Beständeübersicht
Bestand
30136 Amtsgericht Schwarzenberg
Datierung | 1660 - 1952 ( - 2005) |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 27,77 |
Bestand enthält auch 3053 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
zuletzt vergebene Signatur: 3097
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 219 (K. Blaschke).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 742
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 742
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Geschäftsbücher der Friedensrichter.- Verzeichnis der Ortsrichter und Gerichtsbeisitzer.- Strafprozessregister.- Register zu Zivilverfahren und Mahnverfahren.- Zivilprozesse.- Register zu Konkursverfahren und Zwangsversteigerungen.- Konkursverfahren.- Register zu Nachlasssachen und Vormundschaftssachen.- Nachlassangelegenheiten.- Testamente.- Entmündigungen.- Pflegschaften.- Vormundschaften.- Todeserklärungen.- Handelsregister.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Entschuldungsverfahren.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Schwarzenberg war demzufolge dem Landgericht Zwickau untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Schwarzenberg (mit Altvorwerk, Ottenstein mit Neuanbau sowie vorderem und hinterem Henneberg und Vorwerken), Beierfeld (mit dem Hüttenwerk "Silberhoffnung"), Bermsgrün (mit Antonsthal, Jägerhaus am Ochsenkopf, Menschenfreude und weißem Hirsch), Bernsbach (mit Oberpfannenstiel und neuer Sorge), Bockau (mit Conradswiese), Crandorf (mit anteilig Niederglobenstein), Erla (mit Hammerwerk Rosenthal), Förstel, Großpöhla (mit Hammerwerk "neue Hütte", Sonneberg, anteilig Niederglobenstein, Siegelhof und Viehtrifthäusern), Grünhain, Grünstädtel, Haide, Hammer-Rittersgrün (mit anteilig Gänsegrund, anteilig Hammerberg und ehemaligen Hammerwerken Arnoldshammer und Rothenhammer), Kleinpöhla (mit Pfeilhammer), Langenberg (mit Raschauer Häusern), Lauter (mit Gemeindehain und Hänflichberg), Markersbach, Mittweida (mit Obermittweida und Pökelgut), Neuwelt, Oberrittersgrün (mit Ehrenzipfel, anteilig Hammerberg, anteilig Gänsegrund, Rockstrohgut und Vogelberg), Obersachsenfeld, Raschau (mit den Gruben Gottesgeschick, Allerheiligen etc.), Tellerhäuser, Unterrittersgrün (mit Oberglobenstein und den Berghäusern), Untersachsenfeld, Unterscheibe, Waschleithe (Waschleute; mit Graul und Mühlberg) und Wildenau sowie die Forstreviere Bermsgrün, Bockau, Crandorf, Großpöhla, Grünhain, Lauter und Mittweida.
Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Aue betreffend" vom 23. April 1901 und der "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes die Errichtung eines Amtsgerichtes in Aue betreffend" (vom 24. April 1901) wurde zum 1. November 1901 das Amtsgericht Aue etabliert. Es übernahm vom Bezirk des Amtsgerichtes Schwarzenberg Bockau (mit Conradswiese) und das Bockauer Forstrevier.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Schwarzenberg. Ab dem 1. Juli 1935 führten sie diese sogenannten "Entschuldungsgerichte" unter der Bezeichnung "Entschuldungsämter" als eigenständige Verwaltungseinheiten fort ("Verordnung über Entschuldungsämter und gemeinschaftliche Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren" vom 25. Juni 1935). Ein Entschuldungsamt bestand auch am Amtsgericht Schwarzenberg, dessen territoriale Zuständigkeit die Amtsgerichtsbezirke Aue, Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Schneeberg und Schwarzenberg umfasste. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Johanngeorgenstadt dem Amtsgerichtsbezirk Schwarzenberg zugeordnet. Damit wechselten die Ortschaften Johanngeorgenstadt (mit Zechenhäusern), Breitenbrunn (mit Berg, halber Meile, Hammerleithe, Hüttenhäuser, Klughäusern, Mühlenanger, mit Anbau und Rabenberg), Breitenhof (mit Hüttenhäusern), Ingel (Oberingel, Unteringel; mit Henneberg), Steinbach (mit Sauschwemme), Steinheidel (mit Erlabrunn), Fällbach und Georgenthal) und Wittigsthal sowie die Forstreviere Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn in dessen Verantwortungsbereich.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Mit den "Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen" (vom 28. Mai 1951) wurde das Amtsgericht Schwarzenberg in eine Zweigstelle (für alle Zweige der Gerichtsbarkeit) umgewandelt. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Flöha war es dem Amtsgericht Oederan angegliedert. Beierfeld, Bermsgrün, Bernsbach, Breitenbrunn, Erla, Grünhain, Grünstädtel, Johanngeorgenstadt, Lauter, Markersbach, Pöhla, Raschau, Rittersgrün, Schwarzenberg, Steinbach, Steinheidel, Tellerhäuser und Waschleithe. Mit der "Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen" (vom 15. Februar 1952) erhielt es zum 1. April 1952 wieder den Status eines eigenständigen Amtsgerichts, dessen Zuständigkeitsbereich den Landkreis Schwarzenberg umfasste.
