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Beständeübersicht

Bestand

30105 Amtsgericht Crimmitschau

Datierung1851 - 2005
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)18,03

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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 288 (K. Jäger).

Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Personalangelegenheiten.- Lohnangelegenheiten.- Vermögensverwaltung einschl. Deposita und Stiftungen.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Genossenschaftsregister.- Verzeichnis der im Vereinsregister eingetragenen Vereine.- Vereinsregisterakten.- Strafregister.- Nachlassangelegenheiten.- Todeserklärungen.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Crimmitschau war demzufolge dem Landgericht Zwickau untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Crimmitschau, Blankenhain (mit Augustenhof und Weidenhof), Culten, Dänkritz, Frankenhausen (mit Cosel), Gablenz, Gösau, Harthau bei Crimmitschau, Heiersdorf (mit Schönhaide), Kleinhessen (mit Bosenhof), Langenreinsdorf, Lauenhain, Lauterbach, Leitelshain, Naundorf, Neukirchen bei Crimmitschau (mit Carthause), Nichzenhain, Niedergrünberg, Obergrünberg, Rudelswalde (mit Mark Sahnau), Rußdorf, Schiedel, Schweinsburg (mit Döbitzgut), Thonhausen (sächsicher Anteil), Ungewiß und Wahlen.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Crimmitschau. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Crimmitschau war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Zwickau angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Mit den "Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen" (vom 28. Mai 1951) wurde das Amtsgericht Crimmitschau in eine Zweigstelle umgewandelt. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Zwickau war es dem Amtsgericht Zwickau angegliedert. In seinen territorialen Zuständigkeitsbereich fielen die folgenden Gemeinden: Blankenhain, Crimmitschau, Dänkritz, Gösau, Grünberg, Heyersdorf, Langenreinsdorf, Lauenhain, Lauterbach und Neukirchen a. d. Pleiße.
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