Beständeübersicht
Bestand
30135 Amtsgericht Schöneck
Datierung | 1854 - 2005 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 2,43 |
Bestand enthält auch 793 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
1. Geschichte des Amtsgerichts Schöneck
Um 1855/56 ging die Gerichtsbarkeit der zuvor im Justizamt Voigtsberg schriftsässigen Stadt Schöneck an den Staat über, und es wurde ein Königliches Gericht Schöneck eingerichtet.[01] Dessen Verwaltung wurde "einstweilen dem Vorstande des Königlichen Gerichts zu Markneukirchen übertragen".[02] Kurz zuvor hatte das "Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855[03] einen gewissen Schlusspunkt unter die langjährigen Bemühungen um eine Reorganisation der Gerichtsstrukturen gesetzt.[04] Das gerade erst begründete Königliche Gericht Schöneck wurde demnach noch sehr bald umgewandelt in das Gerichtsamt Schöneck, das sowohl Justiz- als auch Verwaltungsaufgaben wahrnahm. Die Zuständigkeitsgrenzen wurden durch die "Bekanntmachung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" festgelegt.[05] Zu Schöneck gehörten die Stadt Schöneck sowie die Landgemeinden Arnoldsgrün, Brotenfeld, Eschenbach, Hermsgrün, Korna, Marieney, Saalig, Schönecker Waldgemeinde und Wohlbach.
Das Gerichtsamt Schöneck wurde 1874 aufgelöst[06] und dem Gerichtsamt, später Amtsgericht Oelsnitz/V. zugeschlagen. Es war daher von der grundlegenden Umstrukturierung der Justiz in den Jahren 1877/79 nicht betroffen.[07]
Zum 1. April 1914 wurde es als Amtsgericht neu begründet,[08] welches im Jahr 1943 wiederum seinen Betrieb einstellte. Nachfolger waren bis 1952 das Amtsgericht Oelsnitz/V., anschließend das Kreisgericht bzw. das Staatliche Notariat Klingenthal.
Vorsteher des Gerichtsamts und Amtsgerichts Schöneck[09]
* als Gerichtsamtmann
1856/60: vom Gerichtsamt Markneukirchen mit verwaltet
1863-1866: Ludwig Hermann Hohlfeld
1867: Karl Hermann Warneck
1870-1873: Karl Alfred Alexander Haupt
* als Amtsgerichtsrat
1921-1925: Dr. Dénervaud
1927: Dr. Morgner
1934: Reuschle
2. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Der Bestand Amtsgericht Schöneck gelangte im Jahr 2002 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Chemnitz. Bisheriges Findhilfsmittel war eine Findkartei, Teile des Bestandes waren unverzeichnet. Er enthielt auch Unterlagen der Vorgängereinrichtung Gerichtsamt Schöneck, die aufgrund des geringen Umfangs nicht separat erschlossen wurden. Da der Bestand 32994, Königliches Gericht Schöneck zu Markneukirchen, nur eine AE umfasste, wurde dieser ebenfalls mit dem vorliegenden Bestand Amtsgericht Schöneck und Vorgänger vereinigt.
Die Retrokonversion der Findkartei sowie die Neuverzeichnung erfolgte in das Archivprogramm Augias-Archiv 7.2 durch Herrn Dr. Rügge im Oktober 2002.
Zum Bestand beinhaltet Akten aus den Bereichen Zivilprozesse; Zwangsvollstreckungen und -versteigerungen, Konkurse; Testamente und Nachlässe; Grund- und Hypothekenprotokolle; Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren; Erbhofrollen.
3. Quellen und Literatur
Amtsgerichte, Manuskript von Dr. Jäger, o.J.
Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, Manuskript von Dr. Jäger, o.J.
Königliche Gerichte, Manuskript von Dr. Jäger, o.J..
Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, hg. vom Königl. Gesamtministerium, Dresden, Jahrgänge 1856-1927
Das neue Sachsen. Ein Handbuch für Verwaltung und Wirtschaft, hg. von Otto Pischel, Dresden 1934
Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, bearb. von Thomas Klein, Marburg 1982
[01] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, bearb. von Thomas Klein, Marburg 1982, S. 199.
[02] Leipziger Zeitung vom 24.7.1856, S. 4175; zit. nach Klein (wie Anm. 1).
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen (= GVBlKS), 1855, S. 144 ff.
[04] Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, Manuskript von Dr. Jäger, o.J.
[05] GVBlKL,1878, S.243-286.
[06] GVBlKS, 1879, S. 235 ff.
[07] Am 27. Januar 1877 wurde das Gerichtsverfassungsgesetz für das Deutsche Reich verkündet; in Sachsen ergaben sich aufgrund des "Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27.01.1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" vom 01.03.1879 mit dem 1. Oktober 1879 Veränderungen der Gerichtsstrukturen (Reichsgesetzblatt, 1877, S.41 ff.; GVBlKS, 1879, S.59 ff.). Die neue unterste Instanz bildeten 105 Amtsgerichte, die in der territorialen Zuständigkeit weitgehend auf den früheren Gerichtsämtern aufbauten (GVBlKS, 1879, S. 235 ff.).
