Beständeübersicht
Bestand
30110 Amtsgericht Frankenberg
Datierung | (1761 - 1762) 1813 - 2005 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 31,15 |
Bestand enthält auch 2518 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Geschäftsakten.- Bibliotheksangelegenheiten.- Archivangelegenheiten.- Personalakten.- Sammelakten.- Rundverfügungen.- Ehesachen.- Vormundschaftssachen.- Nachlasssachen.- Konkursverfahren.- Zivilverfahren.- Zwangsversteigerungen.- Register zu Strafsachen.- Namensverzeichnisse zu den Strafregistern.- Strafverfahren.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Unterlagen des Notars Dr. Walther Schatz (Jg. 1924 - 1925).
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Frankenberg war demzufolge dem Landgericht Chemnitz untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Frankenberg, Altenhain, Auerswalde, Braunsdorf, Dittersbach, Ebersdorf, Garnsdorf, Gunnersdorf, Hausdorf, Irbersdorf, Lichtenwalde, Merzdorf, Mühlbach, Neudörfchen bei Frankenberg, Niederlichtenau, Niederwiesa, Oberlichtenau, Oberwiesa, Ortelsdorf und Sachsenburg sowie anteilig das Sachsenburger Forstrevier.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Frankenberg.
Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Falkenstein war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Chemnitz angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Hainichen zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Frankenberg erklärt. Aufgrund des "totalen Kriegseinsatzes" (Rundverfügung Nr. 3200 - 1.1094/44 des Oberlandesgerichtspräsidenten in Dresden vom 3. November 1944) erfolgten weitere Einschnitte im sächsischen Gerichtswesen zum 13. November 1944. Dies betraf auch das Gericht in Hainichen, das vom Amtsgerichtsbezirk Frankenberg aufgenommen wurde. Vor Ort wurden nur noch Gerichtstage abgehalten.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde die Amtsgerichtszweigstelle Frankenberg aufgelöst. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Flöha fiel es nun in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Oederan.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Frankenberg.
Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Falkenstein war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Chemnitz angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Hainichen zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Frankenberg erklärt. Aufgrund des "totalen Kriegseinsatzes" (Rundverfügung Nr. 3200 - 1.1094/44 des Oberlandesgerichtspräsidenten in Dresden vom 3. November 1944) erfolgten weitere Einschnitte im sächsischen Gerichtswesen zum 13. November 1944. Dies betraf auch das Gericht in Hainichen, das vom Amtsgerichtsbezirk Frankenberg aufgenommen wurde. Vor Ort wurden nur noch Gerichtstage abgehalten.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde die Amtsgerichtszweigstelle Frankenberg aufgelöst. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Flöha fiel es nun in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Oederan.
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