Beständeübersicht
Bestand
30099 Amtsgericht Annaberg
Datierung | 1829 - 1952 ( - 2005) |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 17,77 |
Bestand enthält auch 2991 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Zuletzt belegte Signatur: 1562
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 217 (K. Blaschke).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 723.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 723.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Trennung von Verwaltung und Justiz.- Einrichtung des Handelsgerichts.- Dienstgebäude.- Personalangelegenheiten.- Repertorium Gerichtsamt Annaberg.- Strafprozessregister.- Strafprozesse.- Zivilprozesse.- Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen.- Handelsregister.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Musterregister.- Todeserklärungen.- Testamentsprotokolle.- Nachlässe und Testamente.- Unterhaltsangelegenheiten.- Pflegschaften.- Standesamtsangelegenheiten.- Grundbuch- und Grundstücksangelegenheiten.- Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren.- Ablösung der Reallasten.- Erhofakten.- Erbhofregister.
Die Gründung des Amtsgerichts Annaberg erfolgte 1879 auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" vom 1. März 1879. Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" vom 28. Juli 1879 legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Annaberg war demzufolge dem Landgericht Chemnitz untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Annaberg, Arnsfeld, Bärenstein (mit Kühberg, Ausgespann, Siebenhäusergasse und ab 1897 Stahlberg), Buchholz, Cunersdorf (mit Vorwerk Königlust), Dörfel, Frohnau (mit Vorwerk Neudeck und Berggebäuden), Geyersdorf (mit rotem Vorwerk), Grumbach (mit Dorfmühle und Neugrumbach), Herrmannsdorf, Jöhstadt, Kleinrückerswalde, Königswalde (Amtsseite, Ratsseite; mit dem Annaberger Ratswald), Mildenau (mit Kannelloch), Mittelschmiedeberg, Neundorf, Oberschaar, Oberschmiedeberg, Schmalzgrube, Schönfeld, Sehma (mit Rothensehma), Steinbach, Tannenberg (mit Siebenhöfen und Sauwaldhäusern) und Wiesa (mit Wiesenbad, den Dreigütern, dem Plattengut, neuen Gut, Weißgut, auch der Riesenburg, Bahnhaltestelle Schönfeld, Paradiesmühle, Wiesenmühle etc.).
Basierend auf der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Amtsgerichte Reichenau und Strehla, sowie den Eintritt einiger anderer Jurisdictionsänderungen betreffend" vom 11. Juni 1883 wurde die Ortschaft Cranzahl aus dem Amtsgerichtsbezirk Oberwiesenthal ausbezirkt und dem Amtsgericht Annaberg zugewiesen.
Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Jöhstadt betreffend" vom 20. April 1899 und der "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Jöhstadt betreffend" vom 21. April 1899 wurde zum 1. Oktober 1899 das Amtsgericht Jöhstadt eingerichtet und sein Zuständigkeitsbereich festgelegt. Aus dem Amtsgerichtsbezirk Annaberg wechselten in den neugebildeten Gerichtsbezirk die Ortschaften Jöhstadt, Arnsfeld (mit Mittelschmiedeberg und Oberschaar), Grumbach, Oberschmiedeberg, Schmalzgrube und Steinbach sowie die Forstreviere Jöhstadt und Steinbach.
Bereits Ende 1931 wurde der Amtsgerichtsbezirk Jöhstadt wieder aufgelöst ("Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten" vom 11. Dezember 1931). Infolgedessen wechselten die Gemeinden Jöhstadt, Arnsfeld, Grumbach, Oberschmiedeberg, Schmalzgrube, Steinbach und der selbständige Gutsbezirk Staatsforstrevier Steinbach in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Annaberg.
1933 erfolgte beim Amtsgericht Annaberg die Bildung eines Erbgesundheitsgerichts und eines Entschuldungsamtes. Das Entschuldungsamt beim Amtsgericht Annaberg war zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Wolkenstein.
Im Rahmen der Umorganisation des Gerichtswesens 1942 wurden die bisherigen Amtsgerichte Scheibenberg und Wolkenstein dem Amtsgericht Annaberg als Zweiggerichte zugeordnet. Ferner übernahm es die Aufgaben für das stillgelegte Amtsgericht Oberwiesenthal.
Nach Ende des Krieges war das Amtsgericht Annaberg bis 1952 für den Landkreis Annaberg zuständig. Sein territorialer Zuständigkeitsbereich umfasste die folgenden Ortschaften: Annaberg-Buchholz, Arnsfeld, Bärenstein, Cranzahl, Crottendorf, Cunersdorf, Dörfel, Ehrenfriedersdorf, Elterlein, Frohnau, Gelenau, Geyer, Geyersdorf, Grumbach, Hammerunterwiesenthal, Hermannsdorf, Herold, Jahnsbach, Jöhstadt, Königswalde, Mildenau, Neudorf, Neuendorf, Oberscheibe, Oberwiesenthal, Scheibenberg, Schlettau, Schmalzgrube, Schönfeld, Schwarzbach, Sehma, Steinbach (mit Ortsteil Oberschmiedeberg), Tannenberg, Thum, Walthersdorf und Wiesa.
