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Beständeübersicht

Bestand

30101 Amtsgericht Auerbach/V.

Datierung1844 - 1952 ( - 2005)
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)47,89

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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 288 (K. Jäger).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 725.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Dienstgebäude.- Strafprozessregister.- Prozessregister Privatklagen.- Zivilprozesse.- Zwangsversteigerungen.- Nachlassangelegenheiten.- Vormundschaften.- Geburten und Sterbefälle unehelicher Kinder.- Gewerbeanmeldungen.- Gewerbeabmeldungen.- Handelsregister.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Kaufprotokolle.- Hypothekenprotokolle.- Grundstücksangelegenheiten.- Ablösung der Reallasten.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Adorf war demzufolge dem Landgericht Plauen untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Adorf (mit Sorge, Schadendeck und Kessel), Arnsgrün (mit Knallhütte), Bad Elster (mit Neubau und Kessel), Bärendorf (mit Geiershäusern und Sorge), Bärenloh, Bergen, Brambach (Unterbrambach; mit Feldpöhl, Forst und Hammer), Carlsgasse, Christiansreuth, Frauengrün, Freiberg (mit Finkenburg), Gürth, Heißenstein, Hennebach, Hermsgrün (mit Tännichtgut), Hohendorf (mit Deckerhäusern), Ingelsburg (mit alten Ingelsburghäusern, Staudenmühle und Vogelbeerhäusern), Kleedorf, Leubetha (mit Mühlleithe, oberen sowie unterem Hammer), Mühlhausen (mit Jüdenloh), Oberbrambach, Obergettengrün, Raun (mit oberen und unteren Lohhäusern und Raunerhammer), Raunergrund, Rebersreuth, Remtengrün, Reuth bei Adorf (mit Schwarzenbrunn, anteilig), Röthenbach, Rohrbach (Wetterhütte), Saalig, Schönberg (mit Bärenteich, Großenteich und Scheidemühle), Schönlind (mit Neustadt), Siebenbrunn, Sohl (mit Birkenwald und Schwarzenbrunn, anteilig), Sträßel, Untergettengrün (mit Schachthäusern), Weidigt und Wohlbach (mit Zulehn).
Zum 1. April 1914 übernahm das Amtsgericht Schöneck vom Amtsgerichtsbezirk Adorf die Ortschaften Saalig und Wohlbach (mit der Häusergruppe Zulehn). Mit der "Verordnung über eine Änderung der Gerichtsbarkeit" (vom 1. Juni 1926) wechselte zum 1. Juli 1926 die Ortschaft Siebenbrunn (mit Sträßel) vom Amtsgerichtsbezirk Adorf in den Amtsgerichtsbezirk von Markneukirchen.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Adorf saß das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Plauen. Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates (vom 20. Oktober 1945) wieder aufgelöst.
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBL 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der RechtspflegeUnter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens erfolgte die Umwandlung des Amtsgerichtes Adorf zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Oelsnitz.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). In der Folge wurde das Amtsgericht Adorf aufgelöst. Es fiel nun aufgrund seiner Lage im Landkreis Oelsnitz in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Oelsnitz.

Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamtes Auerbach/V., des Staatlichen Notariats Auerbach und des Rat des Kreises Auerbach/V.
  • 1968 [Konversion 2014] | Findkartei / Datenbank
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  • 2003 - 2006, 2008, 2010, 2018, 2020 | elektronisches Findmittel
  • 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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