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Beständeübersicht

Bestand

30114 Amtsgericht Johanngeorgenstadt

Datierung1846 - 1972
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)4,55

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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 289 (K. Jäger)
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Allgemeine Angelegenheiten der Strafgerichtsbarkeit.- Register zu Strafsachen.- Zivilprozesse.- Zwangsvollstreckungen.- Zwangsversteigerungen.- Konkursverfahren.- Register zu Zivilsachen.- Register zu Nachlassangelegenheiten und Vormundschaftssachen.- Register zu Angelegenheiten des Familienrechts und Erbrechts.- Vereinsregister.- Musterregister.- Güterrechtsregisterakten.- Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Johanngeorgenstadt war demzufolge dem Landgericht Zwickau untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Johanngeorgenstadt (mit Zechenhäusern), Breitenbrunn (mit Berg, halber Meile, Hammerleithe, Hüttenhäuser, Klughäusern, Mühlenanger, mit Anbau und Rabenberg), Breitenhof (mit Hüttenhäusern), Ingel (Oberingel, Unteringel; mit Henneberg), Steinbach (mit Sauschwemme), Steinheidel (mit Erlabrunn), Fällbach und Georgenthal) und Wittigsthal sowie die Forstreviere Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn.
In der Zeit von 1933 - 1945 errichtete das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Johanngeorgenstadt. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Johanngeorgenstadt war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Schwarzenberg angesiedelt. Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst. Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Johanngeorgenstadt in den Amtsgerichtsbezirk Schwarzenberg aufgenommen und vor Ort nur noch Gerichtstage abgehalten. Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde die Gerichtstätigkeit in Johanngeorgenstadt eingestellt. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Schwarzenberg fiel es in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Schwarzenberg. Mit der "Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen" (vom 15. Februar 1952) erhielt es zum 1. April 1952 aber wieder den Status eines eigenständigen Amtsgerichts, dessen Zuständigkeitsbereich den Stadtkreis Johanngeorgenstadt umfasste. Die "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und das "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) verankerten letztlich die administrative und territoriale Neuorganisation der DDR in Bezirke und Kreise im Gerichtswesen. An die Stelle der Amtsgerichte traten nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichtes Johanngeorgenstadt wurde das Kreisgericht Johanngeorgenstadt.
  • 2004 - 2007, 2013 | elektronisches Findmittel
  • 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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