Durch die "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und das "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) traten an die Stelle der Amtsgerichte nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichtes Schwarzenberg wurde das Kreisgericht Schwarzenberg.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Amtsgerichte Aue, Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Schneeberg und des Rates des Kreises Schwarzenberg.
Mit dem "Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichtes in Aue betreffend" vom 23. April 1901 und der "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes die Errichtung eines Amtsgerichtes in Aue betreffend" (vom 24. April 1901) wurde zum 1. November 1901 das Amtsgericht Aue etabliert. Es übernahm vom Bezirk des Amtsgerichtes Schwarzenberg Bockau (mit Conradswiese) und das Bockauer Forstrevier.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Schwarzenberg. Ab dem 1. Juli 1935 führten sie diese sogenannten "Entschuldungsgerichte" unter der Bezeichnung "Entschuldungsämter" als eigenständige Verwaltungseinheiten fort ("Verordnung über Entschuldungsämter und gemeinschaftliche Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren" vom 25. Juni 1935). Ein Entschuldungsamt bestand auch am Amtsgericht Schwarzenberg, dessen territoriale Zuständigkeit die Amtsgerichtsbezirke Aue, Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Schneeberg und Schwarzenberg umfasste. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Johanngeorgenstadt dem Amtsgerichtsbezirk Schwarzenberg zugeordnet. Damit wechselten die Ortschaften Johanngeorgenstadt (mit Zechenhäusern), Breitenbrunn (mit Berg, halber Meile, Hammerleithe, Hüttenhäuser, Klughäusern, Mühlenanger, mit Anbau und Rabenberg), Breitenhof (mit Hüttenhäusern), Ingel (Oberingel, Unteringel; mit Henneberg), Steinbach (mit Sauschwemme), Steinheidel (mit Erlabrunn), Fällbach und Georgenthal) und Wittigsthal sowie die Forstreviere Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn in dessen Verantwortungsbereich.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Mit den "Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen" (vom 28. Mai 1951) wurde das Amtsgericht Schwarzenberg in eine Zweigstelle (für alle Zweige der Gerichtsbarkeit) umgewandelt. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Flöha war es dem Amtsgericht Oederan angegliedert. Beierfeld, Bermsgrün, Bernsbach, Breitenbrunn, Erla, Grünhain, Grünstädtel, Johanngeorgenstadt, Lauter, Markersbach, Pöhla, Raschau, Rittersgrün, Schwarzenberg, Steinbach, Steinheidel, Tellerhäuser und Waschleithe. Mit der "Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen" (vom 15. Februar 1952) erhielt es zum 1. April 1952 wieder den Status eines eigenständigen Amtsgerichts, dessen Zuständigkeitsbereich den Landkreis Schwarzenberg umfasste.
Durch die "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und das "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) traten an die Stelle der Amtsgerichte nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichtes Schwarzenberg wurde das Kreisgericht Schwarzenberg.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Amtsgerichte Aue, Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Schneeberg und des Rates des Kreises Schwarzenberg.
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