Beständeübersicht
Bestand
30134 Amtsgericht Schneeberg
Datierung | 1819 - 1973 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 13,82 |
Bestand enthält auch 1976 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 216 - 219 (K. Blaschke)
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Allgemeine Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.- Register zu Strafsachen.- Register zu Zivilsachen.- Zivilverfahren.- Testamente.- Nachlassangelegenheiten.- Vormundschaften.- Adoptionen.- Pflegschaften.- Unterhaltsfeststellungen.- Vaterschaftsfeststellungen.- Register zum Familienrecht und Erbrecht.- Standesamtsangelegenheiten.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Grundbuchangelegenheiten.- Zwangsvollstreckungen.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Schneeberg war demzufolge dem Landgericht Zwickau untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Schneeberg, Albernau (mit neuem Anbau), Aue (mit niederem und oberem Bechergut, Bergfreiheiten, Sand und Schmelzhütten), Auerhammer (mit Brünlasgut), Burkhardsgrün, Griesbach, Lindenau (mit Dreihäusern), Neudörfel, Neustädtel (mit Mühlberg und Tauschermühle), Niederschlema (mit Poppenwald und Brünlasberg), Oberschlema (mit Blaufarbenwerk und güldenem Grund), Schindler'sches Blaufarbenwerk, Zelle (mit Rittergut Klösterlein) und Zschorlau (mit neuem Anbau).
Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Aue betreffend" vom 23. April 1901 und der "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes die Errichtung eines Amtsgerichtes in Aue betreffend" vom 24. April 1901 wurde zum 1. November 1901 das Amtsgericht Aue etabliert. Es übernahm vom Bezirk des Amtsgerichtes Schneeberg die Ortschaften Aue (einschließlich der Ortschaft Zelle mit Rittergut Klösterlein, niederem und oberem Bechergut, Bergfreiheit, Sand und Schmelzhütten) sowie Auerhammer (mit Brünlasgut).
Mit der "Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten" (vom 11. Dezember 1931) wurde das Amtsgericht Hartenstein aufgelöst. Von dessen Gerichtsbezirk wechselten zum 1. Januar 1932 die Ortschaften Langenbach und Wildbach in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Schneeberg.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Schneeberg. Ab dem 1. Juli 1935 führten sie diese sogenannten "Entschuldungsgerichte" unter der Bezeichnung "Entschuldungsämter" als eigenständige Verwaltungseinheiten fort ("Verordnung über Entschuldungsämter und gemeinschaftliche Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren" vom 25. Juni 1935). Für den Amtsgerichtsbezirk Schneeberg war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Schwarzenberg angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde das Amtsgericht Schneeberg aufgelöst. Aufgrund der Lage des Stadtkreises Schneeberg fiel es nun in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Aue. Mit der "Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen" (vom 15. Februar 1952) erhielt es zum 1. April 1952 wieder den Status eines eigenständigen Amtsgerichts zurück, dessen Zuständigkeitsbereich den Stadtkreises Schneeberg umfasste. Die "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und das "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) verankerten letztlich die administrative und territoriale Neuorganisation der DDR in Bezirke und Kreise im Gerichtswesen. An die Stelle der Amtsgerichte traten nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichtes Schneeberg wurde das Kreisgericht Schneeberg.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamts Schneeberg und des Staatlichen Notariats Schneeberg (1952 - 1958).
Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Aue betreffend" vom 23. April 1901 und der "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes die Errichtung eines Amtsgerichtes in Aue betreffend" vom 24. April 1901 wurde zum 1. November 1901 das Amtsgericht Aue etabliert. Es übernahm vom Bezirk des Amtsgerichtes Schneeberg die Ortschaften Aue (einschließlich der Ortschaft Zelle mit Rittergut Klösterlein, niederem und oberem Bechergut, Bergfreiheit, Sand und Schmelzhütten) sowie Auerhammer (mit Brünlasgut).
Mit der "Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten" (vom 11. Dezember 1931) wurde das Amtsgericht Hartenstein aufgelöst. Von dessen Gerichtsbezirk wechselten zum 1. Januar 1932 die Ortschaften Langenbach und Wildbach in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Schneeberg.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Schneeberg. Ab dem 1. Juli 1935 führten sie diese sogenannten "Entschuldungsgerichte" unter der Bezeichnung "Entschuldungsämter" als eigenständige Verwaltungseinheiten fort ("Verordnung über Entschuldungsämter und gemeinschaftliche Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren" vom 25. Juni 1935). Für den Amtsgerichtsbezirk Schneeberg war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Schwarzenberg angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde das Amtsgericht Schneeberg aufgelöst. Aufgrund der Lage des Stadtkreises Schneeberg fiel es nun in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Aue. Mit der "Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen" (vom 15. Februar 1952) erhielt es zum 1. April 1952 wieder den Status eines eigenständigen Amtsgerichts zurück, dessen Zuständigkeitsbereich den Stadtkreises Schneeberg umfasste. Die "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und das "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) verankerten letztlich die administrative und territoriale Neuorganisation der DDR in Bezirke und Kreise im Gerichtswesen. An die Stelle der Amtsgerichte traten nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichtes Schneeberg wurde das Kreisgericht Schneeberg.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamts Schneeberg und des Staatlichen Notariats Schneeberg (1952 - 1958).
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