Beständeübersicht
Bestand
30113 Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal
Datierung | 1844 - 1952 ( - 2005) |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 44,42 |
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letzte vergebene Sign. 5437
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 289 (K. Jäger).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 731
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 731
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Allgemeine Verwaltung.- Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung.- Personalangelegenheiten.- Dienstgebäude.- Haushalt und Finanzen.- Gemeindeangelegenheiten.- Schöffengerichte.- Notariatsangelegenheiten.- Aufbau und Aufgaben der Polizei.- Wirtschaft, Landwirtschaft und Forstwirtschaft.- Militärische Angelegenheiten mit Luftschutz.- Kulturpflege und Wohlfahrtpflege.- Archivwesen, Bibliothekswesen.- Strafverfahrensrecht.- Jugendstrafsachen.- Strafvollzug.- Register für Zivilverfahren und Mahnverfahren.- Zivilprozesse.- Konkurse und Zwangsvollstreckungen.- Urkundenregister.- Personenstandsangelegenheiten.- Kirchenaustrittsverzeichnisse.- Nachlassregister und Vormundschaftsregister.- Nachlassangelegenheiten.- Todeserklärungen.- Eheangelegenheiten, Sorgerechtssachen, Vaterschaftsanerkennungen.- Vormundschaftsangelegenheiten.- Jugendfürsorge und Schutzaufsicht.- Hypothekenangelegenheiten.- Grundbücher.- Vermögensverwaltung.- Handelsregister.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Erbhöferollen.- Hinterlegungen.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal war demzufolge dem Landgericht Zwickau untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Hohenstein, Ernstthal, Abtei-Oberlungwitz (mit Hirschgrund, Hüttengrund und Niederabtei), Gersdorf (mit Hofgraben), Hermsdorf (mit Oberhermsdorf), Langenberg (mit Hüttengrund, Langenberger Anteil), Meinsdorf, Oberlungwitz (mit Hüttengrund, anteilig Landgraben, Nutzung, Steinberg und Zeche mit den Zechenhäusern) sowie Tirschheim (mit Obertirschheim).
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Hohenstein-Ernstthal war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Glauchau angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Mit den "Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen" (vom 28. Mai 1951) wurde das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal in eine Zweigstelle für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit umgewandelt. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Glauchau war es dem Amtsgericht Glauchau angegliedert. In seinen territorialen Zuständigkeitsbereich fielen die folgenden Gemeinden: Gersdorf, Hermsdorf, Hohenstein-Ernstthal, Langenberg, Meinsdorf, Oberlungwitz und Tirschheim.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamtes Hohenstein-Ernstthal, der Amtsgerichte Lichtenstein-Callnberg und Chemnitz, der Jugend- und Wohlfahrtsämter Glauchau, Hohenstein-Ernstthal und Limbach, des Kreisgerichtes Karl-Marx-Stadt und des Rates des Kreises Hohenstein-Ernstthal.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Hohenstein-Ernstthal war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Glauchau angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Mit den "Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen" (vom 28. Mai 1951) wurde das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal in eine Zweigstelle für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit umgewandelt. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Glauchau war es dem Amtsgericht Glauchau angegliedert. In seinen territorialen Zuständigkeitsbereich fielen die folgenden Gemeinden: Gersdorf, Hermsdorf, Hohenstein-Ernstthal, Langenberg, Meinsdorf, Oberlungwitz und Tirschheim.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamtes Hohenstein-Ernstthal, der Amtsgerichte Lichtenstein-Callnberg und Chemnitz, der Jugend- und Wohlfahrtsämter Glauchau, Hohenstein-Ernstthal und Limbach, des Kreisgerichtes Karl-Marx-Stadt und des Rates des Kreises Hohenstein-Ernstthal.
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