneeberg, bevor sie dem Steuerbezirk Zwickau zugewiesen worden sind: Giegengrün, Grünau, Haara, Hartmannsdorf, Hirschfeld, Kirchberg, Leutersbach, Lichtenau, Niedercrinitz, Silberstraße, Wiesenstraße, Wilkau und Wolfersgrün. Entsprechende Hinweise finden sich v.a. in den Grundsteuerkatastern bzw. auf den Abschlussbogen.

Nachfolgende Ortschaften wurden im Lauf der Zeit umbenannt:

Altschönfels, Neuschönfels |-----|? |-----|Schönfels (1942)[42]

Jüdenhain |-----|? |-----|Hain (1937)[43]

Neudörfel (bei Ortmannsdorf) |-----|? |-----|Neuschönburg (1923)

Rottmansdorf |-----|? |-----|Altrottmannsdorf (1924)[44]

Entsprechende Vermerke sind bei den Verzeichnungseinheiten gemacht worden.

Für ehemals selbständige Orte, die später in größere Gemeinden bzw. Städte eingemeindet worden sind, sind in der Regel eigenständige Flurbücher und Grundsteuerkataster/Besitzstandsbücher vorhanden. Allerdings werden die Veränderungen in den Akten zu der Stadt/ Gemeinde abgehandelt, in die der Ort eingemeindet wurde. Hinweise auf Eingemeindungen finden sich ebenfalls bei den betreffenden Verzeichnungseinheiten. Eine Besonderheit gibt es für den Flurbezirk Thanhof. Während der Gutsbezirk Thanhof 1924 nach Gospersgrün eingemeindet wurde, ist die Gemeinde Thanhof im Juli 1926 mit der Gemeinde Lichtentanne vereinigt worden.[45]

Unterlagen zu Dismembrationen sind außerdem in den Beständen der Ämter Werdau (30019), Zwickau mit Werdau (30023), der Schönburgischen Herrschaften und der Königlichen Landgerichte Kirchberg (33001) und Zwickau (33004) überliefert. Streitigkeiten in Grundstücksangelegenheiten wurden vor den zuständigen Amtsgerichten Zwickau (Bestand 30145), Kirchberg (Bestand 30116), Wildenfels (Bestand 30141), Werdau (Bestand 30140), Crimmitschau (Bestand 30105), Glauchau (Bestand 30111), Hartenstein (Bestand 30112), Hohenstein-Ernstthal (Bestand 30113), Lichtenstein (Bestand 30118), Meerane (Bestand 30125) und Waldenburg (Bestand 30139) ausgetragen. Die betreffenden Akten sind dort unter dem Klassifikationspunkt "Freiwillige Gerichtsbarkeit – Grundstücksangelegenheiten" abgelegt.

Außerdem sollte auf die Bestände der Sonderverwaltungen (Forstverwaltung, Straßenbauverwaltung) zurückgegriffen werden.

Die Unterlagen des Liegenschaftsdienstes beim Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt sind im Bestand 30413 Bezirkstag/Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt und Nachfolger, einschl. Wirtschaftsrat und Rat für Nahrungsgüterwirtschaft, Abt. Innere Angelegenheiten archiviert.

Um 1900 ließ die Königlich Sächsische Kommission für Geschichte farbige Reproduktionen aller sächsischen Flurkrokis anfertigen. Von der im Staatsarchiv Leipzig und Hauptstaatsarchiv Dresden vorliegenden Sammlung wurden Makrofiches angefertigt, die in jedem sächsischen Staatsarchiv vorhanden sind. Die Makrofiches der Flurkrokis sind im Bestand 32693 Karten, Risse, Pläne archiviert. Den Zugang ermöglicht ein Ortsnamensverzeichnis, das nach Amtshauptmannschaftsbezirken sortiert ist. Im Bestand 13403 Sächsische Flurnamenstelle, der im Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrt wird, befinden sich für jede sächsische Gemeinde eine Mappe mit der Kopie des Flurkrokis, einem Listenverzeichnis der örtlichen Flurnamen und einer transparenten Auflagenkarte mit den kartierten Flurnamen. Des Weiteren verwahrt das Hauptstaatsarchiv Dresden die Flurverzeichnisse von 1840 – 1845 im Bestand 30819.[46]

