Beständeübersicht
Bestand
30121 Amtsgericht Lengenfeld
Datierung | 1847 - 2006 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 8,24 |
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1. Geschichte des Amtsgerichts Lengenfeld
Die Gründung des Amtsgerichts Lengenfeld erfolgte 1879 auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" vom 1. März 1879.[01] Mit der "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" vom 28. Juli 1879 erfolgte die Einrichtung des Landgerichtsbezirks Plauen, der die Bezirke der Amtsgerichte Plauen, Pausa, Elsterberg, Treuen, Falkenstein, Markneukirchen, Adorf, Oelsnitz, Klingenthal, Auerbach, Reichenbach und Lengenfeld umfasste. Das Amtsgericht Lengenfeld war territorial zuständig für die Orte Lengenfeld, Abhorn, Grün mit Neuehütt, Irfersgrün, Pechtelsgrün mit Hollhäusern, Plohn, Röthenbach, Schönbrunn sowie Waldkirchen mit den Göltzschhäusern.
Mit der Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 11. Februar 1943 zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation[02] wurde das Amtsgericht Lengenfeld vom Amtsgericht Auerbach mitverwaltet und der Geschäftsbetrieb auf einen Gerichtstag eingeschränkt.
Nach der Gründung der DDR 1949 verstärkten sich die Tendenzen zur Neustrukturierung und Zentralisierung des Justizwesens. Einen Teil dieser Bestrebungen bildete die Verordnung vom Mai 1951[03] , wodurch die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke an die der Stadt- und Landkreise anzupassen waren.
Es folgte die Verordnung über die Neugliederung der Gerichte vom 28. August 1952[04] , die zur Ablösung der Amtsgerichte durch neueinzurichtende Kreisgerichte führte. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 02.10.1952[05] erhielt diese Verordnung endgültigen Charakter. Damit endete auch die Tätigkeit des Amtsgerichts Auerbach.
2. Hinweise für die Benutzung
Im Zuge der Beständezuordnung erfolgte 2002 und 2003 die Überführung der Amtsgerichtsbestände für das Territorium der Kreishauptmannschaften Zwickau und Chemnitz in das Staatsarchiv Chemnitz und damit auch der Bestand Amtsgericht Lengenfeld.
Das vorläufige Findbuch enthält nur die Handelsregisterüberlieferung des Amtsgerichts Lengenfeld. Die Angaben auf den Karteikarten wurden dabei in Augias 7.4 übernommen und der jeweiligen Klassifikation zugeordnet.
[01] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1879, S. 59ff.
[02] StAC, Bestand 30110, Sign.20
[03] VO zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen. Vom 5. Mai 1951, GBl. d. DDR 1951, S.404; Durchführungsbestimmung zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen. Vom 28.05.1951, GVBl. Land Sachsen 1951, S.256.
[04] GBl. der DDR, 1952, S. 613, 791.
[05] Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 983ff.
Die Gründung des Amtsgerichts Lengenfeld erfolgte 1879 auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" vom 1. März 1879.[01] Mit der "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" vom 28. Juli 1879 erfolgte die Einrichtung des Landgerichtsbezirks Plauen, der die Bezirke der Amtsgerichte Plauen, Pausa, Elsterberg, Treuen, Falkenstein, Markneukirchen, Adorf, Oelsnitz, Klingenthal, Auerbach, Reichenbach und Lengenfeld umfasste. Das Amtsgericht Lengenfeld war territorial zuständig für die Orte Lengenfeld, Abhorn, Grün mit Neuehütt, Irfersgrün, Pechtelsgrün mit Hollhäusern, Plohn, Röthenbach, Schönbrunn sowie Waldkirchen mit den Göltzschhäusern.
Mit der Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 11. Februar 1943 zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation[02] wurde das Amtsgericht Lengenfeld vom Amtsgericht Auerbach mitverwaltet und der Geschäftsbetrieb auf einen Gerichtstag eingeschränkt.
