Beständeübersicht
Bestand
30117 Amtsgericht Klingenthal
Datierung | 1855 - 2005 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 18,32 |
Bestand enthält auch 4941 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 218 (K. Blaschke).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 732
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 732
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Strafprozesse.- Zivilprozesse.- Konkurse.- Zwangsversteigerungen.- Nachlassangelegenheiten.- Ehesachen.- Vormundschaften.- Pflegschaften.- Jugendfürsorge.- Anträge auf Volljährigkeit.- Standesamtsangelegenheiten.- Handelsregister.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Erbgesundheitssachen.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Klingenthal war demzufolge dem Landgericht Plauen untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Klingenthal (mit Dürrenbach, Hut, Kriegberg und Unterklingenthal), Aschberg, Brunndöbra (mit Mittelberg und Beilehn), Döhlerwald, Georgenthal (mit Unterscheibenberg), Kottenheide, Landesgemeinde, Mühlleithen, Obersachsenberg, Oberzwota (Zwotenthal), Quittenbach, Steindöbra (mit alter Glashütte), Untersachsenberg, Winselburg und Zwota (mit Glasbachhäusern, Berghäusern, Schwabmühle und Häusern am Zechenbach) sowie die Forstreviere Brunndöbra, Kottenheide und Landesgemeinde.
Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Schöneck betreffend" (vom 15. August 1912) und der "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Schöneck betreffend" (vom 24. Dezember 1913) wurde zum 1. April 1914 das Amtsgericht Schöneck errichtet. Es übernahm vom Amtsgerichtsbezirk Klingenthal den selbstständigen Gutsbezirk des Staatsforstreviers Kottenhaide.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten. Das Amtsgericht Klingenthal stellte eine Ausnahme dar. Dort war kein Anerbengericht angesiedelt (Stand 1934). Mit der "Verordnung über die Aufhebung von Anerbengerichten" (vom 24. Januar 1934) wurden die se Rechtsangelegenheiten mit sofortiger Wirkung am Anerbengericht beim Amtsgericht Auerbach verhandelt. Ab dem 1. Juli 1935 führten sie diese sogenannten "Entschuldungsgerichte" unter der Bezeichnung "Entschuldungsämter" als eigenständige Verwaltungseinheiten fort ("Verordnung über Entschuldungsämter und gemeinschaftliche Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren" vom 25. Juni 1935). Für den Amtsgerichtsbezirk Klingenthal war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Plauen angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Klingenthal zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Falkenstein erklärt.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde die Amtsgerichtszweigstelle in Klingenthal aufgelöst. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Auerbach fiel es nun in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Auerbach, Zweigstelle Falkenstein
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamtes Klingenthal und des Rates des Kreises Klingenthal.
Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Schöneck betreffend" (vom 15. August 1912) und der "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Schöneck betreffend" (vom 24. Dezember 1913) wurde zum 1. April 1914 das Amtsgericht Schöneck errichtet. Es übernahm vom Amtsgerichtsbezirk Klingenthal den selbstständigen Gutsbezirk des Staatsforstreviers Kottenhaide.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten. Das Amtsgericht Klingenthal stellte eine Ausnahme dar. Dort war kein Anerbengericht angesiedelt (Stand 1934). Mit der "Verordnung über die Aufhebung von Anerbengerichten" (vom 24. Januar 1934) wurden die se Rechtsangelegenheiten mit sofortiger Wirkung am Anerbengericht beim Amtsgericht Auerbach verhandelt. Ab dem 1. Juli 1935 führten sie diese sogenannten "Entschuldungsgerichte" unter der Bezeichnung "Entschuldungsämter" als eigenständige Verwaltungseinheiten fort ("Verordnung über Entschuldungsämter und gemeinschaftliche Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren" vom 25. Juni 1935). Für den Amtsgerichtsbezirk Klingenthal war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Plauen angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Klingenthal zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Falkenstein erklärt.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde die Amtsgerichtszweigstelle in Klingenthal aufgelöst. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Auerbach fiel es nun in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Auerbach, Zweigstelle Falkenstein
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamtes Klingenthal und des Rates des Kreises Klingenthal.
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