Anhand der Aktendeckel ließ sich rekonstruieren, dass nach verwaltungsorganisatorischen Umbrüchen, wie Behördenumbildungen (Bezirkssteuereinnahme ? Bezirksvermessungsamt ? Katasteramt ? Kreisvermessungsamt), auch bereits geschlossen Akten neue Registratursignaturen erhielten; Bandreihen wurden z.T. weitergeführt. So kann es vorkommen, dass Akten, die von der Bezirkssteuereinnahme Zwickau angelegt und abgeschlossen wurden, ein Aktenzeichen des Katasteramtes Zwickau aufweist. Allerdings sind aufgrund der mehrfachen Überklebungen die ursprünglichen Signaturen selten feststellbar.

Schriftgut der Grundsteuer- und Vermessungsverwaltung[47]
Flurbuch wurde pro Flurbezirk angelegt und enthält folgende Angaben: Flurstücksnummer, Name des Eigentümers, Nummer des Steuerkatasters, Abschätzung der Grundfläche von Gebäuden und Hofräumen, Größe des Ackerlandes und anderer Nutzflächen, Flächeninhalt, Güteklasse des Bodens, Reinertrag und Steuereinheiten. 1922 und 1938 fielen Angaben zur alten Grundsteuer weg (z.B. Steuereinheiten, Bodenklasse, Reinertrag, Flächenangabe für einzelne Nutzungsarten); dafür wurde u.a. die Nummer des Grundbuchsblatts ergänzt. Flurbücher wurden von der "flurbuchführenden Stelle" (Bezirkssteuereinnahme/Stadtrat und Nachfolger) geführt. Das Flurbuch enthielt i.d.R. auch den Flurkroki. Eine zweite Ausfertigung (Kopie) konnte bei der Gemeinde vorliegen. Nach der Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums 1841 erfolgte die Neuerstellung der Flurbücher. Ab 1922 wurden die Entwurfsflurbücher beim Landesvermessungsamt geführt. Flurbücher bildeten die Grundlage für die Erstellung der Grundbücher.

Nachträge zum Flurbuch enthalten folgende Angaben: Nummer des Flurstücks im Flurbuch, Nummern des Brandversicherungskatasters, Name des Eigentümers, Entstehungsart des Gebäudes, Verzeichnis der abzuschätzen gewesenen Räume, Nr. der Probestube oder Angabe der Fläche jeden einzelnen Raumes in Quadratellen, Rohertrag, Abzug der Geschäfts-Anw. oder Angabe, ob Landwirtschaft betrieben wird, Reinertrag, Zeitpunkt der eingetretenen Bewohnbarkeit oder Nutzbarkeit, genehmigende Unterschrift des Eigentümers, Anmerkungen. Die Eintragungen erfolgen in chronologischer Reihenfolge und verweisen auf die vorherige und nachfolgende Eintragung zu der betreffenden Parzelle.

Grundsteuerkataster/Besitzstandsbuch (ab 1922), ebenfalls pro Flurbezirk angelegt, enthält Angaben über Eigentümer mit ihren sämtlichen Parzellen. Aus dem Flurbuch wurden Angaben zur Art der Nutzung, zum Flächeninhalt sowie die Steuereinheiten der einzelnen Parzellen übertragen. Auf der Grundlage des Grundsteuerkatasters erfolgte die Steuererhebung. 1920 übernahmen die Finanz(rechnungs)ämter die Führung und Prüfung der Grundsteuerbücher. Im Zuge der Neuorganisation der Vermessungsverwaltung wurden die Grundsteuerkataster 1922 in Besitzstandsbücher umbenannt. Die Führung oblag den neu eingerichteten Bezirksvermessungsämtern. Ab 1928 wurden in den Nachträgen nur noch die Ursachen für die Veränderung der Flurstücksveränderung, jedoch nicht mehr die Flächenangaben eingetragen. Namensverzeichnisse erleichterten den Zugriff auf die Grundsteuerkataster/Besitzstandsverzeichnisse.