[08] Vgl. Staatshandbuch für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1914, hg. vom Königl. Gesamtministerium, Dresden 1914, S. 116.
[09] Vgl. Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, hg. vom Königl. Gesamtministerium, Dresden 1837-1927, Das neue Sachsen. Ein Handbuch für Verwaltung und Wirtschaft, hg. von Otto Pischel, Dresden 1934.
Um 1855/56 ging die Gerichtsbarkeit der zuvor im Justizamt Voigtsberg schriftsässigen Stadt Schöneck an den Staat über, und es wurde ein Königliches Gericht Schöneck eingerichtet.[01] Dessen Verwaltung wurde "einstweilen dem Vorstande des Königlichen Gerichts zu Markneukirchen übertragen".[02] Kurz zuvor hatte das "Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855[03] einen gewissen Schlusspunkt unter die langjährigen Bemühungen um eine Reorganisation der Gerichtsstrukturen gesetzt.[04] Das gerade erst begründete Königliche Gericht Schöneck wurde demnach noch sehr bald umgewandelt in das Gerichtsamt Schöneck, das sowohl Justiz- als auch Verwaltungsaufgaben wahrnahm. Die Zuständigkeitsgrenzen wurden durch die "Bekanntmachung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" festgelegt.[05] Zu Schöneck gehörten die Stadt Schöneck sowie die Landgemeinden Arnoldsgrün, Brotenfeld, Eschenbach, Hermsgrün, Korna, Marieney, Saalig, Schönecker Waldgemeinde und Wohlbach.
Das Gerichtsamt Schöneck wurde 1874 aufgelöst[06] und dem Gerichtsamt, später Amtsgericht Oelsnitz/V. zugeschlagen. Es war daher von der grundlegenden Umstrukturierung der Justiz in den Jahren 1877/79 nicht betroffen.[07]
Zum 1. April 1914 wurde es als Amtsgericht neu begründet,[08] welches im Jahr 1943 wiederum seinen Betrieb einstellte. Nachfolger waren bis 1952 das Amtsgericht Oelsnitz/V., anschließend das Kreisgericht bzw. das Staatliche Notariat Klingenthal.
Vorsteher des Gerichtsamts und Amtsgerichts Schöneck[09]
* als Gerichtsamtmann
1856/60: vom Gerichtsamt Markneukirchen mit verwaltet
1863-1866: Ludwig Hermann Hohlfeld
1867: Karl Hermann Warneck
1870-1873: Karl Alfred Alexander Haupt
* als Amtsgerichtsrat
1921-1925: Dr. Dénervaud
1927: Dr. Morgner
1934: Reuschle
2. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Der Bestand Amtsgericht Schöneck gelangte im Jahr 2002 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Chemnitz. Bisheriges Findhilfsmittel war eine Findkartei, Teile des Bestandes waren unverzeichnet. Er enthielt auch Unterlagen der Vorgängereinrichtung Gerichtsamt Schöneck, die aufgrund des geringen Umfangs nicht separat erschlossen wurden. Da der Bestand 32994, Königliches Gericht Schöneck zu Markneukirchen, nur eine AE umfasste, wurde dieser ebenfalls mit dem vorliegenden Bestand Amtsgericht Schöneck und Vorgänger vereinigt.
Die Retrokonversion der Findkartei sowie die Neuverzeichnung erfolgte in das Archivprogramm Augias-Archiv 7.2 durch Herrn Dr. Rügge im Oktober 2002.
Zum Bestand beinhaltet Akten aus den Bereichen Zivilprozesse; Zwangsvollstreckungen und -versteigerungen, Konkurse; Testamente und Nachlässe; Grund- und Hypothekenprotokolle; Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren; Erbhofrollen.
3. Quellen und Literatur
Amtsgerichte, Manuskript von Dr. Jäger, o.J.
Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, Manuskript von Dr. Jäger, o.J.
Königliche Gerichte, Manuskript von Dr. Jäger, o.J..
Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, hg. vom Königl. Gesamtministerium, Dresden, Jahrgänge 1856-1927
Das neue Sachsen. Ein Handbuch für Verwaltung und Wirtschaft, hg. von Otto Pischel, Dresden 1934
Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, bearb. von Thomas Klein, Marburg 1982
[01] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, bearb. von Thomas Klein, Marburg 1982, S. 199.
[02] Leipziger Zeitung vom 24.7.1856, S. 4175; zit. nach Klein (wie Anm. 1).
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen (= GVBlKS), 1855, S. 144 ff.
[04] Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, Manuskript von Dr. Jäger, o.J.
[05] GVBlKL,1878, S.243-286.
[06] GVBlKS, 1879, S. 235 ff.
