Beständeübersicht
Bestand
30111 Amtsgericht Glauchau
Datierung | 1841 - 2005 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 83,20 |
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letzte vergebene Sign. 10858
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 289 (K. Jäger).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 728 f.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 728 f.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Allgemeiner Dienstbetrieb.- Gerichtsorganisation.- Personalangelegenheiten.- Verzeichnisse von Patentanwälten.- Register zu Strafsachen.- Strafverfahren.- Zivilverfahren.- Zwangsvollstreckungen und Zwangsversteigerungen.- Konkursverfahren.- Nachlassregister.- Vormundschaftsregister.- Testamente.- Nachlanssangelegenheiten.- Vormundschaften.- Pflegschaften.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Vereinsregister.- Genossenschaftsregister.- Grundbücher.- Landwirtschaftliche Entschuldungen.
1865 wurde gemeinschaftlich durch die Schönburgischen Rezessherrschaften Glauchau (Forderglauchau und Hinterglauchau), Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein ein Gerichtsgebäude (mit Gefängnis) erbaut, und zwar für das damals errichtete Fürstliche und Gräfliche Schönburgische Bezirksgericht zu Glauchau. Die Gerichtsbarkeit in den Schönburgischen Receßherrschaften bestand noch bis zum 14. November 1878, dann ging diese Gerichtsbarkeit auf das Königreich Sachsen über, nach dem schon 1874 die sächsischen Verwaltungsgesetze in den Schönburgischen Herrschaften eingeführt worden waren. Die Gründung des Amtsgerichts Glauchau erfolgte 1879 auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" vom 1. März 1879 (GVBl. 1879, S. 59 ff.). Dem Amtsgericht angegliedert war eine Kammer für Handelssachen mit landgerichtlicher Zuständigkeit für die Handelssachen in den Bezirken der Amtsgerichte Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein-Callenberg, Meerane und Waldenburg. Zum Amtsgerichtsbezirk gehörte die Stadt Glauchau mit dem Stadtteil Gesau, Berthelsdorf, St. Egidien, Höckendorf, Jerisau, Lipprandis, Lobsdorf, Niederlungwitz mit dem Ortsteil Elzenberg, Niedermülsen, Niederschindmaas, Reinholdshain mit den Ortsteilen Kleinbernsdorf und Neudörfel, Remse, Rothenbach mit den Ortsteile Albertsthal, Schlunzig, Schönbörnchen, Thurm, Voigtlaide, Weidensdorf sowie Wernsdorf mit dem Ortsteilen Hölzel und Wulm.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 wurde in der DDR eine neues Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft gesetzt. Aus dem Amtsgericht Glauchau mit seinen Zweigstellen Lichtenstein, Hohenstein-Ernstthal wurden die Kreisgerichte Glauchau mit Sitz Heinrichshof 2 und Hohenstein-Ernstthal mit Sitz Lungwitzer Straße 2.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.04.02.07.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 wurde in der DDR eine neues Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft gesetzt. Aus dem Amtsgericht Glauchau mit seinen Zweigstellen Lichtenstein, Hohenstein-Ernstthal wurden die Kreisgerichte Glauchau mit Sitz Heinrichshof 2 und Hohenstein-Ernstthal mit Sitz Lungwitzer Straße 2.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.04.02.07.
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