Flurkrokis sind Bestandteil der Flurbücher. Diese farbigen Karten sind die im verkleinerten Maßstab übertragenen Menselblätter und stellen eine geschlossene Flur dar. Die einzelnen Parzellen sind genau ersichtlich. Zweitausfertigungen können in den Flurbuchkopien der Gemeindeverwaltungen überliefert sein.

Dismembrations-/Zergliederungsanbringen (ab 1905[48] ) waren von dem Verkäufer bei der Grundbuchbehörde einzureichen. Die erforderlichen Angaben variierten im Laufe der Zeit. Die Anbringen enthalten insbesondere einen Auszug aus dem Grundsteuerkataster, einen Nachweis der Flurstücke, die abgetrennt bzw. zusammengelegt werden sollen sowie eine Menselblattkopie.[49]

Gebäudeschätzungsverzeichnisse (auch Gebäudenutzungsverzeichnisse für die Abschätzung zur Grundsteuer) bildeten die Grundlage zur Feststellung der Grundsteuer pro Flurstück. Sie geben Auskunft darüber, wie sich der jährliche Mietertrag von Gebäuden aufgrund genauer Vermessung errechnet hat. Die Verzeichnisse bestehen aus einem Deckblatt, wo Ort, Brandversicherungskatasternummer, Straße und Hausnummer vermerkt sind, sowie aus einer Tabelle, in der folgende Angaben enthalten sind: Abteilung des Hauses, Angabe der einzelnen Räume; Nutzungs- und Mietverhältnisse; Mietzins der vermieteten Räume; Mietwert der selbst genutzten und der unvermieteten Räume; Zeitpunkt, zu dem die neuen Räume zur Bewohnung und Benutzung vollendet gewesen sind. Mit den Gebäudenutzungsverzeichnissen einher gingen die tabellarischen Anzeigen der Veränderungen an Steuereinheiten. Die Ergebnisse wurden der katasterführenden Stelle mitgeteilt und dort in das Grundsteuerkataster eingetragen.

Grundsteuer-/Flurbuchakten (ab 1922) bzw. Vorgänge zu Dismembrationen enthalten v.a. den Beschluss zur Dismembration, Handrisse mit farbiger Kennzeichnung der zu verändernden Grundstücksteile, tabellarische Anzeigen zu Veränderungen an den Parzellen und Rechnungsmanuale[50] .

Tabellarische Anzeigen zu Veränderungen an Parzellen erfolgten anhand eines Formulars. Angezeigt werden Veränderungen der Steuereinheiten und Veränderungen an den Parzellen. Die Anzeigen dienen der Berechnung der aktuellen Grundsteuer. Die Veränderungsanzeigen werden ins Grundsteuerkataster/Besitzstandsbuch eingetragen. Es waren folgende Angaben zu machen: Nr. der Parzelle, Name des Besitzers, Objekt resp. Kulturart, Steuerkatasternummern, summarischer Flächeninhalt, definitiver Reinertrag, Steuereinheiten, Ursache der Veränderung.

Tabellarisches Grenzbegehungsprotokoll (im Rahmen der Neuvermessung): Zeit; Name des Grundstückseigentümers; Flurbuchnummern der Grundstücke; eigenhändige Unterschrift der Grundstückseigentümer bzw. ihrer Vertreter als Bestätigung der Kenntnisnahme von der Vorladung zur Grenzbegehung; eigenhändige Unterschrift der Grundstückseigentümer bzw. ihrer Vertreter zum Zeichen der Anerkennung des mit den Grenznachbarn begangenen Grenzzugs und der denselben markierenden Grenzzeichen; Skizzen; Bemerkungen über besonders wichtige, auf den Verlauf der Grenzen und deren Abmarkung Bezug habende Einzelheiten; Hinweise auf Urkunden und Niederschriften.