[07] Am 27. Januar 1877 wurde das Gerichtsverfassungsgesetz für das Deutsche Reich verkündet; in Sachsen ergaben sich aufgrund des "Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27.01.1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" vom 01.03.1879 mit dem 1. Oktober 1879 Veränderungen der Gerichtsstrukturen (Reichsgesetzblatt, 1877, S.41 ff.; GVBlKS, 1879, S.59 ff.). Die neue unterste Instanz bildeten 105 Amtsgerichte, die in der territorialen Zuständigkeit weitgehend auf den früheren Gerichtsämtern aufbauten (GVBlKS, 1879, S. 235 ff.).
[08] Vgl. Staatshandbuch für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1914, hg. vom Königl. Gesamtministerium, Dresden 1914, S. 116.
[09] Vgl. Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, hg. vom Königl. Gesamtministerium, Dresden 1837-1927, Das neue Sachsen. Ein Handbuch für Verwaltung und Wirtschaft, hg. von Otto Pischel, Dresden 1934.
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 219 (K. Blaschke)
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Allgemeiner Dienstbetrieb.- Gerichtsorganisation.- Personalverwaltung.- Register zu Zivilsachen.- Register zu Strafsachen.- Zivilverfahren.- Vormundschaften.- Nachlassangelegenheiten.- Konkursverfahren.- Handelsregister, Abt. A.- Grund- und Hypothekenprotokolle.- Erbhofrollen.
Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Schöneck betreffend" (vom 15. August 1912) und der "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Schöneck betreffend" (vom 24. Dezember 1913) wurde zum 1. April 1914 das Amtsgericht Schöneck errichtet.
Es übernahm folgende Ortschaften von anderen Amtsgerichtsbezirken: Saalig und Wohlbach (mit der Häusergruppe Zulehn) vom Amtsgericht Adorf, Mulde (mit den Ortteilen Kottenheide und Muldenberg sowie der Häusergruppe Tannenhaus) und den selbstständigen Gutsbezirk des Staatsforstreviers Tannenhaus vom Amtsgericht Falkenstein, den selbstständigen Gutsbezirk des Staatsforstreviers Kottenhaide vom Amtsgericht Klingenthal, Gunzen (mit Bahnhof Zwotenthal) vom Amtsgericht Markneukirchen sowie vom Amtsgericht Oelsnitz Arnoldsgrün (mit den Häusergruppen Spitzmühle und Wiedenberg), Eschenbach, Korna (mit der Kornmühle), Schilbach (mit dem Ortsteil Birkenhäuser und der Erlmühle sowie dem selbstständigen Gutsbezirk Rittergut Schilbach) und Schöneck (mit dem Ortsteil Pöhl, den Häusergruppen Bockmühlen, Hohenreuth und Klinger sowie der Haselmühle und der Muckenmühle).
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Schöneck. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Schöneck war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Plauen angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Schöneck stillgelegt. Seine Aufgaben übernahm das Amtsgericht Oelsnitz. Muldenberg sowie die Staatsforstreviere Kottenheide und Tannenhaus wurden dem Amtsgericht Falkenstein zugelegt.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamts Schöneck und des Königlichen Gerichts Schöneck zu Markneukirchen.
Es übernahm folgende Ortschaften von anderen Amtsgerichtsbezirken: Saalig und Wohlbach (mit der Häusergruppe Zulehn) vom Amtsgericht Adorf, Mulde (mit den Ortteilen Kottenheide und Muldenberg sowie der Häusergruppe Tannenhaus) und den selbstständigen Gutsbezirk des Staatsforstreviers Tannenhaus vom Amtsgericht Falkenstein, den selbstständigen Gutsbezirk des Staatsforstreviers Kottenhaide vom Amtsgericht Klingenthal, Gunzen (mit Bahnhof Zwotenthal) vom Amtsgericht Markneukirchen sowie vom Amtsgericht Oelsnitz Arnoldsgrün (mit den Häusergruppen Spitzmühle und Wiedenberg), Eschenbach, Korna (mit der Kornmühle), Schilbach (mit dem Ortsteil Birkenhäuser und der Erlmühle sowie dem selbstständigen Gutsbezirk Rittergut Schilbach) und Schöneck (mit dem Ortsteil Pöhl, den Häusergruppen Bockmühlen, Hohenreuth und Klinger sowie der Haselmühle und der Muckenmühle).
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Schöneck. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Schöneck war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Plauen angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Schöneck stillgelegt. Seine Aufgaben übernahm das Amtsgericht Oelsnitz. Muldenberg sowie die Staatsforstreviere Kottenheide und Tannenhaus wurden dem Amtsgericht Falkenstein zugelegt.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamts Schöneck und des Königlichen Gerichts Schöneck zu Markneukirchen.
- 2002, 2005, 2018 | Findbuch / Datenbank
- 2003 | Abgabeverzeichnis für 1,82 lfm
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5