Nach der Gründung der DDR 1949 verstärkten sich die Tendenzen zur Neustrukturierung und Zentralisierung des Justizwesens. Einen Teil dieser Bestrebungen bildete die Verordnung vom Mai 1951[03] , wodurch die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke an die der Stadt- und Landkreise anzupassen waren.
Es folgte die Verordnung über die Neugliederung der Gerichte vom 28. August 1952[04] , die zur Ablösung der Amtsgerichte durch neueinzurichtende Kreisgerichte führte. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 02.10.1952[05] erhielt diese Verordnung endgültigen Charakter. Damit endete auch die Tätigkeit des Amtsgerichts Auerbach.
2. Hinweise für die Benutzung
Im Zuge der Beständezuordnung erfolgte 2002 und 2003 die Überführung der Amtsgerichtsbestände für das Territorium der Kreishauptmannschaften Zwickau und Chemnitz in das Staatsarchiv Chemnitz und damit auch der Bestand Amtsgericht Lengenfeld.
Das vorläufige Findbuch enthält nur die Handelsregisterüberlieferung des Amtsgerichts Lengenfeld. Die Angaben auf den Karteikarten wurden dabei in Augias 7.4 übernommen und der jeweiligen Klassifikation zugeordnet.
[01] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1879, S. 59ff.
[02] StAC, Bestand 30110, Sign.20
[03] VO zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen. Vom 5. Mai 1951, GBl. d. DDR 1951, S.404; Durchführungsbestimmung zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen. Vom 28.05.1951, GVBl. Land Sachsen 1951, S.256.
[04] GBl. der DDR, 1952, S. 613, 791.
[05] Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 983ff.
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 216 - 218 (K. Blaschke).
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Testamente.- Nachlassangelegenheiten.- Vormundschaften.- Pflegschaften.- Strafverfahren.- Register zu Strafsachen.- Ehesachen.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister, Abt. A.- Firmenverzeichnis zum Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Vereinsregister.- Genossenschaftsregister.- Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen.- Personalakten.
Die Gründung des Amtsgerichts Lengenfeld erfolgte 1879 auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" vom 1. März 1879. Mit der "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" vom 28. Juli 1879 erfolgte die Einrichtung des Landgerichtsbezirks Plauen, der die Bezirke der Amtsgerichte Plauen, Adorf, Auerbach, Elsterberg, Falkenstein, Klingenthal, Lengenfeld, Markneukirchen, Oelsnitz, Pausa, Reichenbach und Treuen umfasste. Das Amtsgericht Lengenfeld war territorial zuständig für die Orte Lengenfeld, Abhorn, Grün mit Neuehütt, Irfersgrün, Pechtelsgrün mit Hollhäusern, Plohn, Röthenbach, Schönbrunn sowie Waldkirchen mit den Göltzschhäusern.
Mit der Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 11. Februar 1943 zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation wurde das Amtsgericht Lengenfeld vom Amtsgericht Auerbach/V. mitverwaltet und der Geschäftsbetrieb auf einen Gerichtstag eingeschränkt. Nach der Gründung der DDR 1949 verstärkten sich die Tendenzen zur Neustrukturierung und Zentralisierung des Justizwesens. Einen Teil dieser Bestrebungen bildete die Verordnung vom Mai 1951, wodurch die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke an die der Stadt- und Landkreise anzupassen waren.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.04.02.07.
Mit der Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 11. Februar 1943 zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation wurde das Amtsgericht Lengenfeld vom Amtsgericht Auerbach/V. mitverwaltet und der Geschäftsbetrieb auf einen Gerichtstag eingeschränkt. Nach der Gründung der DDR 1949 verstärkten sich die Tendenzen zur Neustrukturierung und Zentralisierung des Justizwesens. Einen Teil dieser Bestrebungen bildete die Verordnung vom Mai 1951, wodurch die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke an die der Stadt- und Landkreise anzupassen waren.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.04.02.07.
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- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5