Die Kommissionsakten zur Einschätzung des Grundeigentums wurden ab 1841 in Vorbereitung des neuen Grundsteuersystems angelegt. Die Akten enthalten im Idealfall ein Verzeichnis der Mitglieder der Abschätzungskommission und deren Stellvertreter, u.U. den Bericht zur Wahl der Mitglieder, die Notifikation des Klassifikationstermins (getrennt für Gemeinde- und Rittergutsbezirk), die Verfügung zur Auslegung der Klassifikation, einen Vermerk zum Abgang des Flurbuchs, das Klassifikationsprotokoll, tabellarische Beschreibungen der Äcker, Wiesen und Wälder, Reklamationen, das Dekret zur Einschätzung, das Protokoll des Abschätzungsverfahrens und die Anerkennung des Besitzstandes durch den Besitzer (Unterschriftenliste), ggf. eine Anzeige der Vermessungsdifferenzen, die Begutachtung der Reklamationen, das Revisionsprotokoll, den Bescheid, Schreiben des Revisionsgeodäten sowie des Gemeindevorstands. Die Kommission gab anschließend einen Bericht an die Zentralkommission zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems in Dresden. Nachdem die Veränderungsmeldungen hinsichtlich der Steuereinheiten und Grundstücke eingegangen und geprüft wurden, konnte der Nachtrag zum Flurbuch bzw. das Flurbuch selbst entworfen werden.


4. Quellen und Literatur
Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1837 – 1914

Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1921, 1925, 1927

Das neue Sachsen. Ein Handbuch für Verwaltung und Wirtschaft, 1934

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1834 - 1921

Sächsisches Gesetzblatt, 1922 – 1945

Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 1991 – 2003

Reichsgesetzblatt

Ordnung Nr. 20/68 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Wertermittlung und Kassation von Schrift- und Bildgut des Liegenschaftswesens – Kassationsordnung – vom 28. Juni 1968

Lexikon zur Geschichte der Kartographie von den Anfängen bis zum Ersten Weltkrieg, bearb. von Ingrid Kretschmer, Johannes Dörflinger und Franz Wawrik, Wien 1996

Hans BESCHORNER, Geschichte der sächsischen Kartographie im Grundriss, Leipzig 1907

Karlheinz BLASCHKE, Die Archivierung von Katastermaterial, in: Archivmitteilungen 4/1954, S. 63 f.

Hans BRUNNER, Historische Landesvermessung in Sachsen, in: Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V. 1/1996, S. 2 – 13

Hans BRUNNER, Wie Sachsen vermessen wurde. Die Meilenblätter und die kursächsische Landesvermessung von 1870 bis 1925; eine Geschichte der topographischen Kartographie in Sachsen (Dresdner Kartographische Schriften Bd. 5), Dresden 2006

Max HALLBAUER, Das deutsche Grundstücksrecht (mit Ausnahme des Hypothekenrechts). Ein Leitfaden durch das Grundstücksrecht und ein Hilfsbuch für alle, die sich mit Grundstücken zu befassen haben, Juristische Handbibliothek Bd. 177, Leipzig 1905

Dieter HEBIG, Quellenwert und rationelle Erschließung von Kataster- und Liegenschaftsschriftgut, in: Archivmitteilungen 6/1984, S. 190 – 194

LANDESVERMESSUNGSAMT Sachsen (Redaktion: Hentschel, Gunter), Die Vermessung Sachsens. 200 Jahre Vermessungsverwaltung, Chemnitz 2006

A. LEHMANN, Das Dismembrationswesen in Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung des Grundbuchrichters, Juristische Handbibliothek Bd. 269, Leipzig 1908

Monika PEIKERT, Katasterschriftgut im Landeshauptarchiv Dresden, in: Archivmitteilungen 1/1965, S. 32 – 35

30799 Grundherrschaft Scharfenstein, Nr. 54 (Vorbereitung des Grundsteuersystems, 1839 – 1846)


5. Begriffserläuterungen
Bonitierung|-----|Ertrags- und Wertschätzung
Conducteur|-----|Aufseher
Dismembration|-----|Zerteilung der Grundbesitzungen in kleinere Parzellen[51]
Dispensation|-----|Steuerbefreiungen
Hutungsablösung|-----|Ablösung der Weidegerechtigkeit
Menselblatt|-----|Messtischblatt
Relevation|-----|Befreiung von einer Verbindlichkeit
Separation|-----|Trennung von Flurstücken bei irriger Zusammenlegung nicht zusammengehöriger Parzellen
Subhastation|-----|unter öffentlicher Autorität erfolgte Versteigerung (bestehende Rechte und Belastungen werden durch Kauf nicht berührt)


6. Abkürzungen
FMBl.|-----|Finanzministerialblatt
GBl. DDR|-----|Gesetzblatt der DDR
Gesetze, Befehle …|-----|Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen – veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen
GVBl.|-----|Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen
RGBl.|-----|Reichsgesetzblatt
RMBliV|-----|Reichsministerialblatt für innere Verwaltung
SächsGVBl.|-----|Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt
SGBl.|-----|Sächsisches Gesetzblatt
ZVBl.|-----|Zentralverordnungsblatt der SBZ



[01] Verordnung über die Bildung und Einrichtung der Behörden für Erhebung der direkten Steuern vom 1. November 1834 (GVBl. 1834, S. 311).
[02] Verordnung über die Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems vom 7. März 1835 (GVBl. 1835, S. 165).
[03] Gesetz zur Einführung einen neuen Grundsteuersystems vom 9. September 1843 (GVBl. 1843, S. 97).
[04] Bekanntmachung vom 14. November 1843 (GVBl. 1843, S. 249).
[05] Gesetz über die Einführung der Grund- und Hypothekenbücher und das Hypothekenwesen vom 6. November 1843 (GVBl. 1843, S. 189); Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Grund- und Hypothekenbücher und das Hypothekenwesen vom 15. Februar 1844 (GVBl. 1844, S. 37).
[06] Verordnung über die veränderte Abgrenzung der Steuerkreis und Steuerbezirke vom 25. November 1856 (GVBl. 1856, S. 410) i.V.m. Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes vom 2. September 1856 (GVBl. 1856, S. 243)
[07] GVBl. 1873, S. 281.
[08] Generalverordnung über die Einrichtung eines Zentralbureaus für Steuervermessung vom 5. April 1884.
[09] Anweisung zur Führung der Grundsteuerbücher im Königreich Sachsen vom 2. November 1908.
[10] GVBl. 1900, S. 481
[11] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1901, S. 398.
[12] Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (RGBl. 1919, S. 1993) i.V.m. Gesetz über die Verwaltung der sächsischen Landsteuern vom 25. März 1920 (GVBl. 1920, S. 103).
[13] Generalverordnung über die Abänderung einiger Bestimmungen der Anweisung zur Führung der Grundsteuerbücher im Königreich Sachsen vom 16. März 1920 (FMBl. 1920, S. 27).
[14] Grundsteuergesetz vom 7. Oktober 1921 (SGBl. 1921, S. 327).
[15] Verordnung über die Fortführung der alten Grundsteuerbücher, die Einhebung der Gebühren im Flurbuchwesen, die Abwicklung der alten Staatsgrundsteuer und die künftige Form der Zergliederungsanbringen vom 28. Juni 1922 (GVBl. 1922, S. 241)
[16] Bekanntmachung über die Fortführung der staatlichen Vermessungsunterlagen für die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen vom 19. Juni 1924 (SGBl. 1924, S. 403).
[17] Verordnung über das Vermessungsgewerbe vom 12. Juli 1927 (SGBl. 1927, S. 105), geändert mit Verordnung vom 23. August 1937 (SGBl. 1937, S. 73).
[18] Gesetz zur Neuordnung des Vermessungswesens vom 3. Juli 1934 (RGBl. I 1934, S. 534).
[19] Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16. Oktober 1934 (RGBl. I 1934, S. 1050).
[20] Gesetz über die Bildung von Hauptvermessungsabteilungen vom 18. März 1938 (RGBl. I 1938, S. 227) i.V.m. Runderlass des Reichsinnenministers vom 7. Juni 1938 (RMBliV 1938, S. 981).
[21] Beschluss des Reichsstatthalters in Sachsen vom 20. Dezember 1938 (SVBl. I 1938, S. 443).
[22] RGBl. I 1944, S. 273 i.V.m. Durchführungsverordnung vom 1. Oktober 1944 (ebd.)
[23] Runderlass des Reichsinnenministers vom 30. November 1944 (RMBliV 1944, S. 1177)
[24] Verordnung über die Neuordnung des Vermessungswesens vom 2. Oktober 1945 (Amtliche Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen 1945, S. 58).
[25] Anordnung zur vermessungstechnischen Durchführung der Bodenreform im Bereich des Bundeslandes Sachsen vom 18. April 1946 (Gesetze, Befehle … Landesverwaltung Sachsen 1946, S. 246).
[26] Anordnung zur Ausführung von Urkundsmessungen vom 28. August 1948 (GVBl. 1948, S. 514).
[27] Anordnung über die Durchführung einer Wirtschaftsflächenerhebung vom 9. Februar 1949 (ZVBl. I 1949, S. 119)
[28] Beschluss des Ministerrates vom 31. Mai 1951.
[29] Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. Oktober 1952 (GBl. DDR 1952, S. 1057).
[30] Verordnung über das Ingenieur-Vermessungswesen vom 22. Januar 1959 (GBl. DDR I 1959, S. 67).
[31] Beschluss des Ministerrates über die Veränderungen der Leitung, Organisation und Arbeitsweise des Liegenschaftswesens vom 8. Dezember 1964 (GBl. DDR II 1965, S. 479).
[32] Richtlinie zur Aktualisierung der Bodennutzungsdokumentation und zur Aufstellung und Fortführung des Integrationsregisters vom 1. September 1982.