Mit der "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und dem "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) wurde die neue territoriale Ordnung der DDR in Bezirke und Kreise in das Gerichtswesen übernommen. An die Stelle der Amtsgerichte traten nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichtes Annaberg wurde das Kreisgericht Annaberg.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Kircheninspektion Annaberg, des Amtes Annaberg, der Gerichtsämter Annaberg und Geyer, des Königlichen Bezirksgerichts Annaberg, des Königlichen Landgerichtes Annaberg und des Rates des Kreises Annaberg.
Die Erbhofakten befanden sind über das Katasteramt Annerberg in den Bestand geangt.
Basierend auf der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Amtsgerichte Reichenau und Strehla, sowie den Eintritt einiger anderer Jurisdictionsänderungen betreffend" vom 11. Juni 1883 wurde die Ortschaft Cranzahl aus dem Amtsgerichtsbezirk Oberwiesenthal ausbezirkt und dem Amtsgericht Annaberg zugewiesen.
Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Jöhstadt betreffend" vom 20. April 1899 und der "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Jöhstadt betreffend" vom 21. April 1899 wurde zum 1. Oktober 1899 das Amtsgericht Jöhstadt eingerichtet und sein Zuständigkeitsbereich festgelegt. Aus dem Amtsgerichtsbezirk Annaberg wechselten in den neugebildeten Gerichtsbezirk die Ortschaften Jöhstadt, Arnsfeld (mit Mittelschmiedeberg und Oberschaar), Grumbach, Oberschmiedeberg, Schmalzgrube und Steinbach sowie die Forstreviere Jöhstadt und Steinbach.
Bereits Ende 1931 wurde der Amtsgerichtsbezirk Jöhstadt wieder aufgelöst ("Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten" vom 11. Dezember 1931). Infolgedessen wechselten die Gemeinden Jöhstadt, Arnsfeld, Grumbach, Oberschmiedeberg, Schmalzgrube, Steinbach und der selbständige Gutsbezirk Staatsforstrevier Steinbach in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Annaberg.
1933 erfolgte beim Amtsgericht Annaberg die Bildung eines Erbgesundheitsgerichts und eines Entschuldungsamtes. Das Entschuldungsamt beim Amtsgericht Annaberg war zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Annaberg, Ehrenfriedersdorf, Oberwiesenthal, Scheibenberg und Wolkenstein.
Im Rahmen der Umorganisation des Gerichtswesens 1942 wurden die bisherigen Amtsgerichte Scheibenberg und Wolkenstein dem Amtsgericht Annaberg als Zweiggerichte zugeordnet. Ferner übernahm es die Aufgaben für das stillgelegte Amtsgericht Oberwiesenthal.
Nach Ende des Krieges war das Amtsgericht Annaberg bis 1952 für den Landkreis Annaberg zuständig. Sein territorialer Zuständigkeitsbereich umfasste die folgenden Ortschaften: Annaberg-Buchholz, Arnsfeld, Bärenstein, Cranzahl, Crottendorf, Cunersdorf, Dörfel, Ehrenfriedersdorf, Elterlein, Frohnau, Gelenau, Geyer, Geyersdorf, Grumbach, Hammerunterwiesenthal, Hermannsdorf, Herold, Jahnsbach, Jöhstadt, Königswalde, Mildenau, Neudorf, Neuendorf, Oberscheibe, Oberwiesenthal, Scheibenberg, Schlettau, Schmalzgrube, Schönfeld, Schwarzbach, Sehma, Steinbach (mit Ortsteil Oberschmiedeberg), Tannenberg, Thum, Walthersdorf und Wiesa.
Mit der "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und dem "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) wurde die neue territoriale Ordnung der DDR in Bezirke und Kreise in das Gerichtswesen übernommen. An die Stelle der Amtsgerichte traten nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichtes Annaberg wurde das Kreisgericht Annaberg.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Kircheninspektion Annaberg, des Amtes Annaberg, der Gerichtsämter Annaberg und Geyer, des Königlichen Bezirksgerichts Annaberg, des Königlichen Landgerichtes Annaberg und des Rates des Kreises Annaberg.
Die Erbhofakten befanden sind über das Katasteramt Annerberg in den Bestand geangt.
- 1956, 1987 [Konversion 2014] | Findkartei / Datenbank
- 2001, 2004 - 2006, 2008, 2010, 2016, 2020 | elektronisches Findmittel
- 2002, 2004, 2005, 2007, 2008, 2011 | Abgabeverzeichnisse für 1,70 lfm
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5