Beständeübersicht
Bestand
30124 Amtsgericht Markneukirchen
Datierung | 1848 - 2005 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 16,81 |
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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 218 (K. Blaschke)
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Prozessregister für Strafsachen.- Strafprozesse.- Ermittlungsverfahren.- Konkurse.- Zwangsversteigerungen.- Nachlassangelegenheiten.- Pflegschaften.- Vormundschaften.- Wiederverheiratungszeugnisse.- Fürsorgeerziehung.- Namensänderungen.- Anträge auf Volljährigkeit.- Grundstücksangelegenheiten.- Vermögensverwaltung.- Gewerbeanmeldungen.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Genossenschaftsregister.- Zeichenregister.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Markneukirchen war demzufolge dem Landgericht Plauen untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Markneukirchen, Bernitzgrün, Breitenfeld, Erlbach (mit Kegel), Eubabrunn, Gopplasgrün (mit Berghäusern), Gunzen, Hetzschen, Landwüst, Wernitzgrün und Wohlhausen (mit Friebus und Hirschmühle). Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Schöneck betreffend" (vom 15. August 1912) wurde zum 1. April 1914 das Amtsgericht Schöneck errichtet. Es übernahm vom Amtsgerichtsbezirk Markneukirchen die Ortschaft Gunzen (mit Bahnhof Zwotenthal). Zum 1. Juli 1926 wurde die Ortschaft Siebenbrunn (mit Sträßel) aus dem Bezirk des Amtsgerichts Adorf ausbezirkt und wechselte in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Markneukirchen. In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Markneukirchen. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Markneukirchen war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Plauen angesiedelt. Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Markneukirchen zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Oelsnitz erklärt.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde die Amtsgerichtszweigstelle Markneukirchen aufgelöst. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Oelsnitz fiel es nun gänzlich in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Oelsnitz.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Patrimonialgerichtes Erlbach, des Gerichtsamtes Markneukirchen und des Rates des Kreises Klingenthal.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde die Amtsgerichtszweigstelle Markneukirchen aufgelöst. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Oelsnitz fiel es nun gänzlich in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Oelsnitz.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Patrimonialgerichtes Erlbach, des Gerichtsamtes Markneukirchen und des Rates des Kreises Klingenthal.
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