[33] Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen vom 12. März 1991 (SächsGVBl. 1991, S. 159); Neufassung: 2. August 1994 (SächsGVBl. 1994, S. 1457); Neufassung: 12. März 2003 (SächsGVBl. 2003, S. 121).
[34] Verordnung über die Sitze und Bezirke der Staatlichen Vermessungsämter vom 27. Oktober 1998 (SächsGVBl. 1998, S. 599).
[35] Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen in der Neufassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (SächsGVBl. 1994, S. 1619).
[36] vgl. Staatshandbücher für das Königreich Sachsen.
[37] entfällt ab 1884.
[38] vgl. 30082 Nr. 41
[39] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1837 – 1914 (Zeitreihe unvollständig) / Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1921, 1925, 1927. Für die fehlenden Zeiträume liegen keine Staatshandbücher vor.
[40] Kommissionsakten über Einschätzung und Klassifikation des Grundeigentums, Grundsteuer-/Flurbuchakten (vgl. Bestandsanalyse).
[41] Des Weiteren finden sich Hinweise zu Neuaufnahmen der Fluren Cainsdorf (1869), Leubnitz (1914 – 1921), Neukirchen (1928), Ruppertsgrün (1915) und des Kammergutes Wiesenburg.
[42] 30082, Nr. 864.
[43] 30082, Nr. 674.
[44] 30082, Nr. 581.
[45] 30082, Nr. 894.
[46] vgl. Vermerk von Dr. Peter Wiegand (Hauptstaatsarchiv Dresden) vom 21. Januar 2004 zur Grundsteuervermessung in Sachsen.
[47] u.a.: Gesetz über die Einführung eines neuen Grundsteuersystems vom 9. September 1834; Verordnung zur Ausführung des Grundsteuersystems vom 26. Oktober 1834; Dienst- und Geschäftsanweisung für das Vermessungspersonal vom 6. Mai 1837; Generalverordnung zu Neuaufnahmen von Fluren und zur Aufstellung neuer Grundsteuerdokumente vom 21. Juni 1882; Generalverordnung des Finanzministeriums an sämtliche Kreissteuerräte [zur Führung der Grundsteuerbücher] vom 2. Dezember 1908; Generalverordnung über die Abänderung einiger Bestimmungen der Anweisung zur Führung der Grundsteuerbücher im Königreich Sachsen vom 16. März 1920; Verordnung über die Fortführung der alten Grundsteuerbücher, die Einhebung der Gebühren im Flurbuchwesen, die Abwicklung der alten Staatsgrundsteuer und künftige Formen der Zergliederungsanbringen vom 28. Juni 1922; Beschluss zur Genehmigung der Einführung eines neuen Vordrucks für tabellarische Anzeigen über Flurstücksveränderungen vom 21. November 1924; Erlass zur Einführung neuer Formulare für Nachträge zum Flur- und Besitzstandsbuch in besonderen Fällen vom 24. Februar 1926; Verfügung über die Vereinfachung von Amtshandlungen der Flurbuchbehörden vom 25. Juni 1928; Verordnung über Flurstückszergliederungen und ihre Mitteilung an Flurbuchbehörden vom 31. Juli 1928; Verordnung über Zergliederungsanbringen bei Grundstücksteilungen vom 25. Juli 1903 in der Fassung der Verordnungen vom 10. April 1924 und 30. Juli 1928; Verfügung über die Flurbuchregelung von Grundstücksteilungen vom 9. August 1928; Verordnung des Finanzministeriums [zu Nachweisen über Flurstücksveränderungen] vom 17. August 1931; Erlass des Landesvermessungsamtes zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen für das Grundbuchwesen vom 16. April 1936; Verfügung des Landesvermessungsamtes zum Aufstellen von Nachweisen über Flurstücksveränderungen durch die flurbuchführenden Gemeinden vom 29. Dezember 1937; Verfügung des Landesvermessungsamtes über die Vereinfachung der Flurbuchführung vom 25. November 1938.
[48] Datum anhand der Aktenüberlieferung erschlossen.
[49] Lehmann, Das Dismembrationswesen in Sachsen, S. 66 ff., Muster eines Dismembrationsanbringens, ebd. S. 141 ff.
[50] Bezeichnung ab 1905: Rechnungsnachweise.
[51] zum Verfahren bei Dismembrationen, vgl. Lehmann, Das Dismembrationswesen in Sachsen, S. 66 ff.
Beschorner, Hans: Geschichte der sächsischen Kartografie im Grundriß. Leipzig, 1907.
Bien, Peter: Das staatliche Vermessungs- und Kartenwesen in Sachsen in der Zeit von 1806 bis 1992. In: Informationen des Landesvermessungsamtes Sachsen Nr. 5. Dresden, 1998 (S. 63 – 91).
Brunner, H.: Wie Sachsen vermessen wurde : Die Meilenblätter und die kursächsische Landesvermessung von 1780 bis 1825. Dresden, 2002 (Dresdner Kartographische Schriften, Bd. 5).
Kötzschke, Rudolf: Ländliche Siedlung und Agrarwesen in Sachsen. Remagen, 1953.
Landesvermessungsamt Sachsen: Die Vermessung Sachsens : 200 Jahre Vermessungsverwaltung. Dresden, 2006.
Lehmann, A.: Das Dismembrationswesen in Sachsen unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung des Grundbuchrichters. Juristische Handbibliothek Band 269. Leipzig, 1908.
Lexikon der deutschen Steuer- und Zollgeschichte : Abgaben, Dienste, Gebühren, Steuern und Zölle von den Anfängen bis 1806. München, 1992.
Meerheim, Andreas: Zur Entwicklung der Liegenschaftsdokumentation auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Dresden, 1984.
Nagel, August: Die Vermessung im Königreiche Sachsen : Eine Denkschrift mit Vorschlägen für eine auf die Europäische Gradmessung zu gründende rationelle Landesvermessung. Dresden, 1876.
Peikert, Monika: Katasterschriftgut im Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen 1/1965, S. 32 f.
Reichert, Frank: Vom Grundsteuerkataster zur Anteilnahme der Katasterangaben am öffentlichen Glauben des Grundbuchs. In: Mitteilungsblatt des Deutschen Vereins für Vermessungswesen, Jg. 10 (2000) (S. 51 – 53).
Flurbücher.- Grundsteuerkataster/Besitzstandsbücher.- Kommissionsakten zur Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums (1841).- Grundsteuerakten/Flurbuchakten.- Steuererhebung.- Organisation und Personal der Dienststellen.- Neuaufnahmen der Fluren Frankenhausen, Steinpleis und Zwickau.- Flurkrokis.
Die Bezirkssteuereinnahme Zwickau war dem III. Steuerkreis (Zwickau) zugeordnet und somit dem Kreissteuerrat zu Zwickau unterstellt. Die Zuständigkeit der Bezirkssteuereinnahme Zwickau erstreckte sich bis 1856 über die Ortschaften des Amtes Zwickau mit Werdau, der Schönburgischen Rezessherrschaften und der Herrschaft Solms-Wildenfels. Mit Einrichtung der Gerichtsämter als lokale Gerichts- und Verwaltungsbehörden im Jahr 1856 fielen die Orte der Gerichtsamtsbezirke Zwickau (mit Stadt Zwickau), Wildenfels, Werdau, Crimmitschau, Remse und der Schönburgischen Rezessherrschaften in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Zwickau. 1877 wurde der Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Zwickau um den Gerichtsamtsbezirk Kirchberg erweitert. 1878 lösten die neu eingerichteten Amtsgerichte die Gerichtsämter ab. Entsprechend erstreckte sich die Zuständigkeit der II. Bezirkssteuereinnahme auf die Amtsgerichtsbezirke Zwickau, Kirchberg, Wildenfels, Werdau, Crimmitschau, Remse, Glauchau, Hartenstein, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Meerane und Waldenburg. 1887 wurden die Amtsgerichtsbezirke Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Meerane und Waldenburg ausgegliedert und der neu eingerichteten Bezirkssteuereinnahme Glauchau zugewiesen. Nach einer einjährigen Übergangszeit, in der die grundsteuertechnische Station in Zwickau und die Bezirkslandmesser Karl Gustav Pietzschke, Richard Albin Bormann, Georg Gustav Stentzel und Max Friedrich Milde die Geschäfte wahrnahmen, wurde 1922 das Bezirksvermessungsamt Zwickau eingerichtet. Für das Katasteramt Zwickau ergaben sich 1938 keine Veränderungen. Das Katasteramt bzw. Kreisvermessungsamt Zwickau führte bis 1952 seine Aufgaben fort. Infolge der Gliederung der DDR in Bezirke und Kreise wurde beim Rat des Kreises Zwickau je eine Abteilung Kataster und Vermessung eingerichtet. Bereits 1965 gingen die Aufgaben der Abteilung Kataster auf den Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Liegenschaftsdienst über. Im Kreis Zwickau wurde eine Außenstelle des Liegenschaftsdienstes eingerichtet, die unter der Bezeichnung "Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Zwickau" firmierte. Für Zwickau-Stadt gab es eine separate Außenstelle.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.06.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Bezirkssteuereinnahme Zwickau (1838 - 1921), des Bezirksvermessungsamtes Zwickau (1922 - 1938) und des Kreissteuerrates zu Zwickau.
  • 2007, 2009, 2011, 2020 | elektronisches Findmittel
  • 2007, Nachtrag 2009, 2011 | Findbuch
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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