Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

30137 Amtsgericht Stollberg

Datierung(1734) 1808 - 1952 ( - 2005)
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)45,58

Bestand enthält auch 1434 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Vormundschaften.- Adoptionen.- Nachlassangelegenheiten.- Urkundsregister (1935 - 1952).- Testamentsverzeichnisse (1859 - 1939).- Nachlassregister (1896 - 1934).- Sammelakten zu standesamtlichen Berichtigungen.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" vom 28. Juli 1879 legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Stollberg war demzufolge dem Landgericht Chemnitz untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Stollberg, Auerbach, Brünlos, Dorfchemnitz bei Stollberg, Erlbach, Gablenz, Gornsdorf, Günsdorf, Hoheneck (mit Feldhäusern), Hormersdorf, Jahnsdorf (mit Sorge), Kirchberg (mit Neukirchberg), Kühnhaide, Lenkersdorf, Lugau, Meinersdorf, Mitteldorf, Neuwiese, Niederdorf, Niederwürschnitz, Niederzwönitz, Oberdorf, Oberwürschnitz, Oelsnitz (mit Neuoelsnitz), Pfaffenhain, Seifersdorf, Thalheim, Ursprung und Zwönitz sowie anteilig das Thalheimer Forstrevier.
Das "Gesetz, die Errichtung des Amtsgerichtes Zwönitz betreffend" vom 22. Juni 1907 und die "Verordnung, zur Ausführung des Gesetzes, die Errichtung des Amtsgerichtes Zwönitz betreffend" vom 26. Juni 1907 bestimmte die Einrichtung von selbigen zum 1. Dezember 1907 und legte dessen Zuständigkeitsbereich fest, der folgende Ortschaften umfasste: Auerbach, Dorfchemnitz, Gornsdorf, Günsdorf, Hormersdorf (mit Neuewelt und der Gifthütte), Kühnhaide, Lenkersdorf, Meinersdorf, Niederzwönitz (mit Haselmühle, Wirtshaus Jägerhaus und Bad "Guter Brunnen"), Thalheim (mit Gasthaus Eisenhammer, Flachsspinnerei, Wirtshaus Tabakstanne und dem ehemaligen Berggebäude "Wille Gottes") und Zwönitz.
Nach der Auflösung des Amtsgerichtes Hartenstein Ende 1931 wechselten zum 1. Januar 1932 die Ortschaften Beutha und Raum in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Stollberg ("Verordnung zur Sicherung des Staatshaushaltes und der Haushalte der Gemeinden" vom 21. September 1931; "Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten" vom 11. Dezember 1931).
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Stollberg. Ab dem 1. Juli 1935 führten sie diese sogenannten "Entschuldungsgerichte" unter der Bezeichnung "Entschuldungsämter" als eigenständige Verwaltungseinheiten fort ("Verordnung über Entschuldungsämter und gemeinschaftliche Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren" vom 25. Juni 1935). U. a. gab es ein Entschuldungsamt in Stollberg, das für die Amtsgerichtsbezirke Stollberg und Zwönitz zuständig war. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Aufgrund des "totalen Kriegseinsatzes" (Rundverfügung Nr. 3200 - 1.1094/44 des Oberlandesgerichtspräsidenten in Dresden vom 3. November 1944) erfolgten nach ersten Kürzungen 1943 weitere Einschnitte im sächsischen Gerichtswesen zum 13. November 1944. Dies betraf auch das Amtsgericht Zwönitz, das zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Stollberg umgewandelt wurde.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 vom 30. November 1945 das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Mit den "Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen" vom 28. Mai 1951 wurde das Amtsgericht Stollberg in eine Zweigstelle umgewandelt. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Chemnitz war es dem Amtsgericht Chemnitz angegliedert. In seinen territorialen Zuständigkeitsbereich fielen die folgenden Gemeinden: Brünlos, Jahnsdorf, Mitteldorf, Niederdorf, Pfaffenhain, Stollberg und Ursprung.
  • 1969 [Konversion 2014] | Findkartei / Datenbank
  • 1996, 1999, 2002 - 2006, 2008, 2011, 2012, 2014 | Abgabeverzeichnisse für 25,74 lfm
  • 2003 - 2008 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang