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Beständeübersicht

Bestand

30084 Gesundheitsamt Glauchau

Datierung1920 - 1947
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)11,63

Bestand enthält auch 2119 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Abriss der Geschichte der sächsischen Gesundheitsämter
Die Gesundheitsämter wurden per (Reichs-) Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934[01] eingerichtet. Sie lösten die bis dahin tätigen Bezirksärzte ab. Die (staatlichen) Gesundheitsämter waren für jeden Stadt- und Landkreis einzurichten. Entsprechende Regelungen traf die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 6. Februar 1935[02]. In Sachsen waren demnach in den Verwaltungsgrenzen der Amtshauptmannschaften und der bezirksfreien Städte Gesundheitsämter einzurichten (§ 2).
Die Gesundheitsämter unterstanden bis 1935 dem Landesgesundheitsamt, später dem Ministerium des Innern direkt.
Den Gesundheitsämtern oblag die Durchführung der gesundheitspolizeilichen Maßnahmen, die Erb- und Rassenpflege, die gesundheitliche Volksbetreuung, die Schulgesundheitspflege, die Mütter- und Kinderberatung sowie die Fürsorge für Tuberkulose, für Geschlechtskrankheiten, für körperlich Behinderte, für Sieche und Süchtige. Außerdem wirkten sie bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen mit. Des Weiteren übten die Gesundheitsämter amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeiten aus. Die in § 3 des o.g. Gesetzes festgelegten Aufgaben wurden mit der 1. (§§ 4 – 10) und 2. Durchführungsverordnung[03] (§§ 1 – 20) präzisiert.
Mit der Verordnung über die Kommunalisierung der Gesundheitsämter vom 16. Juli 1945[04] wurden Kreis- bzw. in den kreisfreien Städten mit über 40.000 Einwohnern Stadtgesundheitsämter eingerichtet.

Leiter des Gesundheitsamtes
1935: Dr. med Gero Schmidt
Vertreter: Dr. med. Christian Perschmann


2. Bestandsgeschichte
Der Bestand des Gesundheitsamtes Glauchau wurde im Sommer 2003 im Zuge der Beständebereinigung zwischen den sächsischen Staatsarchiven vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden übergeben (vgl. 7511.00/3.01; Zugang 110/03; VMB 199/03). Der Bestand umfasste insgesamt 29,30 lfm, wovon 0,80 lfm auf Verwaltungsakten und 28,50 lfm auf Patientenakten entfielen. Die Verwaltungsakten waren über eine Kartei vorläufig erschlossen.
Der Bestand bestand zum Zeitpunkt der Übergabe aus drei Chargen: Die erste beinhaltete die Verwaltungsakten mit den fortlaufenden Signaturen 1 – 67; diese waren über die Kartei erschlossen. Die zweite Charge war mit vorläufigen Signaturen versehen, jedoch ohne Findmittel. Allerdings waren ein Teil der Akten bereits durch mehrere Benutzer eingesehen worden. Den überwiegenden Teil machten die Patientenakten aus, die wiederum auch noch (ungekennzeichnete) Verwaltungsakten enthielten. Die Signaturen 1 – 67 wurden beibehalten. Die Signaturen der restlichen Verwaltungsakten schließen sich nahtlos an.

Die unverzeichneten Patientenakten wurden einer Bewertung unterzogen. Im ersten Schritt wurden die Akten nach folgenden Gruppen sortiert:
- Erbgesundheitsakten
- Gutachten, Amtsärztliche Zeugnisse
- Ehetauglichkeit
- Ehestandsdarlehen
- Beihilfen für kinderreiche Familien
- Ausbildungsbeihilfen
- Fürsorgeerziehung/Vormundschaft
- Adoptionen
- Ehrenkreuz
- Neubauernschaft
- Sonstige Fälle
Die Erbgesundheitsakten und Adoptionen wurden als komplett archivwürdig bewertet. Auf die anderen Sachgruppen wurde das Buchstabenmodell O – T – R angewandt, d.h. Fälle zu Patienten, deren Nachname mit diesen Buchstaben beginnt, wurden archivwürdig bewertet. Zusätzlich wurden aus jeder Sachgruppe weitere Fälle, die zum einen das allgemeine behördliche Handeln, zum anderen aber auch Besonderheiten abbilden, herausgelöst. Insgesamt verbleiben 10,13 lfm Patientenakten nach der Bewertung im Archiv, 17,69 lfm wurden kassiert[05] .
Die Akten wurden pro Sachgruppe alphabetisch geordnet und sind somit eingeschränkt benutzbar. Die Erschließung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Die nicht erschlossenen und die bisher auf Karteikarten verzeichneten Verwaltungsakten wurden im Frühjahr 2004 in das Verzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv 7.2 eingegeben. Bei der Verzeichnung wurden insgesamt 15 Akten aus drei Fremdprovenienzen herausgelöst. Dabei handelt es sich um 1 AE des Landgerichtes Chemnitz (30095, Nr. 514), 12 AE des Kreistags/Kreisrats Glauchau (30406) sowie 3 AE des Rat des Kreises Glauchau. Die Akten des Rat des Kreises wurden an das zuständige Kreisarchiv Chemnitzer Land abgegeben[06].

Im Jahr 2019 wurden die Diagnosen aus datenschutzrechtlichen Gründen aus dem Findmittel entfernt. Die Daten liegen in der Bestandsakte weiter vor.


3. Bestandsanalyse
Den Hauptteil der Verwaltungsakten machen Verordnungen und Erlasse zum Gesundheitswesen sowie Statistiken aus.
Die Patientenakten decken das komplette Tätigkeitsfeld des Gesundheitsamtes ab und bieten daher einen guten Überblick über das behördliche Handeln.


4. Quellen und Literatur
4.1. Quellen
30084, Gesundheitsamt Glauchau, Nr. 133, 139, 140, 144
30086, Gesundheitsamt Plauen/Land, Nr. 986
30404, Kreistag/Kreisrat Chemnitz, Nr. 1171
Bestandsakte zum Bestand 30084, Gesundheitsamt Glauchau
Dienstregistratur des StAC, 7511.00/3.01; 7511.31/4

4. 2. Literatur
Jeserich/Pohl/Unruh: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. II, S. 626
Jeserich/Pohl/Unruh: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. V, S. 597
Reichsgesetzblatt 1934 I, 1935 I
Amtliche Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen, 1. Jahrgang 1945, Nr. 1, Nr. 16


[01] Reichsgesetzblatt (RGBl.) 1934 I S. 531
[02] RGBl. 1935 I. S. 177
[03] Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 22. Februar 1935, RGBl. 1935 I S. 215
[04] Amtliche Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen, 1. Jahrgang 1945, S. 1
[05] vgl. Bearbeitungsbericht (Bestandsakte 30084)
[06] vgl. Az. 7511.31/4
Blase, Richard: Das Königlich Sächsische Gesetz über die Fürsorgerziehung vom 1. Februar 1909 nebst Ausführungsverordnung vom 6. Mai 1909 und den sonstigen Ausführungsbestimmungen : Mit einer Einführung in das Gesetz, Erläuterungen und Sachregister. Leipzig, 1909 (Juristische Handbibliothek, Bd. 292)
Flinzer, Rudolph: Die Medizinalgesetz und Verordnungen des Königreichs Sachsen unter Berücksichtigung der Reichsgesetzgebung systematisch geordnet und mit Erläuterungen versehen. Leipzig, 1905 (Juristische Handbibliothek, Bd. 172, Bd. 173, Bd. 262, Bd. 423)
Jeserich/Pohl/Unruh: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. II, S. 626
Jeserich/Pohl/Unruh: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. V, S. 597
Rumpelt, A.: Königlich Sächsische Ärzteordnung vom 15. August 1904 nebst den zugehörigen Ausführungsverordnungen, insbesondere der ärztlichen Standes- und Ehrengerichtsordnung : Mit Erläuterungen. Leipzig, 1904 (Juristische Handbibliothek, Bd. 167)
Organisation und Verwaltung des Medizinalbezirkes.- Personal.- Amtsärztliche Tätigkeiten.- Patientenakten.
Das 1934 eingerichtete Gesundheitsamt Glauchau war für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Glauchau zuständig. Mit der 1945 eingeleiteten Kommunalisierung der Gesundheitsämter gingen die Aufgaben auf das Kreisgesundheitsamt Glauchau über.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.08.
  • 2004, 2013 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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